23 Jan2009
Bürgerinitiative fordert: Konjunkturpaket für Lärmschutz verwenden
Die Bürgerinitiative LOS – für eine Überdeckelung der geplanten Ostumfahrung und gegen den Bau der Sallerner Regenbrücke – wittert Morgenluft. „Bisher hat es seitens der Stadtverwaltung immer geheißen, eine Einhausung der geplanten Ostumfahrung wird es nicht geben: Sie ist viel zu teuer und außerdem gibt es keine Fördermittel“, erläutert BI-Sprecher Werner Mayer in einer aktuellen Pressemitteilung. Das könne sich aber jetzt ändern, so Mayer weiter. „Aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung erhält Bayern 1,9 Milliarden Euro.“
Alleine gut 660 Millionen davon sollen auf die Modernisierung der Infrastruktur von Krankenhäusern über den Lärmschutz an kommunalen Straßen bis hin zu Dorferneuerung und Städtebau entfallen, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei.
Auch hinsichtlich der Vergabekriterien der Fördermittel zeigt sich der BI-Sprecher zuversichtlich: „Es können ‚ausschließlich zusätzliche Maßnahmen‘ gefördert werden. Das würde zutreffen, denn die Einhausung ist ja bis jetzt nicht geplant.“ Kritisch sehen müsse man allerdings die Förderbedingung ‚Folgekosten vermeiden‘. „Das kommt ganz darauf an, mit welchen Materialien die Einhausung gestaltet wird. Wir brauchen hier keine Betondecke mit Parkplatz darauf wie beim Westdeckel.“ Wenn man zudem im Sinne des Bürgerbegehrens bedenke, dass eine eingehauste Ostumfahrung den Bau der Sallerner Regenbrücke mittels Verkehrsführung über eine Nordumfahrung (B 16) erübrigt, dürften die Folgekosten wie z.B. Beleuchtung und Entlüftung der Einhausung den Gewinn an Lebensqualität im gesamten Stadtnorden aufwiegen, so die Argumentation der BI.
„Weiteren Lärmschutz könnte man beantragen für die Gallingkofener Brücke und die B16 Richtung Sallern/Wutzlhofen. Wenn es dann noch gelänge, die B 15 von der Amberger Straße auf die Osttangente zu verlegen, wären wir wohl alle glücklich. Schluss mit dem LKW-Spuk“, meint Werner Mayer. „Jetzt ist politischer Wille gefragt. Ob die Stadt entsprechende Anträge stellt bleibt abzuwarten.“
düsseldorf
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Wie meint Schaidinger immer:Die Welt ist eine Scheibe. Alles dreht sich um mich! Das heißt im vorliegenden Falle, dass sein bisheriger Wille erst aufgegeben werden müßte. Und das zu hoffen….
Joachim Datko
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Zu “Wenn man zudem im Sinne des Bürgerbegehrens bedenke, dass eine eingehauste Ostumfahrung den Bau der Sallerner Regenbrücke mittels Verkehrsführung über eine Nordumfahrung (B 16) erübrigt, dürften die Folgekosten wie z.B. Beleuchtung und Entlüftung der Einhausung den Gewinn an Lebensqualität im gesamten Stadtnorden aufwiegen,”
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Ich bin dafür, dass wir sorgfältig mit öffentlichen Geldern umgehen. Zum einen entstehen wie aufgeführt, neben den Baukosten hohe Folgekosten. Zum anderen treiben wir durch die notwendige Beleuchtung und Lüftung den “Energieverbrauch” hoch.
Regensburger
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Bei dem Anliegen wird völlig übersehen, dass man die Bahnlinie nicht einhausen kann. Der Bahnlärm würde also so bleiben wie bisher und sich durch die erwartete höhere Auslastung der Strecke weiter erhöhen. Baut man ohne Einhausung, gäbe es eine Lärmschutzwand auch gegen den Bahnlärm. Das ist gerade für die Anwohner deutlich besser.
tn
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Der bahnlärm leuchtet mir schon ein.
Nur möchte -soweit ich weiss- die bahn keine Lärmschutzwand an der Westseite der Trasse errichten (lassen) und/oder folglich bezahlen.
B-Berger
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tn – du hast Recht, die bahn baut nicht, aber wenn die Stadt mit der Straße neuen Lärm verursacht muß der GEsamtlärmpegel den aktuellen Vorschriften entsprechen, d.h. die Stadt muss auch den Bahnlärm mit berücksichtigen und durch geeignete Massnahmen dafür sorgen, dass auf der Westseite die neuen Grenzwerte eingehalten werden.
Fakit ist also der Bahnlärm verschwindet, aber nur, wenn kein Deckel kommt, den mit Deckel kein neuer Lärm und somit kein Handlungsbedarf bezüglich der “Altlast” Bahnlärm.
Anlieger K
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Die Bahn hat bei Lärmmessungen in der Konradsiedlung festgestellt, dass die Grenzwerte überschritten werden und mitgeteilt, dass nach Vervollständigung des Lärmschutzes im Stadtgebiet Regensburg entlang der Linie Passau-Nürnberg (höhere Überschreitung wegen höherer Frequentierung) die Strecke Regensburg-Hof in Angriff genommen wird. Der Bahnlärmschutz kommt also, unabhängig vom Ostdeckel.
turmalin
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zu Anlieger K.
kommt der Lärmschutz von der Bahn nach Lärmsanierungs- oder nach den niedrigeren Lärmvorsorgewerten. Gibt es aktiven (LS-Wand) oder passiven Lärmschutz (LS-Fenster)?
Mit Straße ohne Deckel gelten die niedrigeren Lärmvorsorgewerte und damit aktiver Lärmschutz.
Wenn irgendwo Lärmschutz draufsteht muss man genau hinschauen, welcher Lärmschutz drinn ist.
Anlieger K
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Es liegen die Lärmsanierungswerte zugrunde. Genaue Details über die Ausführungart der Lärmschutzmaßnahmen liegen nicht vor. Die Strecke Regensburg-Hof im Stadtgebiet wurde in das Lärmsanierungsprogramm der Bahn (Anlage 1)aufgenommen.