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Ein Zwischenruf aus der Strafrechtswissenschaft

In Bayern beginnt die Strafbarkeit seit Samstag jenseits der Schwelle der Wohnungstür

Mit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020 (Az. Z6a-G8000-2020/122-98) über die landesweite Ausgangssperre für alle Einwohner Bayerns macht sich seit Samstag strafbar, wer seine Wohnung „ohne triftige Gründe“ verlässt. Die Folge ist eine im Einzelnen völlig unvorhergesehene und potentiell unabsehbare Kriminalisierung ganz gewöhnlicher Verrichtungen des alltäglichen Lebens außerhalb der eigenen Wohnung. Die Begründung der Allgemeinverfügung lässt uns an diesem heiklen Punkt indes im Ungewissen, meint der Regensburger Strafrechtler Martin Heuser.

Gastbeitrag von Dr. Martin Heuser

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Ziffer 4 der auf § 28 Abs. 1 S. 1-2 IfSG gestützten Allgemeinverfügung enthält implizit das landesweit geltende Verbot, die eigene Wohnung zu verlassen, indem sie bestimmt, dass eben dieses Verlassen der eigenen Wohnung „nur bei Vorliegen triftiger Gründe“ erlaubt ist. In Ziffer 5 findet sich schließlich ein nicht abschließender Katalog „triftiger Gründe“, etwa die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen, Versorgungsgänge für Gegenstände des täglichen Bedarfs, der Besuch von Lebenspartnern, etc. Im Fall polizeilicher Kontrollen sind solche triftigen Gründe gemäß Ziffer 6 „glaubhaft“ zu machen.

Rechtswidrigkeit der Ausgangssperre

Über die zweifelhafte Rechtmäßigkeit einer solchen Ausgangssperre ist schon vor ihrem Erlass einiges geschrieben worden. Jedenfalls eine landesweit gültige – abstrakt-generelle – Ausgangssperre dürfte sich ohne Missbrauch verwaltungsrechtlicher Handlungsformen nicht auf die Ermächtigung des § 28 Abs. 1 S. 2 IfSG zum Erlass bestimmter Anordnungen im Einzelfall stützen lassen, sondern allenfalls auf die Verordnungsermächtigung in § 32 S. 1 IfSG. Insofern ist mit der – konkret-generellen – Allgemeinverfügung anstatt einer – abstrakt-generellen – Rechtsverordnung die falsche Handlungsform gewählt.

Die Wahl der falschen Handlungsform ist letztlich aber auch der Grund dafür, dass die in § 28 Abs. 1 S. 2 Var. 3 IfSG vorgesehenen Rechtsfolgen eine solche landesweit gültige Ausgangssperre nicht zu tragen vermögen. Denn die dort als mögliche Rechtsfolge einer Anordnung für den Einzelfall vorgesehene Verpflichtung, den Ort des aktuellen Aufenthalts nicht zu verlassen, setzt einen räumlich sowie zeitlich beschränkten Einzelfall voraus. Ganz ähnlich schätzt die Rechtslage an diesem Punkt beispielsweise auch der Regensburger Staatsrechtler Thorsten Kingreen ein:

„Ein allgemeines, von konkret-individuellen Gefahren unabhängiges und in seiner Dauer nicht befristetes Fortbewegungsverbot deckt die Norm nicht, auch weil sonst die restriktiven Bestimmungen zur Inanspruchnahme von Nichtstörern unterlaufen werden. (…) Möglicherweise ließen sich Ausgangssperren aber durch Rechtsverordnungen nach § 32 IfSG anordnen; (…).“

Im Übrigen darf das in § 28 Abs. 1 S. 2 IfSG als Rechtsfolge vorgesehene Verbot, den Ort des jeweils aktuellen Aufenthalts nicht zu verlassen, nur solange angeordnet werden, bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind. Das Verbot ist nach dieser einschränkenden Bestimmung also nicht selbst eine notwendige Schutzmaßnahme, sondern flankiert eine solche lediglich zusätzlich. Das Staatsministerium möchte die landesweite Ausgangssperre dagegen selbst als substanzielle Schutzmaßnahme („ultima ratio“) verstanden wissen und hebelt so die einschränkende Bestimmung a.E. von § 28 Abs. 1 S. 2 Var. 3 IfSG kurzerhand eigenmächtig aus.

Vor dem Hintergrund der in § 75 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 IfSG ausgesprochenen Strafandrohung lediglich für das Zuwiderhandeln gegen eine sofort vollziehbare Anordnung i.S.v. § 28 Abs. 1 S. 2 IfSG (nicht aber: S. 1) kann die Allgemeinverfügung dann jedoch nicht alternativ einfach auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG gestützt werden. Dies würde nämlich nicht nur den Parlaments- und Gesetzesvorbehalt unterlaufen, worauf insbesondere die Hagener (ehemals Regensburger) Verwaltungsrechtlerin Andrea Edenharter hingewiesen hat. Vielmehr würde dies auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die gesetzliche Bestimmtheit der Strafandrohung (Art. 103 Abs. 2 GG) nicht gerecht. Gerade von einer solchen Strafbarkeit für das Zuwiderhandeln gegen die Ausgangssperre geht indessen aber das Staatsministerium in seiner Begründung zu Ziffer 7 der Allgemeinverfügung aus.

Vor dem Hintergrund der schwerwiegenden und leicht erkennbaren Fehler der gleichsam über Nacht verfügten Regelung könnte im Lichte von Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG künftig in einer ruhigeren Minute sogar über die Nichtigkeit der Regelung nachzudenken sein. Denn sie entbehrt nicht nur der richtigen Handlungsform sowie einer erforderlichen Rechtsgrundlage, sondern sie wahrt auch das Maß der durch Art. 103 Abs. 2 GG gesteigerten Bestimmtheitsanforderungen nicht, obwohl es sich bei dem verfügten Grundrechtseingriff der Ausgangssperre nicht gerade eben um eine bloße Lappalie handelt.

Die Grenze der eigenen Wohnung als Schwelle zur Strafbarkeit

Da allerdings auch schlicht rechtswidrige Verwaltungsakte nach allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts Rechtswirkungen entfalten und die Regelung der Allgemeinverfügung als Verwaltungsakt überdies wegen der Anordnung in §§ 28 Abs. 3, 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar i.S.v. § 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist, bleibt die reale Gefahr strafrechtlicher Verfolgung zunächst einmal für alle Bürger bestehen. Es lohnt daher ein Blick in die nicht leicht verständliche Strafandrohung des § 75 IfSG, zumal die Allgemeinverfügung an diesem Punkt äußerst vage formuliert ist.

Denn sie enthält unter Ziffer 7 lediglich den Hinweis auf den Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG, während in der Begründung zu dieser Ziffer zusätzlich noch auf den Straftatbestand des § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG hingewiesen wird. Von der Staatsregierung nicht genannt bleiben damit die ebenfalls einschlägigen Straftatbestände des § 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 sowie § 75 Abs. 3 IfSG.

Strafbar ist somit erstens, wer vorsätzlich dem sofort vollziehbaren Verbot, die eigene Wohnung ohne triftige Gründe zu verlassen, zuwiderhandelt, § 75 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 IfSG, wofür bereits eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe droht.

Strafbar ist zweitens, wer fahrlässig dem sofort vollziehbaren Verbot, die eigene Wohnung ohne triftige Gründe zu verlassen, zuwiderhandelt, § 75 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, Abs. 4 IfSG, wofür eine geringere Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr oder Geldstrafe droht.

Strafbar ist schließlich drittens, wer vorsätzlich dem sofort vollziehbaren Verbot, die eigene Wohnung ohne triftige Gründe zu verlassen, zuwiderhandelt, und dadurch die Corona-Krankheit oder das Coronavirus verbreitet, § 75 Abs. 3 IfSG, wofür im Höchstfall fünf Jahre Freiheitsstrafe drohen.

Strafbarkeit an der Grenze triftiger Gründe

Demnach beginnt die Strafbarkeit im Grundsatz bereits mit dem Verlassen der eigenen Wohnung, d. h. beispielsweise bereits mit dem Betreten des Hausflures eines Mehrparteienhauses. Denn das Vorliegen triftiger Gründe dispensiert erst von diesem Verbot, sodass das Verlassen der eigenen Wohnung nach dieser Regelungstechnik nur ausnahmsweise durch triftige Gründe erlaubt ist. Es ist demnach jedenfalls juristisch schlicht irreführend, wenn der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder erklärt, es handele sich nicht um eine Ausgangssperre, sondern lediglich um eine „Ausgangsbeschränkung“. Denn bei einer bloßen Ausgangsbeschränkung wäre das Verlassen der eigenen Wohnung nicht im Grundsatz verboten, sondern erlaubt, und daher lediglich ausnahmsweise in gewissen Einzelfällen beschränkt.

