Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Gericht zu Ausgangsbeschränkungen: (Fast) alles ist ein „triftiger Grund“

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat seine Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie so weit gefasst, dass mittlerweile (fast) alles ein „triftiger Grund“ ist, um die Wohnung zu verlassen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung. Die Ausgangsbeschränkungen sind damit Makulatur.

“Im Grundsatz” ist “jeder sachliche und einer konkreten, nicht von vorneherein unzulässigen Bedürfnisbefriedigung dienende Anlass” ein “triftiger Grund”, um seine Wohnung zu verlassen, so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner gestrigen Entscheidung zu den Ausgangsbeschränkungen. Foto: Wikimedia Commons

Wieder einmal scheint die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom gestrigen Montag nicht spektakulär zu sein. Die Klage (unter anderem) eines Regensburgers gegen die Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurde abgewiesen. Liest man aber die Begründung im Detail, gibt es nur einen Schluss: Die aktuell verhängten Ausgangsbeschränkungen sind hinfällig.

WERBUNG

VGH: Das Maßgebliche im Nebensatz

Damit setzt der VGH seine Linie fort, maßgebliche Festlegungen in Nebensätzen zu treffen. Bereits zum Kontaktverbot hatten die dortigen Richter in einer Entscheidung Ende März eher nebenbei erklärt, dass es sich dabei nur um eine Empfehlung handle, nicht um ein Verbot. Ähnlich verfährt man nun bei der Entscheidung zu den Ausgangsbeschränkungen, die in der “Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung” festgelegt sind.

Laut der Verordnung darf die Wohnung nur aus einem „triftigen Grund“ verlassen werden. Wer die Wohnung ohne „triftigen Grund“ verlässt, begeht demnach eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld sanktioniert werden kann. Es kann aber auch Haft drohen. Doch was ist ein „triftiger Grund“? Vorneweg: Alles, was nicht von vorneherein verboten ist. Doch von Anfang an.

Es gibt viele “triftige Gründe”

Beispielhaft werden in der Verordnung einige solcher Gründe genannt. „Insbesondere“ erlaubt ist das Verlassen der Wohnung demnach für, es folgt die komplette Auflistung aus der Verordnung:

  1. die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
  2. die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist, sowie Blutspenden,
  3. Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und Einkauf in den nach § 2 zulässigerweise geöffneten Ladengeschäften; nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben,
  4. der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
  5. die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  6. die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,
  7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung und
  8. Handlungen zur Versorgung von Tieren.

“Triftiger Grund” hat “an Kontur verloren”

Diese Auflistung sei „nicht abschließend“, so die Richter des 20. Senats. Erst am 16. April hatte das Gesundheitsministerium im Zuge einer Neufassung der Verordnung die Liste der Beispiele deutlich erweitert. Sie ist sehr weit gefasst und vielfältig. So vielfältig, dass das Gericht zu dem Schluss kommt:

„Aus der Gesamtschau der (…) Regelbeispiele ergibt sich bei verfassungskonformer Auslegung (…), dass im Grundsatz jeder sachliche und einer konkreten, nicht von vorneherein unzulässigen Bedürfnisbefriedigung dienende Anlass als ‘triftiger Grund’ (…) geeignet ist, das Verlassen der eigenen Wohnung zu rechtfertigen.“

Durch die zahlreichen Ausnahmen habe der Begriff des „triftigen Grunds“ an Kontur verloren, so die Richter weiter. Während in der ersten Version der Verordnung vom 31. März nur „unaufschiebbare gesundheitliche, private oder berufliche Belange von erheblichem Gewicht“ als „triftige Gründe“ einzustufen gewesen seien, komme mit der Neufassung eine solche rechtliche Auslegung nun nicht mehr in Betracht.

Wenn Einkaufen ein “triftiger Grund” ist, was ist dann keiner?

