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"Die Gastronomie wird von der Politik vergessen"

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Der Autor ist Gastronom und hat das Gefühl, dass seine Branche vergessen wird. Er meint: Man sollte sich mit der juristischen Position auseinandersetzen, dass durch die staatlich verordnete Schließung die Geschäftsgrundlage entfällt, was Wirte von der Pflicht zur Pachtzahlung entbindet.

Von Martin Stein

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Vielleicht hat, wie ein Freund meinte, der Begriff „Öffnungsdiskussionsorgien“ tatsächlich das Zeug zum Wort des Jahres. Oder zum Unwort. Und die Diskussionsorgien nehmen natürlich zu, und das ist ja auch normal, weil schließlich die Situation doch je nach Beruf und Branche für jeden sehr unterschiedlich ist, fast alle sind betroffen, und so mancher hat das Gefühl, dass er schlechter wegkommt als die anderen und seine Branche von der Politik vergessen wird. Ich bin Gastronom, ich habe das Gefühl, schlechter wegzukommen als die anderen, und dass meine Branche vergessen wird.

Zu diesem Thema wurde bereits viel geschrieben, was ich nicht alles wiederholen will. Die Grundkonstellation ist bekannt: Wir haben als erste zugesperrt, wir werden als letzte wieder aufsperren, und unter welchen Bedingungen das geschehen wird, steht völlig in den Sternen.

Ich bin keiner, der die Gefahr von Corona herunterspielt…

Ich bin keiner von denen, die die Gefahr von Corona herunterspielen. Ich habe nach einem Unfall selbst eine Lungenschädigung, und ich will auch nicht der 92jährigen Frau, um die ich mich ein wenig kümmere, erzählen, dass ich jetzt meine Bar wieder aufsperren will und sie ja eh schon lange genug gelebt hat.

Aber wir Gastronomen gehen hier vor die Hunde. Es geht nicht darum, dass wir kein Geld verdienen würden. Drastisch formuliert: Viele von uns wären froh, wenn sie kein Geld verdienen würden. Kein Geld verdienen ist nämlich betriebswirtschaftlich um einiges besser, als jeden Monat hohe vier- oder gar fünfstellige Beträge abdrücken zu müssen. Die Unkosten laufen nämlich weiter, und die Soforthilfen sind schnell aufgezehrt. Man bewegt monatlich große Summen, aber meistens bewegt man sie von sich weg, und die Selbständigkeit, das mühevolle Aufbauen und Erhalten des eigenen Ladens, führt jetzt einige von uns geradewegs in die Arbeitslosigkeit und zu Hartz IV.

Beim Ausfüllen der Anträge kann man sich, nebenbei bemerkt, oft gleich mit seinen Mitarbeitern zusammentun. Das Kurzarbeitergeld macht bei vielen eben nur einen Bruchteil des Verdienstes (mit Trinkgeld) aus, und die Schar derer, die nur geringfügig beschäftigt ist, schaut komplett in die Röhre.

Die Hilfsangebote an uns entsprechen oft in etwa dem Klatschen für Pflegekräfte

Die Hilfsangebote an uns entsprechen oft in etwa dem Klatschen für Pflegekräfte: Hört sich nett an, kostet nichts, bringt nichts. Wir brauchen keine Kredite, die wir unabhängig vom Zinssatz nie zurückzahlen werden können. Wir brauchen Geld.

Der verminderte Mehrwertsteuersatz, der diskutiert wird, ist wichtig und richtig, aber für viele von uns nicht mehr als die Hoffnung auf ein besseres Leben nach dem Tod. Wir verkaufen nichts. Wir werden noch sehr lange nichts verkaufen. Die Frage nach dem Unterschied zwischen sieben und 19 Prozent von Nichts ist eine aus der Kategorie, die Katja Burkard auf RTL ihren Zuschauern stellt.

Man sollte an dieser Stelle auch massiv der Vorstellung entgegentreten, dass die verschiedenen, teils auch sehr kreativen Liefer- und Abholkonzepte der Kollegen teilweise nicht mal den Begriff „Tropfen auf den heißen Stein“ verdienen. Vielfach geht es nur darum, den Mitarbeitern und sich selbst etwas zu tun zu geben und auch bei seinen Gästen nicht völlig in Vergessenheit zu geraten. Aber Geld verdient? Ach was. Lächerlich. So schön es ist, manchmal täuscht es nach außen hin auch ein unrealistisches Ausmaß an noch vorhandenem Leben vor. Wie bei der Angstblüte sterbender Bäume. Und das Klischee, dass sich so Geld verdienen lässt, wird uns auch in der Zukunft noch belasten: wenn die ersten Öffnungen unter Einschränkungen erfolgen. Wenn Restaurants die Anzahl ihrer Plätze halbieren müssen. Wenn Biergärten Zweiertischanordnungen in die Tat umsetzen sollen.

Unsere Geschäftsgrundlage ist nicht Essen und Trinken.

Um da keine falschen Vorstellungen aufkommen zu lassen: Unsere Geschäftsgrundlage ist nicht Essen und Trinken. Sondern Nähe. Essen und Trinken können die Leute auch daheim. Und in einer Bar wie der meinen geht es auch ganz banal um die Hoffnung, um drei Uhr früh einer bis dato unbekannten Person die Zunge in den Hals stecken zu dürfen. Das Distanzkonzept dafür übersteigt meine Phantasie.