Misslicher als diese Wortverdrehung sind allerdings die mit ihr angerichteten Folgen. Die Strafbarkeit für die Verrichtung ganz alltäglicher Handlungen außerhalb der eigenen Wohnung steht und fällt demnach nämlich mit dem Nachweis triftiger Gründe, womit eine bemerkenswerte Verschiebung der gewöhnlichen Beweislast verbunden ist. Denn grundsätzlich ist jeder frei in seinem Tun (Art. 2 Abs. 1 GG), sodass im Rechtsverkehr die Rechtmäßigkeit des Handelns vermutet wird. Der Staat muss daher im Rahmen der Strafverfolgung das Unrecht einer Handlung sowie das hierauf bezogene Verschulden in gerichtsförmiger Weise positiv erst nachweisen. Dabei ist nach allgemeinen rechtstaatlichen Grundsätzen niemand verpflichtet, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken und sich selbst zu belasten. Nach der in Ziffer 6 der Allgemeinverfügung angekündigten polizeilichen Motivausforschung gegenüber den außerhalb der eigenen Wohnung angetroffenen Passanten soll indessen wohl auch dieser rechtsstaatliche Grundsatz in Zeiten einer kollektiv um sich greifenden Corona-Panik nicht länger Geltung beanspruchen können. Denn die triftigen Gründe sind gegenüber den Polizei- und Sicherheitsbehörden glaubhaft zu machen. Andernfalls dürfte der Verstoß gegen das grundsätzliche Verbot des Verlassens der eigenen Wohnung als festgestellt gelten, sodass die Strafe aus § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG droht. Ordnet der kontrollierende Polizeibeamte die behaupteten Gründe für das Verlassen der Wohnung also nicht als „triftig“ ein, hat sich der kontrollierte Bürger, der einer Straftat bereits deshalb verdächtig ist, weil er sich im Freien aufhält, durch die Angabe seiner Motive selbst belastet. Möglicherweise wird uns ein dazu von Seiten der Staatsregierung berufener Wortkosmetiker aber gelegentlich noch erklären, dass es sich hierbei nicht um ein Verstoß gegen rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze, sondern lediglich um ein „effektives Krisenmanagement“ handelt.

Triftige Gründe an der Grenze zur Strafbarkeit

Dieser Umstand wirft natürlich auch die Frage auf, welche Umstände des alltäglichen Lebens als „triftige Gründe“ zum Verlassen der eigenen Wohnung anzuerkennen sind. Denn der unter Ziffer 5 enthaltene Katalog triftiger Gründe ist weder abschließend noch in sich inhaltlich hinreichend bestimmt.

Ein ausdrücklich benannter triftiger Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung besteht nach Ziffer 5 lit. g) beispielsweise in „Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung“. Hier stellt sich dann aber z. B. insbesondere für Menschen einer jüngeren Generation sofort die Frage, ob es etwa einer in Wohngemeinschaft lebenden Person erlaubt ist, die eigene Wohnung zum Zwecke der sportlichen Ertüchtigung gemeinsam mit einem Mitbewohner zu verlassen? Oder ob dies gerade kein triftiger Grund im Sinne dieser Regelung ist, weil der Mitbewohner kein Angehöriger (vgl. § 20 Abs. 5 BayVwVfG) ist? Oder ob es sich diesenfalls nicht wenigstens um einen von Ziffer 5 nicht ausdrücklich benannten triftigen Grund handelt? Und falls ja, wie ist die Rechtslage, wenn sich mehr als nur zwei Mitbewohner zur sportlichen Ertüchtigung außerhalb der eigenen Wohnung treffen? Findet dann bereits eine nach Ziffer 5 lit. g) unerlaubte sonstige Gruppenbildung statt? Kann die etwaige Gruppenbildung ihrerseits wiederum durch Sicherheitsabstand von mindestens 150 cm zwischen den drei Mitbewohnern ausgeschlossen werden? Darf die Grenze strafbaren Verhaltens von diesen und ähnlichen Fragen überhaupt abhängig gemacht werden? Oder werden damit nicht unzumutbare Zustände für ein bürgerliches Leben geschaffen, weil die allgemein verfügte Regelung im Korsett eines Verwaltungsakts mit ihrer Unbestimmtheit tatsächlich nur staatlicher Willkür Tür und Tor öffnet?

Unbestimmtheit infolge der falschen Handlungsform

„Triftige Gründe“ zum Verlassen der eigenen Wohnung lassen sich wegen der unendlichen Mannigfaltigkeit der Gestaltungen des täglichen Lebens zwangsläufig nicht abschließend bestimmen, wie auch die Allgemeinverfügung in Ziffer 5 anerkennen muss, indem sie lediglich einige solcher Gründe nicht abschließend aufzählt.

Damit fehlt es aber an der gemäß Art. 103 Abs. 2 GG notwendigen Bestimmtheit der durch die Allgemeinverfügung auszufüllenden Strafandrohung nach dem strafrechtlichen Blanketttatbestand aus § 75 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 S. 2 IfSG. Denn mit Art. 103 Abs. 2 GG kann eine Tat nur bestraft werden, wenn sie vor ihrer Begehung gesetzlich bestimmt war. Mit der jetzigen Allgemeinverfügung entscheidet über die Strafbarkeit dagegen effektiv die Auslegung des Begriffs „triftiger Gründe“ durch die Polizeibehörden. Dies aber ist nach Art. 103 Abs. 2 GG unzulässig, weil es sowohl der Exekutive als auch der Judikative mit dem strafrechtlichen Gesetzes- und Bestimmtheitsvorbehalt aus guten Gründen verwehrt ist, die normativen Voraussetzungen für die Verhängung einer Strafe selbst festzusetzen. In den Worten des Bundesverfassungsgerichts:

„Selbst Blanketttatbestände, die erst durch verwaltungsrechtliche Vorschriften ausgefüllt werden, können mit dem Grundgesetz vereinbar sein (…). Es ist jedoch erforderlich, dass sich die Voraussetzungen der Strafbarkeit sowie Art und Maß der Sanktion bereits aus dem Blankettgesetz selbst mit hinreichender Deutlichkeit ablesen lassen (…). Knüpft ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestand an den Erlass eines Verwaltungsakts an, so hat das Gesetz Typus und Regelungsumfang der betreffenden Verwaltungsakte jedenfalls so weit festzulegen, wie der Verstoß gegen die entsprechende Verhaltenspflicht strafbewehrt sein soll. Darüber hinaus muss auch der die gesetzliche Regelung ausfüllende Verwaltungsakt in seinem konkreten Regelungsgehalt hinreichend bestimmt sein (…). (…) Der Schutzzweck des Art. 103 Abs. 2 GG darf nicht dadurch unterlaufen oder ausgehöhlt werden, dass das eigentliche Verbot sich für den Adressaten nicht schon aus der Gesetzesnorm, sondern erst aus der behördlichen Festlegung erschließt.“ (BVerfG, Beschl. v. 15.09.2011, 1 BvR 519/10, Rz. 37, 39)

Die Allgemeinverfügung ist als konkret-generelle Regelung des Einzelfalls demnach schlicht nicht geeignet, ein gesetzlich strafbewehrtes Ausgangsverbot für das gesamte Staatsgebiet zu begründen, weil sie dem Erfordernis hinreichender Bestimmtheit der gesetzlich vorgesehenen Strafandrohung nicht gerecht zu werden vermag.

My home is my prison

Darüber hinaus ist die in Ziffer 4 der Allgemeinverfügung gefundene Regelung nach ihrem Sinn und Zweck auch noch aus weiteren Gründen zu unbestimmt bzw. unverhältnismäßig oder sogar insuffizient. Denn erlaubend wirkt nach ihrem Wortlaut nicht bereits das Vorliegen eines triftigen Grundes, sondern nur das Vorliegen einer unbestimmten Vielzahl triftiger Gründe. Ferner verbietet sie nach ihrem Wortlaut nicht das Verlassen einer fremden Wohnung, sodass sich hiernach jedenfalls nicht strafbar macht, wer sich im Freistaat Bayern außer Haus bewegt, ohne eine eigene Wohnung in Bayern zu haben. Ebenfalls nicht erfasst ist derjenige, der zwar über eine eigene Wohnung in Bayern verfügt, jedoch von außerhalb in den Freistaat einreist und sich nicht sogleich in seine Wohnung begibt, sondern ohne triftigen Grund umhervagabundiert.

Ob die Bayerische Polizei ein solches Tun in Zeiten von Corona nicht dennoch mit Strafverfolgung sanktionieren wird, bleibt abzuwarten. „Wenn jemand eine glaubhafte Begründung hat im öffentlichen Bereich unterwegs zu sein, lässt sich dies im Gespräch mit der Polizei klären“, ließ Innenminister Herrmann die bayerische Bevölkerung bereits wissen. Man darf also angeblich ganz beruhigt sein. Und außerdem träfe das scharfe Schwert des Strafrechts nach Ansicht unseres sicher nur gutmeinenden Landesvaters ja immerhin auch nicht die Falschen: „Für die Vernünftigen ändert sich gar nicht mal so viel. Aber für die Unvernünftigen gibt es jetzt ein klares Regelwerk.“ Der Bayerischen Justiz steht also eine noch nie dagewesene Verfahrenswelle wegen der Verfolgung ganz alltäglicher Verrichtungen des bürgerlichen Lebens damit nur dann ins Haus, wenn der Freistaat – entgegen erster Ankündigungen – doch noch flächendeckend ernst machen sollte mit dem von ihm geschaffenen Bestrafungsregime.