Wenn mittlerweile nicht mehr nur das Einkaufen von Versorgungsgegenständen für den täglichen Bedarf erlaubt sei, sondern das Einkaufen generell – vom Baumarkt, über die Modeboutique bis zum Hutgeschäft – dann sei das Verlassen der eigenen Wohnung mittlerweile auch durch „Anlässe von vergleichsweise geringem Gewicht“ gerechtfertigt. Es ergebe sich „der Gesamteindruck, dass ein Verlassen der Wohnung ein unabweisbares Bedürfnis gerade nicht voraussetzen muss“. Und:

„Wenn sich der Normgeber dafür entscheidet, dass bereits jedes subjektive Einkaufsbedürfnis das Verlassen der Wohnung rechtfertigt, kommt dieser Einschätzung im Lichte der eingeschränkten Freiheitsgrundrechte maßgebende Bedeutung zu, auch wenn das Regelungsmodell eines präventiven Ausgangsverbots mit Erlaubnisvorbehalt angelegte Regelungs/Ausnahmeverhältnis damit (wohl) nicht mehr gewahrt wird.“

Kürzer und etwas flapsig ausgedrückt: Das Bayerische Gesundheitsministerium wollte zwar eine Ausgangsverbot mit Ausnahmen – „triftigen Gründen“. Weil aber so gut wie alles ein „triftiger Grund“ ist, ist so gut wie alles eine Ausnahme und damit gibt es de facto kein Ausgangsverbot.

“Wer Corona-Partys verhindern will, soll das verbieten und nicht das Verlassen der Wohnung.”

Übrigens insbesondere deshalb wurde die Klage abgewiesen. Der Kläger habe ja gar keinen Schaden – schließlich dürfe er die Wohnung sowieso verlassen, wann und warum auch immer er wolle. Er habe ja immer einen „triftigen Grund“.

Mit wirksamen Maßnahmen, um eine Verbreitung der Pandemie einzudämmen, hat der Kläger übrigens kein Problem, sagt er auf Nachfrage. Auch er habe seine Kontakte reduziert. „Aber wenn man Corona-Partys und Gruppenansammlungen verhindern will, dann soll man diese verbieten und nicht das Verlassen der Wohnung.“

Gegen die Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen läuft mittlerweile eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Im Saarland wurden die Beschränkungen durch das dortige Verfassungsgericht bereits weitgehend aufgehoben.

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (31)

  • Piedro

    |

    Das wird dem Söder nicht gefallen. Der Arme.

    Es ist schon erstaunlich wie wenig die Beachtung juristischer Grundsätze bei den “Verantwortlichen” zählt. Gibt es denn in den Regierungen und Ministerien keine kompetenten Juristen, oder trauen die sich nicht zu sagen was geht und was nicht? Oder sagen sie es, aber man entschließt sich sie zu ignorieren, weil man diese Grundsätze für eine Option hält? Weil man ja auch ohne Verfassungs- und Gesetzestreue gute Umfragewerte generieren kann? Oder gerade dann?

    0
    0
  • higwhayfloh

    |

    @Piedro: Widerspruch!

    Persönlich interpretiere ich das ganze anders, was Söder (von dem ich wohlgemerkt _kein_ Fan bin) bislang als Minsiterpräsident gemacht hat – auch wenn viele meinen, einen “Aufschrei” tätigen zu müssen:

    Er hat die Lage in Italien und nachvolgend Österreich und anderen Ländern beobachtet und dann (im Hintergrund) schon Szenarien gefasst, “was ist wenn?” und danach gehandelt.

    Da die Situation sich tagtäglich ändert ist und war es legitim, was beschlossen worden ist.
    Ich sage nochmal:

    All diejenigen, welche _gegen_ die als “hart” empfundenen Maßnahmen wettern, können froh sein, wenn alles vorüber ist und sie selbst die Situation unbeschadet überstanden haben. Wären diejenigen jedoch _selbst_ betroffen und gäbe es für sie im Nachhinein _keine_ Theraphie und Rettung, wären diejenigen die Ersten, welche der bayr. Staatsregierung bzw. der Bundesregierung “Versagen” und “Vorsatz” bezüglich “Nichthandelns” vorwerfen würden!

    Ich selbst sehe die Politik im allgemeinen IMMER kritisch, aber in diesem Falle wird hier zu Unrecht kritisiert.

    0
    0
  • highwayfloh

    |

    Nachtrag wegen “Maßnahmen die Infektionsgefahr zu verringern etc.”:

    Ich lass mir den Busfaher ab sofort raushängen:

    Keine Maske an der Haltestelle oder runterziehen der Maske während der Fahrt:

    ==> Nächste Haltestelle : Aussteigen ! ggfs. unter Polizeianforderung

    Gleiches gilt für die, welche meinen, ihre gebrauchten Mundschutzmasken und sonstige Rückstände im Bus “dezent” hinterlassen zu können (unter und zwischen die Sitze plazieren) und …

    Schwarzfahren ist dennoch nicht, das kommt noch mit dazu! Auch wenn derzeit kein RVV-Kontrolleur mitfährt und wir Busfahrer/innen im Bus keine Fahrschein verkaufen, ist dennoch _JEDER_ Verpflichtet sich einen Fahrschein zu besorgen, sei es über Automaten, den Vorverkauf oder über das Handy-Ticket!