Wir brauchen Geld, und wir müssen unsere Fixkosten reduzieren. Ein entscheidender Punkt sind dabei die Pachten. Viele, sehr viele Verpächter haben tatsächlich Kulanz und Herz gezeigt und die Pachten teilweise oder sogar ganz erlassen. Aber nicht alle. Und es ist tatsächlich nicht einzusehen, weshalb eine derart umfassende Krise ausgerechnet vor den Immobilienbesitzern Halt machen sollte. Es gibt Fälle in Regensburg, wo vom hohen Ross ererbten Reichtums kaltlächelnd auf das Geschäftsrisiko des Pächters verwiesen wird. Und dann wird generös eine halbe Pacht gestundet. Gestundet. Nicht erlassen.

Ich neige bei so etwas zu einem aus der Emotion des Moments begründbaren Aufruf zur Gewalt. Ist natürlich nicht in Ordnung, sowas, und auch sehr unzivilisiert von mir.

Tatsächlich sollte man sich vielmehr mit der juristischen Position auseinandersetzen, dass durch die staatlich verordnete Schließung unserer Betriebe der Wegfall der Geschäftsgrundlage erfolgt, was andererseits auch uns von der Pflicht zur Pachtzahlung entbindet. Eine umstrittene Position, gewiss. Aber wenn vom Verpächter kein Entgegenkommen kommt – ach, was soll’s. Soll er sich doch seine Pacht einklagen. Irgendwann bekommt er schon seinen Anteil aus der Insolvenzmasse. Was soll uns denn bitte noch passieren? Wovor sollen wir Angst haben? Freedom is just another word…

Die Zeiten des Bittens sind vorbei.

Übrigens ist natürlich auch der Staat Verpächter, ebenso wie die Stadt. Die Stadt Regensburg stundet im Einzelfall und sagt, dass man rechtlich nicht mehr tun könne. Auch das bliebe natürlich auszutesten. Was sagt denn zum Beispiel der Wirt des Staatlichen Hofbräuhauses in München dazu, dass ihm der Verpächter den Laden zusperrt und trotzdem sein Geld will? Es ist allerhöchste Zeit, dass auch da Stadt und Staat ein Beispiel geben.

Aber Regensburg ist in mancher Hinsicht so typisch für Bayern wie Bayern für Deutschland. Wir sind vielleicht zu reich geworden, zu sehr Conti, BMW, Infineon. Zu sehr Konzern. Da sieht man natürlich die vielen tausend Arbeitnehmer gebündelt, und nicht verteilt auf die ungezählten Gastronomen. Und es gibt eine lange und unselige Tradition, uns nicht als wichtigen Teil einer funktionierenden Wirtschaft und Gesellschaft zu betrachten, sondern als Bittsteller und Ordnungsgeldadressaten.

Ich denke, die Zeiten des Bittens sind vorbei. Es ist die Zeit für Forderungen. Ansonsten werden wir halt mal von der Stadt mit der größten Kneipendichte zur Stadt, in der die meisten Kneipen dicht gemacht haben. Angenehm ruhig wird es dann sein. Grabesstill. Bestellt euch euer Bier dann halt bei Amazon.

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Kommentare (52)

  • Giesinger

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    Sie haben absolut Recht, Herr Martin Stein. Sollte ich nächstes Jahr vielleicht mal in Regensburg vorbeikommen und Sie und ich noch wirtschaftlich überlebt haben, gehe ich gerne in Ihre Bar. Sind Sie der Chef von der Wunderbar? Darf man da auch im Alter von 53 noch rein? Falls Ja:
    Günther Herzig, Peter Sturm, sowie Stefan Aigner würde ich auch noch gerne einladen, sofern erlaubt und von Merkel&Söder genehmigt.

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  • Piedro

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    ” Eine umstrittene Position, gewiss.”
    Eigentlich eine logische. Die Objekte sind doch als Gastronomiebetriebsstätten gewidmet. Trotzdem dürfen sie nicht entsprechend genutzt werden. Für mich ist es durchaus logisch, dass man kein Geld für etwas verlangen kann, was der Zahlende gar nicht nutzen darf. Man stelle sich einen anderen Grund vor, bei dem eine Behörde ein Nutzungsverbot ausspricht. Etwa, wenn der Untergrund des Gebäudes plötzlich nachzugeben droht, es deshalb nicht mehr betreten werden darf. Müsste dann auch weiter Pacht gezahlt werden?

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  • Lothgaßler

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    So ganz werde ich aus dem Infektionsschutzgesetz nicht schlau. Zwar begründet ein berufliches Tätigkeitsverbots ein Anrecht auf Entschädigung, allerdings nur für die Infizierten bzw. Infektionsverdächtigen. Für andere scheinen Rechtsverordnungen und freiwillige Zurückhaltung die entschädigungslose Variante zu sein.
    Ein Webfehler scheint mir das nicht zu sein, sondern eiskaltes Kalkül. Zwar erkennen jetzt einige Politiker was sie anrichten, deshalb die vielen “Hilfsangebote”, aber Hilfe in Schuldenmachen (Kredite) zu sehen, das ist bösartig. Oder glauben die Damen und Herren, dass mit diesem Fremdkapital-Hebel ein großer Deal gemacht werden kann? Dieses Fremdkapital erwirtschaftet nichts, es stopft nur von anderen aufgerissene Löcher.
    So rum macht auch die Strategie der Regierungen Sinn: Ein völliges Runterfahren zum “Austrocknen” der Infektion für einige Wochen (wie es manche Virologen jetzt haben möchten) würde ggf. Entschädigungsforderungen begründen. Genau das will die Regierung nicht.
    Mir als selbständigen Dienstleister ergeht es ähnlich, wenn auch überwiegend durch freiwillige Zurückhaltung und durch die Zurückhaltung meiner Kunden. Machmal hindern mich aber auch die Infektionsschutzmaßnahmen an meiner Tätigkeit, weil die Kundschaft zum Sperrgebiet erklärt wurde. Bei geringen Umsätzen bleiben die Fixkosten (zum Glück niedrig). Obwohl ich freiwillig bei allen gesetzlichen Versicherungen meinen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil entrichte, werde ich nicht einem Arbeitnehmer gleichbehandelt. Und weil ich gut gewirtschaftet habe, werde ich zwar nicht so schnell bedürftig, aber mein Eigenkapital zerbröselt trotzdem. Seit Jahren endlich so etwas wie Urlaub, aber es fühlt sich nach Bestrafung an. Mein einziger Trost ist, dass die Dienstleistungen größtenteils noch nachgeholt werden.
    Ach hätte ich mich doch infiziert und etwas dramatisiert, dann wäre ich zumindest für 2 oder ein paar mehr Wochen wegen Corvid-Infektion mit einem Tätigkeitesverbot belegt und entschädigt worden. Soll ich es noch machen?

