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Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung

Betreuungsplatz statt Schadensersatz

Gleich alle drei Bürgermeister und der Rechtsreferent treten bei der Pressekonferenz zum Thema Kinderbetreuung auf. Ab 1. August haben Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die einhellige Meinung: In Regensburg ist – wie eigentlich immer und überall – alles bestens. Kein Anlass zur Panik. Die Versorgung mit Betreuungsplätzen in Krippen, in der Tagespflege und in Kindergärten sei bestens und werde noch weiter ausgebaut.  
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Die Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ist seit 2001 um 747 Prozent gestiegen. (Tabelle: Stadt Regensburg)

Klagen? Schadensersatz für nicht vorhandene Betreuungsplätze? Damit beschäftigt sich in Regensburg niemand. Allenfalls am Rande. An „virtuellen Diskussionen“ beteilige man sich nicht, sagen Oberbürgermeister Hans Schaidinger und Rechtsreferent Wolfang Schörnig. Zudem gehe man davon aus, dass am 1. August alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden können. Ab diesem Zeitpunkt haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Genau diese Formulierung ist es auch, die der Stadt und sicherlich auch vielen anderen Kommunen schon mal ein wenig die Last nimmt: Nicht die Eltern haben einen Rechtsanspruch auf den Betreuungsplatz, sondern die Kinder. Das heißt, dass Eltern, die wegen eines nicht vorhandenen Betreuungsplatzes weniger oder gar nicht arbeiten können, keinen Verdienstausfall geltend machen können. Das Kind selbst erleide ja keinen Schaden, so Schörnig, höchstens einen ideellen, wenn es durch Eltern oder Großeltern betreut wird – nicht aber einen Vermögensschaden. Außerdem sei der Stadt kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen. Schon allein deswegen seien Schadensersatzansprüche aussichtslos. Außerdem wolle die Stadt keine Schadensersatzansprüche abwenden, sondern den Anspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllen, so Schörnig.

Mehr betreute Kinder als Betreuungsplätze

Seit 2007 bemühe sich die Stadt darum, die Betreuungssituation zu verbessern. Unterscheiden muss man hinsichtlich der Betreuungsplätze in erster Linie zwischen Kindern unter drei Jahren einerseits und Kindern zwischen drei und sechs Jahren andererseits. Erstere werden hauptsächlich in Krippen betreut. Aktuell gibt es in Regensburg 938 Plätze in 37 Krippen, im Laufe des Jahres kommen zwölf weitere Krippen hinzu. Ende 2013 sollen es dann 1166 Plätze sein. Das entspräche einer Quote von 48,8 Prozent. Bürgermeister Gerhard Weber weist darauf hin, dass es mehr betreute Kinder als Plätze gebe. Denn: Ein Platz entspricht nicht einem Kind. Auf einem Platz können mehrere Kinder betreut werden, wenn diese nicht den vollen Platz in Anspruch nehmen, sondern nur tageweise oder nur halbtags Betreuung brauchen.

Tagespflege für flexible Ansprüche

Eine noch  bessere Betreuungssituation gibt es offenbar bei den Kindergartenplätzen für Drei- bis Sechsjährige. Hier erreiche man eine Quote von rund 108 Prozent, bis Ende 2013 soll sie auf 114 Prozent steigen. Etwas knifflig wird diese Altersgruppe, weil der Trend inzwischen wieder zur späteren Einschulung gehe, sagt Oberbürgermeister Hans Schaidinger. Zusätzlich zu den institutionellen Betreuungsangeboten gibt es die Kindertagespflege. 170 Kinder sind momentan in Regensburg regelmäßig bei 82 Tagesmüttern (oder -vätern) untergebracht. 114 davon sind jünger als drei Jahre. Die Tagespflege soll weiter ausgebaut werden, denn sie kommt vor allem denjenigen zugute, die wegen wechselnder Arbeitszeiten, besonderer Bedürfnisse der Kinder wie Behinderung oder anderer Unregelmäßigkeiten auf eine flexible Betreuung angewiesen sind, so Bürgermeister Joachim Wolbergs.

Neues “Pflegenest” zur Entschärfung von Engpässen

Ein neues „Pflegenest“ mit 16 Plätzen in den Räumlichkeiten der Stadtbau in der Adolf-Schmetzer-Straße soll die Situation in der Tagespflege weiter entschärfen. Wird eine Tagesmutter krank oder hat Urlaub, kann der Engpass durch das „Pflegenest“ vorübergehend behoben werden. Tagesmütter müssen aktuell 100 Qualifizierungsstunden und jährlich 15 Weiterbildungsstunden nachweisen. Besonders in der Betreuung der unter Dreijährigen wächst laut Schaidinger die Bedeutung von betriebseigenen Betreuungsmöglichkeiten. Gerade große Firmen wie BMW, Osram oder E.On würden ihr Angebot ausbauen.

Kein Anspruch auf Wunschplatz

Trotz des wachsenden Angebots könne allerdings niemand mit seinem Wunsch-Betreuungsplatz rechnen: Kinderbetreuung in der Nähe des Wohn- oder Arbeitsortes sei zwar gefragt, aber der Rechtsanspruch beziehe sich nur auf einen Betreuungsplatz überhaupt. Ob der nun um die Ecke liegt oder ein paar Kilometer weiter, ob das ein Krippenplatz sei oder ein Platz in der Tagespflege sei daher unerheblich, so Schaidinger.

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Kommentare (1)

  • Jens

    |

    Qualität der Betreuung zählt – nicht bloße Platzzahl!
    Unterschiedliche “Wunschplätze” sind nötig, um “Wahlfreiheit” zu erreichen .
    Für die Weiterqualifizierung der Tagesmütter/väter müsste ein Vielfaches aufgewendet werden.
    2-jährige Kinder und 3-jährige brauchen eigene Krippengruppen, geschützt vor BetreuerInwechsel, mit 2 BetreuerInnen je 5 Kindern (je 3-4 in sozial benachteiligten Stadtvierteln – wo mehr Eltern sich schwer tun, sollen Kinder das nicht ausbaden).
    Jedes einzelne Kind hat annähernd gleiche Chancen verdient. Daher zählt die Qualität der Betreuung- nicht die bloße Platzzahl!

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