    0
    0
  • Spac

    |

    Wo finde den Wortlaut der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf die Bezug genommen wird?

    0
    0
  • derSepp

    |

    Viele Klagen und sehr oft geben Kläger*innen dabei an Beschränkungen ganz grundsätzlich für notwendig/ richtig zu halten.
    Wie Piedro schon gefragt hat: Wo sind in den Referaten der Regierungen die kompetenten Leute? Sind sie vielleicht sogar da und man hört nicht auf sie?
    Es ist ja nicht so das erst seit Corona handwerkliche Fehler in Gesetzen und Verordnungen zu Tage treten – jetzt wird es wohl nur einer breiten Öffentlichkeit so richtig bewusst.

    Ich fand es nicht schlecht das man die Schulen zugemacht hat und radikal die Möglichkeiten der physischen Kontakte reduziert hat. Auch ich bin der Meinung das wir dadurch bislang mit einem blauen Auge davon gekommen sind (im Bereich der Pandemie selbst – an anderen Stellen leider nicht so).
    Aber warum war man dafür juristisch nicht wirklich vorbereitet? Das die Gewaltentrennung so dermassen verbockt hat ist ja nur das Sahnehäubchen.

    Ich fürchte auch das sich durch diese Schlampigkeiten der gesellschaftliche Konsens in den nächsten Wochen komplett auflösen wird. Und zwar nicht nur bei den ganzen wirren Verschwörungsgläubigen. Als Beispiel ist da nur die Öffnung für Gottesdienste “unter Auflagen”. Getriggert von einer Religionselite und mit Einknicken der Politik, weil sie alle wussten, dass das vor Gericht dann zu wesentlich weniger “Auflagen” führen würde, weil die Gerichte das komplett kippen würden – Religionsfreiheit ist halt auch ein hohes Gut.

    Ich hoffe nur das sich der Virus im Sommer und generell im Nachgang als dramatisch harmloser herausstellt, andernfalls wird das noch so richtig bitter.

    0
    0
  • Piedro

    |

    @higwhayfloh
    “Widerspruch!”
    Abgelehnt. ;)

    “Da die Situation sich tagtäglich ändert ist und war es legitim, was beschlossen worden ist.”
    Da stellt sich die Frage: kann legitim sein was rechtswidrig ist?

    “Ich selbst sehe die Politik im allgemeinen IMMER kritisch, aber in diesem Falle wird hier zu Unrecht kritisiert.”
    Tja, dann ist das ein Fehlurteil vom Verwaltungsgericht. Haben sich diese Richter doch glatt an der Verfassung orientiert statt an dem, was legitim ist. Erschreckend! Und dann auch noch an der „Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ selbst. Das geht ja gar nicht!

    0
    0
  • Mr. T.

    |

    Nur mal so als Fun-Fact am Rande: Söder ist promovierter Jurist :-)

    0
    0
  • derSepp

    |

    @Mr. T
    Lt. Wikipedia:
    “Von altdeutschen Rechtstraditionen zu einem modernen Gemeindeedikt. Die Entwicklung der Kommunalgesetzgebung im rechtsrheinischen Bayern zwischen 1802 und 1818”

    a) mehr so eine geschichtliche Auseinandersetzung – sicher nicht schlecht für ein fundamentales Verständnis.
    b) Promotion bedeutet nicht Praxiswissen und Erfahrung; er hat m.W. nie als Jurist beruflich gearbeitet.
    c) Der Chef schreibt nicht die Texte von Gesetzen und Verordnungen – wäre auch eher unsinnig.

    0
    0
  • XYZ

    |

    Zu Mr. T. 20.34:
    Der Gesetzgeber arbeitet grundsätzlich mit Generalklauseln – im Strafrecht berüchtigt – die aber jedenfalls im Verwaltungsrecht näher umrissen oder präzisiert werden müssen: ein ‘triftiger Grund’ ist da eben terminologisch völlig unzureichend – woher ist der MPr. denn Jurist?

