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Hitlergruß und gefährliche Körperverletzung

Bewährungsstrafe für Rockerbraut/ +++UPDATE+++

Zunächst war die Polizei von einer „normalen Schlägerei“ ausgegangen. Jetzt wurde die Frau eines Hells Angels wegen gefährlicher Körperverletzung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. regensburg-digital hatte den Fall öffentlich gemacht.

gericht

Im Polizeibericht war die Schlägerei zunächst überhaupt nicht aufgetaucht: Am 20. September 2014 erlitt der 29jährige Nezar R. bei einer Auseinandersetzung mit einem Rockerpärchen eine Schädelprellung, Platzwunden und ein gebrochenes Sprunggelenk. Die Attacke sei rassistisch motiviert gewesen, so der Medizinstudent damals gegenüber unserer Redaktion, die den Fall am 13. Oktober öffentlich machte. Zwei Zeuginnen bestätigten wenige Tage später seine Aussagen und erhoben heftige Vorwürfe gegen die Polizei. Von den Beamten seien sie zunächst abgewimmelt worden, als sie die rassistischen Ausfälle des Pärchens zu Protokoll geben wollten. Erst einige Tage später seien ihre Zeugenaussagen aufgenommen worden. Unter anderem sollen Sprüche wie „Scheiß Ausländer“ und „Deutschland den Deutschen“ gefallen sein. Die Frau habe zudem vor dem Lokal den Hitlergruß gezeigt.

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Es sei deshalb völlig unverständlich, warum die Polizei zunächst jeden rassistischen Hintergrund der Tat verneint habe, so eine Zeugin. Auch, dass die Tat nicht im Polizeibericht auftauchte, sei seltsam. Ein Pressesprecher rechtfertigte damals das Vorgehen: „Das sah alles nach einer wechselseitigen Körperverletzung auf. Das ist, so leid es mir tut, das zu sagen, am Wochenende oft Alltag. Deshalb tauchte es nicht im Polizeibericht auf.“

Pärchen sprach zunächst von “Kampagne”

Nach dem Bericht von regensburg-digital und einer Pressekonferenz des Vereins „Keine Bedienung für Nazis“, der sich des Falls angenommen hatte, übernahm das Kommissariat Staatsschutz die Ermittlungen.

Das Pärchen – ein 60jähriger Hells Angel und seine 37jährige Frau – ging zunächst in die Offensive. Im Gespräch mit unserer Redaktion bestritten sie eine rassistische Motivation, sprachen von einer „Kampagne“ und beschuldigten ihrerseits den 29jährigen, die Schlägerei begonnen zu haben. Doch diese Vorwürfe lösten sich im Lauf der Ermittlungen in Luft auf. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Körperverletzung gegen den Rocker – er soll Nezar R. mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Seine Frau wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagt – sie hatte, das sieht die Staatsanwaltschaft als erwiesen an, Nezar R. ein massives Glas auf den Kopf geschlagen und vor der Gaststätte den Hitlergruß gezeigt.

Rocker bezahlte freiwillig 5.000 Euro

Das Pärchen entschuldigte sich im Rahmen eines freiwilligen Täter-Opfer-Ausgleichs anschließend bei dem Opfer und bezahlte freiwillig 5.000 Euro. Das Amtsgericht Regensburg stellte das Verfahren gegen den Mann daraufhin mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein. Das Verfahren gegen die Frau wurde ohne öffentliches Gerichtsverfahren durch einen Strafbefehl erledigt – sie erhielt eine Bewährungsstrafe von acht Monaten.

Sind die anfänglichen Zweifel der Polizei an einer rassistischen Motivation der Tat damit beseitigt? Die Staatsanwaltschaft lässt das offen. In einer aktuellen Pressemitteilung dazu heißt es:

“Nach den Feststellungen im Strafbefehl gab es ein Geschehen in der Gaststätte mit ge-fährlicher Körperverletzung zum Nachteil des jordanischen Studenten und ein zeitlich abgesetztes nachfolgendes Geschehen mit Beleidigung und Vorzeigen des Hitlergrußes vor der Gaststätte. Der Strafbefehl verhält sich nicht ausdrücklich dazu, ob die Taten fremdenfeindlich motiviert waren oder nicht. Hinsichtlich des Geschehens vor der Gaststätte ist aufgrund der von der Frau ausgesprochenen Beleidigungen und des von ihr gezeigten Hitlergrußes aber davon ausgehen, dass eine fremdenfeindliche Motivation vorlag. Dies lässt aber nicht den Schluss zu, dass auch die vorangegangenen Körperverletzungshandlungen in der Gaststätte fremdenfeindlich motiviert waren; allerdings lässt sich auch ein gegenteiliger Schluss nicht ziehen.”

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde am 16. März nach einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Regensburg verändert und aktualisiert. Zunächst hatten wir Staatsanwalt Theo Ziegler mit einer missverständlichen Aussage gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung zitiert, in der es hieß: „Aus der Tatbeschreibung mit Hitlergruß und Beleidigung muss man schließen, dass der Vorfall fremdenfeindlich motiviert war.“ Diese Aussage hat die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung relativiert.

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Kommentare (1)

  • joey

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    hat man bei denen mal zuhause nachgesehen, ob die nun Nazis sind? In der Regel finden sich da ja einschlägige Devotionalien. Dann wäre die Frage schnell beantwortet, wann die NS Gesinnung eingesetzt hat.

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Kommentare sind deaktiviert

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