Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit
Ärger im Integrationsbeirat

Bußgeld-Posse um Gedenkplakate: „Würdeloses Agieren“ der Stadt geht weiter

Nach der peinlichen Schlappe, die die Stadt Regensburg bei einem Bußgeldverfahren gegen den Initiator einer Gedenkaktion erlitten hat, gibt es einen Antrag im Integrationsbeirat, dem Betroffenen die Anwaltskosten zu ersetzen. Doch der könne mangels Dringlichkeit nicht auf die Tagesordnung, sagt ein Verwaltungsmitarbeiter.

Im März 2021 erinnerte Gedenkplakate beispielsweise an den früheren Regensburger Fatih Saraçoğlu, eines der Opfer des Terroranschlags von Hanau 2019. Foto: bm

Das Bußgeldverfahren, das die Stadt Regensburg gegen ein Mitglied des traditionsreichen a.a.a. (Arbeitskreis für ausländische Arbeitnehmer_innen) angestrengt hat und das nun vom Amtsgericht Regensburg eingestellt wurde, sorgt für Ärger im Integrationsbeirat der Stadt Regensburg. Ein Verwaltungsmitarbeiter stellt sich mit formalistischen Einwänden gegen den Vorschlag, das Thema auf die Tagesordnung der kommenden öffentlichen Sitzung (Freitag, 16 Uhr, Neues Rathaus) zu nehmen, zu diskutieren und dem Verein gegebenenfalls die entstandenen Anwaltskosten zu ersetzen.

WERBUNG

Stadt schmückte sich mit der Plakataktion…

Wie berichtet, hatte das städtische Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid über 253,50 Euro gegen den Anmelder der Gedenkaktion „SAY THEIR NAMES“ im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2021 erlassen. Die Plakataktion, bei der Straßen und Plätze temporär nach Rassismus-Opfern benannt wurden, wurde mit von Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer im März 2021 präsentiert, dort von ihr als ausdrücklich wichtig hervorgehoben und später im Jahresbericht der städtischen Stabsstelle Erinnerungskultur lobend erwähnt.

Die Gedenkaktion war einigen ein Dorn im Auge. Mehrfach wurden die Plakate heruntergerissen, mit rassistischen Stickern versehen oder komplett zerstört. Foto: bm

Wörtlich heißt es in dem Bericht:

„Dem Mechanismus und der Wirkung von Rassismus können wir uns nicht entziehen. SAY THEIR NAMES steht für Erinnerung. Im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass Rassismus ein weitgreifendes Problem darstellt, egal ob durch subtilen Alltagsrassismus, Hetze im Netz oder rassistische Gewalttaten bis hin zum Mord. Dies geschieht überall, auch in Regensburg. Hinter SAY THEIR NAMES stehen Persönlichkeiten, Geschichten und Schicksale. Jeder einzelne Name in dieser Aktion bezeugte mit seiner Geschichte die Relevanz des gemeinsamen Kampfes gegen Rassismus.

Dennoch erzählen die unterschiedlichen Biographien, die wir bei SAY THEIR NAMES vorgestellt haben, von ganz verschiedenen Regensburger Lebenswegen: von der starken und widerständigen Antirassismuskämpferin, dem Kind, das die Grenzen nach Regensburg nicht überwindet oder dem jungen Menschen, der an Behörden zerbricht. SAY THEIR NAMES bedeutet, dass betroffene Personen dringend gehört werden müssen. Und wie können sie letztlich dauerhafter im Gedächtnis bleiben als in Form von täglich gebrauchten Namen von Straßen und Plätzen? Wir konnten mit der Aktion nur ein paar Namen stellvertretend für eine Vielzahl von Personen nennen.“

Man schmückt sich also gerne mit dieser Aktion, für die sich allerdings bei der Stadt Regensburg niemand fand, um sie anzumelden.

…und verfolgt deren Organisator

Das übernahm stattdessen ein Mitglied des a.a.a. Und dieser junge Mann wurde im Nachgang wegen Plakate, die an nicht abgesprochenen Stellen aufgehängt wurden – die tatsächlichen „Täter“ sind nicht bekannt – mit besagtem Bußgeldbescheid überzogen.