    0
    0
  • highwayfloh

    |

    @Piedro: Internvention / Revision : abgelehnt! ;-)

    Ganz deutlich:

    Wenn man Tot ist, nützten einem alle möglichen Grundrechte nichts mehr, auch wenn man todgeweiht ist, weil man – wie der Grüne OB von Tübingen (singemäß) postulierte: “Es kann nicht sein, das wir diejenigen unterstützen und pflegen, welche in einem (halben) Jahr sowieso) sterben!”

    In diesem Kontext muss man alles sehen.

    Installieren Sie sich Hex-Chat (kostenfrei) und verbinden Sie sich zum Server:
    German-Elite-Net (Standardserver in dem Programm und nichts zu tun mit politischer Einstellung) und gehen sie auf den Kanal: ##highwayfloh

    Dann können wir live über unsere Standpunkte diskutieren.

    So 2 – 3 h bin ich da noch online.

    0
    0
  • highwayfloh

    |

    @ll:

    In diesem Zusammenhang funktioniert es halt nicht, nach dem Motto:

    Schütz mich und wasche mich ab, aber mach mich _KEINESFALLS_ nass dabei! Das sollte jeder auch mal eruieren.

    0
    0
  • XYZ

    |

    Spac. 19.43:
    Die Entscheidung ist zu finden auf dem Rechtsportal des BayVGH, ‘bayrvr.de/2020/04/27’.

    0
    0
  • Mr. T.

    |

    derSepp, natürlich macht Söder die Gesetze nicht selbst, aber er sollte wenigstens merken, wenn da so katastrophal rumgestümpert wird. Das ist, wie wenn ein Chirurg zum Gastrologen geht weil er Probleme mit dem Magen hat und der verschreibt ihm Ohrentropfen – da sollte er auch hellhörig werden und nochmal nachhaken.
    Würde sowas dem Aiwanger passieren, OK, aber einem Juristen, auch ohne große Berufserfahrung, darf das nicht passieren.

    0
    0
  • Irene (München)

    |

    Söder hat das Problem in Ischgl ernst genommen, als es nicht mehr zu übersehen war und die Maßnahmen weitgehend bei Kurz kopiert.

    Es wäre auch besser gegangen: Im Allgäu haben am 11.3. zwei Landratsämter und zwei Kreisstädte ein Besuchsverbot für Altenheime und Krankenhäuser verhängt. Die Staatsregierung hätte das schnell übernehmen können, aber anscheinend wollte man vor der Wahl keine Unruhe verbreiten: Im Wahllokal bestand ja angeblich keine Gefahr, und Hände waschen reichte… Um die ganzen Versäumnisse halbwegs zu kompensieren, hat Söder danach den harten Hund gemacht und wird jetzt auch noch dafür bewundert.

    Am Wahlwochenende durfte man also noch auf Krankenbesuch und ins Heim und ggf Viren mitbringen. Ich durfte noch als Wahlhelferin dienen, nach dem Auszählen war es plötzlich verboten, länger alleine auf der Parkbank zu sitzen, denn man sollte ja nach Hause gehen. (Dankenswerterweise hat sich ein ÖDPler auf der Parkbank verhaften lassen und dem Unsinn damit maximale Öffentlichkeit bereitet.)

    0
    0
  • Stefan Aigner

    |

    Die Entscheidung wurde bisher nicht veröffentlicht. Das Aktenzeichen: 20 NE 20.849

    0
    0
  • Piedro

    |

    @highwayfloh
    “Wenn man Tot ist, nützten einem alle möglichen Grundrechte nichts mehr, auch wenn man todgeweiht ist… In diesem Kontext muss man alles sehen.”