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  • Piedro

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    “…führt jetzt einige von uns geradewegs in die Arbeitslosigkeit und zu Hartz IV.”

    Tja, davor ist keiner wirklich sicher. Aber ganz so leicht ist das auch nicht, nach der derzeitigen Schonfrist wegen bürokratischer Überforderung darf dann erst mal das Vermögen verbraucht werden, evtl. das Auto verkauft, wenn die private Rentenversicherung keinen Verwertungsausschluss aufweist ist die auch erst mal dran… Und dann gibt es Alg2. Aber als ehemals erfolgreicher Gastronom findet sich schon was, vielleicht beim nächsten Pächter. Auch, wenn man schon etwas älter ist und man aus der Arbeitslosenstatistik gestrichen wird, keine Vermittlungsangebote mehr bekommt und nur noch als Futter für Maßnahmengträger herhalten darf. Die anderen werden wenigstens einige sehr interessante Erfahrungen machen, die sie wohl eher nicht für möglich gehalten haben. Ist doch auch was. Life is for learning trällerte Joni Mitchell einst.

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  • highwayfloh

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    Die Sorgen der Gastronomie sind durchaus nachvollziehbar, dennoch stellt sich mir die Frage und ich stelle die Frage auch an den Autor des Artikels:

    Es gibt doch Betriebsausallversicherungen. Wurden diese nicht abgeschlossen und wenn “ja” – warum nicht? Genau für solche Konstellationen wäre ja die Betriebsausfallversicherung meines Wissens nach da.

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  • Ehemals Student

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    Schön geschrieben…
    Und auch schön, dass “Viele, sehr viele Verpächter […] tatsächlich Kulanz und Herz gezeigt und die Pachten teilweise oder sogar ganz erlassen [haben]”. Weniger schön, dass andere das nicht tun.
    Unabhängig von der juristischen Bewertung wäre da in jedem Falle die Politik gefragt…

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  • Giesinger

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    …den Herren Piedro nähme ich natürlich auch noch mit dazu…

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  • Julian86

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    Der Pachtvertrag hat(te) den Zweck, eine Bar zu betreiben. Dieser Zweck kann derzeit nicht in die Tat umgesetzt werden. Weder der Pächter, noch der Verpächter hatd diese, den Zweck des Vertrags störende, hindernde Verhältnisse zu vertreten.

    Die Frage ist: Wer trägt das Risiko?

    Ansonsten sei verwiesen auf das Bürgerliche Gesetzbuch.

    Störung der Geschäftsgrundlage
    https://dejure.org/gesetze/BGB/313.html

    Anpassung des Vertrages im Rahme einer Abwägung samt der Fragen der Zumutbarkeit und Risikotragung.

    Ich würde den Gaststättenverband kontaktieren, der diesen und ähnliche Fällen bündeln könnte, stadtweise, regional. Auch über MdL an den Wirtschaftsminister Aiwanger herantragen.

    Der Rechtsweg dauert zu lange, ist zu kostenspielig. Außergerichtlich gemeinsam auf die Pächter zugehen. Mediator einschalten. Politik als Begleiter. Auch die Bürgerschaft hat Interesse daran, dass die Kneipenlandschaft nicht verschwindet. Es wird ein Leben nach C. geben. Mit den Kneipen!

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  • highwayfloh

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    @Lothgaßler:

    So wie ich es persönlich rechtlich einschätze, ist es so, dass es einerseits die staatliche Verordnung (Infektionsschutzgesetz) gibt, andererseits die privat abgeschlossenen Verträge. Letztere haben unabhängig der staatlichen Anordnungen grundsätzlich und nach wie vor Gültigkeit. Hier obliegt es dann den zivilen Rechtsparteien sich entsprechend zu arrangieren und aufeinander zuzugehen.

    Ich möchte hier nichts verlinken, aber mit einer Suchmaschine des persönlichen Geschmacks kann man hierzu viele gute rechtliche Sichtweisen im Netz finden (seriöse).

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  • Jan

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    “…und die Schar derer, die nur geringfügig beschäftigt ist, schaut komplett in die Röhre.”
    Interessant. Richtig ist: Die geringfügig Angestellten haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das scheinen nur leider die meisten der (Regensburger) Gastronomen nicht zu wissen und/oder wahrhaben zu wollen. Hat schon ein kleines Geschmäckle das da auf der einen Seite gefordert wird auf der anderen aber die Rechte der häufig langjährig Beschäftigten misachtet werden.

