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Mann tötete Mitbewohner

Blutbad im Zustand der Schuldunfähigkeit

Seit Dienstag läuft vor dem Landgericht Regensburg der Totschlagsprozess gegen einen 53-Jährigen. Der Mann soll vergangenen Oktober seinen Mitbewohner getötet haben. Ihm droht nun die dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.

Im Sicherungsverfahren gegen einen 53-Jährigen (hier mit Rechtsanwalt Shervin Ameri) muss das Landgericht prüfen, ob der Mann dauerhaft untergebracht werden muss. Foto: Bothner

Immer wieder fahren vergangenen Oktober Polizeiwagen vor, Beamte steigen aus, gehen in den weißen Wohnblock in der Regensburger Brahmsstraße. Im Hausgang sind von außen Polizeibeamte in weißen Anzügen zu sehen, die Spuren im Treppenhaus sichern. Wenige Stunden zuvor an diesem 7. Oktober hatte gegen 10.45 Uhr eine Sozialarbeiterin die Polizei verständigt. Die beiden Bewohner einer betreuten WG konnte sie schon tags zuvor nicht erreichen. Auch auf ihr Türklingeln bekam sie morgens keine Reaktion. Sie telefoniert rum, ruft das Bezirksklinikum an, ob die beiden psychisch kranken Männer dort womöglich vorstellig wurden. Das sei ab und zu vorgekommen. Weder im BKH noch auf der nahegelegenen Arbeitsstelle ist etwas vom Verbleib der Männer bekannt. Schließlich erreicht eine weitere Sozialpädagogin doch noch einen der Bewohner am Telefon. In dessen recht unverständlichen Worten habe sie lediglich das Wort „tot“ vernommen.

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Kurze Zeit später kommen die ersten Beamten an und betreten durch die bereits offen stehende Türe die Wohnung. Schon vom Flur aus habe er den regungslosen Körper in der Küche liegen sehen, berichtet diesen Dienstag einer der Beamten. Insgesamt zehn Zeugen hat die Schwurkammer des Landgerichts Regensburg zum Prozessauftakt geladen. Wegen Totschlags sitzt dort Jakob T. (Name geändert) neben seinem Verteidiger Shervin Ameri.

Schizophrenie: Für den Bruder kaum kalkulierbar

2019 zog der heute 53-Jährige zu Tim K. (Name geändert) in eine betreute Wohngemeinschaft. Wie Jakob Ts. Bruder vor Gericht erklärt, habe der Beschuldigte in der Jugend eine Ausbildung bei Siemens durchlaufen und hätte damals im Betrieb durchaus Karriere machen können. Irgendwann aber sei er mit Anfang 20 erstmals auffällig geworden. „Er hat sich von einem Kollegen verfolgt gefühlt und von heute auf morgen gekündigt“, so der Zeuge. Ab da sei es immer wieder zu Schüben einer chronischen Schizophrenie gekommen.

Der Zeuge spricht von Handgreiflichkeiten und einem Messer, das einmal eine Rolle gespielt haben soll. Die Krankheit des Bruders sei für ihn kaum noch kalkulierbar gewesen. Seine eigene Familie habe das immer mehr belastet und er selbst habe einfach nicht mehr gekonnt, erklärt er und scheint sich dafür rechtfertigen zu wollen, dass er ab 2004 dann den Kontakt zu Jakob T. komplett abgebrochen hat. Fortan habe er sich nur noch um die Mutter gekümmert. Auch sie habe bis zu ihrem Tot vor einigen Jahren an einer schweren Schizophrenie gelitten.

Das erste Aufeinandertreffen mit dem Bruder nach vielen Jahren im Sitzungssaal, es fällt dem Zeugen sichtlich schwer. Mehrere Sekunden blicken die beiden sich zunächst einfach nur an, ohne ein Wort zu verlieren. Später wird der Bruder wortlos den Saal verlassen. „Man wird das was geschehen ist nicht näher verstehen können”, sagt der Vorsitzende Richter Dr. Michael Hammer. „Wir haben den Eindruck, auch ihr Bruder versteht das nicht.”