Das strafrechtlich delikate Problem ist jedoch nicht, ob der Freistaat von seiner zu unbestimmten strafrechtlichen Befugnis flächendeckend Gebrauch macht, sondern dass er von dieser Befugnis im Einzelfall überhaupt lediglich nach polizeilichem Gutdünken Gebrauch machen kann. Vor dem Bundesverfassungsgericht werden die hiernach in erlesenen Einzelfällen zu befürchtenden Urteile darum keinen Bestand haben können. Die Bayerische Regierung wäre deshalb schon jetzt gut beraten, den gleichsam über Nacht per Verwaltungsakt installierten Polizeistaat noch heute wieder abzuschaffen, etwa indem sie die Allgemeinverfügung nach Art. 48 BayVwVfG zurücknähme. Damit ist indes nicht zu rechnen. Wer also für sich selbst schon jetzt sicher gehen möchte, nicht demnächst etwa wegen eines sonntäglichen Spaziergangs mit der „falschen“ Begleitperson auf der Anklagebank Platz nehmen zu müssen, der sollte beim zuständigen Verwaltungsgericht nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Anfechtungsklage gegen Ziffer 4 der Allgemeinverfügung beantragen. Im Erfolgsfalle entfiele damit nämlich bereits der Straftatbestand von § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG, der eine sofort vollziehbare Anordnung voraussetzt.

Ob der Gang zum Verwaltungsgericht in diesen Tagen jedoch einen „triftigen Grund“ zum Verlassen der eigenen Wohnung darstellt, steht zurzeit im Ermessen der Polizeibehörden. Und jedenfalls nach dem Dafürhalten wohl nicht Weniger dürfte die Frage in Zeiten des „Krieges gegen COVID 19“ ohnehin eindeutig zu verneinen sein. Besser könnte sich dies vielleicht auch ein autoritäres Regime nicht erträumt haben. Die Zukunft wird daher erst noch zeigen müssen, ob und aus welchen Gründen es am Ende ein böses Erwachen gibt. Eines steht aber bereits jetzt fest: Das geltende Gesetzesrecht ist kein luxuriöses Kulturgut für behaglichere Zeiten, sondern von den Staatsbehörden auch in Zeiten der Krise strikt einzuhalten.

Zum Autor

Dr. Martin Heuser ist in der Nähe von Bonn geborene Autor und lebt derzeit in Regensburg. Hier arbeitet er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie der Universität Regensburg.

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Kommentare (66)

  • Thoralf Will

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    Ich bin ja gespannt, ob sich irgendjemand dann wirklich auf den Klageweg traut, wenn es wirklich so eindeutig ist, wie der Artikel das beschreibt.

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  • leoni

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    Wären es nur Polizisten, mit denen man/frau die triftigen Gründe abklären muss, wäre das sicher kein Problem. Aber ich habe echte Angst bezüglich der Typen, die von der Stadt in den Außendienst für Ordnungsaufgaben geschickt werden.

    Die spielen sich auf und machen gerne einen auf dicke Hose. Willkür und Übergriffe sind da schnell geschehen.

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  • leoni

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    Der Katastrophenfall ist kein Freibrief um die demokratische Ordnung und unsere Grundrechte mit den Füßen zu treten. Das werden die Sheriffs von der Stadt nie kapieren.

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  • Lothgaßler

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    Mißtrauen ist geboten, wenn stückchenweise die Rechte beschnitten werden und die Rückkehr zu diesen Rechten auf unbekannte Zeit verschoben wird. Nicht-Rebellion der Bevölkerung ist ein Vertrauensvorschuss! In alten Zeiten wurden Führer bei Krisen schon mal geopfert, das mögen die Politiker bedenken.
    Dringlich sei die “Berufsausübung”. Was ist z.B. dringlich an der Routinearbeit (Abgaskontrollen) eines Kaminkehrers (ich habe ein Fahrzeug der auch mir tätigen Firma aus Oberviechtach heute rumfahren sehen), der von Wohnung zu Wohnung, von Haus zu Haus, von Ort zu Ort tourt und somit das Zeug hat diesen Virus rasend schnell zu verbreiten? Warum dürfen Paketboten von Haus zu Haus hetzend die Ware persönlich ausgeben, sind sie virusfrei? Ich dachte immer diese Leute haben deutlich über hundert Kontakte täglich?! Potenziell tolle Virusverbreiter, die jede Ausgangsbeschränkung wirkungslos machen können. So ganz zu Ende gedacht ist das alles nicht.

    Wenn ich jetzt nicht in dem Supermarkt in meiner Nähe einkaufen möchte, sondern in einem anderen, liegt dann ein triftiger Grund vor? Ich gebe beruflich bedingt ein Paket auf, muss aber wegen Ausdünnung der DHL-Filialen (und der jetzt geschlossenen Paketshops) weit rumirren, ggf. muss ich sogar mit dem Auto fahren: ist das noch ok?

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  • Empörer007

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    Jetzt warte ich nur noch auf die ellenlange, gespickt m. “GottundderWelt” Hinweisen v. unserem User “Juan86” (ehm. mkv?), um die endgültige Weissagung zu erfahren…
    “Meine Sorgen möchte ich haben”, meinte schon einst der promovierte Jurist K. Tucholsky…

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  • Franz Nopper

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    Ich hab am WE selber mit dem Polizeipräsidium telefoniert, ob nun Motorradfahren verboten sei oder nicht. Während ein Beamter adhoc meinte, das sei schließlich eine Art Bewegung an der frischen Luft, hieß es wenig später ganz offiziell, dass Motorräder wie alle Verkehrsmittel nur für notwendige Verrichtungen genutzt werden dürfen, mithin hobbymäßiges Herumfahren verboten sei. Für mich schlüssig; jedes Intensivbett ist freizuhalten und tausende Hobbyrennfahrer auf unseren Straßen auch wochentags wären da kontraproduktiv.

    Wir merken: die Beamten selbst sortieren sich da noch, sind Sie doch auch mit eingesperrt und hoffen auf möglichst vernünftige Auslegung. Es heißt also mitnichten “wir” gegen “die Polizei”.

    Was mich an dem Artikel am meisten irritiert, ist dass nach dem ganzen Pragraphengeblubber (Herrschaftssprache) beim normalgebildeten Leser einzig das dumme Gefühl des Beherrschtwerdens bleibt. Als ob genau das jetzt nicht nottäte!
    Wir haben zwei Wochen (eigentlich Monate) der Selbstverantwortung und des guten Zuredens vertan, womöglich mit Todesfolge für Hunderttausende und da argumentiert immer noch einer, dass man da jetzt nicht so grob rangehen sollte.

    Man kann den Artikel nämlich (mit einiger Arglist, zugegeben) auch als Aufruf zu einer feten neuen Coronaparty lesen, Tenor: Pfeifen wir aufs Kontaktverbot, denn hinterher lassen wir uns vor Gericht von findigen Anwälten die Geldstrafen zurückerstreiten. Werbung steht schon hier.

    Und das ist nicht mehr nur Unverantwortlich.

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  • Stefan Aigner

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    Servus Franz.

    Das mit der Arglist unterstreiche ich mal. Corona-Party-Macher lesen doch so nen Text überhaupt nicht.

    Zugegeben: Der Artikel wäre in einer juristischen Fachpublikation besser aufgehoben, aber die Zeiten sind gerade nicht normal. Die juristischen Einwände halte ich für völlig berechtigt und vor allem halte ich es für besser, die Einwände dann zu erheben, wenn noch keine Maßnahmen getroffen wurden, die stärkere und weniger nachvollziehbare Einschränkungen mit sich bringen. Zu einer Zeit, wo jeder jede Vorgehensweise dann eh schon für völlig normal hält und es irgendwie Konsens ist, dass man sich doch an die Gesetze jetzt nicht so genau halten muss, weil es doch um unser aller Gesundheit und um Menschenleben geht. Im Moment ist ja nicht absehbar, wie lange wir uns im Krisenmodus befinden werden.

    Insofern betrachte ich solche Beiträge – es gibt mehrere, an verschiedenen Stellen – als eine konstruktive Mahnung und Warnung zur rechten Zeit. Zumindest ist das die Motivation, die hinter der Veröffentlichung steht. Den Sinn der Einschränkungen bezweifeln doch auch die wenigsten kritischen Juristen, die sich derzeit zu Wort melden. Es geht um das Wie. Und diese Fragen sind nicht banal oder nebensächlich.

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  • Franz Nopper

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    Danke für die Einordnung!

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  • joey

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    Sport und Bewegung an der frischen Luft sind ausdrücklich zulässig. Das ist eine ziemlich unbestimmte Festlegung, aber im Positiven.
    Es geht also hier eher ums Theoretische. Ja, das ist auch wichtig.

    In Italien und Spanien sterben die Menschen (auch Juristen) vermeidbar wegen Überlastung des Gesundheitssystems. Die scharfen Maßnahmen könnten sich als (unwirksamer) Aktionismus herausstellen, aber das weiß leider keiner vorher.

    Die auch minder Kranken haben starke Atemnot, hohes Fieber und … Todesangst, wie Überlebende berichten. Da ist dann “Missbrauch verwaltungsrechtlicher Handlungsformen” theoretisch.

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  • R.G.

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    Es gibt Juristen, die Ihren Beruf als Dienst an der Gemeinschaft verstehen.
    Lasst die Verfassungsrechtler intensiv auf das achten, was sie als Kernfragen verstehen, während wir uns um die Organisation der Alltagsfragen kümmern. Die Fragen, die der Text aufwirft, stellen allerdings die Menschen draußen in einfachen Worten bereits selbst. @Herr Günther Herzig
    Mit einer Veröffentlichung in dem Blog besteht Hoffnung, dass Entscheidungsträger von weit oben mitlesen und ihr Vorgehen rechtzeitig anpassen, was heißt, es darf mit weniger Druck und Angstmache aktuell erwünschtes Verhalten gefödert werden.