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  • Mr. T.

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    Mit einer Entbindung von der Pflicht zur Pachtzahlung ist es ja noch lange nicht getan. Gleichzeitig bräuchte es auch einen Kündigungsschutz. Ansonsten kündigt der Verpächter den Vertrag und hat dann, wenn man auf einmal merkt, dass alles doch nicht ganz so schlimm ist, und man die Gastronomie wieder laufen lassen kann, eine perfekt eingeführte Location mit Umsatzgarantie zur freien Verpachtung. Da gibt es dann sicher genug Glücksritter mit prall gefüllten Taschen, die dann zum Krisengewinnler werden.
    Die pasuchale Abspeisung ist genauso unsinnig. Während ein Gastronom in Regensburg mit dem Betrag eine Monatspacht bezahlen kann, bestreitet einer in Tirschenreuth mit ähnlicher Größe die Jahrespacht.
    Mir graut davon, wenn ein Wirt, der sich jahrelang einen guten Ruf und eine tolle Location erarbeitet hat, dann einem gestopften Abzocker die frisch gemähte Wiese überlassen muss.

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  • XYZ

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    Lothgassler 20.13
    Stimmt ja dass das InfSchG nur bei behördlicher Quarantäne für Infizierte gesetzliche Entschädigungsansprüche vorsieht. Es gibt aber auch noch das Rechtsinstitut des enteignungsgleichen Eingriffs: die Rechtsverordnung mag ja derzeit formell und materiell stimmen, nach Lockerung der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen stellt sich aber die Frage, ob Gastwirten ein Sonderopfer abverlangt wird und wie das virologisch zu begründen ist.

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  • Taxifahrer

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    Kleinkinder dürfen nicht in die Kita, nicht ihre Freunde treffen, nicht auf Spielplätze und der Gastronom jammert rum, obwohl er sein Restaurant,Cafe bzw. seine Kneipe zum Mitnehmen öffnen darf?

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  • XYZ

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    Dabei stellt sich vor allem auch die Frage der Verhältnismässigkeit: ein Riesendemmie wie die Wiesn in M oder Dult in R sind anders zu sehen wie eine gewöhnliche Gastwirtschaft oder Cafe mit Stammkundschaft, da könnte man auch Abstandsregeln vorsehen – interessiert alles nicht oder wird in einen ‘Eintopf’ geworfen.

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  • highwayfloh

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    @XYZ: bezüglich der “Wiesn” (hier die Festwirte / Zelteinhaber) und einhergehend auch “unser” Profi-Fußball-Verein “FCB” und ehem. Krößus U. Hoeness:

    Die nagen alle trotz (!) der derzeitigen Situation gewiss _nicht_ am Hungertuch! Man hört deren Gejammere, dass alles den Bach runtergeht, aber NICHTS – gar nichts davon, was die in der Vergangenheit an “Reingewinn” eingesackt haben!

    Genau von diesen Riegen erwarte ich heute und jetzt, dass sie alle von ihren privaten Geldsäcken mal aufstehen und was zurückgeben! Nicht nur ein Taschengeld sondern wirklich nennhafte Beträge! DAS wäre etwas, wovon man sagen könnte: “Respekt!”

    Aber lammentieren, weil man statt des neu erwarteten Millionen-Reingewinn diesmal nur bezüglich des geplanten Gechschäftserfolges “schmale Brötchen backen muss” ist Armseeligkeit pur, meiner Meinung nach!

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  • Roche-Dirac

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    Schauen wir mal nach Schweden.
    Dort wird ja eine andere Seuchenstrategie gefahren. Das öffentliche Leben findet dort noch weitgehend statt. Ich rede jetzt nicht über Verschwörungstheorien, dass Corona einer Erfindung von wem auch immer ist, nein, aber es gibt offenbar auch andere Wege zur Seuchenbekämpfung.
    Ich würde mal folgende These wagen: Wenn in einem Monat in Schweden immer noch die absolute Mehrheit der Bevölkerung lebt, so 99,9% plus, dann haben wir hier in Deutschland eventuell was falsch gemacht. Und wahrscheinlich nicht nur eventuell.
    Dann, wenn das dann so ist, sollten wir aber in Deutschland klar Konsequenzen fordern. Alle staatlichen und staatsnahen Institutionen sind dann diskreditiert. Unglaubwürdig. Das Mass an finanziellen Existenzvernichtungen muss dann Konsequenzen haben. Und ich rede natürlich nicht über Konzerne o.ä. , klar dass die sowieso gerettet werden, egal was es kostet.

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  • XYZ

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    Noch eine Frage an den Experten Lothgassler:
    Wer nach dem InfSchG einem Tätigkeitsverbot unterliegt, z.B. bei Salmenollose in Gaststätten, und unter Quarantäne gestellt wurde, erhält eine staatliche Verdienstausfall-Entschädigung – wurde das jeh bei Corona von den Gesundheitsämtern verbescheidet?

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  • Dieter

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    Ich verstehe die Sorgen das Gastronomie. Und die diverser Branchen, denen letztendlich wohl nicht nur ein paar Monate Umsatz fehlen, sondern der nahezu komplette Jahresumsatz – im Falle von Aus- und Schaustellern auf Großveranstaltungen z.B. oder freischaffende Künster.
    Die Gastronomie trifft es hart, aber nicht am Härtesten.

    Man könnte hier noch System-, Kapitalismus- oder auch Gastronomiekritik anbringen, aber das ist der falsche Zeitpunkt.