Leicht falle ihm das alles nicht, betont der Zeuge. Dennoch wolle er erzählen, was er weiß. Ob bei Jakob T. eine vererbte Krankheit vorliegt, oder aber die Schizophrenie in seinem Fall die Folge eines schweren Unfalls ist, kann der Bruder aber nicht beantworten. Als Kind sei T. einmal von einem Auto erfasst und mehrere Meter mitgeschleift worden. Am Kopf seien heute noch die Narben davon zu sehen. Diesen Donnerstag soll ein psychiatrisches Gutachten Genaueres zum Krankheitsbild bringen. Auch die Frage der Schuldfähigkeit wird dann im Fokus stehen. Die Staatsanwaltschaft geht in dem Sicherungsverfahren bisher davon aus, dass Jakob T. aufgrund seiner Erkrankung schuldunfähig und dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik nach §63 StGB unterzubringen ist.

Die Frage nach dem „Warum“ bleibt wohl ungelöst

Er wisse, dass dies kein leichter Termin für sie sei, führt Richter Hammer dann die Schwester des Opfers vorsichtig ein. Dennoch wolle man auch sie anhören – um zu verhindern, „dass man das Opfer sehr stark aus dem Blick verliert“. Anders als eine Nachbarin spricht die Schwester von einer Wohngemeinschaft, die sich nach und nach zu einer Freundschaft entwickelt habe. Die beiden Männer hätten immer wieder zusammen gegessen und gelegentlich Spiele gespielt. „Wenn es da etwas gegeben hätte, hätte mir mein Bruder das sofort gesagt.“ Schließlich habe er sie jeden Abend Punkt 19 Uhr angerufen.

Auch die Sozialarbeiterin, die die beiden Männer zunächst nicht erreicht hatte, und die rechtliche Betreuerin des Beschuldigten können keinen wirklichen Auslöser für die Bluttat benennen. Beide Männer hätten ihre je eigene Art gehabt und generell für sich gelebt, auch die typischen WG-Probleme habe es gegeben. Ansonsten seien sie aber gut miteinander ausgekommen. Beim Beschuldigten seien in den Wochen und Tagen vor der Tat auch keine psychischen Auffälligkeiten feststellbar gewesen, heißt es am Dienstag.

„Ich verstehe nur nicht warum“, entgegnet die Schwester, als sich der Beschuldigte bei ihr entschuldigt. Auch er leidet laut Rechtsanwalt Ameri bis heute unter der Tat, habe dadurch seinen besten Freund verloren. Doch das Warum, es dürfte auch nach dem auf vier Tage angesetzten Prozess unbeantwortet bleiben. Denn an das, was in der Nacht vom 6. auf den 7. Oktober 2021 in der Brahmsstraße tatsächlich vorgefallen ist und weshalb es zu der grausamen Tötung des Mitbewohners kam, daran kann sich Jakob T. nicht einmal im Ansatz erinnern.

Der Polizeieinsatz in der Brahmsstraße dauerte mehrere Stunden. Der Mann ist seitdem im BKH.

Beschuldigter kann sich an nichts mehr erinnern

Wenige Tage vorher habe er wie gewöhnlich seine Depotspritze mit hochdosierten Psychopharmaka erhalten. Wie schon öfters – davon berichtet auch die Betreuerin – habe er sich danach nicht besonders gut gefühlt. Dann setzt die Erinnerung aus. Ob die Medikamente zur Behandlung der Schizophrenie für die Tat eine Rolle gespielt haben könnten, wird womöglich auch das psychiatrische Gutachten diesen Donnerstag klären können.

In der Küche der Wohnung finden Beamte am 7. Oktober dann den toten Tim K. Mit einem Messer oder einer Schere soll T. auf den 64-Jährigen laut Anklage mehrfach eingestochen haben. Nachdem sein Opfer bereits tot am Boden lag, soll der Mitbewohner weiter intensiv auf den Körper eingewirkt haben.

