Bundesgerichtshof beschert Wolbergs den „Super-GAU“
Der sechste Senat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil der „Escher-Kammer“ im ersten Prozess gegen Joachim Wolbergs regelrecht in der Luft zerrissen. Der Fall wird nun in München neu aufgerollt – mit allen Angeklagten. Die zweite Verurteilung wegen Bestechung ist rechtskräftig. Insgesamt zeigen die obersten Richter eine kompromisslose Haltung gegenüber Korruptionsdelikten und richten eine recht deutliche Aufforderung an den Gesetzgeber.
„Herr Hartl ist da. Schönen guten Tag. Sonst noch wer?“ Joachim Wolbergs wartet. Doch Professor Georg Sander nimmt den früheren Regensburger Oberbürgermeister zwischen den coronabedingt aufgestellten Plexiglaswänden zunächst gar nicht wahr. Erst als er nach vorne ruft, begrüßt der Vorsitzende Richter auch Wolbergs. „Entschuldigen Sie bitte. Ich habe Sie nicht erkannt. Das spiegelt etwas.“ Donnerstagvormittag. Landgericht Leipzig.
Wolbergs: „Das, was mir unterstellt wird, bin ich nicht.“
Im altehrwürdigen Sitzungssaal 115 verhandelt der sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs heute die „schlimme Sache“, wie es eine Justizbeamtin am Empfang nennt. Die Revisionen gegen die beiden Urteile des Landgerichts Regensburg in der Korruptionsaffäre. Von den Angeklagten sind nur der frühere SPD-Fraktionschef Norbert Hartl und Wolbergs gekommen. Multimillionär Volker Tretzel und Franz W., sein früherer Geschäftsführer bei der BTT Bauteam Tretzel GmbH, haben nur ihre Rechtsanwälte geschickt. Für Joachim Wolbergs geht es um alles. Für den BGH in erster Linie um grundsätzliche Rechtsfragen. Fast sieben Stunden muss der Chef des Brücke-Vereins warten, ehe er sich hier zu Wort melden darf. Von diesem Recht macht er Gebrauch. Vieles kennt man schon.
Wolbergs lobt die eine Strafkammer am Landgericht Regensburg („Die haben sich intensiv mit dem Fall beschäftigt.“), wettert gegen die andere („Denen war alles wurscht.“). Er erklärt, wie „das Leben in der Kommunalpolitik läuft“ und schimpft, dass zum Teil Leute über ihn urteilen würden, die davon „keine Ahnung“ hätten. Immer wieder wendet sich Wolbergs dabei ans Publikum, wo die beiden Regensburger Oberstaatsanwälte Jürgen Kastenmeier und Markus Pfaller sitzen. Vieles scheint eher an die beiden, denn an den Senat gerichtet zu sein. Gegenüber dem beteuert Wolbergs dennoch seine Unschuld. Die Vorwürfe seien „der Wahnsinn“, ihm würden „Sachen untergeschoben“, hallt es durch den Saal. Wenn er jetzt verurteilt würde, dann sei die generelle Konsequenz, dass ein Oberbürgermeister „keine Freunde mehr haben dürfe“. Und am Schluss appelliert er: „Das, was mir unterstellt wird, bin ich nicht.“
Nach 45 Minuten Beratung fällt das Urteil
Eine dreiviertel Stunde später folgt eine Entscheidung, die für Wolbergs, so bezeichnet es sein Verteidiger Peter Witting, einem „Super-GAU“ gleichkommt. Das sei „niederschmnetternd“ und „existentiell“. Dass der Senat sich nur so kurze Zeit beraten habe, sei „eines Rechtsstaats unwürdig“, so Witting. Nicht einmal der Schein sei gewahrt worden. Und was da entschieden worden sei, überzeuge ihn „in keinster Weise“. Doch all diese, ruhig im Ton, aber scharf in der Wortwahl vorgetragene Kritik ändert nichts: Der sechste Strafsenat fällt eine kompromisslose und deutliche Entscheidung zu Korruptionsdelikten in der Kommunalpolitik. An Gesetzgeber richten die obersten deutschen Strafrichter eine zwar indirekt formulierte, aber doch unmissverständliche Aufforderung, endlich tätig zu werden. Nicht zum ersten Mal ist das der Fall.
Die Entscheidung im Überblick.
Das Urteil der Escher-Kammer: In vielfacher Hinsicht fehlerhaft
Das erste, fast 1.000 Seiten starke Urteil der sechsten Strafkammer unter Vorsitz von Elke Escher (unser Berichte zur Urteilsbegründung gibt es hier und hier), die Wolbergs im Juni 2019 wegen zweier Fälle der Vorteilsannahme verurteilt, bei allen weiteren Anklagepunkten freigesprochen hatte und insgesamt von einer Strafe absah, hebt der Senat in den wesentlichen Punkten auf und stellt zahlreiche Rechtsfehler fest. Bereits zuvor hatte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft die Entscheidung in ihrer Revisionsbegründung kritisiert. Die darin enthaltene Fülle an entlastenden Formulierungen sei „beispiellos“.
Unter anderem die von der Kammer ausgesprochene Straffreiheit, der Verbotsirrtum zugunsten von Wolbergs bei der Annahme von Tretzels Strohmannspenden nach seiner Wahl zum Oberbürgermeister (rund 150.000 Euro) hebt der Bundesgerichtshof auf. Ebenso sämtliche Freisprüche wegen der Spenden vor 2015 (rund 350.000 Euro), aber auch die Übernahme von Renovierungskosten und mögliche Rabatte beim Wohnungskauf von Wolbergs‘ Mutter müssen nun erneut juristisch überprüft werden.
„Konsequent falsch“, „lückenhaft“, „nicht tragfähig“
Aufgehoben werden – unter anderem auf Antrag der Bundesanwaltschaft – aber auch die Verurteilungen von Tretzel und Franz W. wegen der Verstöße gegen das Parteiengesetz. Der Grund ist ein grober Verfahrensfehler der Escher-Kammer. Diese hatte es versäumt, die Rechenschaftsberichte der SPD ordnungsgemäß in den Prozess einzuführen und stattdessen auf deren Veröffentlichung im Internet verwiesen.
Dass der Strafsenat von der Entscheidung der sechsten Strafkammer generell nicht allzu viel hält, klingt immer wieder durch. Mehrfach wird deren Beweiswürdigung in der knappen mündlichen Urteilsbegründung des Senatsvorsitzende als „lückenhaft“ bezeichnet, von „konsequent falschen“ und „nicht tragfähigen“ Begründungen ist die Rede.