    Hier gibt es keine Lösung – ausreichend Geld vom Staat als Nothilfe wird Utopie bleiben, genauso wie die Güte der Verpächter. Letztendlich wird der wirtschaftlich überleben, der vorgesorgt und ein finanzielles Polster hat. Ein wirkliches Ende der Pandemie ist nämlich noch nicht abzusehen.

    PS: Das mit der höchsten Kneipendichte beanspruchen mehrere Städte für sich. Hat dieses Urban Myth mal irgendwer faktengecheckt?

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  • Mr. T.

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    Taxifahrer, Mitnehmgeschäft geht nicht überall. Das geht in einem Dönerladen vielleicht ganz gut, in einer Bar überhaupt nicht. Für die meisten, bei denen es überhaupt geht, ist es meist nur Schadensbegrenzung, um die rote Zahl nicht zu groß werden zu lassen, für die schwarze Null reichts oft nicht.

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  • Hartnäckig

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    ja ja, diese Corona-Nothilfen; vor allem für die Automobilhersteller.
    Erst betrügen da ein paar ganz gewaltig ( Dieselskandal )
    Dann werden auf Grund der derzeitigen Situation Hilfen gefordert.
    Normal wäre es, zum Sparen anzufangen.
    Das beginnt bei völlig überzogenen Gehältern von Spitzenmanagern und lässt sich beim Verzicht auf Dividenden der Aktionäre fortsetzen.
    Aber nein, Dividende muss sein. Der Steuerzahler muss bluten !

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  • Lothgaßler

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    @XYZ:
    Nein, ich kenne niemanden, der eine Entschädigung erhalten hätte, ich kenne aber auch keinen Covid-Infizierten/-Genesenen, und ich bin kein Jurist (das Infektionsschutzgesetz steht im Internet). Kennt jemand einen Friseur? Die wurden ja ebenfalls zwangsgeschlossen, und erhalten entweder Entschädigung oder nicht.

    @highwayfloh:
    Gesetze sind keine Verordnungen und selbstverständlich gelten Verträge weiterhin. Das ist aber auch nicht das Thema. Die Maßnahmen treffen einige wesentlich härter als andere, und die Frage ist welcher Lastenausgleich stattfinden soll und kann. Die “Gepamperten” (Berufspolitiker, Beamte, Soldaten, Richter, Bischöfe, Pensionäre, auch Rentner u.a.) tragen derzeit keine Last mit, ob sie jemals die Last teilen ist ungewiss (eher nicht), und auch die privaten Krankenversicherungen halten sich still. Die Sozialkassen werden bluten und die Endrechnung kommt erst noch.
    Ein Selbständiger bekommt bei all den Hilfsangeboten nur bedingt Zuschüsse (für Fixkosten ja, die sollte der Wirt auch erhalten). Mit Fixkostenzuschüssen könnte ein Unternehmer ohne Schuldenlast und mit Rücklagen auch überwintern, aber der Unternehmer ist wegen der Covid-Maßnahmen nicht mehr frei in seiner Entscheidung, denn wenn er wüsste es zehrt seine Rücklagen komplett auf, dann wäre eine frühzeitige Betriebsschließung die vernünftigere Option. Für Wirte wohl das allerletzte Mittel.

    Die Versicherungswirtschaft (Internet) tendiert zu einem Nein, bei der Frage, ob wg. Covid eine Betriebsunterbrechungsausfallversicherung haften muss, weil (so eine der Begründungen) dieses Virus bis zur Pandemie eben nicht im Infektionsschutzgesetz aufgelistet wurde. Wobei der Ehrlichkeit halber sich kaum ein Betrieb auf das Risiko Pandemie versichert haben dürfte. Den derzeitigen Lockdown hat es so noch nie gegeben (war somit auch kein Risiko) und ist ein Signal für die Versicherungswirtschaft noch mehr Ausschlussklauseln zu formulieren.

    Wer am Ende haftet: Jeder einzelne für sich. Damit dürfte aber auch klar sein, dass Unternehmer und Selbständige Risiken ausgesetzt sind, die “Gepamperte” nicht zu tragen haben, und dieses Risiko muss hereinverdient werden. Das Leben wird sicher nicht preiswerter.

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  • Charlotte

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    Für die Gastronomie ist das momentan eine schwierige Situation – genauso schwierig, wie für viele andere Branchen auch. Und ja, es gibt Branchen mit noch viel größeren Verlusten und Ausfällen.

    Es wird aber eben deshalb nicht möglich sein, alles 1:1 aufzufangen oder auszugleichen. Ganz im Gegenteil, die Unterstützungsangebote der Regierung sind so schnell und umfassend aufgesetzt worden, wie in keiner früheren Krise und zwar für Arbeitnehmer und Unternehmer.

    Als Unternehmer bleiben entweder finanzielle Rücklagen oder ein Überbrückungskredit und manchmal wird auch eine Insolvenz folgen. Jede Krise ist leider auch immer ein Marktbereinigungsprozess.

    Diese Pandemie wird uns noch länger beschäftigen und so manches werden wir einfach auch für längere Zeit nicht mehr so machen können, ob uns das gefällt oder nicht. Eine Krisenzeit ist immer auch eine Chance für Veränderung und manchmal ist es hinterher sogar besser.

    Und bzgl. der Kneipendichte: es stellt sich die Frage, ob wir dieses Merkmal in Regensburg unbedingt erfüllen müssen. Manchmal ist weniger mehr und Qualität geht fast immer vor Quantität. Wenn wir ehrlich sind, kämpfen doch immer schon viele Gastronomiebetriebe ums nackte Überleben in Regensburg und viele schaffen es nicht – auch ohne Corona.