In der Wohnung vernehmen die Polizisten dann ein Schnarchen und finden Jakob T. schlafend in dessen Zimmer. Vorsichtig wecken sie ihn auf, was nur langsam gelingt. Dem schwerfälligen Mann müssen die Beamten helfen, sich aufzurichten. Auf ihre Fragen zeigt er kaum Regung, als wenn er „nicht wirklich“ begriffen habe, „was wir von ihm wollen“, so einer der Beamten vor Gericht. Zusammenhangslos soll er dann gesagt haben: „Ich bin ein Schwein.“ Auch auf der Wache sei er kaum ansprechbar gewesen, habe aber irgendwann behauptet, er habe Stimmen gehört.

Ob Jakob T. dauerhaft in die Psychiatrie muss, will die Schwurkammer kommende Woche verkünden.

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Kommentare (17)

  • SH

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    Die Zwischenüberschrift “Schizophrenie: Kaum kalkulierbare Krankheit”, die eigentlich darauf Bezug nimmt, dass der Bruder des Erkrankten bei Krankheitsbeginn seinen unbehandelten undiagnostizierten Bruder als unkalkulierbar empfand, suggeriert dem Lesenden, an Schizophrenie Erkrankte seien generell unkalkulierbar und jederzeit zu einem sinnlosen Mord fähig. DAS ist Stigmatisierung vom Feinsten. Schizophrenie ist nicht heilbar, aber medikamentös gut behandelbar. Das ein gut eingestellter Patient einen derart massiven und unbemerkten Krankheitsschub erleidet und dabei eine solche Tat begeht, ist eine Ausnahme. Das viel größere Problem ist das Verschweigen, Verheimlichen und Leugnen und damit Nicht-, Falsch oder Zu-spät-Behandeln dieses Erkrankung auch und vor allem durch Angehörige aufgrund der Stigmatisierung und den vielen Vorurteilen, die damit einhergehen. Tragt doch bitte nicht noch mehr dazu bei, sondern ermutigt Betroffene, sich Hilfe zu holen und klärt über die Erkrankung auf! Durch ein wachsames Umfeld und einen aufgeklärten offenen Umgang könnte viel Leid verhindert werden.

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  • Langjähriger Leser

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    Leider entwickeln sich verschiedene Artikel bei rd immer mehr zum einem Bild-ungsblatt.

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  • Daniela

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    @SH

    Ganz so einfach, wie Sie es darstellen, ist es leider dann doch nicht. Sicher kann man Schizophrenie an sich behandeln. Ein engmaschig geführtes und kontrolliertes Therapiekonzept ist erforderlich. Trotz aller Bemühungen leiden aber Betroffene doch immer wieder an Wahnvorstellungen. Dieses können sehr vielfältig sein. Vom Vergiftungswahn, Verfolgungswahn… bis zu massiven Ängsten und Depressionen. Dies kann auch statt finden, obwohl Betroffene ihre Medikamente optimal nach ärztlicher Verordnung einnehmen. Die Ursachen, häufig auch einmal Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Gewichtszunahme oder Gewichtsabnahme. …

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  • Mathilde Vietze

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    Zu “SH” – Ihr Beitrag ist typisch Gutmenschenart. Die meisten Schiziphrenen haben
    ja gar keine Einsicht, daß sie geisteskrank sind. Vielmehr sehen sie sich als die
    einzigen Gesunden unter lauter Narren. Und deshalb sind sie auch nicht bereit,
    eine Therapie anzutreten. Es muß erst jemand zu Tode kommen, ehe hier Ab-
    hilfe, wenn nötig mit Zwang, geschaffen wird.

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  • Nesrin

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    @Vietze: “Gutmensch”. Interessante Wortwahl für eine so genannte Sozialdemokratin.

    Bevor hier wieder Unsinn über die vermeintliche Gefahr, die von psychisch kranken Personen ausgeht verbreitet und die Rufe nach Zwangsmaßnahmen laut werden empfehle ich eine Online Recherche über das Krankheitsbild der Schizophrenie: Zwar besteht in akuten Phasen eine im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöhtes Risiko zu Straftaten. Allerdings nur bei sog. Plus Symptomatik und vor allem bei Personen, die zusätzlich Betäubungsmittel konsumieren. Es ist somit nicht immer klar ob es einen direkten Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Straftat gibt. Die überwiegende Mehrheit der Betroffenen wird nicht straffällig. Stigmatisierung treibt die Leute in die Isolation und führt dazu, dass sich erst spät Hilfe geholt wird.