Neuauflage in München
Dass die Kammer keine Strafe wegen Bestechung bzw. Bestechlichkeit verhängt habe (wie ursprünglich von der Staatsanwaltschaft angeklagt) sei aus juristischer Sicht in Ordnung, so der Vorsitzende. Es liege außerhalb der Zuständigkeit des Revisionsgerichts, dies in Frage zu stellen. „Das muss hingenommen werden, selbst wenn die Feststellungen (der sechsten Strafkammer; Anm: d. Red.) realitätsfern erscheinen.“
Erneut aufgerollt wird dieser Prozess nicht mehr am Landgericht Regensburg, darin sind sich die meisten Verfahrensbeteiligten weitgehend einig – zuständig ist nun die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I. Damit geht der Senat über eine Forderung der Verteidigung hinaus, das Verfahren nach Nürnberg zu verweisen und wählt sogar einen anderen Oberlandesgerichtsbezirk. Mit auf der Anklagebank sitzt dann neben Wolbergs, Tretzel und Franz W. auch wieder Norbert Hartl, dessen Freispruch ebenfalls teilweise aufgehoben wird.
Verurteilung wegen Bestechlichkeit: Keine Rechtsfehler, „naheliegend“
Noch dicker kommt es für Wolbergs allerdings mit Blick auf seine zweite Verurteilung durch die fünfte Strafkammer am Landgericht Regensburg (Vorsitz: Georg Kimmerl). Der BGH weist sämtliche Revisionen gegen diese Entscheidung (unser Bericht zur damaligen Urteilsbegründung) ab. Sie sei aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Der Schluss der Kammer, dass Joachim Wolbergs sich durch Spenden des „Immobilien Zentrum Regensburg“ (rund 60.000 Euro) habe beeinflussen lassen, sich also auch deshalb für ein Bauvorhaben des Bauträger-Unternehmens stark gemacht habe, sei ohne weiteres möglich, „man möchte sagen: naheliegend“.
Damit ist das Urteil vom Juni 2020 rechtskräftig: Wolbergs ist vorbestraft wegen Bestechlichkeit. Die damals verhängte Haftstrafe von einem Jahr (ausgesetzt zur Bewährung) bringt den automatischen Verlust seiner Pensionsansprüche mit sich.
Wolbergs-Verteidiger: „Dann können wir Parteispenden einstampfen.“
Stundenlang hatten die Verteidiger, allen voran Peter Witting, ihre Sicht der Dinge dargelegt, ehe diese Entscheidung verkündet wurde. Dabei sind es nicht immer rein juristische Einwände, die die Ausführungen bestimmen. Witting versucht es mit geschliffener Rhetorik, teils damit, dass er die Beweiswürdigung beim zweiten Urteil en detail erneut aufrollt und auf (aus seiner Sicht) fehlerhafte Feststellungen hinweist, aber auch mit reinen Appellen, die an die Wortwahl seines Mandanten erinnern. „Sie kennen ihn überhaupt nicht“, so Witting an einer Stelle.
Wenn der Senat die ausgesprochenen Verurteilungen bestätige, dann sei die Parteienfinanzierung zumindest auf kommunaler Ebene am Ende. Dann könne man Parteispenden, bei denen „viel Heuchelei“ im Spiel sei, generell „einstampfen“.
Bauträger Tretzel mit neuem Anwalt
Volker Tretzel, der bereits beim Strafverfahren in Regensburg mit Florian Ufer eine der wohl besten, erfahrensten (und auch teuersten) Kanzleien für Korruptionsstraftaten engagiert hatte, hat für seine Revision erneut tief in die Trickkiste gegriffen. Mit Thomas Fischer hat er nicht nur den früheren Vorsitzenden des zweiten Strafsenats am BGH und Verfasser eines Standard-Kommentars zum Strafgesetzbuch für sich gewonnen, sondern auch einen mindestens ebenso scharfzüngigen Rhetoriker wie Witting. Vor allem durch seine Kolumnen in Zeit und Spiegel machte Fischer von sich reden. Seit diesem Jahr ist Fischer beratend für die Kanzlei Gauweiler & Sauter tätig – ebenfalls durchaus vertraut mit Korruptionsdelikten.
Fischers Mandant Tretzel war von der sechsten Strafkammer wegen mehrerer Fälle der Vorteilsgewährung und Verstößen gegen das Parteiengesetz zu einer zehnmonatigen, zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe und einer Geldauflage von 500.000 Euro verurteilt worden. Fast eben so viel Geld – 475.000 Euro – waren zwischen 2011 und 2016 über das von ihm und seinem Geschäftsführer ins Werk gesetzte Strohmannsystem auf das Konto von Wolbergs‘ Ortsverein geflossen.
Der Wortgewaltige bleibt zahm
Am Donnerstag ist von der Wortgewalt Fischers nicht viel zu spüren. Bedächtig, fast schon ein wenig lustlos trägt Fischer seine Argumente gegen die Verurteilung seines Mandanten vor, verweist meist auf Ausführungen in den Schriftsätzen. Fischer weiß aus Erfahrung, dass die mündliche Verhandlung in der Regel reine Formsache ist.
Es geht um Rechtsauffassungen, die bereits durch die Schriftsatzwechsel klar gemacht und Rechtsfragen, die der Senat in der Regel schon geklärt hat. Bereits zu Beginn der Sitzung hat der Vorsitzende darauf hingewiesen, dass der Senat seine Auffassung gegenüber den Verfahrensbeteiligten in weiten Teilen klargemacht habe.
Droht der Untergang der Parteispendenlandschaft?
Doch ebenso wie Peter Witting und Wolbergs zweiter Verteidiger Thorsten Junker beschwört auch Fischer ein regelrechtes Untergangsszenario für die Finanzierung von Parteien herauf, sollte Tretzel wegen der von ihm veranlassten Spenden verurteilt werden. Nach den Maßstäben, die das Landgericht Regensburg für den Tatbestand der Vorteilsannahme ansetze, wäre manche Spendenparty einer Partei fast schon als Bildung einer kriminellen Vereinigung zu werten, so Fischer. Doch das sei nicht so. Es sei eben ganz normal, dass man spende und das eben an jene, von denen man sich die Umsetzung eigener politischer Ziele verspreche. Manche spendeten dabei eben mehr, andere weniger.