Entgegen der vorherigen schriftlichen Zusage der Stadt, dass er bei Problemen telefonisch kontaktiert werden würde. Entgegen der ansonsten üblichen Praxis bei Wahlplakaten von Parteien, die angeschrieben oder angerufen werden, falls Plakate zu lange oder an den falschen Stellen hängen. Und ganz abgesehen davon, dass es durchaus im Ermessen der zuständigen Ämter läge, hier Kulanz walten zu lassen.

OB bleibt tatenlos und verteidigt Verwaltung

Mehrere Gelegenheiten, die Angelegenheit gütlich und ohne großen Aufwand zu regeln, ließ die Stadt verstreichen. Auf einen Widerspruch des Betroffenen hin blieb das städtische Rechtsamt hart. Das Versprechen der Oberbürgermeisterin, der Sache nochmal nachzugehen, das sie bei einer Sitzung Anfang Mai gegeben hatte, blieb ohne Ergebnis.

Eine persönliche Verantwortung wies Maltz-Schwarzfischer von sich und verteidigte – trotz offensichtlicher Ungleichbehandlung der Aktion im Vergleich zur Kulanz bei Plakaten von Parteien – das Vorgehen der zuständigen Ämter als „normales Verwaltungshandeln“.

Künftig Gleichbehandlung – wie auch immer die aussehen soll…

Ungewöhnlich schroff reagiert die Oberbürgermeisterin dann auch auf eine Nachfrage von Theresa Eberlein (Grüne) bei der Stadtratssitzung am gestrigen Mittwoch. Ob ihre verwaltungsinternen Recherchen denn etwas ergeben hätten, wie sie politisch zu der Aktion und dem Vorgehen der Verwaltung stehe und wie dafür gesorgt werden soll, dass so etwas künftig nicht mehr passiert, will Eberlein von Maltz-Schwarzfischer wissen.

Hält sich gern raus: Verwaltungschefin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. Foto: Archiv/Staudinger

Doch die meisten Antworten bleibt die OB schuldig. Die Verwaltung habe nichts falsch gemacht, aber künftig müsse eben noch stärker auf Gleichbehandlung geachtet werden, so Maltz-Schwarzfischers Standpunkt. Was konkret das bedeuten soll, lässt sie offen. Ob und was ihre verwaltungsinternen Recherchen ergeben haben, beantwortet die sichtlich schlecht gelaunte Oberbürgermeisterin nicht.

Tags darauf, am Donnerstag, geht die Debatte dann im Mailverteiler des städtischen Integrationsbeirats weiter – inklusive neuerlich peinlicher Einwürfe aus der Verwaltung.

Mitglied des Integrationsbeirats: „Politischer Schaden, würdeloses Agieren“

Aus den Reihen der Mitglieder gibt es den Vorschlag, das Thema Bußgeldbescheid auf die Tagesordnung zu nehmen und dem a.a.a. den materiellen Schaden zu ersetzen. Wie berichtet, hat das Amtsgericht das Bußgeldverfahren zwar mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil es eine Verfolgung der Vorwürfe für „nicht geboten“ hält. Die außergerichtlichen Kosten muss jede Seite selbst tragen – bei der Stadt ist das die Arbeitszeit in den jeweiligen Amtsstuben, beim a.a.a. rund 500 Euro Anwaltskosten.

„Wir alle, die wir damals die internationalen Wochen gegen Rassismus vorbereitet und getragen haben, haben diese Aktion als Herzstück unseres gemeinsamen Anliegens gegen den tödlichen Rassismus betrachtet und uns für die sichtbare Durchführung in der Innenstadt eingesetzt“, schreibt Helga Hanusa, beratendes Mitglied im Integrationsbeirat, in dem über einen großen Verteiler verschickten Mailwechsel, der unserer Redaktion vorliegt. Und:

„Dem politischen Schaden, der durch das ungehemmte, nicht gestoppte würdelose Agieren eines städtischen Amtes bezüglich des Gedenkens an die Folgen von rassistischer Gewalt entstanden ist, sollte durch eine ähnliche Aktion bei nächster Gelegenheit entgegengewirkt werden.“

Verwaltungsmitarbeiter: Antrag ist nicht dringlich

Matthias Vernim, Abteilungsleiter im Amt für Integration und Migration und Parteifreund der Oberbürgermeisterin, lehnt es hingegen mit Verweis auf die Geschäftsordnung des Stadtrats ab, den Vorschlag Hanusas auf die Tagesordnung zu nehmen.