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  • Mathilde Vietze

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    Kommentar gelöscht. Keine pauschalen Verunglimpfungen von Personengruppen.

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  • Daniela

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    @ Nesrin

    Bagatellisieren hilft aber auch nicht. So selten sind die Psychosen auch nicht.

    Will heißen, wenn ein psychotischer Schub erkennbar für außenstehende Personen wird, befinden sich die betroffenen Personen meist schon in einem Zustand, der die Krankheitseinsicht stark beeinträchtigt. Sorry, aber dann hilft häufig nur noch Zwang. Entweder SPDI Unterbringung oder der längere Weg über das zuständige Gericht.

    Ich glaube, genau dies hat Frau Vietze gemeint, ohne Stigmatisierung.

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  • Mathilde Vietze

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    Da ich selbst erfahren habe, wie grausam Ausgrenzung ist, liegt es mir fern,
    gewisse Pesonengruppen zu verunglimpfen. Was aber tut man mit einem,
    dem man helfen möchte, der aber dazu nicht bereit ist, sondern vielmehr
    überall als Störenfried auftritt und keiner Einrede zugänglich ist? Und so
    man ihn verweist, erzählt er irgendjemanden eine Lügenstory und die
    Geschädigten werden dann auch noch ausgeschimpft. Bei allem sozialen
    Engagement darf nicht vergessen werden, daß es auch solche Typen gibt.

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  • Nesrin

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    @Daniela: Wo in meinem Kommentar bagatellisiere ich? Ordnungsrechtliche Unterbringungen sind im BayPschKHG normiert. Bei Gefahr für sich selbst oder andere werden psychisch kranke Menschen auch gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen. Leute die lediglich “als Störenfriede auftreten” und “Lügenstorys” verbreiten werden natürlich nicht untergebracht – zum Glück. Noch einmal: Im Internet finden sich fundierte Informationen zu psychischen Erkrankungen, zum Beispiel auf der Seite der DGPPN. Es ist besser sich erst zu informieren statt gleich pauschal Anwendung von Zwang zu fordern.

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  • Daniela

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    @ Nesrin

    Na, wer wird denn gleich so angegriffen reagieren?

    ‘Wenn aber irgenwer in den Raum stellt
    Bevor hier wieder Unsinn über die vermeintliche Gefahr, die von psychisch kranken Personen ausgeht verbreitet und die Rufe nach Zwangsmaßnahmen laut werden empfehle ich eine Online Recherche über das Krankheitsbild der Schizophrenie: …’.

    Zwangsmaßnahmen werden häufiger durchgeführt, als Otto – Normalo annehmen könnte.

    Sowie die’ Plus-Symptome’ für eine Gefährdung Anderer bedeuten kann. Ist die’ Negativ Symptomatik’ nicht unerheblich für die Selbstgefährdung…

    ‘Plus Symptomatik und vor allem bei Personen, die zusätzlich Betäubungsmittel konsumieren. Es ist somit nicht immer klar ob es einen direkten Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Straftat gibt. …’

    Häufiger fest gehalten wird, dass betroffene Personen, ihre Medikamente nicht mehr einnahmen, weil sie bspw. über mangelnden Antrieb, lethargische Zustände… durch die Medikamente klagten. Eben deshalb auch der Einsatz von Depot ( Spritzen) Medikation. Ein Betroffener berichtete mir ggü. einmal er habe sich, ‘… wie in Watte gepackt gefühlt. Es sei alles so fern und unwirklich erschienen. ‘

    Die wenigsten unserer Klientel berichtete, dass sie zusätzlich Betäubungsmittel genommen haben m.