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  • Julian86

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    Folgt man dem Autor, dann mangelt es dem faktischen Verbot der Staatsregierung, ohne “triftigen” Grund die eigene Wohnung zu verlassen, u.a. an einer “sauberen” Rechtsgrundlage. Für die Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger ist aber eine solche unverzichtbar, um den Rechtsstaat – auch in diesen Zeiten – aufrecht zu erhalten, zu sichern, zu schützen. Wohl wahr.

    Man beachte: Ein solches mit dem Autor rechtswidrig erscheinendes Verbot ist aber — erstmal – gleichwohl WIRKSAM. Und kann Strafen nach sich ziehen, vorbehaltlich späteren Überprüfungen durch die Gerichte.

    Beispiel:
    James 007 verlässt seine Wohnung. Er tritt über seine Türschwelle. Spannung verbreitende Hintergrundmusik (“Stahlnetz”) ist zu hören. Was trägt er in der Hand? Einen Eimer voller Biomüll. Auf offener Straße sieht man seine Verunsicherung – unruhig der Kopf, mehrfach die Blickrichtung wechselnd – war da nicht das Martinshorn zu vernehmen?

    Lange Monate später beim Bay. Amtsgericht:
    “Aber der Biomüll-Eimer war doch bis zum Rand voll! Bei all den Bakterien, kein “triftiger” Grund, Herr Richter? Ich plädiere auf Dilemma und Freispruch mangels Schuld, Herr Vorsitender” – so das Schlusswort von James 007, im Frühjahr 2021, als die dritte Welle des Co-Virus einsetzte.

    P.S.

    Der Duden legt uns nahe
    https://www.duden.de/rechtschreibung/triftig_stichhaltig_ueberzeugend

    dass es an der zweifelsfreien “hinreichender Bestimmtheit” fehlten dürfte, zumal das Vorliegen der “Triftigkeit”, wie ausgeführt, in der Beurteilung des Schutzmanns liegen soll, wobei James 007 als Betroffener sich (hinsichtlich des Biomülls) nicht erklären muss. Und ihm sein Schweigen gegenüber dem Schutzmann nicht zum Nachteil gereichen darf. So waren die Gesetzes bis neulich. Jedenfalls.

    P.P.S.

    Die Nachrichten heute Abend: Kommunalwahl 2020: Die CSU knapp unter 35%: Schlechtestes Ergebnis seit 70 Jahren.

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  • Stadtamhoferer

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    Wenn die Leute wenigstens ein wenig das eigene Hirn zum Denken verwendet und sich nicht bis zum knallharten Durchgreifen in den Parks und der Stadt zu Partys und anderes getroffen hätten, wären vermutlich keine solch drastischen Maßnahmen erforderlich gewesen. Jugendliche die alten Leuten und Polizeibeamten ins Gesicht husten und Corona – Corona schreien, ist wohl das allerletzte und zeigt die Verrohung und Gleichgültigkeit einiger. Es gab voher eine klare Ansage, was passieren wird, wenn keine Einsicht gezeigt wird. Man hat diese Warnung ignoriert.

    Natürlich muss penibel darauf geachtet werden, dass man solche behördlichen Maßnahmen auch nicht über das nötige Maß ausdehnt und dann auch wieder aufhebt, wenn sie nicht mehr erforderlich sind. Das sollte unstrittig sein.

    Viele können nicht im Geringsten nachvollziehen, was es heißt, schwerstkranke Angehörige zu haben, deren Überlebenschancen bei einer Infektion vermutlich gleich Null sind und dann zusehen zu müssen, wie manche Mitmenschen jegliche Vernunft außer acht lassen und die Gesundheit und das Leben anderer auf das Spiel setzen.

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  • Werner Schwede

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    Der juristische Scharfsinn des Autors ist völlig zutreffend.

    Bayern sollte froh sein, wenn es Sachverstand aus anderen Bundesländern bekommt. Sonst hätten hier die Zustände schon das eine oder andere Mal an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu wünschen übrig gelassen. Und Bayern bildet auch nicht so viele Juristen aus, wie es benötigt. Und die, die hier ausgebildet werden, werden auf die Linie der Bayerischen Staatsregierung getrimmt.

    Die Allgemeinverfügung der Staatsregierung ist als Grundlage für eine wirksame Strafandrohung untauglich. Sie ist willkürlich, unbestimmt und unbestimmbar. Der Bürger kann aus dem Text nicht ersehen, welches Verhalten außer den in den acht ausdrücklich (“insbesondere”) aufgeführten Gründen erwähnt erlaubt ist und welches nicht.

    Das ist auch kein Aufruf zu Corona-Partys oder sinnentleerte Rechthaberei. Sondern der Text wird spätestens dann für jeden relevant, der sich mit einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren konfrontiert sieht. Angesichts der Unbestimmtheit kann das Jedem passieren. So bleibt z.B. offen:

    – Ob ich mit meinem Auto oder dem ÖPNV in den Wald fahren darf, um dort spazieren zu gehen.
    – Ob ich meinen Paartherapeuten aufsuchen darf, auch wenn das nicht “medizinisch dringend erforderlich” ist.
    – Ob mich zu Hause eine Prostituierte aufsuchen darf (Berufliche Tätigkeit?).
    – Ob zur Begleitung Sterbender ein Altenheim aufgesucht werden darf (Betretungsverbot?).
    – Ob ich ehrenamtliche Unterstützung leisten darf (keine berufliche Tätigkeit).

    Es gibt jedenfalls eine Menge Ungereimtheiten, die diese Allgemeinverfügung aus rechtlicher Sicht als sehr angreifbar erscheinen lassen. Darauf hinzuweisen ist nicht nur legitim, sondern hier – wo es gegen Sanktionen gegen jeden Einzelnen geht – auch notwendig. Das ist nicht nur Formalkram.

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  • Uff

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    Meine unverfängliche Vermutung: das eine Glas Rotwein des Herrn Kommentators Herzig wurde vermutlich schon vor dem Posting geleert.

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  • XYZ

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    Danke für die qualifizierte und kritische Berichterstattung! Wenn man nicht gerade Balken vor dem Gehirn hat ist das klar, sprach es in meinem Kommentar vom 18.03, 00.11 zu CV, Stand der Dinge, an: personenbezogene Quarantäne mit Einzel-VA oder generelle Kontakt- und Tätigkeits-Sperre ohne nähere Begründung. Also bayr. oder bundesrechtliche Präzisierung der Infektions-Schutzgesetze, auch wenn da Ministerien und Abgeordnete etwas überfordert sein mögen.

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  • hf

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    @Werner Schwede:

    Hilfe für andere und palliative Begleitung: ausdrücklich erlaubt, wenn auch begrenzt.

    Dienstleistungen wie Prostitution oder Paartherapie: ist das lebensnotwendig? Wirklich?

    Herumfahren, um spazieren gehen zu können: warum nicht einfach von der Haustür aus losgehen? Es gibt keinen Ort in Regensburg, wo das nicht möglich wäre.

    Es geht darum, Kontakte zu vermeiden, wo immer möglich. Straßenverkehr = Unfallrisiko = unnötig. Wer das nicht begreifen will, erfüllt die Bedingungen, unvernünftig genannt zu werden. Und weil Unvernunft Leben kostet, sind Sanktionen erst nötig geworden.

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  • Dieter

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    @Uff: Das wollte ich gerade auch posten.

    Das einzig widerlich bei der ganzen Diskussion sind Günter Herzigs ignorante Kommentare.
    Und wer sich mit so einer ausgiebigen Landkreistour schmückt, feiert seine Corona Parties (die man als urban myth einordnen kann) wohl eher in Mitterteich.

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  • XYZ

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    Wird bei Entschädigungsfragen wegen eines generellen Tätigkeitsverbots etwa bei Gastwirten und Friseuren und sonstigen Geschäften via Allgemeinverfügung ohne präzise gesetzliche Grundlage oder seuchenpolizeiliche Begründung noch so allerlei Prozesse geben – die mag zwar vom LT mit formaler Rückwirkung nachgeliefert werden, kann aber nichts mehr an den Tatsachen ändern: da helfen auch von der bayr. Staatsregierung in Aussicht gestellte Zuschüsse nichts, wenn es um Existenz-Gefährdung geht.

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  • Peter Schramm

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    Wer beispielsweise um sich Vitamine aus der Apotheke zu holen seine Wohnung straffrei verlässt, danach aber nicht mehr in sie zurückkehrt, kann tun und lassen was er will. Erst nach einer erneuten Rückkehr in die eigene Wohnung – statt der von Freunden oder im Wege des Wohnungstauschs erlangten etwa des Nachbarn gegenüber – kann er sich überhaupt erst erneut durch genau nur deren Verlassen strafbar machen.

    Es erschließt sich nicht so recht, warum ausgerechnet das Verlassen der eigenen Wohnung außer für einen erlaubten Grund eine Gefahr darstellen soll, man dann aber in dem, was man später außerhalb – zunächst beim Verlassen noch ganz ungeplant – unternimmt – etwa spontan nach dem Gang zur Apotheke den übrigen langen Tag, die Nacht und die folgenden Tage, Nächte und Wochen – gänzlich frei sein soll.

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  • Manche nun plötzlich Law&Order-Demokraten?

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    Entschuldigung, aber dieser Artikel ist überflüssig wie ein Kropf.

    Wir haben hier mit einer gefährlichen Pandemie zu tun.

    Aber das tut für manche links-grüne – nun plötzlich auch total besorgte – Law&Order-Demokraten wohl nichts zur Sache, nachdem der
    Virus ja ‚ein gerechter ist, der ohnehin nur die Alten dahin rafft, die den
    Planeten ja bekanntermaßen erst gegen die Wand gefahren haben‘.
    Ist es vielleicht so?