    Kann man, muss man aber nicht. Die Grundlage jedes staatlichen Handelns muss Rechtmäßigkeit sein. Hält sich der Staat selbst nicht an die Rechtsgrundlage, mit welchem Recht fordert er das noch von den Bürgern? Und es ist nicht vermessen zu erwarten, dass staatliche Stellen die Rechtsgrundlagen kennen und befolgen. Sind diese nicht ausreichend um sinnvoll zu handeln, müssen sie demokratisch an die Situation angepasst werden. Jedes Argument dagegen beschädigt demokratische Grundlagen. Es darf keine Ausnahmen geben. Fehler können durchaus geschehen, dafür gibt es Gerichte. Man darf aber auch verlangen, dass versucht wird solche Fehler zu vermeiden. Mein Eindruck ist: das wurde nicht versucht, die Rechtsgrundlagen blieben schlicht außen vor und man wartete ab, bis die Entscheidungen korrigiert wurden. Das passiert im Rechtsbereich des SGB jährlich hunderttausendfach, aber da agieren subalterne Behörden. Hier handeln Regierungsstellen. Wenn die sagen: lasst uns dürfen, sonst seid ihr tot, hat sich der Rechtsstaat erledigt und Demokratie ist Makulatur.
    Klar können Sie fragen: wollt ihr in einem demokratischen Rechtsstaat leben oder wollt ihr tot sein? Es sollte aber heißen: wenn ihr in einem demokratischen Rechtsstaat leben wollt könntet ihr sterben.

    Danke für Ihre Einladung, um diese Tageszeit habe ich die nicht mal mehr mitgekriegt. Vielleicht lade ich demnächst mal in eine andere Plattform ein, die für solche Dispute modifiziert werden müsste. Da bliebe die Kommunikation auch privat – und erhalten, um beliebig weiter geführt zu werden.

    0
    0
  • Piedro

    |

    @highwayfloh
    Dem schließe ich mich an:
    Der BayVGH hat folgende Leitsätze formuliert:
    3. Je länger die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie fortbestehen, desto mehr spricht dafür, dass sie der Ermächtigung durch ein besonderes förmliches Bundesgesetz bedürfen.

    https://bayrvr.de/2020/04/27/bayvgh-corona-verkaufsflaechenregelung-entspricht-nicht-dem-gleichheitssatz-leitsatzentscheidung/

    Ein Ermächtigungsgesetz wird man sich als Deutscher ja wohl noch erwarten dürfen.

    0
    0
  • joey

    |

    Notrecht steht über jedem Gesetz. Danach waren ja Attentate auf Hitler nicht legal, aber zu rehabilitieren.
    Notrecht: Feuerwehr darf Scheiben einschlagen, z.B. um ein Tier zu retten. Auch wenn der Wert des Tiers geringer als die Scheibe ist, zählt der Tierschutz hier mit. Es gibt zwar auch hier viele Gesetze, Durchführungsverordnungen … und Urteile. Erschöpfend kann aber Notrecht nie sein.

    Siegestrommeln über Söder sind zu billig. Er war (zu) spät dran, um einen großen Crash zu verhindern, aber früher als die meisten. Nun wird nachgebessert.
    In Bayern wird gelockert, in GB verschärft (Boris Johnson kennt sich jetzt aus). Manuela Schwesig (SPD, MeckPomm) hatte ja erst nicht, dann aber ganz radikal sogar fremdenfeindliche Regelungen eingeführt (z.B. die Ausweisung einer deutsch-französischen Familie). In Sachsen wurden Psychatrieplätze von der SPD Gesundheitsministerin für “Corona Verweigerer” reserviert (nicht die Quarantäne).

    0
    0
  • Söderlich Bayerisches Verwaltungsgericht

    |

    Es ist bezeichnend für den desolaten Zustand der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit in der derzeitigen Krise des Bayerischen Rechtsstaats, dass die für die flächendeckende Gewährung effektiven Rechtsschutzes maßgeblichen Judikate allenfalls mit einer Verzögerung mehrerer Tage, teils Wochen, von den zuständigen Stellen veröffentlicht werden. Umso mehr ist es diesem Nachrichtenportal anzurechnen, dass es sich auch insofern um die erforderliche Öffentlichkeit der dazu erforderlichen Informationen verdient macht. Bitte weiter so!

    0
    0
  • Irene (München)

    |

    Korrektur: Parkbanksitzen wurde erst einige Tage nach der Wahl verboten.

    0
    0
  • Piedro

    |

    @joey
    Und was soll Notrecht sein? In der Schweiz gibt es das. Ein Gesetz, das im Fall einer Bedrohung oder einer Krisensituation angewendet werden kann und die Verfassung außer Kraft setzt. Bei uns kann die Verfassung nicht außer Kraft gesetzt werden, sondern mit einer 2-3 Mehrheit geändert.