Thorsten Junker spricht davon, dass mit so einer Entscheidung die Strafbarkeit von Amtsträgern (wie Wolbergs) derart verschoben werde, dass es insbesondere im kommunalpolitischen Bereich „enorme praktische Probleme“ mit sich bringe. Schließlich komme man zwangsläufig mit Unternehmern in Kontakt, die auch gespendet hätten. Darüber hinaus: Ebenso wie es das Wahlgeheimnis gebe, müsse man auch „bis zu einer gewissen Grenze“ geheim spenden dürfen. Dass Tretzel Wolbergs höhere Spenden über mehrere Jahre zugesagt und diese anschließend „ratierlich“ (also in Raten, verteilt über mehrere Jahre) bezahlt habe, könne dementsprechend auch nicht strafbar sein. Weder vor noch nach der Wahl. Es habe sich eben um im Vorfeld versprochene, aber erst „nachgelagert“ bezahlte Wahlkampfspenden gehandelt.
Spenden werde mit so einer Rechtsprechung quasi unmöglich gemacht. Denn niemand, der irgendwann mal etwas gespendet habe, könne sich dann noch mit Anliegen an den Oberbürgermeister wenden. Und da die Strafbarkeit nur Amtsträger betreffe, würden diese, wenn sie sich zur Wahl aufstellen ließen, gegenüber Nicht-Amtsträgern extrem benachteiligt bei der Spendeneinwerbung.
Senat richtet Aufforderung an den Gesetzgeber
Der sechste Strafsenat lässt sich von all diesen Ausführungen nicht beirren. Es sei tatsächlich richtig, dass Amtsträger in diesem Punkt gegenüber Nicht-Amtsträgern schlechter gestellt seien, räumt der Vorsitzende Professor Georg Sander ein. Das Problem sei aber nicht die Strafbarkeit von solchen Delikten für Amtsträger. „Dass Nicht-Amtsträger dem nicht unterliegen, ist der Fehler.“ Doch dafür sei nicht der Bundesgerichtshof zuständig. „Das müsste der Gesetzgeber ändern.“
Nach den bislang für solche Fragen maßgeblichen Kremendahl-Entscheidungen in den Jahren 2001 und 2004 ist dies nun eine erneut eine kaum verschlüsselte Aufforderung an den Bundestag, die für weite Interpretationen offene Korruptionsgesetzgebung klarer zu gestalten, sie zu verschärfen. Doch bislang blieben solche Appelle weitgehend fruchtlos.
Anmerkung: In einer früheren Version dieses Berichts hieß es Volker Tretzel und Franz W. seien wegen der Verstöße gegen das Parteiengesetz freigesprochen worden. Das war ein Fehler. Tatsächlich werden diese Punkte erneut verhandelt.
Wolbergs: Straffreiheit aufgehoben, Verurteilung wegen Bestechlichkeit rechtskräftig… » Regensburg Digital
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[…] Der BGH hat entschieden. Das erste Urteil gegen Joachim Wolbergs wird weitgehend aufgehoben. Die Verurteilung wegen Bestechlichkeit ist hingegen rechtskräftig. Wir veröffentlichen die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs. Einen ausführlicher Bericht gibt es hier. […]
Arno Nym
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Die Pensionsansprüche hat er schon verloren.
Dürfte er überhaupt nochmal als OB Kandidat antreten?
Es gibt glaube ich eine 5 Jahres Sperre, oder?
HOKA
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Das von Frau Escher geführte Verfahren und vor allem das Urteil führte bei den meisten Juristen (diejenigen die tatsächlich Ahnung von der Materie haben) zu Kopfschütteln und Unverständnis.
Sie war wohl dem dominanten Auftreten des Angeklagten und auch dessen Verteidigers zu keiner Zeit gewachsen. Andere Mutmaßungen (wie Sympathie oder Naivität) wären dagegen fast schon fatal.
In München wird nun Wolbergs auf ein Gericht stoßen, dass seinen Namen Gericht tatsächlich verdient.
Dieter
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Sind dann mit dem Freispruch Tretzels und W.s bzgl. den Verstößen gegen das Parteiengesetz diese Vorwürfe gänzlich vom Tisch oder auch wieder Gegenstand der Verhandlung vor dem Landesgericht in München?
Und wie ist es eigentlich mit den Bezügen Wolbergs während seiner Suspendierung, jetzt wo das Urteil der 2. Verhandlung rechtskräftig ist?
Stefan Aigner
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Die Vorwürfe sind vom Tisch. Der Fehler ist nicht heilbar. Bezüge können rückwirkend nicht aberkannt werden.
UPDATE: Da ist mir leider ein Fehler unterlaufen. Die Verstöße sind nicht vom Tisch, sondern werden neu verhandelt.
Realitätsresignierter
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und was heisst das nun für die Zukunft ? können wir dann 2025 nur mehr zw. ÖDP und die Linke wählen ? – wenn ja, super Sache, und danke Wolli !
Mr. B.
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Herr Fischer ist also beratend für die Kanzlei “Gauweiler und Sauter” tätig!
Wer ist/ war denn gleich wieder Herr Sauter?
Ich muss es immer wieder sagen, dass man mit RD einfach mehr erfährt!
Jetzt kommt auch noch ein Bildungsauftrag für RD hinzu!!!
Danke für die Ausführungen.
Gucki
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@ Arno Nym:
Nein, er darf nicht mehr zur Wahl des Oberbürgermeisters oder ersten Bürgermeisters antreten – egal, in welcher bayerischen Kommune.
(2) 1Nicht wählbar ist, wer am Wahltag […] von einem deutschen Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Dienst oder zur Aberkennung des Ruhegehalts rechtskräftig verurteilt worden ist,
(Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte
(Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG), §39 Abs. 2 Satz 1)
Mr. B.
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Zu Realitätsresignierter:
Ja genau, weil sich Rot und Schwarz durch ihr eigenes Verhalten die letzten Jahren immer mehr selbst demontiert haben!!
Der Satz nach einer Wahl: “Der Wähler hat nicht verstanden, was wir wollten……” zieht nicht mehr!
Viele Wähler haben m. E. nämlich längst verstanden, doch Rot und Schwarz haben es nicht verstanden/ gemerkt!
Bertl
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Kommentar gelöscht. Bitte keine Diagnosen.
joey
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“Parteispenden einstampfen”
Ja, hoffentlich. Die Wähler mögen sich während der Wahlperiode ein Bild machen und ggf. auf websites die Programme lesen. Niemand braucht die Plakate.
Damit sind zwar den Parteien noch lange nicht die Machtmittel (Geld) genommen – gerade die alten Parteien lassen sich ihre Parteistiftungen staatlich finanzieren und die SED hat immer noch ihr Vermögen, das sie der Bevölkerung und der Umwelt der DDR abgepreßt hat. Aber wenigstens kommt die Fremdfinanzierung weg.
Arno Nym
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„ Die Vorwürfe sind vom Tisch. Der Fehler ist nicht heilbar. “
Moment, heißt das Tretzel und W. Kommen straffrei davon? Hab ich das richtig verstanden?