Zwar könne man unter „Aktuelles“ über das Thema sprechen. Einen Beschluss aber könne der Beirat seiner Auffassung nach nicht fassen, da das Thema „nicht dringlich“ sei. Man könne das Thema Erstattung oder Spende an den a.a.a. ja auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung setzen – am 7. Oktober.

Doch auch dagegen regt sich bereits Widerspruch. Daniel Gaittet, für die Grünen im Integrationsbeirat, weist darauf hin, dass der von Vernim erwähnte Passus so nicht anwendbar sei – und fordert eine Abstimmung über die Aufnahme in die Tagesordnung. Außerdem schreibt er, dass hier eigentlich nicht der Integrationsbeirat Verantwortung übernehmen müsse, „sondern die Oberbürgermeisterin als gewählte Vertretung der Stadt Regensburg. Nicht der Integrationsbeirat hat den a.a.a. e.V. Regensburg vor Gericht gezerrt, sondern die Stadt Regensburg.“

a.a.a. bittet um Spenden

Der a.a.a. bittet derweil um Spenden, um die angefallenen Anwaltskosten auszugleichen. In einer Stellungnahmen anlässlich der Einstellung des Verfahrens schreibt der Verein zu der Gedenkaktion und der Debatte über den Bußgeldbescheid:

„Eine der Kernaussagen war: Rassismus tötet. Er tötet durch blanke Gewalt, wie bei der Ermordung von Fatih Saraçoğlu in Hanau. Und er treibt Menschen in den Tod, wie Yohannes Alemu durch die Androhung seiner Abschiebung oder May Ayim durch fortwährende subtile gesellschaftliche Gewalt. Dies sind nur drei von unzähligen Toten. (…)

Die Frage sollte nicht sein, welche Plakate wann und wo vermeintlich nicht-ordnungsgemäß aufgehängt wurden und wer dafür zur Rechenschaft zu ziehen ist. Die Frage sollte sein, wieso sie überhaupt erst aufgehängt werden müssen. Wieso es immer noch Plakataktionen braucht, um an die vielen Opfer von Rassismus zu erinnern und nicht längst Plätze und Straßen nach ihnen benannt sind.“ (Komplette Stellungnahme mit Spendenkonto)

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (7)

  • Burkhard

    |

    Es reicht.
    Frau OB treten Sie zurück!

    0
    0
  • Daniela

    |

    Allmählich gerät diese Posse zwischen a.a.a. und der Stadt Regensburg ins lächerliche.

    Es geht um 500 € Anwaltskosten, weil irgendwann irgendwer Plakate irgendwo hin getragen hat, wo die Stadt diese nicht haben wollte und einen Bußgeldbescheid erließ. Angesichts des Hintergrund der Plakate, denke ich, ist dieses ganze Spektakel eine politische Klatsche für für alle Stadträte und der Verwaltung.

    Ich unterbreite jetzt Vorschläge zur Befriedigung der Situation.

    Alle Stadträte, sind wohl 50, greifen in ihren Geldbeutel und spenden der a.a.a. pro politische Nase 10 €.

    Die a.a.a. darf im Rathaus einmalig eine Spendenbox an exponierter Stelle aufstellen, bis die 500€ zusammen sind.

    Der Anwalt der a.a.a. erbarmt sich und verzichtet auf die Begleichung seiner Rechnung.

    Und wenn jetzt noch nicht alle Regensburger dermaßen von diesem Treiben der Stadtverwaltung und dem Geziehe peinlich berührt sind und für die Begleichung der Rechnung zusammen legen, dann darf Herr Aigner (RD) gerne meine e-mail Adresse an die a.a.a. weiterleiten. Und ich zahle die Rechnung privat aus meinem Geldbeutel.

    Wie peinlich ist das alles für eine multikulturelle Stadt, wie Regensburg? Man schämt sich einfach nur noch fremd für diesen Stadtrat und diese Stadtverwaltung!

    0
    0
  • Harald

    |

    Die Verwaltungsenergie sollte sich mehr auf rumliegende leere Pizzaschachtel- und Glasflaschenaktionismus konzentrieren.

    0
    0
  • Hthik

    |

    Bald also noch gleichberechtigter. Some animals are more equal.