    “Manuela Schwesig (SPD, MeckPomm) hatte ja erst nicht, dann aber ganz radikal sogar fremdenfeindliche Regelungen eingeführt (z.B. die Ausweisung einer deutsch-französischen Familie).”
    Fremdenfeindlich? Es ging um den Hauptwohnsitz, das gab es in anderen Bundesländern auch, etwa Schleswig-Hollstein, und betraf in der Regel deutsche Staatsbürger. Hier war der gemeldete Hauptwohnsitz halt in Paris, hätte aber auch in Regensburg sein können. Und das war rechtswidrig, all diese Regeln wurden von Gerichten gekippt. Diese Familie wurde auch nicht ausgewiesen, die Landesregierung hat das zeitnahe aufgehoben.

    “In Sachsen wurden Psychatrieplätze von der SPD Gesundheitsministerin für „Corona Verweigerer“ reserviert (nicht die Quarantäne).”
    Stimmt auch nicht wirklich, es wurden zwar 22 Zimmer für Personen vorgesehen, dich angeordnete Quarantäne verweigern (sind das “Corona-Verweigerer”?), aber einen Tag später war das schon wieder vom Tisch.

    0
    0
  • blondieGIRL

    |

    @IRENE: danke, über den spruch hab ich gerade tränen gelacht, da geniale realsatire: “Dankenswerterweise hat sich ein ÖDPler auf der Parkbank verhaften lassen und dem Unsinn damit maximale Öffentlichkeit bereitet.”

    der gag hat mein immunsystem um 25% hoch gefahren und ich fühle mich jetzt viel besser gegen alle möglichen infekte gewappnet!

    0
    0
  • R.G.

    |

    @Söderlich Bayerisches Verwaltungsgericht
    30. April 2020 um 11:21 | #
    schreibt:
    “Umso mehr ist es diesem Nachrichtenportal anzurechnen, dass es sich auch insofern um die erforderliche Öffentlichkeit der dazu erforderlichen Informationen verdient macht.!”

    Herr Aigner wird erst bei der “Zensur” sehen, was ich schreibe. Ich handle nicht in seinem Auftrag und erhalten keine Vorteile. Das voraus.
    Nehmen wir als geringe Annahme, er hätte nur 200 Spam, Userbeiträge, Links aus Beiträgen, zu bearbeiten, dann noch Vorbereitung für Artikel und das Schreiben selbst zu bewältigen, so wäre das schon ein ganzer Job.
    Hinzu kam in dem Jahr Prozessbeobachtung über lange Strecken, die Erstellung des umfassenden Nachschlagewerks zu Corona-Maßnahmen, bezogen auf Regensburg, und nun nun noch Information über Verassungsrrechtliches.
    Ich habe mir aus Angaben zu Abonnenten ausgerechnet, was durchschnittlich höchstens an Spenden eingehen wird; eine zweite Person ist davon keineswegs zu entlohnen, im Gegenteil ist zu erwarten, dass aufgrund des wirtschaftlichen Rückgangs für den Blogeigner die finanzielle Unsicherheit weiter wächst.

    ” Bitte weiter so!”
    Bitte, werter Poster im Blog, werben Sie bei Ihren Freunden, das dieses Nachrichtenortal über die Adresse des Vereins sehr viel mehr finanziell unterstützt wird, damit sich Herr Aigner Mitarbeiter heranziehen kann. Es darf nicht nur an ihm allein hängen bleiben, er muss entlastet werden, das Tempo seines letzten Jahres kann keiner auf Dauer leisten.

    0
    0
  • joey

    |

    @Piedro
    dann lesen Sie nochmal: Feuerwehr muß (auch in Deutschland) retten und dafür alles tun, was jetzt (auch bei Nacht und Schneetreiben) notwendig ist. Sie darf dabei nicht foltern und töten, aber sicherlich eine Straße absperren und Schaulustige vertreiben. Sie darf Sachen beschlagnahmen oder beschädigen und Personen verpflichten (z.B. Ärzte). Ein Jurist schläft derweil im Bett und kennt sich am folgenden Tag mit der Rechtslage aus.

    Ja, Psychiatriedrohung und “Fremde raus” wurde schnell und klar aufgehoben. Aber ernsthaft eingeführt (daß jemand sowas überhaupt einfällt…) – und nicht von Söder. Gut, daß Sie das nochmal bestätigt haben.

