Bürgermeister oder Unterschriftenautomat?
Im Prozess gegen den früheren Bürgermeister der Gemeinde Wenzenbach zeichnet sich weiter ab, dass Josef Schmid alles unbesehen unterschrieb, was ihm vorgelegt wurde. Zumindest scheint das seine Verteidigungsstrategie zu sein.
„Man könnte sich auch die Frage stellen, wozu der Bürgermeister überhaupt unterschreiben muss.“ Am Mittwoch sieht sich Richter Dr. Alexander Guth wieder einmal zu einer etwas süffisanten Bemerkung veranlasst. Gerade läuft die Zeugenvernehmung des früheren Bauamtsleiters der Gemeinde Wenzenbach. Hans Martin S., heute CSU Bürgermeister in einer Landkreisgemeinde, hat soeben ausführlich geschildert, warum sein früherer Chef, Ex-Bürgermeister Josef Schmid (Freie Wähler), gar nicht überprüfen hätte können, ob das, was ihm er als Bauamtsleiter zur Unterschrift vorlegte, rechtlich so in Ordnung war oder nicht. „Er hat ja von der Materie gar nicht das Wissen gehabt. Vom Rechtlichen hat er das, was ich gemacht habe, nicht verstanden.“
Fragwürdige Prozesstaktik
Diese Aussage fügt sich gut in die Strategie der beiden Verteidiger von Josef Schmid, die den langjährigen Bürgermeister als argloses Opfer des früheren Gemeindegeschäftsführers Hans E. darstellen wollen, als einen, der „voller Grundvertrauen“ alles unterschrieben habe, was ihm vorgelegt wurde, ohne es sich überhaupt durchzulesen.
Seien es die Anweisungen, dem Geschäftsführer rechtswidrig rund 22.000 Euro für nicht genommenen Urlaub auszuzahlen, seien es die rechtlich nicht haltbaren Leistungsprämien an drei Beamte in Höhe von 27.000 Euro oder die Übernahme privater Lohnsteuerschulden für Hans E. und sich selbst – nie will Schmid etwas davon gewusst haben, dass dies rechtlich nicht möglich sei. Und wenn auf dem von ihm unterzeichneten Schreiben zur Lohnsteuer jenes Wörtchen – „Lohnsteuer“ – klar vermerkt war und sogar mögliche weitere rechtliche Konsequenzen erwähnt wurde, dann will er das entweder nicht wahrgenommen, nicht gelesen oder irgendwie anders verstanden haben.
“Eher aufs Repräsentieren verlegt”
Die vier am Mittwochvormittag vernommenen Zeugen bestätigen tatsächlich den Eindruck, dass Verwaltungsgeschäftsführer Hans E. derjenige war, der im Rathaus die Fäden in der Hand hielt, dass Schmid nur der Schmidl war. „Herr Schmid scheint sich über vieles nie größere Gedanke gemacht zu haben“, sagt etwa sein Nachfolger Sebastian Koch. „Er hat sich nach meinem Eindruck eher aufs Repräsentieren verlegt.“ Mehrfach habe man versucht, die Angelegenheit gütlich beizulegen und Schmid und Hans E. um Rückerstattung des Schadens gebeten.
Während Hans E. sich zumindest teilweise verhandlungsbereit gezeigt habe („Irgendwann ging es mir aber dann zu sehr zu wie auf dem Basar“, merkt Koch dazu an.), sei Schmid durchweg uneinsichtig geblieben. „Ich glaube nicht, dass er überblickt hat, welche Folgen das Ganze für ihn haben könnte.“
Alle Beamten zahlten zurück – bis auf einen
Dossier
Die Leistungszulagen an die drei Beamten – darunter auch Hans E. – seien völlig unabhängig vom rechtlichen Aspekten auch mit Blick auf deren tatsächliche Arbeitsbelastung nicht zu rechtfertigen gewesen, so Koch. Das habe ein Gutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands ergeben. Einer der drei Beamten hat seine Prämie komplett zurück bezahlt, auch Hans E. hat der Gemeinde den Schaden erstattet.
Lediglich der frühere Bauamtschef Hans Martin S. verweigert bislang eine Rückzahlung. Ein Teil davon sei bereits verjährt, zudem sei er nicht der Verursacher gewesen, so S. zur Begründung. Was S. zu zahlen hat, wird das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zeigen, das anläuft, sobald die Angelegenheit strafrechtlich abgeschlossen ist.
Kreativer Umgang mit der Wahrheit bleibt folgenlos
Zunehmend kristallisiert sich bei dem Verfahren auch heraus, dass Hans E. mit Blick auf das Strafverfahren weitaus geschickter vorging als Schmid dies nun tut. Mit Michael Haizmann hatte E. sich einen gewieften Strafverteidiger an die Seite geholt, der für ihn eine Bewährungsstrafe herausholen konnte. Zwar wird erst das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zeigen, ob ihm angesichts dessen seine Pensionsansprüche erhalten bleiben, in strafrechtlicher Hinsicht allerdings ist für E. die Sache ausgestanden. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass er – das zeigen zumindest mehrere Zeugenaussagen – mindestens mit Blick darauf, wer nun darauf gedrungen habe, die Lohnsteuerschulden zu übernehmen, etwas kreativ mit der Wahrheit umgegangen zu sein scheint.
Ein Rechtsgespräch des Gerichts mit Josef Schmid, dessen Ziel wohl ein ähnlich gelagerter Vergleich gewesen wäre wie im Falle Hans E. scheiterte und es bleibt die Frage, ob Schmid gut beraten war damit, einen Vergleich auszuschlagen und stattdessen das Verfahren bis zum bitteren Ende zu führen. Denn dass er mit seiner Taktik, den Unwissenden zu geben, der doch für nichts verantwortlich sei, straffrei ausgehen wird, ist mehr als unwahrscheinlich.
Das Urteil wird für Freitag erwartet.
da_Moartl
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22.000 Euro für nicht genommenen Urlaub – rechtens? Private Einkommensteuerschulden öffentlich bezahlen lassen – rechtens? Und das soll ein gestandener Bürgermeister nicht erkennen können? Man könnte einen Lachkrampf kriegen, wenn diese Verteidigungsstrategie nicht so unverschämt wäre. Man fragt sich auch, was den vom Bauamtsleiter zum Bürgermeister “aufgestiegenen” Zeugen dazu veranlasst, seinen ehemalligen Chef auch noch in Schutz zu nehmen. Gibts da noch weitere Odel-Gruben? Es bleibt zu hoffen, dass das Gericht diese Verteidigungsstrategie des “Auf-Volltrottel-machen” nicht durchgehen lässt.
Musonius
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Kommentar gelöscht. Keine Beleidigung.
Mr. T
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Laut Hanlon soll man ja niemals Vorsatz unterstellen wenn etwas auch durch Dummheit erklärbar ist. Die sollte aber auch nicht vor Strafe schützen. Ansonsten müsste man ja irgendwie die Wähler in Haftung nehmen ;-)