Also hat Frau Escher den den sie bestrafen wollte, durch den Verfahrensfehler davonkommen lassen und den den sie Freigesprochen hat, bekommt jetzt in München ne härtere Strafe?
Ne, oder? Das hab ich falsch verstanden.
Dominik Müller
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@Gucki Das Disziplinarverfahren läuft noch. Der Verlust der Pensionsansprüche hingegen ergibt sich kraft Gesetz.
Burgweintinger
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@Günther Herzig
Putzig, wie Sie Gauweiler darstellen…
5 minuten goggeln reicht, damit alle, die zu jung sind, wissen, dass er ein Ziehsohn von FJS war und maximal vertreten hat, dass es kein rechts neben der CSU geben darf…
Dieter
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@Stefan Aigner:
Eigentlich schon Skandal genug.
Was hat das dann für Konsequenzen für alle Beteiligten des Strohmann-Systems? Werden eventuelle Strafzahlungen wieder zurückgezahlt oder werden diese sowieso erst mit dem BGH Urteil fällig bzw. oder auch nicht?
Mrs. Universa
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Wo waren die Damen und Herren (Ober)staatsanwälte in den Jahren 1996 bis 2014, als Schaidinger und seine CSU an der Macht waren? Wollten sie nicht hinschauen oder durften sie nicht? Die damalige Spendenpraxis war bekannt und wurde von niemandem in Frage gestellt, auch die städtischen Juristen scheinen keinen Anstoß an ihr genommen zu haben. Wie sollte da Wolbergs als 3. Bürgermeister auf den Gedanken kommen, dass sein Chef Unrecht begehe? Und so war er als OB in dem guten Glauben, dass die kommunalpolitische Spendeneinwerbung, die er unter Schaidinger kennengelernt hatte, völlig in Ordnung sei.
Was sind das für eiskalte Richter, die ihn jetzt für etwas büßen lassen wollen, von dessen Rechtmäßigkeit er stets überzeugt war? Sie sind drauf und dran, einen begnadeten, zutiefst sozial denkenden und handelnden Vollblutpolitiker zu vernichten.
Ich wünsche ihm empathische Richterinnen und Richter in München, die seine honorige Gesamtpersönlichkeit in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen und Entscheidungen stellen.
Günther Peissig
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@Burgweintinger
Und mir, als älterem Menschen und Wackersdorfveteran, fällt noch ein, dass Gauweiler als Bayerischer Innen-Staatssekretär, an Weihnachten Weisswürste an die Bereitschaftspolizisten auf dem WAA- Gelände einfliegen ließ – mit dem Privathubschrauber eines gewissen Herrn Kirch. Das war vor der Einführung des Privatfernsehens in Deutschland, für die sich die CSU besonders einsetzte.
Später gab es auch noch Einlassungen von Gauweilern dazu, wie man mit AIDS-Kranken umgehen sollte.
Hans-Peter Buschheuer
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Interessant: Das dröhnende Schweigen auf der Brücke-Webseite…
Christine
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Das BGH-Urteil stellt die Rechtsprechung wieder auf die Füße. auch wenn der Anwalt Witttig es anders sieht. Wäre es beim Urteil der 6. Wirtschaftskammer geblieben, hätte es eine verhängnisvolle Entwicklung nicht nur in Regensburg perpetuiert. Juristen war klar, dass das Urteil allein aus Gründen der Generalprävention vor dem BGH keinen Bestand haben kann. Es ist nicht Aufgabe der Gerichte das StGB für Politiker im Wahlkampf zu interpretieren. Wenn überhaupt, ist es Aufgabe des Gesetzgebers die Regeln für Wahlkampfspenden zu verändern. Die wichtige Frage ist m.E., muss ein Kommunalwahlkampf so aufwändig geführt werden, wie es in Regensburg seit 1996 geschehen ist und 2014 seinen Höhepunkt gefunden hat. Diese Frage richtet sich an die WählerInnen und Medien. Letztere profitierten gerne von dem hochmütigen Aufwand.
Wenn W strenge Richter in München finden sollte, könnte ihm eine Gefängnisstrafe drohen. Nach dem Verlust der Versorgungsansprüche eine weitere Eskalation in seinem Leben und dem seiner Angehörigen. War es das Wert, wird er sich vielleicht fragen. Seine Aussage, er sei nie bestechlich gewesen, dürfte aus seiner Sicht richtig sein. Nur kann es nicht sein, dass jeder in unserem Staat entscheidet, was strafwürdig ist.
Klaus
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„Dann können wir Parteispenden einstampfen.“
Vielleicht wäre das nichtmal das schlechteste.
Ich fürchte aber auch, das der Gesetzgeber mittelfristig nichts ändern wird. Und damit haben wir jetzt einen Ex-SPDler der öffentlich sichtbar abgestraft wurde, aber eine lange Tradition von CSUlern, denen niemand was anhaben kann und ein Bild von Politik, das man mit allem beschreiben möchte außer als Vorbild.
Gscheidhaferl
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@Mrs. Universa:
Interessantes Pseudonym, bezeichnende Einlassungen. So ein Hauch von Trump irgendwie… Selbstüberschäzung gepaart mit entsprechend chronisch verzerrter Realitätswahrnehmung?
Aber ein schöner Beleg für meine Befürchtungen: Wer nicht sehen will, wird auch nach der Revision die Augen ganz fest zuzwicken.
Anders herum gefragt: Warum hat Wolbergs als dritter Bürgermeister und Oppositionsführer die offenkundig fragwürdige Praxis von Schaidinger und Co gedeckt und nicht selbst zur Sprache gebracht? Boshafte Antwort: Weil es ihm schon damals attraktiver vorkam, das Geschäftsmodell möglichst zum eigenen Vorteil zu übernehmen, statt es dem Gemeinwohl zu opfern und zu bekämpfen. Recht und Anstand hatten bei Herrn W. schon immer einen wackligen Stand. Da war er schon immer sehr flexibel, wenn etwas davon seinen persönlichen Interessen im Wege war.
Und selbst wenn Wolbergs die ‘honorige Persönlichkeit’ wäre, zu der sie ihn hier gerne verklären würden: Auch dann stünde es ihm nicht frei, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Was für einen desastreusen Scherbenhaufen ’emphatische Richter’ verursachen können, haben wir zudem ja schon am Regensburger Gericht beobachten können. Insofern hoffe ich persönlich auf souveränere Richter*innen in München, die sich nicht durch selbstbetrügerische Nebelkerzen des Angeklagten und seines Verteidigers beirren lassen.