    0
    0
  • Weichser67

    |

    Es wird einfach immer wilder, eine Stadtverwaltung, die an Peinlichkeit kaum zu übertreffen ist und eine OB, die sich von dieser vorführen lässt. Die Kandidatenauswahl war seinerzeit nicht wirklich inspirierend, aber dass „das vermeintlich kleinste Übel“ so zu Totalausfall mutiert hätte ich mir seinerzeit nicht vorstellen können. Das hat diese Stadt nicht verdient.

    0
    0
  • Julian86

    |

    Die OB sagt: Die Verwaltung habe “nichts falsch gemacht”. Stimmt das?

    Warum hat man den Betroffenen, wie bei Parteien üblich, nicht VOR Erlass das Bescheids, angehört? Es gibt eine “Selbstbindung der Verwaltung” an einen Verwaltungsbrauch. Danach wurde der “Anspruch auf rechtliches Gehör bei Gericht” (Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz) quasi vorverlagert. Vor den Erlass des Bußgeldbescheids.

    Warum also ist die Verwaltung, das Rechtsamt, der Rechtsreferent, am Ende in politischer Verantwortung die OB, davon abgewichen?

    Es liegt, anders als die OB meint, kein „normales Verwaltungshandeln“ vor. Normal iSd der Selbstbindung der Verwaltung wäre eine vorherige Anhörung des Betroffenen gewesen.

    Die vorherige Anhörung hätte nach Lage der Dinge zu einer potentiellen Entlastung des Betroffenen mangels Schuld geführt. Der Bescheid wäre danach gar nicht erlassen worden.

    Der seitens der Verwaltung bei Gericht nicht durchgesetzte Bescheid belief sich auf 253,50 EUR. Was nun?

    Die gesetzlich normierte Gebührennote des Anwalts sollte im Zweifel durch einen Stadtratsbeschuss der Stadt Regensburg auferlegt werden, da sich die OB in Sachen Gleichbehandlung iSd Selbstbindung der Verwaltung. also mit Gerechtigkeitsaspekten schwer zu tun bzw. noch Ent-wicklungs-Bedarf zu haben scheint.

    Ja, es wurde schon angesprochen, es ist zum Fremdschämen.

    “Wem die Stunde schlägt”?

    Den Mitgliedern des Stadtrats, deren vornehmste Aufgabe es ist, die Verwaltung auf rechtmäßiges Handeln hin zu überprüfen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Das erscheint hier als ein Gebot der Gerechtigkeit.
    —-

    Die Selbstbindung der Verwaltung ist eine Rechtsfigur des deutschen Verwaltungsrechts und bezeichnet die Bindung einer Verwaltungsbehörde durch früheres tatsächliches Handeln. Das meint ganz einfach, dass die Entscheidungen der Behörde Kontinuität aufweisen müssen, Sachverhalte, die in der Vergangenheit auf eine ganz bestimmte Weise behandelt wurden, müssen, so will es der Gesetzgeber, nach dem Gleichheitsprinzip auch in zukünftigen Zeiten auf diese Art und Weise geregelt werden.
    (Juraforum)

    —-

    Reinhard Mey – Eh´ meine Stunde schlägt – Live 1978 –
    ” … dass es nicht immer so weiter geht … ”
    https://www.youtube.com/watch?v=NTUTMXv2oak

    —-

    “Sei wachsam” – R. Mey

    0
    0
  • Gscheidhaferl

    |

    Es entsteht (mal wieder) der Eindruck, dass Regensburg nur eine OB-Darstellerin, aber eben keine OB hat. Vielleicht ja eh nur ein von der Verwaltung programmierter Roboter? Zumindest hat sie die oberste Verwaltungsdirektive (“Die Verwaltung hat immer Recht, auch wenn sie offenkundig danaben liegt. Daher hat sich die Welt der Verwaltung zu fügen und nicht umgekehrt.”) in beängstigender Weise verinnerlicht. Dass Verwaltungsvorgaben immer wieder mal abgeändert bzw. sich ändernden Realitäten angepasst werden müssen und dass das in ihren Zuständigkeitsbereich fallen würde, scheint jedenfalls ihren Vorstellungshorizont zu übersteigen. Bestürzend und beschämend.

    0
    0

Kommentare sind deaktiviert

drin