    Vielleicht zieht ihr euch ja mal rein, was dieser Virus mit einer NUR 39-jährigen sportlichen (!) britischen Bürgerin anzurichten in der Lage ist:

    https://www.rtl.de/cms/mit-coronavirus-infiziert-britin-warnt-aus-krankenbett-vor-folgen-der-covid-19-erkrankung-4508380.html?RelatedContentIds=

    Oder was ein total überlastetes Gesundheitssystem in Italien für Folgen hat:

    https://youtu.be/_J60fQr0GWo

    Also schreit nur weiter nach Recht und Gesetz.

    Genau dasselbe habt ihr ja bzgl. der völlig unkontrollierten illegalen Einwanderung
    auch seit Jahren getan ;-)

    Euch stinkt er doch nur, dass ihr zur Zeit mal Pause machen müsst vom „Wir sind mehr!“-
    Transparente-Hochhalten. Oder vom Steine-Schmeißen oder Autos-Anzünden. Oder vom
    Luxus einer reichlich dekadenten Wohlstandsgesellschaft mit ganz humanem Gesicht.

    Hoffentlich kriegt ihr richtig auf die Fresse, wenn ihr euch den Ordnungsbehörden
    widersetzt. Und Knast.

    Schad‘ euch gar nix.

    Also viel Spaß weiterhin mit Champagner und Latte Macchiato in der Sonne auf öffentlichen Plätzen!

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  • Mr. T.

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    Manche nun plötzlich Law&Order-Demokraten? (was für ein komisches Pseudonym), seid froh, dass wir linksgrün versifften Gutmenschen uns auch für Euch Gedanken um die Demokratie machen. Auch wenn Ihr meint, Euch würde es mal nach oben spülen, wenn die Karten neu gemischt werden, wärt Ihr wohl gleich die zweiten Verlierer in dem von Euch herbeigesehnten totalitären Führersystem.
    Mit einem Ansatz von Resthirn könnte man lesen, dass die Kritik am aktuellen Vorgehen nur die Art und Weise der Umsetzung der Beschränkungen kritisiert, nicht aber die Beschränkungen selbst, die in der aktuell unsicheren Lage im Moment als angemessen erscheinen.

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  • auch_ein_regensburger

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    Mr. T., lassen Sie Milde walten! Manche Mitbürger haben offensichtlich das Bedürfnis, ihre intelektuelle Überforderung mit der Situation öffentlich zur Schau zu stellen.

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  • Alfons Kaiser

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    Kommentar gelöscht. Kein Getrolle.

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  • Dominik Müller

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    @Blondie Vernunftpanik, erklären Sie doch mit eigenen Worten, was das sein soll.
    Mir kommt es so vor, als ob damit erst einmal begründete Argumente gebasht werden sollen, die man nicht mit Logik widerlegen kann – selbst wenn der mutmaßliche Urheber dieses Unworts was anderes schreibt.

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  • leoni

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    Gerne wird als Argument bei solchen Ermächtigungen verwendet, dass derjenige, der sich nicht zuschulden hat kommen lassen, auch nichts zu befürchten hat.

    Wann werden uns unsere Rechte wieder zurückgegeben? Was geschieht mit den gesammelten Daten?

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  • Eine weitere Fußnote

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    Für alle, die nicht glauben wollen, dass Strafe auch sie selbst treffen kann:

    “Coronavirus in Bayern: Frauen aus Unterfranken wegen Verstoß gegen Infektionsschutzgesetz angezeigt

    Update 14.09 Uhr: Eine Mutter aus Unterfranken, sowie ihre Schwester und deren Lebensgefährte haben sich eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz eingehandelt.

    Um Einkäufe zu erledigen, hatte die Frau ihre Schwester und deren Lebensgefährten in ihrer Wohnung in Ostheim vor der Rhön mit der Beaufsichtigung ihrer Kinder beauftragt, wie die Polizei am Dienstag mitteilte.

    Corona und Kontaktverbot in Bayern: Mutter lässt Kinder bei Schwester und kassiert Anzeige

    Wie die Polizei mitteilte, hätte die Mutter andersherum handeln müssen: Also die Schwester um Einkäufe bitten und dabei selbst auf die Kinder aufpassen. Da solche Situationen neu sind, konnte die Polizei zur möglichen Strafe der drei Personen noch keine Angaben machen. Ministerpräsident Söder hatte angekündigt, bei Verstößen gegen die neuen Kontaktregelungen seien Strafen von bis zu 25.000 Euro möglich. Ebenfalls ist unbekannt, wie die Polizei auf den, sich in einer Privatwohnung abspielenden Fall, aufmerksam wurde.”

    https://www.merkur.de/bayern/corona-bayern-soeder-muenchen-ausgangsbeschraenkung-faelle-tote-infizierte-zahlen-news-regeln-pressekonferenz-aktuell-zr-13611552.html

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  • Eine weitere Fußnote

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    Die heute Mittag als Reaktion auf die Entscheidung des VG München angekündigte Rechtsverordnung übernimmt den maßgeblichen Text der Allgemeinverfügung in die Rechtsverordnung.

    https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/130/baymbl-2020-130.pdf

    Damit ermöglicht die Rechtsverordnung den Eingriff in das Freizügigkeitsgrundrecht, Art. 11 GG, in das zwar nach § 32 S. 1, 3, nicht aber nach § 28 Abs. 1 S. 4 IfSG eingegriffen werden darf. In der Tat handelt es sich dabei um eine bloße Formalie; das VG hatte wohl offensichtlich das dünnste Brett gebohrt, um sich vor einer echten Sachentscheidung zu drücken.

    Die substanziellen Probleme bleiben:
    1. § 32 S. 1 IfSG verweist inhaltlich auf § 28 I IfSG.
    2. § 28 I 2 IfSG trägt aber die Ausgangssperre als Rechtsfolge nicht.
    3. Deshalb ist die Allgemeinverfügung weiterhin inhaltlich rechtswidrig.
    4. Das Problem der gänzlichen Unbestimmtheit der Strafandrohung bleibt.
    5. Den vom BVerfG angemahnten gesteigerten Anforderungen an die Bestimmtheit nach Art. 103 Abs. 2 GG wird die Allgemeinverfügung in keinster Weise gerecht, d.h. auch darum ist sie rechtswidrig.

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  • Bertl

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    Ich frage mich, ob ich schon mit einem Bußgeld rechnen muss, wenn ich über meine Wohnungsschwelle in den Hausflur des Mehrfamilienhauses trete, um im Keller meine Wäsche zu waschen (in dem ich auf Mitbewohner treffen kann (deren WM neben meiner in weniger als 1,5m Abstand steht), oder in der im Überfluss zur Verfügung stehenden Zeit meinen Keller aufräume. Ich finde die auf die Schnelle gestrickte Formulierung nicht gut durchdacht.

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  • R.G.

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    “Wie die Polizei mitteilte, hätte die Mutter andersherum handeln müssen: Also die Schwester um Einkäufe bitten und dabei selbst auf die Kinder aufpassen.”

    Das wäre nur mehr unverständlich. Söder wollte sich in den Maßnahmen an Österreich anlehnen, dergleichen, dass Tante und Onkel bei Strafe nicht auf Kinder aufpassen dürften, wenn sie schon vorher eine Art Kernfamilie bildeten, hat man von dort noch nicht gehört.
    Man sollte als Entscheider unbedingt dran denken, als Alleinerzieher eingesperrt in seine eigenen vier Wände kann es zu argen Zuspitzungen kommen, Kinder sind manchmal schwierig und aggressiv, dann die “Kernfamilie” Onkel und Tante zu bitten, dass sie wie gewohhnt einspringen, kann der Deeskalation dienen.
    Man muss einer mutter gestatten, selbst einmal raus an die frische Luft zu kommen, zum einkaufen, zum Joggen, alles andere leuchtet nicht mehr ein, weshalb sie im Vergleich zu Verheirateten, die sich in der Kindesbeaufsichtigung abwechseln können, benachteiligt werden darf.

    Ich lese über die Maßnahmen in vier Ländern laufend genauer mit, eine extra kalte und konfrontative Vorgehensweise im Umgang mit dem eigenen Volk, wie aus Bayern frisch berichtet, gibt es sonst nirgends.
    Weshalb macht man den Menschen Angst durch Bestrafung, wenn man mit milderen Mitteln und Gespräch Ordnung, Einsicht und Mitgefühl erzeugen könnte?
    Die Bürger brauchen in der Lage viel Zuspruch, damit es nicht zu Verzweiflungsaktionen kommt.
    Ich sehe auch den Respekt vor den einfachen Polizisten nicht ganz dort, wo er sein könnte, diese haben viel mehr Fähigkeiten, als Menschen mit Strafen zu schrecken, sie könnten so viel menschlicher sein, wenn man sie nur ließe.
    Gerade in Zeiten, wo Beratungsstellen und andere Hilfsstellen zu haben, wäre die Polizei in der Rolle als Freund und Helfer notwendig.