Gscheidhaferl
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…’emphatische Richter’ sind wahrscheinlich auch eher zu meiden, aber ich meinte natürlich ’empathische’…
Rüdiger
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Der BGH hat wieder zurechtgerückt, was nach dem “kuriosen Urteil” (SZ) der LG-Kammer unter Frau Escherl an Vertrauen in die Justiz verrückt war. Ohne einen Beweis zu haben vermute ich eine politische Agenda hinter diesem ersten Verfahren. Und Frau Escherl hat es ja auch beruflich nicht geschadet, obwohl die Adjektive des BGH auf für ein rechtsfehlerhaftes Urteil ziemlich vernichtend sind: “lückenhaft”, “realitätsfern”, “beispiellos”. Die Verweisung zum Landgericht I nach München zeigt, wie wenig Vertrauen der BGH in die Rechtsprechung des LG Regensburg hat. Auch das ein veritabler Skandal.
Natürlich bleiben Parteispenden weiter möglich – wenn sie nicht illegal gestückelt und mit unzulässigen Abreden versehen werden. Und ab und an muss halt mal eine Partei oder eine Persönlichkeit ein allzu vergiftetes Geldgeschenk ablehnen und zurückgeben.
Dass – vermutlich auch einer politischen Agenda folgend – die Regentschaft von OB Schaidinger ungeahndet bleibt, ist sehr bedauerlich. Aber es gibt keine Gleichheit im Unrecht, Herr Wolbergs kann sich deshalb nicht für sakrosankt halten. Nachdem schon das zweite Verfahren für ihn sehr unangenehm war, dürfte das dritte Verfahren in München nun sehr ungemütlich werden. Menschlich ist das tragisch, denn ich nehme Herrn Wolbergs ab, dass er glaubte, er begehe kein Unrecht. Sein Maßstab war dabei aber nicht das StGB, sondern die Ortsüblichkeit der Korruption in Regensburg. Und Unwissenheit schützt für Strafe nicht. Das gilt auch für ehemalige Volkstribune, die glaubten, über dem Gesetz zu stehen.
Musonius
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@Klaus:
So ganz stimmt das aber halt auch nicht mit der langen Tradition von CSUlern, denen niemand was anhaben kann. Ich erinnere an die Verurteilung von Dr. Alfred Lehmann, ehemaliger CSU-OB von Ingolstadt, 2019 zu zwei Jahren auf Bewährung. Richtig ist wohl eher, dass Staatsanwaltschaften und Gericht erst in jüngerer Zeit entsprechend sensibel auf Korruptionstatbestände reagieren und das m.E. völlig zu Recht.
Und noch eines zu den Einlassungen unseres Ex-OBs: Auch Vorteilsannahme ist ein Korruptionsdelikt. Wegen Vorteilsannahme ist er aber bereits von der Escher-Kammer verurteilt worden. Von ihm verwendete Begriffe wie “faktischer Freispruch” oder die Aussage “ich war nie korrupt” entspringen so gesehen seiner schiefen Wahrnehmung der Wirklichkeit.
Burgweintinger
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Herr Herzig, von mir aus bin ich links kann sein, ich weiß es nicht, was ich aber weiß, ist,
dass ich nicht homophob bin und keine Familie mit Nazivergangenheit habe,gut, da kann der Herr Gauweiler erst mal nix für, wofür er aber was kann, ist dass er sich viel und oft im Dunstkreis von Leuten aufhält, die die AfD finanzieren…, tja vielleicht hat seine Familie doch etwas (braun) abgefärbt auf den (schlagenden) Burschaftler und Amigo Spezl Gauweiler…
Aber nur zu Herr Herzig, jeder darf bewundern wen er will…
meine999cent
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@Mrs. Universa:
“für etwas büßen lassen, von dessen Rechtmäßigkeit er stets überzeugt war” wäre ja auch ein schlagkräftiges Argument für den Freispruch von NS-Verbrechern…Die waren alle Überzeugungstäter.
Meier mit "ei"
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@Klaus
Wahrscheinlich werden die Parteispenden in Zukunft nicht mehr so wichtig sein, weil der Wahlkampf anders geführt wird:
Influencer, wo man hinschaut. Und weil man in der Schule ja häufig “grüne” Themen als Referate hält, bekommt man hier als Partei kostenlose Werbung. Kein Wunder, dass manche Parteien das Wahlalter auf 16 herabsenken wollen!
KW
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Es haben halt alle “keine Ahnung” wie Lokalpolitik bzw. die ganze Welt funktioniert ;-)
Ich hoffe auf jeden Fall sehr, dass Rieger und Kittel der Arsch schon auf Grundeis geht. Man kann ja vermutlich annehmen, dass nach dem BGH-Urteil im Wolbergs-Fall, all die befangenen Richter in Regensburg (bzw. die wenigen noch aufgetriebenen unbefangenen) nun kein Urteil á la Escher-Kammer fällen werden, da dies wahrscheinlich vom BGH wieder kassiert werden würde.
Lutherer
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Wenn man den Blickwinkel etwas ändert, stellt es sich so dar, dass das Urteil der Escher-Kammer katastrophalst ruinöse Wirkung hat. Wäre dieses realistisch gewesen, wäre die Neuverhandlung obsolet und ein weiterer ebenso ruinös kostspieliger Feldzug vor Gericht erspart geblieben. Was sich die Kammer dabei gedacht hat? Wahrscheinlich wieder mal nix! Dabei ist sie ja Teil genau der demokratischen Gewalt, die sich was denken sollte. Überforderung ist meistens ein Zeichen von Unvermögen.
Lieschen Müller
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Kann man schon sagen wann der Prozess in Műnchen beginnt und wieviele Verhandlungstage wohl angesetzt werden?
Ob Wolli nach diesem Urteil weiterhin mit seinem
R-OB…. Kennzeichen rumfahren wird?
KE
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“Spenden werde mit so einer Rechtsprechung quasi unmöglich gemacht. Denn niemand, der irgendwann mal etwas gespendet habe, könne sich dann noch mit Anliegen an den Oberbürgermeister wenden.”
Naja, normalerweise wendet man sich mit seinen Anliegen an die Verwaltung. So wie die Nichtspender auch alle. Wenn die Verwaltung dann OB oder OBin auch einschaltet, dann wissen schon mehr Leute von dem Vorgang und einem Gemauschel wird so vorgebeugt. Aber zu jammern, dass der arme Spender nicht mehr mit dem OB reden dürfe, ist schon eine Frechheit.
Hthik
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@Rüdiger 6. November 2021 um 14:44
“Der BGH hat wieder zurechtgerückt, was nach dem “kuriosen Urteil” (SZ) der LG-Kammer unter Frau Escherl an Vertrauen in die Justiz verrückt war.”