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  • joey

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    Ich bin ja auch Selbstständig. Und ich habe schon Krisen (am Bau) überlebt – mit Glück, auf das es leider keinen Anspruch gibt. Staatliche Hilfe hatte ich nicht, eher das Gegenteil.

    Leider sind Hinz, Kunz, Stein und Joey nicht systemrelevant. Solche Leute wie wir sind ersetzbar. Wir machen ggf. “zu”, jemand anders übernimmt das Lokal wenn es wieder geht. Es wäre nicht das erste Mal in der Geschichte, daß eine ganze Generation Pech hat – im Vergleich zu Kriegszeiten geht es uns doch noch ganz gut. Für einen Syrer sind z.B. unsere Probleme lächerlich.

    Ob ein Verpächter seine Immo ererbt hat oder nicht, tut nichts zu Sache. Neid ist trotz ggf. eigenem Unglück moralisch nicht richtig… und zudem völlig sinnlos.
    Sinnvoll ist, wenn man seine guten Geschäftspartner auch nach der Krise behält. Nun ist es die Frage, ob man Martin Stein loswerden möchte oder nicht. Keine moralische, sondern eine mathematische: zahlt ein Nachfolger mehr Pacht?

    Inzwischen sollte rechtlich geklärt werden, was mit den Pachten passiert. Vielleicht helfen hier Verbände.

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  • R.G.

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    @Charlotte
    Grundsätzlich haben Sie Ihre Gedanken logisch erläutert, jedoch halte ich Ihren Schluss, dass bloß nicht überlebensfähige Betriebe ohne ausreichend Eigenkapital sterben werden, für zu kurz gedacht.

    Das kriminelle Kapital sieht die Corona-Krise als große Chance, Betriebe vorerst zum Teil, schließlich ganz zu übernehmen.
    Der Name für das Problem ist dann nicht Marktbereinigung, im Gegenteil.

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  • joey

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    @R.G.
    “Kapitalisten” übernehmen keine Kneipen. “Kapitalisten” haben bereits die Immobilien, die Arbeit (und das Risiko) jeden Tag macht immer ein Wirt.

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  • XYZ

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    Lothgassler 09.21
    Das IfSG ist mir durchaus bekannt, 31 berufliches Tätigkeitsverbot und 56 Entschädigung – dazu bräuchte es aber Bescheide der Gesundheitsämter – Corona fällt m.E. nach 2 darunter, eine übertragbare Krankheit die aufgrund klinisch schwerer Verlaufsformen oder ihrer Ausbreitungsweise eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit verursachen kann – das betrifft konkret Krankheitsverdächtige z.B. bei Gastwirten, Friseuren, Ärzten und Pflegepersonal etc., bei den vorsorglichen allgemeinen Berufsbeschränkungen wäre das wohl mit einzustellen: Almosen oder zumindest einigermassen amgemessener Ausgleich? Entschädigung?

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  • XYZ

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    Muss mich präzisieren: auch praktische Ärzte können als Selbständige betroffen sein und das in derAltenpflege freiberuflich tätige Personal – die Bundes-Zuschüsse für Solo-Selbständige sind eher ein Tropfen auf den heissen Stein.

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  • XYZ

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    Bei Gaststätten und Hotels besteht im allgemeinen eine Betriebsschliessung-Versicherung bei Seuchen, die hier von Staats wegen bei Corona umfassend angeordnet wurde. Paragraph 2 Nr. 3 a des IfSG definiert dazu deutlich: eine übertragbare Krankheit mit Gefahren für die Allgemeinheit – die Versicherungen können sich nicht einfach mit dem Argument davonstehlen, dass es sich um eine bisher nicht bekannte Seuche handle.

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  • XYZ

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    In den Versicherungsbedingungen wird meist z.B. bei Gaststätten – trifft auch für andere Betriebe zu – vorausgesetzt, dass die zuständige Behörde den Betrieb wegen einer Infektion nach dem IfSG (z.B. Salmonellen) schliesst – das erfolgte bei Corona per Allgemein-Verordnung. Die Schliessung muss nicht vom Betrieb selbst verursacht sein, sondern kann auch aus generalpräventiven Gründen erfolgen – die Versicherung muss zahlen.

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  • Jonas Wihr

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    @Roche-Dirac
    Es ist nicht alles ein Vergleich, was hinkt:
    Fakt ist: Bislang wurden in Schweden weitaus mehr Corona-Infizierte gezählt als in anderen nordischen Ländern. Über 1700 Menschen starben dort den Gesundheitsbehörden zufolge bereits an Covid-19. Das klingt zunächst nach einer geringen Anzahl, doch Schweden hat auch deutlich weniger Einwohner als Deutschland, an die 10 Millionen. Auf die Bevölkerung bezogen verzeichnet Schweden also drei mal so viele Tote wie Deutschland.
    Die Region Stockholm, in etwa so groß wie Hamburg, verzeichnet sogar mehr als zehn mal so viele Todesfälle. Zuletzt haben daher zahlreiche Experten die schwedische Regierung in einem offenen Brief zum Umdenken aufgefordert. Und immer mehr Bürger halten sich auch ohne strikte Vorgaben an das „social distancing“. Der Anteil an Home-Office-Arbeitern etwa ist in Stockholm etwa so stark gestiegen wie in Hamburg.

