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In Gewerbegebiet:

Bewohnerin klagt – gegen Wohnbebauung

Die Stadt lässt in einem gerichtlich festgestellten Gewerbegebiet Wohnungen bauen. Jetzt wurde sie verklagt – von einer Anwohnerin.

Einem nicht rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtes Regensburg zum Trotz vergibt die Stadt Wohnbaugenehmigungen. Jetzt wurde sie verklagt. Foto: Archiv.

Einem nicht rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtes Regensburg zum Trotz vergibt die Stadt Wohnbaugenehmigungen. Jetzt wurde sie verklagt. Foto: Archiv.

Ein „bodenlos interessanter Fall“ sei das, sagt Wolfgang Seign, der Vorsitzende Richter der 2. Kammer am Verwaltungsgericht Regensburg. Einigermaßen kurios mutet die Streitsache, die am Donnerstag verhandelt wird, schon an – in mehrerlei Hinsicht.

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Eine Frau klagt gegen die Stadt Regensburg, weil sie ein Gebäude auf ihrem Nachbargrundstück verhindern will. Soweit nichts ungewöhnliches. Als Argumente führt sie unter anderem an, dass die Baugenehmigung nicht bestimmt genug sei und gegen das „Rücksichtnahmegebot“ verstoße, weil das neue Gebäude eine „erdrückende Wirkung“ entfalte. Dabei soll der neue Bau nur ein Geschoss höher sein als das Haus der Klägerin und außerdem über ein Flachdach verfügen.

Wohnbebauung sei gebietswidrig

Ihr eigentlicher Einwand – „Jetzt kommen wir zum Fall!“, ruft Richter Seign – ist aber, dass auf dem Grundstück überhaupt keine Wohnnutzung erlaubt sei. Bei der Gegend handle es sich nämlich um ein „faktisches Gewerbegebiet“, Baugenehmigungen für Wohnhäuser seien damit gebietswidrig. Das Wohnhaus der Klägerin stehe seit 102 Jahren und sei deshalb „bestandsgeschützt“.

Diese Argumentation der Klägerin, die sich im Gerichtssaal von ihrem Rechtsbeistand Dr. Thomas Troidl vertreten lässt, nennt der Vorsitzende Richter zumindest „komisch“. Im Kern sage sie ja: „Ich will da wohnen und mich stört Wohnen.“ Da ihr Haus selbst ein „Fremdkörper“ im Gewerbegebiet sei, müsse man zudem klären, ob sie sich nicht „rechtsmissbräuchlich“ auf die Rechtswidrigkeit der Wohnbebauung berufe.

Kammer urteilte schon 2012: „Faktisches Gewerbegebiet”

Den Vorträgen von Rechtsanwalt Troidl und der Oberrechtsrätin der Stadt zufolge heißt es in diesem Verfahren also: Rechtsmissbrauch gegen Rechtswidrigkeit.

Dass es sich bei dem Areal im Stadtosten an der Straubinger Straße um ein Gewerbegebiet handelt, hat die 2. Kammer übrigens schon einmal in einem Verfahren von 2012 festgestellt. Damals klagte eine Firma dagegen, dass die Stadt den Bau zweier Spielhallen im Bereich der Kreuzung Straubinger und Pressburger Straße untersagt hatte. Der Kläger bekam recht – die Stadt ging in Berufung.

Stadt verteilt weiter Wohnbaugenehmigungen

Bis heute seien die städtischen Behörden der Auffassung, dass es sich bei dem Areal „nicht um ein einheitliches Gewerbegebiet handelt“, trägt der Berichterstatter der Kammer Dr. Barth in der Verhandlung am Donnerstag vor. Die Oberrechtsrätin der Stadt bestätigt das. Im Gepäck hat sie eine kleine Überraschung. Seit dem Urteil von 2012 habe man nämlich weitere bestandskräftige Baugenehmigungen für Wohnhäuser in dem Gebiet erteilt. Eines davon, ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen, sei sogar schon fertig gebaut. Ein weiteres mit neun Wohnungen werde folgen.

Der Vorsitzende Richter Seign quittiert diese Neuigkeit mit einem erstaunten „Boah!“. Rechtsanwalt Troidl echauffiert sich, die Stadt „tischt hier in der Verhandlung völlig neue Tatsachen auf.“ Er habe von den neuen Bebauungen noch nicht einmal gewusst. „Wir auch nicht“, fügt der Vorsitzende Richter hinzu.

„Auch am Wochenende Rambazamba”

Es stehe der Stadt natürlich frei, so Seign, den Charakter des Areals durch neue – auch durch rechtswidrige – Baugenehmigungen für Wohnhäuser so weit zu verändern, dass man statt von einem „faktischen Gewerbegebiet“ von einer „Gemengelage“ oder sogar einem „Mischgebiet“ sprechen müsse.

Wie sicher das rechtliche Fundament ist, auf dem diese Wohnhäuser gebaut werden, ist allerdings fraglich. Bis der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Berufung des 2012er-Urteils verhandelt hat, ist dieses zwar nicht rechtskräftig. Geht die letzte Instanz jedoch weiterhin von einem Gewerbegebiet aus, wären die erteilten Genehmigungen der Stadt gebietswidrig.

Für die Klage der Anwohnerin ist diese Frage durchaus interessant. Der Vorsitzende Richter gibt übrigens zu bedenken, dass eine gewerbliche Nutzung nicht unbedingt weniger störend sei als eine Wohnnutzung. „Bei einer Spielhalle zum Beispiel ist gerade am Wochenende Rambazamba.“

Ein nicht ganz unwichtiger Hinweis. Denn der Investor, der das umstrittene Wohnhaus bauen will, war auch am Bau eines Multiplex-Kinos und zweier Spielecenter in der Oberpfalz beteiligt.

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Kommentare (1)

  • Jeanette Kamrowski

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    Das Eine ist unter den Begriff Demokratie zusehen, jeder hat das Recht vor Gericht zu treten und eine Klage anzustrengen.
    Das Andere ist die moralische Bewertung, darf jemand für sich etwas in Anspruch nehmen was er einen Andern nicht zugestehen würde.
    Das Dritte könnte man unter den Begriff Sachzwang ansiedeln, der Stadtrat Regensburg sieht das Wohnraum knapp ist und schafft deshalb Tatsachen.
    Wer am Ende mit seiner Aktion Erfolg hat, wird die Zeit zeigen. Meist sind es die, mit der größten Ausdauer (meist finaziellen Mitteln) und der besseren Taktik. Keiner der Parteien ist ihr Recht auf Handeln zu verwehren oder abzusprechen.

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