Die Richterin heißt Elke Escher.
“Menschlich ist das tragisch, denn ich nehme Herrn Wolbergs ab, dass er glaubte, er begehe kein Unrecht. Sein Maßstab war dabei aber nicht das StGB, sondern die Ortsüblichkeit der Korruption in Regensburg.”
Ich fürchte, das stimmt. Es entspricht dem Bild das ich von Wolbergs als pragmatischen Macher habe. Im Internet kursiert in zahlreichen Versionen ein humoristischer Text über die Exegese/Hermeneutik eines STOP-Schilds. Während die jeweiligen Vertreter bestimmter theologischer Richtungen karikiert werden, wie sie in typischer Weise auf das STOP-Schild reagieren, heißt es zu den Gläubigen nur lakonisch “Der einfache Jude/Katholik/Protestant etc. kümmert sich nicht um das Schild, sondern macht einfach, was der Jude/Katholik/Protestant etc. im Auto vor ihm macht.”
Von der Praxis lernen, heißt in gewissen Landstrichen leider oft, Widerrechtliches lernen.
Madame
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Jetzt müsste die brücke stellung zu ihren chef.nehmen. Vornehmen schweigen hilft ihm jetzt auch nicht..Was ist los?
Klara Schmied
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In der Stadt gibt es Gerüchte, das der Fraktionsvorsitzende der Brücke zurücktreten soll? Gibt es hierfür genauere Erkenntnisse?
Mr. B.
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Zu Madame:
Vielleicht sind die Brückemitglieder noch in Schockstarre?
Sie müssen wahrscheinlich jetzt erst mal alles verstehen und verarbeiten, was ihnen vom Vorsitzenden alles für gut verkauft wurde?
Drum: ….immer Augen auf und vorab informieren…
Spätestens doch jetzt muß den Mitgliedern bewußt geworden sein, warum sich ihr Vorsitzender gegenüber den Ermittlern und der Staatsanwaltschaft so dermaßen daneben aufgeführt hat, wie es sich allerhöchstens ein Ex-OB in dieser Stadt vor Gericht erlauben kann oder darf.
Mit einem kleinen Funken Anstand, wäre vielleicht einmal eine kleinlaute Entschuldigung
angebracht, denn das hohe Ross ist m. E. nicht mal mehr ein Kinderpony?
Gscheidhaferl
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@Mr. B.:
Ich fürchte, dass wir weder bei Brücke noch bei Wolbergs selbst auf Einsicht hoffen dürfen. Leider. Zu viele persönliche Interessen müssten damit zu Grabe getragen werden. Dazu werden die Herrschaften sich nicht durchringen können.
Siegfried D.
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Nun hat der BGH – wahrlich nicht überraschend für aufmerksame Beobachter der Wolbergs-Prozesse, deren Abläufe und der darin ans Tageslicht gekommenen Details – in einer Weise entschieden, die Wolbergs RA Witting schwadronieren lässt, der Ablauf der Revisionsverhandlung sei “eines Rechtsstaats unwürdig”. Dieses dahinter stehende Denken darf nicht unwidersprochen bleiben.
Er und Wolbergs haben allen Grund, Respekt zu zeigen vor unserem gut funktionierenden Rechtsstaat, in dem sich die Verteidigung einer Vielzahl juristischer Manöver bedienen kann (was in der vorliegenden Causa auch weidlich geschehen ist) und in dem die Unschuldsvermutung bis zur Rechtskraft des Urteils eingehalten wird. Dies hat für mich bis zur jetzigen Rechtskraft des 2. Urteils größte Zurückhaltung bedeutet bei der öffentlichen Kommentierung der im Rahmen der Prozesse bekannt gewordenen verstörenden, peinlichen, ja teilweise unerträglichen Details zum tatsächlichen Amtsverständnis und zur hinter den Fassaden praktizierten Amtsführung des Ex-OB.
Nichtsdestotrotz glaubt Witting in bekannter Vermessenheit, die Bundesrichter in die Nähe von Richtern in Unrechtsregimes rücken zu müssen, weil sich diese nicht in stundenlanger Exegese die Unschuldstheatralik von Wolbergs (die er mangels charakterlicher Größe, Fehler einzugestehen, mit reflexionsunfähiger Penetranz seit Jahren durchexerziert) zu eigen gemacht haben und Wolbergs nicht (man reibt sich die Augen ob der Realitätsverweigerung bei dieser Forderung) rundherum freigesprochen haben. Ja geht’s noch?
Ich bin wahrlich froh, im deutschen Rechtsstaat zu leben und nicht in einem “Rechtsstaat à la Wolbergs”. Denn in letzterem kann nicht sein, was nicht sein darf, nämlich dass die Beweiswürdigung eines Gerichts über die (alle belastenden Fakten unter den Teppich kehrende) Unschuldsbeteuerung des Potentaten gestellt werden kann, der doch eine “juristische Lichtgestalt, neben der alle anderen involvierten Juristen fachlich fehlerbehaftete Amateure sind” (Selbstbild Witting) an seiner Seite hat.
Raimund Schoberer
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Das BGH hat gesprochen. Gut so, auch in der Klarheit ohne lokalen Randbedingungen. Fine.
Mr. B.
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Zu Siegfried D.:
Dieser Herr Witting hat sich durch seine Aussagen und sein Handeln vermutlich selbst großen Schaden zugefügt! Gut, dass am Ende der Rechtsstaat noch so gut in der Höhe ist und noch wirklich Recht gesprochen wird. Solche Verteidiger dürfen in unserem Staat nicht die Überhand gewinnen, frei nach dem Motto: “Wir bestimmen im Staat, was strafbar ist! Der BGH hat seine Souveränität in diesem Fall gezeigt!
Rüdiger
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@ Hthik, 6. November 2021 um 19:56
Frau Escher, ja, da hatte ich noch den zweiten Vorsitzenden im Kopf…
Zu Herrn Witting:
Anwälte, die nicht akzeptieren können, dass ihre Argumentation von Vornherein auf tönernen Füßen stand und vom Untergang des Rechtsstaats schwadronieren, wenn sie verlieren, sind keine unabhängigen Organe der Rechtspflege, sondern nichts als billige Interessenvertreter. Diese polternde Art kann doch kaum für den Mandanten von Vorteil sein?
Doch auch da haben sich zwei getroffen: Wollbergs und Witting, laut, selbstverliebt, larmoyant – und Schuld haben immer die anderen. Es ist beruhigend, dass diese Form der Suggestion nicht immer erfolgreich ist…
Basti
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So wie ich Paragraph 45 StGB verstehe, muss Wolbergs gar nicht zurücktreten, weil er sein Amt als Stadtrat qua Gesetz verliert.