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  • Nesrin

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    @Daniela: Sie sind offensichtlich vom Fach und untermauern Ihre Aussagen mit Erfahrungen die Sie im Berufsalltag gemacht haben. Ich stützte meine Argumente auf aktuelle Studien über die Gefahr die von Schizophrenen ausgeht. Und die ist eben wie bereits oben dargelegt im Durchschnitt zur Allgemeinbevölkerung erhöht, aber ein direkter Zusammenhang mit der Erkrankungist nicht eindeutig nachweisbar. Erfahrungswerte sagen nicht viel über die objektiv gemessene Realität aus. Im übrigen fühlte ich mich durch Ihre Äußerungen nicht angegriffen, wohl aber durch Begriffe wie “Gutmensch” und unüberlegte Äußerungen zu gravierenden Grundrechtseinschränkungen wie von Ihrer Vorrednerin. Dass solche Eingriffe als ultima ratio manchmal zum Selbst oder Fremdschutz angezeigt sind habe ich nie bestritten.

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  • Mathilde Vietze

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    Verehrte Frau Daniela, vielen Dank für Ihren klugen Kommentar. Sie haben genau
    das erkannt, was ich mit meinem Post zum Ausdruck bringen wollte.
    Der Behinderte muß n i c h t dankbar sein, daß er “dabeisein” darf – er hat das
    R e c h t auf Teilhabe. Er hat allerdings auch die Pflicht, sich an Regeln zu halten,
    wie dies alle anderen auch tun müssen. Es ist kein Diffamieren Kranker, wenn
    ich erkenne, daß es unter denen welche gibt, die ihre Krankheit dazu mißbrauchen,
    ihre Umwelt zu drangsalieren. Und diese Spezies – nein es sind nicht alle – weigert
    sich auch, Hilfe anzunehmen, um ein besseres Leben führen zu können und lassen
    die Hilfswilligen oft ratlos zurück.

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  • Nesrin

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    @Vietze: Ich würde Ihren Kommentar, wie so viele Ihrer Kommentare in diesem Forum zu marginalisierten Gruppen, unter dem Begriff gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit subsumieren.

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  • Rita

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    Es ist wahrlich erschreckend, wie hier eine Frau (anscheinend in dem psychiatrisch/psychologischen Bereich arbeitend) argumentiert. Von Fr. M.V. ganz abgesehen (“Der Behinderte”, “geisteskrank”). Sie soll ruhig fördern und fordern *zwinkersmiley*.
    Es ist wirklich gefährlich wenn Personen im Hilfesystem verurteilend sind und sich nicht an wissenschaftliche Fakten halten. Vor allem, weil sich Betroffene bei solchen Menschen wohl wenig verstanden fühlen bzw. deren Hilfe nicht aufsuchen wollen. Gerade das krankmachende “Fördern und Fordern” -Diktum in unserer Gesellschaft, die Schuldzuweisungen an Individuen statt auf krankmachende allgemeine Zustände zu verweisen, manifestiert in meinen Augen Leid. Wenn hier auch noch Professionelle mit schreien in diese Rufe, wundert es mich nicht, dass sich Menschen keine Hilfe suchen.

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  • Mathilde Vietze

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    Zu “Nasrin” und “Rita” – Wenn Sie meine Kommentare bewußt mißverstehen wollen,
    sind weitere Dialoge wohl zwecklos. Ich habe in meinem Umfeld eine ganze Reihe
    von psychisch Behinderten, mit denen ich ein gutes Auskommen habe, auch wenn
    Sie das nicht wahrhaben wollen. Ende der Debatte von meiner Seite.

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  • Daniela

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    @ Rita

    Sie mögen von mir aus denken und reden, was immer Sie möchten.

    Menschen, die im Hilfesystem für psychisch schwer Erkrankte Jahrzehnte lang tätig sind, denen dürfen Sie ruhig glauben, dass diese weder abwertend noch verächtlich darüber denken oder sprechen. Das sind Menschen, die in aller Regel einen sehr hohen Erfahrungsschatz aufweisen und wissen, wie viel Abstand Not tut, um nicht selbst in Lebensgefahr zu geraten.

    Euphorie und naive Leichtsinnigkeit haben bei dieser Arbeit keinerlei Raum. Dies hat weder mit Begriffen, wie Gut- oder Bösmensch zu tun. Die meisten, die da arbeiten, arbeiten nach Erfahrung, mit Mass und Zurückhaltung. Die Lehrbücher und irgendwelche Studien helfen wenig, wenn Sie auf Menschen treffen, die sich in einer Psychose befinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese durch eine Intoxikation oder aus einer paranoiden Schizophrenie rühren.

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