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  • highwayfloh

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    Meine Gedanken zum Thema:

    Zum Schutz aller müssen jetzt gewisse Maßnahmen durchgesetzt werden, wenn auch rigoros und auch wenn sie nicht unbedingt absolut “wasserdicht” sind. ABER:

    Jeder mündige Bürger weiss, dass dies jetzt aus aktueller Situation geschieht und JEDER ist insofern aufgefordert, dies JETZT für die Zeit der Situation zu akzeptieren. DANACH sind WIR als Bürger jedoch ebenso gefordert, die Rücknahme der entsprechenden Gesetze / Verordnungen / Anordnungen einzufordern und wenn dies seitens der Politik NICHT geschieht, dafür auf die Straße zu gehen und Notfalls einen Generalstreik zu veranstalten.

    JETZT aktuell ist es aber müßig darüber zu diskutieren, da das was notwendig ist einfach getan und durchgesetzt werden muss.

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  • Julian86

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    Ein weit verbreiteter Irrtum: Not kenne kein Gebot. Die freiheitliche demokratische Grundordnung bestimmt schon nach ihrer Definition durch das Bundesverfassungsgericht die Bindung an “Gesetz und Recht” als unverfügbar.

    Es ist doch höchst erstaunlich, dass und wie die bayerische Ministerialbürokratie unter der Verantwortung des MP Söder es scheinbar nicht in den Griff bekommt, ihr Tun mit Gesetz und Recht in Einklang zu bringen.

    Dabei gibt ihr die bay. Bevölkerung einen erstaunlich großen Vertrauensvorschuss. Diese nützt sich freilich Tag für Tag ab.

    Die Lage wird sich in jedweder Hinsicht zuspitzen. Hoffen wir auf das Beste.

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  • Popp m

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    Ich bin nur ein ganz normaler Steuerzahler, dem das ganze sein billiglohnEinkommen fast Kosten wird mit Kurzarbeit weil mein Arbeitgeber seit letzten .Montag geschlossen hat.
    Auf der Strasse begegne ich meist Angst etwas falsch zu machen und misstrauen. “Mensch” bleiben und sich nicht jeden als seehofers bazillenschleuder ( seine soziale Wortwahl für friedvolles miteinander) propagieren lassen ist uns wohl allen wertvoll. Ich musste schon vor Jahren meine damalige Chefin ” eepressen” mit Grippe vom Arbeitsplatz wegzubleiben und habe das auch durchgesetzt. Das ist im Krankheitsfall wohl ein verantwortungsvolles Handeln.

    Relevant für Corona sind doch Faktoren wie …. Wer geht mit grippe zum arzt.. und Dunkelziffer?..wieviele coraonatests positiv wieviele negativ. . Wieviele sind unter 70 und mit od ohne vorerkrankung. Dann setze ich die grippezahlen daneben und erwähne meinen hausarzt” Grippe dauert 14 Tage- gut behandelt nur 2 Wochen. “:Therapie ist ja erst angesagt wenn bronchien od lunge explizit betroffen sind.
    Es überrascht mich auch, das Griechenland und Erdogan von Planeten verschwunden scheinen, während ich denke dass die balkansperre noch immer ihre grausamen OPFER fordert.
    Ich bin Christ und sende und hoffe auf Ei en wahren gebetsstrom für Menschenwürde, gegen Hunger Frost angst und gewalt und waffenhandel. . .jeder Politiker schwört sein Amt auf gott- den mit den vielen namen?. Nachdem ER uns unser freies Leben gab mischt sich der vater auch nur auf unser bitten hin ein.
    Danke für den Artikel, der zum Mitdenken anregt.
    Ich wünsch uns allen allen erdenklichen segen

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  • blondie

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    @Dominik Müller
    warum soll ich das näher ausführen? sascha lobo hat das im verlinkten spiegel-artikel sehr detailreich und gut ausgeführt.
    da die “notwendigen massnahmen” offenbar sehr variieren – bis hin zu öffnung der schulen und kindergärten…damit da herdenimmunität entsteht…und schutz der senioren, halte ich es für total daneben, kleinkariert bürgerrechte zu beschränken bzw. überexakt darauf zu bestehen.
    unsere handydaten gehen bereits an das RKI, wir bewegen uns munter in richtung china bzw. chinesische verhältnisse. klar, das sind alles “notwendige massnahmen” im sinne des infektionsschutzes. ausatmen ist übrigens auch gefährlich für den mitbürger, man unterlasse dies tunlich (zynismus off).

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  • Julian86

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    @ highwayfloh

    Ich wage einen kleinen aber wesentlichen Einspruch. Man kann auch beides tun: Sich an das Kontaktverbot halten und gleichzeitig die rechtsstaatliche Kontrolle nicht vernachlässigen.

    Heute, Mi – 25.3. – tagen unsere Gewählten in Berlin und München. Durchschlagende Gesetze stehen auf dem Plan.

    Landtag: Die Opposition ist u.a. gehalten, dafür Sorge zu tragen, dass weitere geplante Eingriffe in unsere Freiheitsrechte BEFRISTET werden. D.h. mit Ablauf der Frist einfach ihre Gültigkeit verlieren.

    In Berlin steht u.a. eine Verfassungsänderung im “Schweinsgallop” an. Es geht im Grunde darum, eine Art “Kriegsausschuss” zu installieren, der an die Stelle des Bundestags tritt. Das ist einschneidend. Zwei Verfassungsrechtlicher haben schon Einwände erhoben. Und: Das macht man nicht im Schnellverfahren, ohne öffentliche Diskussion und Streit. Man stelle sich vor, die AfD würde Regierung und Mehrheit stellen.

    Phoenix wohl ab 9 Uhr einschalten! Der Vizekanzler vertritt die Kanzlerin.

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  • Dominik Müller

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    @Blondie “unsere handydaten gehen bereits an das RKI, ”
    Wieso glauben Sie das? Entsprechende Pläne, wonach die Gesundheitsämter diese Bewegungsdaten bekommen sollten, wurden ja wieder zurückgezogen.
    “Vernunftpanik” ist eine aus meiner Sicht gefährliche Wortschöpfung Ihres Idols “Lobo”, es suggeriert erst mal, dass man nicht zu viel Vernunft walten lassen oder sich gar mit logischen Argumenten auseinander setzen sollte.

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  • blondie

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    @D. Müller
    da habe ich andere information:
    https://www.nordbayern.de/politik/rki-arbeitet-an-corona-app-und-bekommt-handydaten-der-telekom-1.9972610

    zur kreativen wortschöpfung ist zu sagen, dass man “die Vernunft” natürlich übertreiben kann, dann wirds unvernünftig. das merkt aber der vernunftpaniker gar nicht, deshalb greift er z.b. chinesen an weil er die für die bösen verursacher des ganzen hält. nur mal ein kleines beispiel:
    https://www.msn.com/de-de/news/panorama/corona-panik-in-k-c3-b6ln-flucht-vor-chinesen-asia-markt-e2-80-93-beh-c3-b6rde-mit-klarer-ansage/ar-BBZHUx2

    auch der staat ist nicht dagegen gefeit, in den vernunftpanik-modus zu geraten.

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  • Dominik Müller

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    @Blondie
    Ok, das war dann ein Missverständnis bezüglich der Qualität der Handydaten. Spahn wollte keine anonymisierten Daten als Block, sondern die unmaskierten – um die Infektionsketten konkret zu erfahren (und vielleicht auch die Überwachung der Ausgangsbeschränkung zu ermöglichen).
    Die anonymisierten Daten in Echtzeit nutzen Google und andere z.B. für die Navigationssysteme schon jetzt, dafür gibt es inzwischen vermutlich einen breiten gesellschaftlichen Konsens aus Bequemlichkeit.

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  • blondie

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    es geht nicht um die person von sascha lobo, sondern um die übersbordende vernunftpanik und die tendenz kritik an der momentanen vorgehensweise als unverantwortlich abzublocken. vielleicht ein besseres beispiel für den verlauf der aktuellen diskussion:

    NUR VERANTWORTUNGSLOSE IDIOTEN bezweifeln einen Corona-„Notstand“? So kommt es uns vor, solange wir Regierungen, Behörden, Instituten und Medien blind vertrauen. Demnach wäre auch Professor John Ioannidis so ein Idiot: ein berühmter US-amerikanischer Gesundheitswissenschaftler griechischer Abstammung, der an der Elite-Uni Stanford lehrt (https://profiles.stanford.edu/john-ioannidis): als Professor für Medizin, für Epidemiologie und Bevölkerungsgesundheit, für biomedizinische Datenwissenschaft und Statistik sowie als Co-Direktor des Meta-Research Innovation Center. Weltweit wird wohl kein Wissenschaftler häufiger zitiert als er: im Schnitt über 4000 Mal pro Monat. Bekannt machte ihn u.a. seine 2005 veröffentlichte Methodenkritik „Why Most Published Research Findings Are False“. Die angebliche „Jahrhundert-Pandemie“, so befürchtet Ioannidis, könnte sich als „beispielloses Jahrhundert-Fiasko“ entpuppen: ein „Beweisfiasko – ohne zuverlässige Erkenntnisse fallen da Entscheidungen von monumentaler Tragweite“.

    Ioannidis’ Aufsatz „A Fiasco in the Making?“ muß man extra im Netz suchen, deutsche Übersetzungen sind rar. Warum wohl?

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  • Stefan Aigner

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    @blondie

    Tatsächlich ist der Text von Ioannidis interessant, aber er behauptet auch nicht, dass man die Maßnahmen nicht ergreifen sollte. Er beschreibt einfach das momentane Dilemma angesichts einer Pandemie, die sich als vergleichsweise harmlos herausstellen könnte. Tut man zu viel und richtet mehr Schaden an, als die Pandemie je anrichten könnte, oder tut man zu wenig und die Pandemie richtet Verheerungen an, die man hätte verhindern können. In deutscher Sprache werden die Bedenken hier aufgegriffen und eingeordnet:

    https://www.ebm-netzwerk.de/de/veroeffentlichungen/covid-19

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  • R.G.