Thomas
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@Gscheidhaferl
Es ist langsam ein Skandal was die Stadträte der Bruecke abziehen. Auf mehrfache Nachfragen wird nicht geantwortet. Kein Statement zum Sachverhalt. Das ist Verarsche des Wählers. Im Wahlkampf wurde uns die Story vom Pferd erzählt. Zu wirklich jedem Thema beziehen sie Stellung. Aber wenn es mal um unangenehme Fragen geht wird versucht es auszusitzen. Herr Mayr ist verschollen bzw. ignoriert gekonnt jede Nachfrage. Die restlichen Stadträte verstecken sich. Vom Denker und Lenker kam auch noch nichts. Was geht es auch den Wähler an. Das dumme Stimmvieh hat zu aktzeptieren…
Bird
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Ihr Wolbergs-Hasser alle! Jetzt lasst ihm doch ein wenig Zeit, sich zu sammeln. Dann wird er sich schon äußern. Es ist doch erst 3 Tage her, dass die erbarmungslosen Herren in Leipzig zugeschlagen haben!
Gina Lahra
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Das Urteil in der ‚Escher-Kammer’ wurde aufgehoben.
‚Der Fall wird nun in München neu aufgerollt – mit allen Angeklagten.‘
Wie sieht es den für diese Fälle bis auf weiteres mit der Unschuldsvermutung aus, gilt die noch?
Hans Dampf
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Häme gegenüber Herrn Wolbergs ist nicht angebracht. Gleichwohl sollte die Institution BGH geachtete werden. (“Erbarmungslose Herren”, “einem Rechtsstaat unwuerdig”). Alles was mir nicht passt ist Fake News oder was?
Die Herren haben sich verzockt. Das BGH hat geurteilt, klar und direkt. Die grosse Buehne wartet im neu aufzurollenden Prozess.
Und bis dahin brauch ich keine Stellungnahmen sondern nur updates zum heutigen Verhandlungstag bei den 2 Companeros Rieger/Kittel.
Schoenen Montag allerseits.
Stefan Aigner
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Ich muss den Bericht in einem Punkt korrigieren. Die Verstöße von Tretzel und W. gegen das Parteiengesetz wurden lediglich aufgehoben, aber nicht zu Freisprüchen umgewandelt. Ich bitte, den Fehler zu entschuldigen.
Gscheidhaferl
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@Stefan Aigner:
Gute Nachtichten sind immer willkommen ;-)
Miss Gunst
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Wenn ein amtierender OBerbürgermeister zur Wahl antritt aber nicht gewählt wird, gibt es in Bayern ja ein schönes Übergangsgeld bis zur Pension. Anscheinend aus diesem Grund wollte Wolbergs trotz Suspendierung nicht zurücktreten und ließ sich vom extra dafür gegründeten Brücke-Wahlverein als OB-Kandidat aufstellen.
Ist diese Geld jetzt auch futsch?
Therese Kloepler
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-Mit auf der Anklagebank sitzt dann …..auch wieder Norbert Hartl, dessen Freispruch ebenfalls teilweise aufgehoben wird.-
Könnte man die Hintergründe für diesen Schachverhalt ggf. genauer erörtern.
GR
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Es ist immer wieder ernüchternd miterleben zu müssen, wie Wolbergs das Recht nach eigenem Ermessen beugen und verstehen möchte. Dieser Realitätsverlust ist leider auch bei anderen Politikern zu beobachten und für Wähler und Wählerinnen höchst frustrierend.
Nicht einmal mehr zu seiner Ansage “sollte er verurteilt werden, so verlasse er Regensburg” steht er noch “tja, was interessiert mich mein Geschwätz von gestern” haben auch schon andere bedient.
Wolbergs, der laut Aussage von Dritten während des Prozesses weder mit Zahlen/Finanzmittel umgehen kann (als ehemaliger OB!!!) und nichts Anstössiges an seinem Verhalten sieht (kann man schon mal übersehen, dass diese “Freunde” Gefälligkeiten wie Renovierungen des Wochenendhauses, Ladenhüterwohnung im Candis-Viertel, etc. nicht oder nur geringer abrechnen, denn der Regensburger Wähler macht sich die Hose bekanntlich mit der Kneifzange zu….unglaublich.
Was mich allerdings genauso ärgert, ist, daß sein Vorgänger H.Sch. hierfür nicht zur
Rechenschaft gezogen wurde/wird, der meiner Meinung nach dieses “System” installiert hat und dies zu Lasten der Regensburg Bürgerinnen und Bürger.
Hthik
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@Gina Lahra 8. November 2021 um 06:47
“Wie sieht es den für diese Fälle bis auf weiteres mit der Unschuldsvermutung aus, gilt die noch?”
Erst mit der letztinstantlich n Entscheidung hat “das Volk” gesprochen. Ich habe weder die die BGH-Strafsenat-Historie im Blick noch kenne ich die Rechtsdetails und auf den Volltext müssen wir ja auch noch warten, aber das Bundesverfassungsgericht verweist selten an ein anderes Gericht und wenn dann eher an einen anderen Spruchkörper am selben Ort. Was der BGH hier macht könnte als Eingriff in das Recht auf den gesetzlichen Richter beanstandet werden sowie in die richterliche Unabhängigkeit, da der BGH ja auch nicht a priori ein Gremium der Heiliggesprochenen ist und so durch Verweise an ein Gericht, bei dem er eine Tendenz vermutet auch selbst tendenziös handeln könnte, anstatt tendenziöses Verhalten zu unterbinden. Das ist das alte “Wer bewacht die Wächter?”-Problem. Da gibt es allerhand Vorschläge das zu verbessern, wie mehr Transparenz, Justizreform etc., aber wenn der Wähler das nicht will, bleibt es eben, wie es ist.
Hthik
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@Günther Herzig 8. November 2021 um 07:52
“Ich kenne Herrn Gauweiler als hochintelligent, charmant, auch gelegentlich eigenwillig.”
Das glaube ich, kann man so stehen lassen, wobei natürlich zum intelligent sein auch gehören kann, dass man, wenn man eine nicht mit vernünftigen Argumenten vertretbare Meinung hat, gar nicht erst versucht, diese vernünftig zu vertreten, sondern sie auf anderem Wege pusht. Eigenwillig wird zwar oft wie eine Erklärung verwendet “… weil er eben eigenwillig ist”, ist aber keine, sondern eine Beschreibung. Eigenwillig kann man auch in der CSU sein, wenn man hinreichend vernetzt ist. Wer genügend unabhängige Ressourcen hat, wird lieber nicht durch Liebesentzug abgestraft, sondern ignoriert, wenn er es nicht zu wild treibt. Man hat Beziehungen zu A, B und C und A, B und C wissen oder glauben, dass die jeweils beiden anderen Beziehungen stabil sind. Da kann man sich erlauben ein wenig zu schillern. Manche glauben sie hätten solche Beziehungen, diese sind aber in Wirklichkeit alle auf einen Grund zurück zu führen, etwa ein Amt, das man hat. Da schillert man dann schnell nur noch privat, sie etwa Gabriele Pauli.