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  • Eingeborener

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    Erneut ein sehr ,schön’ geschriebener Artikel, mit viel Poesie. Danke. …Ich erinnere mich an das Jahrhundert -Hochwasser, als wir vom steigenden Wasser so langsam aus der Wunderbar vertrieben wurden. Ja, die Hoffnung, noch um 3 uhr morgens jemand zu finden ,der einem die Zunge in den Mund steckte oder umgekehrt, sie starb zuletzt . Aber irgendwann ist das ja auch gut so. Auf zu neuen Ufern !

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  • R.G.

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    @Jonas Wihr
    Ich halten im Gegensatz zu ihnen, die Zahlen der Länder für überhaupt nicht vergleichbar, ein Land testet konsequent und rechnet alle in Pflegeheimen an bestimmten Symptomen Verstorbenen als Covid-19 Opfer.
    Ein anderes Land testet nach nicht verständlichem Muster und hat andere Zahlen.
    In Schweden landen angeblich nur alte Menschen in der finalen Lebensphase im Heim, in anderen Ländern leben Senioren dort noch lange.
    Wir brauchen, ehe wir beurteilen können, was, wo und wie geschah, Auskunft über die Zählmethoden und Testgrundlagen sowie der Testhäufigkeit.

    Wichtig wäre die Gesamtsterblichkeit in bestimmten Städten, Regionen, Ländern, in den vergangenen Jahren und in diesem Jahr.

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  • Lothgaßler

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    @Jonas Wihr:
    Vorsicht vor Trugschlüssen. Das Virus in Schweden ist kein anderes als bei uns, und ich habe nicht vernommen, dass in Schweden das Gesundheitssystem überlastet ist und deshalb (also schlechter Versorgung) die Erkrankten an/mit Covid-19 sterben.
    Natürlich ist die Zahl der Toten Realität, aber die Bezugsgröße kann nicht die Größe der Bevölkerung sein, sondern muss sich auf die Zahl der Infizierten beziehen.

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  • R.G.

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    Herr Martin Stein, ich halte Ihre Art des Schreibens für eine Bereicherung des Blogs, meinen Dank an Herrn Aigner für seine neuerliche gute Wahl eines kultivierten Gastschreibers.
    Schade ist der Anlass, der sie zum Reden bringt, die Bedrohung Ihrer wirtschaftlichen Existenz durch die Corona-Maßnahmen.

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  • Piedro

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    Lothgaßler
    “…ich habe nicht vernommen, dass in Schweden das Gesundheitssystem überlastet ist…”
    Könnte daran liegen, dass die Schweden das nicht derart privatisiert haben und somit dem Profit der Investoren untergeordnet, dass die medizinische Grundversorgung einen ganz anderen Stellenwert hat als in D-Land. Schließlich wurde erst vor kurzem angedacht ca. 1000 Krankenhäuser zu schließen. Das wäre in Schweden gar nicht denkbar.

    “…aber die Bezugsgröße kann nicht die Größe der Bevölkerung sein, sondern muss sich auf die Zahl der Infizierten beziehen.”
    Genau das wird doch gemacht, nennt sich Letalitätsrate. Und natürlich ist es wichtig, wie hoch der Anteil der Infizierten in der Bevölkerung ist, und wie viele davon sterben.

    Wenn der Fehler in der schwedischen Statistik bereinigt ist wird man sehen was da tatsächlich Sache ist. Schon jetzt ist klar, dass dieses Land längst nicht so gut da steht wie von manchen bisher gedacht.

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  • Piedro

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    Wenn in Schweden über 80jährige nicht mehr beatmet werden, woran liegt das, wenn nicht daran, dass die Kapazitäten gefährdet sind oder bereits nicht mehr reichen? Intensivbetten nutzen nur, wenn die technische und personelle Ausstattung auch gegeben ist. DAS hätte ich in Schweden wirklich nicht erwartet, und ich bin sehr froh, dass uns das (bisher wenigstens) erspart geblieben ist.

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  • R.G.

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    Wo steht, dass Schweden über 80 Jährige nicht mehr beatmet?
    Ich habe das bisher nur zu Frankreich gefunden.

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  • XYZ

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    Mal etwas konkreter: es ist schönstes Wetter, Gast- und Ausflugsstätten und Cafes werden aber mitsamt den Freiflächen rigoros auf nicht absehbare Zeit geschlossen – ist das noch virologisch oder verhältnismässig begründet? Um die Ecke ist ein italienisches Ristorante mit einem Garten unter einer alten Kastanie, genügend Abstand da, könnte auch bei schlechterem Wetter im Innern organisiert werden – geht aber nicht weil apodiktische Verbote vorgehen.

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  • XYZ

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    Die Kantinen der Ministerien in München sind nach wie vor nicht geschlossen und teilweise soga etwa für Studenten öffentlich zugänglich,so beim Landwirtschafts-Ministerium mit Freifläche. In dem Corona-Arbeitsschutzstandard heisst es dazu: “In Kantinen ist ausreichender Abstand sicherzustellen” – geht also zu oberst aber nicht zu unterst.

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  • XYZ

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    Näheres zu den bayr. staatlichen Kantinen unter
    mux.de/kantine = Landwirtschafts-Ministerium und
    kantine.coolinaria.net = Landesamt für Finanzen (ausgerechnet coolinaria . . .)
    diese werben um Gäste, andere Gaststätten müssen zu dieser Zeit wegen Corona geschlossen bleiben.

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  • XYZ

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    Das erwähnte italienische Ristorante war zur Mittagszeit immer gerne besucht, Stammgäste die auch ohne Internet mal was besprechen wollten, Platz und Luft genug – alles verboten.