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    @Dominik Müller

    ” Spahn wollte keine anonymisierten Daten als Block, sondern die unmaskierten – um die Infektionsketten konkret zu erfahren (und vielleicht auch die Überwachung der Ausgangsbeschränkung zu ermöglichen).”
    Interessant die Reden des Dr. Drosten, der laut vor sich hindachte, welche dem Virologen optimal erscheinende Vermeidungsmethoden sich auf die Wirtschaft wie auswirkten etc.
    Rückmeldungen von Wissenschaftlern und Politikern aus anderen Ländern zeigten auf, dass Ausgangsverbote nicht ausreichten, man habe dort die Kontakte der Infizierten durch deren Handydaten eruiert, um mögliche weitere Betroffene und die von ihnen vielleicht angesteckten Menschen identifizieren zu können.

    Als am kompetentesten sieht er neidlos die, denen es gelungen sei, ihre “Epidemie”, (das Wort stammt jetzt von mir), in den Griff zu bekommen.

    Ich meine, die Historie, wie ein RKI überhaupt auf die Idee kommt, so weit in die Grundrechte der Menschen eingreifende Daten zu wollen, verdient es, erwähnt zu werden.
    Eigentlich würde man sich von den Virologen nicht erwarten, dass sie sich der Bedenken der Menschen mehr bewusst sind und davor Respekt zeigen, als Politiker, die die obersten Diener ihre Volkes sein müssten.

    Der Sprache, mit der man jetzt Maßnahmen andenkt oder durchsetzt, kommt eine entscheidende Bedeutung zu.
    Sie entlarvt wahrscheinlich Grundhaltungen, die schon vor der Krise da waren.
    Der Ton einiger Politiker in Bayern, ist schon unnötig autoritär.

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  • Dominik Müller

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    @Blondie
    Natürlich geht es um die Person Lobo, wenn Sie glauben, gar nicht oft genug “Vernunftpanik” schreiben zu können. Das Prinzip ist dasselbe wie bei der rechten Wortschöpfung “Gutmensch” – so kann man gegenteilige Verhaltensweisen eben lächerlich machen, eben sogar positive Worte wie Gut oder Vernunft der Lächerlichkeit preisgeben.
    https://www.suedkurier.de/ueberregional/kultur/Wer-jetzt-von-Vernunftpanik-spricht-hat-nichts-verstanden-Die-Corona-Krise-ist-kein-Klassenkampf;art10399,10476538

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  • Julian86

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    Der US-Beitrag des genannten Professors wurde beim FOCUS besprochen:
    Statistikwissenschaftler John Ioannidis
    Daten-Fiasko bei Corona-Krise: Stanford-Professor warnt vor Blindflug bei Maßnahmen
    https://t1p.de/hkr0
    (Dort findet sich auch der Link zum Original)

    Vor dem Hintergrund dieser Zeitspannen seien die Konsequenzen solcher Langzeit-Lockdowns nicht abzusehen, erklärt John Ioannidis.

    Das war heute auch im BTag ein Einwand ausgerechnet seitens der AfD. Von dort ging die Aufforderung an die Regierung, eine Art Ausstiegsszenario aus dem Lockdown zu zeichnen.

    Gestern bei LANZ: In der zweiten Hälfte der Sendung sprach der SPD-Gesundheitspolitiker davon, man müsse – sinngemäß – die jetzt durchgetretene Bremse auch wieder lockern, vorsichtig beschleunigen, um dann ggf. den Regierungswagen auch wieder einzubremsen. So sein geschildertes Bild.

    Ich habe das so verstanden: Nach momentaner Vollbremsung wartet man darauf, dass sich der “Nebel” zu lichten beginnt. Um dann die Bremsen leicht zu lösen, auf Sicht vorsichtig weiterzufahren, auch ggf. aber auch wieder einzubremsen (um hier dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei den zu treffenden staatlichen Maßnahmen je nach Lage zu entsprechen).

    Vielleicht mögen die hier mitlesenden Mediziner dieses Bild von Prof. Dr. Lauterbach ergiebiger interpretieren.

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  • Mr. T.

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    Julian86, dieses Bild von Lauterbach bedeutet eine kontrollierte Verbreitung im Rahmen der medizinischen Kapazitäten, um die Kurve zu verflachen, anstatt nur die Spitze der Kurve zu verschieben. Wenn ich das richtig verstanden habe …

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  • blondie

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    dank an herrn aigner für den guten und reflektierten EBM-artikel, da war mal keine spur von “vernunftpanik” zu sehen. ioannidis artikel wird jedoch dort nur kurz erwähnt, es lohnt sich, ihn ganz zu lesen.
    der vergleich “gutmensch” mit “vernunftpanik” mag zwar auf den ersten blick verfangen, er hinkt jedoch. “gutmensch” beschreibt einen – stabilen – charakterzug bzw. einen persönlichkeitszug, während “vernunftpanik” ein gefühl, besser ein prozess ist. er soll den begriff vernunft relativieren, der zu oft benutzt wird, um kritiker als unvernünftig hinzustellen. dabei ist jetzt ziemlich unklar, was denn wirklich vernünftig wäre.
    ausserdem: ein guter mensch ist doch per se prima, während die vernunftPANIK – man denke selbst weiter.
    meine blonden haare sind noch nicht weiß, aber wenn das alles so weiter geht – man denke selbst weiter.

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  • highwayfloh

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    @Julian86:

    Ich gehe unanbhängig meins vorherigen Statments mit Ihnen und allen konform, dass, was die rein rechtliche Seite – anbelangt – natürlich mit Argus-Augen darauf zu achten ist, dass durch die Hintertür nicht Gesetze beschlossen werden, welche auch für die Zukunft entsprechende Auswirkungen auf unsere Demokratie in unserem Land haben und möglicherweise nicht zurückgenommen werden (sollen).

    Das Problem, welches wir jedoch jetzt aktut haben ist der Zeitmangel:

    Es muss jeden Tag neu auf die entsprechende Situation reagiert werden, dies auch seitens der Gesetzgebung. Wenn diesbezüglich eine Maßnahme und eine Entscheidung getroffen werden muss, damit alle geschützt sind, so kann dies eben _NICHT_ im Rahmen des üblichen Prozedere getätigt werden, sondern es MÜSSEN(!) Entscheidungen getroffen / gefällt und durchgesetzt werden.

    Wir haben JETZT eine Ausnahmesituation und von daher ist es meiner Meinung nach legitim, dass erstmal die Krisenbewältigung und der Schutz von uns allen die Maßgabe ist, nach der gehandelt wird.

    Ist es vorbei und überstanden, DANN ist die Zeit dafür da, die rechtlichen Grundlagen wieder auf das Normalmaß zurückzuführen auch mit der entsprechenden Courage der Bevölkerung, die dann – hoffentlich – in Maßen auf die Straße geht und die Rücknahme entsprechender (versteckten) Regelungen, welche über den aktuellen Krisenfall hinaus auch in Zukunft angewandt werden könnten, einfordert.

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  • highwayfloh

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    Was das Prozedere an sich anbelangt habe ich folgende Gedanken:

    Die Handyortung von potentiell infizierten Personen wurde diskutiert. Meiner Meinung nach ist dies Schwachsinn. Man nimmt sich ein anderes Handy eines potentiell Unverdächtigen oder man schaltet sein Handy aus, nimmt den Akku raus und nichts ist mit Überwachung.

    Hier müsste die elektronischer Fuss-Fessel, wie sie ja lange Zeit für Straftäter im Gespräch war – und von der man inzwischen überhaupt nichts mehr gehört hat – angewandt werden!

    Und ja:

    Wäre ich ein Infizierter, ich würde diese Maßnahme aktzeptieren, auch zum Eigenschutz, damit ich nachweisen könnte, dass ich mich den erlassenen Regularien konform verhalten habe.

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  • Tobias

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    Als “systemrelevanter Angestellter” habe ich einen Wisch vom Arbeitgeber, den ich im Portemonnaie mit mir herumtrage. Wenn mich wer fragt, war ich auf dem Weg zur oder von der Arbeit.

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  • blondie

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    ich habe als systemrelevante angestellte auch so einen “wisch” vom arbeitgeber. aber das sind alles kleinigkeiten, wenn ich so etwas sehe, dann kommt mir “denk ich an deutschland in der nacht, bin ich um den schlaf gebracht:
    https://www.tagesschau.de/inland/corona-massnahmen-rechtmaessig-101.html

    dass die dänen so etwas machen, sorgt – auch hier – für schulterzucken, aber jetzt soll es in deutschland auch so werden?! dabei gibt es a) keine spezifische wirksame behandlung b) noch keine impfung/zwangsimpfung (die nicht oder nur wenig helfen wird, siehe influenza impfung, lt. RKI 30-40%) und c) offenbar massive nebenwirkungen der mitunter gegebenen medikamente. sogar die namhaften virologen reden von einer – notwendigen – HERDENIMMUNITÄT ab 60-70% “durchseuchung”, damit das krankheitsgeschehen stoppt.
    aufgrund der erfahrungen der nazizeit sind bis jetzt im IfSG zwangsbehandlungen ausdrücklich ausgeschlossen, die tagesschau schreibt, dass der passus WEG soll. weiß jemand mehr darüber?