Manche sollen sogar glauben, dass diese soziologisch eher einfach zu erfassenden Vorgänge irgendwie durch esoterische Konzepte wie “wahr” vs “falsche Freundschaft” erklärt werden müssten.
Erst heute ist mir aufgefallen, dass Correctiv.org Vorwürfe eine Unternehmers, dass Korrupt… äh Beziehungspflege in der Bauwirtschaft üblich ist, veröffentlicht hat. Wenn das stimmt, dann sind die dort eben so. Ein wenig eigenwillig.
Rieger-Kittel-Prozess: Deal or No Deal? » Regensburg Digital
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[…] Vorfeld der ersten Verständigungsunterbrechung. Die Staatsanwaltschaft zeigt sich angesichts der BGH-Entscheidung im Fall Wolbergs auch ansonsten recht selbstbewusst. Unter anderem gibt es vor Prozessbeginn ein Statement von […]
Mr. B.
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Zu Hthik
8. November 2021 um 14:12 | #
Frage: Hätte nicht bei der ersten Verhandlung auch schon “das Volk” sprechen sollen, oder hab ich da etwas nicht verstanden?
Der Andere
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Angeblich soll Wolbergs seine Ämter (Fraktionsvorsitz, Stadtratsmandat, Brücke-Chef) niederlegen wollen, sogar aus Regensburg weg gehen wollen. Hat das noch jemand vernommen, ist da was dran??
Markus Frowein
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GR (8. November 2021 um 13:29)
Zitat:
“… sein Vorgänger H.Sch. … dieses “System” installiert hat …”
Schon mal darüber nachgedacht, ob H.Sch. sich nicht zu seiner Amtseinführung schon
in ein gemachtes Bett gelegt hat? Aber darüber darf man niemals laut nachdenken …
;-)
Bett
Karl55
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@Gina Lahra und Hthik,
Jedes Gericht urteilt (sollte) im Namen des Volkes, bis auf das „Letzte Gericht“.
Die hochgeachtete Vermutung der Unschuld des Ex OB, hat im 2. Verfahren
ausgedient. Das Urteil ist rechtskräftig.
Im 1., auch Escherverfahren genannt, darf sie noch ein Weilchen strapaziert werden.
Trau Dich
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@Markus Frowein
Welches und vor allem von wem ‚gemachte Bett‘ ist den hier die Rede. Details wären schon interessant.
Stefan Aigner
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@Markus Frowein & Trau dich
Keine Spekulationen, für die Sie keinerlei Beweise haben.
Rüdiger
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Lassen wir doch das “Volk” entscheiden, statt der dahergelaufenen, erbarmungslosen und kalten Richter beim BGH! Die einfach an eine Münchner Kammer überweisen, statt nochmals die freundliche Frau Escher mit dem Fall zu befassen, die den “Willen des Volkes” im “Namen des Volkes” gesprochen hatte…
Huch, das Volk hat ja gesprochen: Bei den letzten Kommunalwahlen. Herr Wolbergs wurde abgewählt. Natürlich wurde er das nur, weil die Unschuldsvermutung so mit Füßen getreten wurde:
1. durch die Hexenjagd der Staatsanwaltschaft, mit ihren Durchsuchungen, Verhaftungen und Anklagen,
2. der Vorverurteilung durch die Medien, v.a. SZ, BR und regensburg-digital,
3. der unsolidarischen SPD, deren Schatzmeister das Verfahren in Gang gebracht hat,
4. und allen, die diesen beliebten OB mit allen Mitteln wegmobben wollten.
Was spielt es da schon für eine Rolle, dass dieser OB korrupt war, fortwährend sich selbst und die Öffentlichkeit belogen hat, wenn da die große Verschwörung gegen ihn hinter jedem Regensburger Pflasterstein lauert.
Christine
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@Frohwein: Bis 1996 wurden kommunale Wahlkämpfe mit sparsamen Mitteln geführt, so wie ich mich erinnere. Grund dafür dürfte gewesen sein, dass Bewerber im wesentlichen selbst für die Wahlkampfkosten aufkommen mussten. Legendär war der Wahlkampf Viehbachers, gemanagt von Schaidinger, der im Wesentlichen auf Hausbesuchen basierte. Frau Meier soll Ihre Plakate selbst entworfen und finanziert haben.
1995 engagierte Schaidinger H.C. Wagner, der den Slogan erfand: Wer ist dieser Mann? das war wohl erstmals, dass ein PR-Büro einen Kommunalwahlkampf in Regensburg managte. Wer diesen aufwändigeren Wahlkampf finanzierte, ist unklar. Es gibt Gerüchte, aber keine Belege.
Eine Rückkehr zu einem Wahlkampf wie vor 1996 ist möglich, wenn es die WählerInnen goutieren.
KW
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Christine
9. November 2021 um 19:15 | #
[…] “Eine Rückkehr zu einem Wahlkampf wie vor 1996 ist möglich, wenn es die WählerInnen goutieren.”
Mit Verlaub, aber das hat doch wohl nichts mit den Wähler:Innen zu tun sondern ausschliesslich mit dem Glaube mancher Politiker:Innen, dass eben diese Wähler:Innen tatsächlich so dämlich sind, dass sie ihre Stimme von der Größe oder Anzahl der Plakate oder von der Menge unerwünschten Mülls im Briefkasten abhängig machen.
Privatfrau
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@Christine
Mit Ihrem Verweis auf die Hausbesuche haben Sie Erinnerungen in mir wachgerufen. Ja, so habe ich es damals auch erlebt, vermutlich weil es auch tatsächlich so war. Ich habe aber erhebliche Zweifel, ob diese Art von Wahlkampf heute noch von Erfolg geprägt wäre – meines Wissens nach gibt es nämlich gar keine “Hausbesuch-App”. Und ohne App und pompösem Wahlkampf nach amerikanischem Vorbild stehen Dinosaurier wie Sie und ich auf hoffnungslos verlorenem Posten.
Ich würde mich gerne eines besseren belehren lassen. LG
Privatfrau
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@KW
Ich fürchte doch!
Eduard
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Kommentar gelöscht. Bitte beim Thema bleiben.