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  • Lothgaßler

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    @XYZ:
    ja warum hat die Kantine offen? Weil das Catering zu hat, der Bäcker und der Metzger um die Ecke vielleicht auch, und weil sich alle bei Söder abschauen wie man sich eine Maske überzieht, oder Scheuers Schrottmasken verteilt wurden. So kann man aber niemanden auf die Straße und in die Geschäfte lassen.
    Das Ministerium ist zudem “systemrelevant”, man denke an die wichtigen Entscheidungen in Sachen Erntehelfer, und demnächst müssen Dürrehilfen für die Landwirtschaft vorbereitet werden. Homeoffice geht nicht, die Kinder brauchens Internet fürs Homeschooling und die Flatrate ist ausgeschöpft.
    Und schrieb nicht der Autor des Gastbeitrags von Zunge in den Hals stecken? Dort lauert das Virus! Das würde ein Ministerialer nie tun, zumindest nicht in einer Kantine.

    Somit besteht Hoffnung fürs Orphee: Dort fanden doch wichtige Gespräche zwischen OB und Spitzenkräfte der Verwaltung statt, bei Apfelsaftschorle. Alle Gastronomen mit etablierter Hinterzimmerdiplomatie möchten sich bitte um Ausnahmegenehmigungen bemühen, die sind “systemrelevant”.

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  • Giesinger

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    Auch die Kantinen von Landratsämtern haben geöffnet.
    Eine der wenigen Branchen, der die Corona-Krise nützt dürfte die Verpackungsindustrie sein. Amazon nutze ich grundsätzlich nicht.
    Aber als Mensch der beruflich viel unterwegs ist, nutze ich natürlich die Abholangebote der Gastronomie. Selbst mitgebrachte Behältnisse sind auch verboten. Demnächst brauche ich noch einige gelbe Säcke mehr. Hoffentlich wird wenigstens der Maskenball bald wieder beendet. Als Allergiker für mich eine absolutes Unding.

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  • R.G.

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    @Lothgaßler
    Auf Ihre Frage, “Und schrieb nicht der Autor des Gastbeitrags von Zunge in den Hals stecken?” kann ich nur milde lächeln.
    Logik hilft. Wenn man dabei nicht atmet, ist man gar nicht ansteckend. Es ist alles nur eine Frage der Praxis.

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  • XYZ

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    Lothgassler 09.16
    Danke für die schöne Satire: wer zu den Entscheidungsträgern gehört darf munter weiter schmausen, das einfache Volk kann sich ja mit Schweinsbraten to go vergnügen.

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  • XYZ

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    Bei der Gastronomie gibt es bekanntlich vielfältige Betriebsarten: Bars, Cafes, Diskotheken, Eisdielen, Kantinen, Restaurants etc. : nach 3 GastG ist die Erlaubnis für eine bestimmte (!) Betriebsart zu erteilen – in Sachen Corona wurde alles in einen Eintopf geschmissen ohne virologische Differenzierung – behördliche Kantinen offen, alle privaten Betriebe zu.

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  • XYZ

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    Der BayVGH hat nunmehr in einer Eilentscheidung vom 27.04.2010 (20 NE 20.793) die generelle Sperrung von grossflächigem Einzehandel beanstandet, da virologische Aspekte unzureichend berücksichtigt – dasselbe gilt für Gaststätten aller Art ohne Differenzierung. Bei dem Einzelhandel wurde nur auf 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO zurückgegriffen, der aber nur städtebauliche Gesichtspunkte regelt. Bei Gaststätten vergleichbar, nur Regelung des allgemeinen öffentlichen Interesses. Haben die da oben irgendeine Ahnung von konkretem Denken und der Situation gerechtwerdender Auslegung von Paragraphen?

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  • Giesinger

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    Zu
    R.G.
    25. April 2020 um 14:04 | #

    ” Wenn man dabei nicht atmet, ist man gar nicht ansteckend. Es ist alles nur eine Frage der Praxis.”

    Sie Schelm!
    Ich habe es leider schon lange nicht mehr praktiziert, aber ohne vermehrte Atmung kann ich mich das gar nicht vorstellen.
    Möglicherweise mit 7G gibt es dann eine Applikation, die solches Vergehen orten kann.
    ——-
    Zu XYZ 27. April.2020

    Herzlichen Dank für diesen Hinweis!

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  • R.G.

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    Herr Giesinger, heute meldete meine Provinzzeitung, man habe in der Tränenfüssigkeit mutmaßlich ansteckendes Coronavirus gefunden.Beim Popo wiederum sollen die Dinger inaktiv rauskommen.
    Die Beobachtung, woraus überall Menschen so tränen, schafft zuallererst ein völlig neues Binnenverhältnis zum eigenen Körper, da schlackern sogar die katholischsten Priester mit den Ohren.

    Man müsste den Tag mit einer Igitt-Litanei beginnen, aus Hass auf seine Schleimhäute, sich danach als Abhilfe inwendig wie auswendig in Semmelbröseln wälzen, damit alles trocken ist.
    Erst danach sollte jegliche körperliche oder geistige Tätigkeit und das virtuelle Betreten von Abgründen, wie Lesen und Posten in regensburg-digital, gestattet sein.
    Kaufen Sie zuerst Semmelbrösel, dann reden wir weiter.

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  • Piedro

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    @R.G.
    “…inwendig wie auswendig in Semmelbröseln wälzen…”
    Durchs Südende atmen könnte dann auch eine Option sein.

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  • R.G.

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    “Durchs Südende atmen könnte dann auch eine Option sein.”

    Da gibt es ein Problem, die Corona-Volksmaske passt dort nicht rum.
    Vor allem reicht das Gummiband nicht bis zu den Ohren rauf.

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