    0
    0
  • Piedro

    |

    @joey
    Ihrem Feuerwehrspagat folge ich nicht, das ist mir zu weit her geholt. Das angebliche Fremde-raus ist und bleibt Blödsinn, es ging immer nur darum den Aufenthalt am Erstwohnsitz anzuordnen. Das gab es auch in anderen Bundesländern und wurde gerichtlich aufgehoben. Dabei ging es nie um “Fremde” wie Sie das mit Ihrem Beispiel suggerieren, vor allem stimmt es nicht, dass eine Abschiebung angeordnet wurde. Vor allem: es gab nie eine Psychiatriedrohung, das stimmt einfach nicht. Personen, die gegen Quarantäneauflagen verstießen sollten in Räumen der Landeskrankenhäuser unter Bewachung gestellt werden, durch Polizisten, nicht durch Pfleger, keinesfalls sollten sie zwangsweise einer psychiatrischen Behandlung unterzogen. Nichts davon habe ich bestätigt, Herr joey, im Gegentum.

    0
    0
  • Irene

    |

    @ BlondieGirl: Danke, freut mich! Zwischen den ganzen Corona-Nachrichten und -Diskussionen schaue und lese ich auch gern mal was Lustiges.

    0
    0
  • Uebel

    |

    Ich finde es unmöglich, dass Sie derartige Sachen veröffentlichen und breittreten, und somit die Leute verunsichern! So viele halten sich an die Regeln um alle zu schützen, aus Solidarität, und nach Ihrem Artikel denkt man, man dürfe ja sowieso alles… vieles muss jetzt schnell entschieden werden, und wenn Sie dann nur ein Häkchen daran finden, dann machen Sie es kaputt! Ja, genau die Corona Parties sind z.B. ein Problem, und jetzt könnte ein Dummer nach Ihrem Artikel ja argumentieren, er müsse dringend zu einer Corona Party….

    0
    0
  • Giesinger

    |

    Übel wird mir z.B. bei “Uebel”.

    Ich bin “systemrelevant” und arbeite jeden Tag. Heute halt nur Büro.

    0
    0
  • Uwe

    |

    In Zeiten von Hofberichterstatter tut pluralistischer
    Journalismus richtig gut.Sie haben das getan was
    eine demokratische Presse machen sollte, Bericht erstattet ,dafür sage ich Danke.

    0
    0
  • Gregor

    |

    Für mich persönlich ist die (effektive) Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen so lange nicht vollständig, wie ich dazu gezwungen bin, beim Einkaufen einen Maulk…, äh, Mund-Nasen-Schutz zu tragen (der hat schon rein psychologisch gesehen eine nicht unwesentliche Auswirkung auf unsere gesellschaftliche Kultur und unsere Werte) und solange auch insgesamt kein normales Leben (inkl. Gastronomie, Bäder usw.) möglich gemacht wird.
    Ich weiß, dass und mit welchen Argumenten diese Vorkehrungen als Schutzmaßnahmen betrachtet werden und erlaube es mir, gemäß Meinungsfreiheit, dies anders zu sehen (natürlich die Vorschriften einhaltend).

    Persönlich würde ich jederzeit sinngemäß folgende Erklärung (die man z.B. in eine Patientenverfügung aufnehmen könnte) unterschreiben, wenn im Gegenzug sämtliche Grundrechte wiederhergestellt werden:

    “Sollte ich nachgewiesenermaßen an Covid-19 erkrankt sein, verzichte ich im Falle einer WEGEN des Virus aufgetretenen schweren Symptomatik auf künstliche Beatmung, sofern deutschlandweit (ggf. bayernweit) keinerlei Intensivbett mehr frei ist.” – Natürlich unter der Prämisse, dass die bislang bestehenden Intensivbetten (vor Corona) nicht einfach abgebaut werden. Auch würde ich nicht wollen, dass Menschen mit anderen Krankheiten benachteiligt werden und nötige Behandlungen aufgeschoben werden. Und selbstverständlich sehe ich z.B. einen Herzinfarkt- oder Unfallpatienten, der zufällig außerdem einen positiven Test hat, nicht als Covid-19-Patienten an (diese Geschichte mit den an/mit dem Virus Erkrankten oder ggf. Verstorbenen).

    Mein Ansatz ist nicht komplett zu Ende gedacht, klar – aber vielleicht ist es ein Gedankenanstoß hinsichtlich der Würde des Menschen, zu der auch Freiheit und Lebensqualität gehören.

    0
    0

Kommentare sind deaktiviert

drin