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  • Ein Schelm, der Böses denkt

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    Der Innenminister hat nun einen Bußgeldkatalog erlassen und den Verstoß gegen die Ausgangssperre offenbar lediglich mit einem Bußgeld nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 i.V.m. § 28 Abs. 1 S. 1 (!) IfSG belegt, obwohl er die Ausgangssperre bei ihrem Erlass unter die Rechtsgrundlage von § 28 Abs. 1 S. 2 IfSG subsumieren musste, für den wiederum die Strafandrohung aus § 75 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 IfSG gilt.

    https://www.idowa.de/inhalt.bayern-corona-bussgeldkatalog-verstoesse-koennen-teuer-werden.5c426791-1cfe-488f-aa20-a1d5cf480a11.html

    Wenn er jetzt treuherzig erklärt, niemand wolle die Bevölkerung kriminalisieren, dann weiß er entweder nicht was er tut und dilettiert zur falschen Zeit am falschen Ort herum, oder täuscht die Bevölkerung arglistig über die immer noch bestehende Rechtslage hinweg.

    In beiden Fällen gehört er aus dem Amt gefegt!

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  • Bergsteiger

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    Mit der heute in Kraft getretenen Änderung des IfSG stellt der Verstoß gegen die Ausgangssperre im Grundsatz nicht länger eine Straftat, sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit dar.

    BGBl. I Nr. 14 (2020), S. 587 ff. (vom 27.03.2020).

    Der Gesetzgeber hat die entsprechende Änderung angeblich aber nur aus Gründen der “Normenklarheit” vorgenommen (wer’s glaubt …).

    BT-Drs. 19/18111, S. 25.

    Sehr wahrscheinlich kommuniziert der Staat diese nicht unerhebliche Änderung nicht, sondern sucht sie zu verschleiern, weil in der Öffentlichkeit größte Verunsicherung über die strafrechtliche Drohkulisse besteht und zur weitgehenden Beachtung der (unklaren) Regelungen auch bestehen bleiben soll.

    Alleine die hilflose Ankündigung, man werde an diesem Wochenende bei schönem Wetter in den Bergen auch per Helikopter kontrollieren, ob die Abstandsregelung bei dem nicht verbotenen, jedoch staatlicherseits unerwünschten Spaziergang auf die bayerischen Berggipfel eingehalten wird, zeigt m.E. den wahrhaft autoritären Charakter der in Bayern herrschenden Klasse.

    Aber das bayerische Volk will paternalistisch regiert sein und hat deshalb auch dioe zu ihm passende Regierung, die jeden Einzelnen entmündigt und ihm, wie einem Hund, mit dem Stock droht, wenn er sich am Wochenende die Freiheit nimmt, erlaubtermaßen spazieren zu gehen.

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  • Julian86

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    Bergsteiger, eine Bitte: Wollen Sie die fragliche Regelung genauer erläutern? Bundesregelung und die bayerische. Zu Hause bleiben, es sei denn “trifftiger” Grund. Ziel: Kontakte nicht familiarer Art unterbinden. Ausnahme: “Spazieren”.

    Wenn um meinen Block herum, der “spazierende Verkehr” so zugenommen hat, dass die Gefahr besteht, das potentielle Virus fängt sich bei mir über die von den einzelnen, aber nich wenigen Spaziergängern ausgeschiedenen Aerosolen ein, liegt es dann nicht näher am Gesetzeszweck mit dem PKW in ein abgelegenes Wäldchen zu fahren, um Virus und “Heimkoller” zu entgehen?

    Danke.

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  • Julian86

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    Der Respekt vor dem Grundgesetz. Auch in Zeiten der Krise.

    Der obige “Zwischenruf aus der Strafrechtswissenschaft” erscheint ergänzungsbedürftig im Hinblick auf die Regelungen des Grundgesetzes, die den Einsatz der Bundeswehr im Innern behandeln. Zumal MP Söder mitte des Monats diesen bereits forderte. Ein Hintergrundsbericht mit den einschlägigen Bestimmungen, einer höchst fragwürdigen Äußerung des Bundesinnenministes Seehofer und darüber, was bereits vorbereitet wird.

    Gestern Abend sprach Frank Roselieb, Direktor des Instituts für Krisenforschung, von etwa 10-12 Stufen des Krisenmanagements. Ziemlich am Ende des NDR-Gesprächs nach der nächsten Stufe gefragt, verweigerte er die Auskunft.
    https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/das/DAS-mit-Krisenforscher-Frank-Roselieb,dasx21206.html

    Verfassungsbruch in Vorbereitung
    Bundeswehr plant Mobilisierung von 15.000 Soldat*innen für den Inlandseinsatz
    von: Martin Kirsch | Veröffentlicht am: 27. März 2020
    http://www.imi-online.de/2020/03/27/verfassungsbruch-in-vorbereitung/

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  • auch_ein_regensburger

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    Wenn man sieht, wie sorglos sich viele Polizisten in puncto Sicherheitsabstand selbst verhalten, hat sich das Problem mit übereifrigen Gesetzeshütern sowieso bald von selbst erledigt.

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  • blondie

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    viele kommentatoren haben schon vor wochen vor der erosion des rechts gewarnt. die ZEIT titelt in ihrer aktuellen ausgabe (mit recht) folgendemaßen:
    “ALLE MACHT DEM VIRUS?”
    wohin das führen KANN zeigen nicht nur das erschreckende beispiel ungarn. mit dem verweis auf das virus ist es jetzt relativ leicht, bürgerrechte vom tisch zu wischen:
    https://www.fr.de/panorama/corona-ungarn-viktor-orban-notstand-diktatur-zr-13633977.html

    mein erster impuls war: die EU muss ungarn jetzt aus der EU werfen!

    zum glück melden sich immer mehr namhafte fachlich-kritische stimmen, z.B. der epidemiologe g. krause (guter auftritt bei anne will), der vor handyortung und verschärften ausgangssperren warnt:
    https://www.zdf.de/nachrichten/politik/coronavirus-epidemiologe-folgen-helmholtz-100.html
    solche stimmen sollte und wird man alsbald öfters hören, nicht nur den allgegenwärtigen drosten, der schon die schweingrippe falsch eingeschätzt hatte.

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  • Julian86

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    Ich will Blondie unterstützen, die sich um unsere freiheitliche Ordnung – zurecht – sorgt.

    Der israelische Historiker Yuval Noah Harari, bekannt auch durch seine Bücher,
    https://de.wikipedia.org/wiki/Yuval_Noah_Harari

    zur falsch gestellten Wahl zwischen Freiheit oder Gesundheit. Er warnt vor den Corona-bedingten staatlichen Eingriffen in die garantierten Freiheitsrechte der Bürger: “Wir müssen den Totalitarismus bekämpfen und den Bürgersinn stärken.” Es fänden sich immer Gründe, einmal autoritär verhängte Maßnahmen später nicht mehr zurückzunehmen. Schauen wir also den auf Zeit Gewählten, den Regierungen genau auf die Finger! Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

    https://www.nzz.ch/feuilleton/coronavirus-yuval-noah-harari-ueber-die-welt-nach-der-pandemie-ld.1547988

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  • Klaus G. Stölzel

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    Ein Jurist wie Dr. Heuser verkompliziert das leider für einen Nicht-Juristen. Nach den Nürnberger Prinzipien ( UDHR, usw.) gilt folgendes, damit sich die Fehler der Weimarer Republik nicht wiederholen, als absolutes Recht: Es ist dem Staat absolut verboten, aus einer unpolitischen Sachlichkeit eine politische Unsachlichkeit zu machen. Bei der Ausgangssperre hat es sich um ein POLITISCHES UNSACHLICHKEITS-VERBOT. Im Klartext: die Ausgangssperre ist NICHTIG. Verfolgt können nur jene werden, die sich nicht an das sachliche Abstandsgebot halten. Vergleichbar mit Gurtpflicht. Der Staat kann nur die verfolgen die sich nicht an die Gurtpflicht halten und nicht alle mit Fahrverbot belegen. Vielleicht ist es so verständlich für alle Leser meiner Zeilen

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  • R.G.

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    Eine Bitte an die Juristen und Wissenden, folgende Sachlagen zu kommentieren, welche Folgen sie voraussichtlich haben werden (welche Strafen drohen) bzw. was das Gesetz im jeweiligen Land eigentlich zuließe.
    Falls “Ausländer” hier mitschreiben, gerne auch Antworten, wie es in ihrem Staat/Bundesland in der Corona – Ausnahmelage gehandhabt wird.

    Behinderte Person, über 60, wohnt in begrünter Stadtlage, kann nur wenige Schritte machen, kann sich wegen Muskelschwäche im Rollstuhl nur kurz selbst weiterbewegen, müsste bei Spaziergängen geschoben werden. Zuvor/Danach ist der leere Rollstuhl von einem Helfer zerlegt über zwei Stockwerke getragen werden.
    Verwandte sind nicht in der Nähe.
    Muss dieser behinderte Mensch nun Monate bis (Schätzungen von Virologen und Immunologen, wie lange es bis zu einem Impfwirkstoff braucht<) zwei Jahre in der geschlossenen Wohnung verbringen, weil Spaziergänge mit Fremden nicht gestattet sind (Taxifahrer würden unter Umständen gerne aushelfen )?

    Gleiche Grundsituation, jedoch ist die Person gehfähig, braucht aber aufgrund von Sehbehinderung /Blindheit plus Gleichgewichtsstörungen unbedingt eine führende Begleitperson.

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