Beschuldigter Bauunternehmer Tretzel fordert: Löscht Aussagen der Staatsanwaltschaft!
Über seine Rechtsanwälte hat uns der Bauträger Volker Tretzel aufgefordert, Passagen einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft zu löschen. Das werden wir nicht tun.
Bereits anlässlich seiner Freilassung auf Kaution hatte der Immobilienunternehmer Volker Tretzel angekündigt, „unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten gegen (…) unberechtigte(n) Anschuldigungen vorzugehen“. Nun hat er dazu einen ersten Schritt gemacht: Offenbar will Tretzel die Vergangenheit löschen.
Über seine Rechtsanwälte (Kanzlei Nesselhauf, Hamburg) hat uns der 74jährige aufgefordert, weite Teile eines Textes zu löschen, den wir am 20. Januar veröffentlicht haben. Genauer gesagt handelt es sich dabei um eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft, die wir am selben Tag – versehen mit dem nicht gerade kryptischen Zusatz „Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft im Wortlaut“ – veröffentlicht haben.
Wie mehrfach berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft seit Monaten in der Korruptionsaffäre. Besonders im Fokus stehen dabei Volker Tretzel, Oberbürgermeister Joachim Wolbergs und Alt-OB Hans Schaidinger. Gegen Tretzel wird unter anderem wegen Bestechungsverdacht ermittelt.
Wir haben auch Pressemitteilungen von Tretzel veröffentlicht
Am 20. Januar – kurz nachdem Tretzel unter anderem wegen Verdunkelungsgefahr in U-Haft genommen worden war – bestätigte die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen gegen Hans Schaidinger und verschickte dazu eine ausführliche Pressemitteilung an die Medien (dabei handelt es sich um dieses PDF). Diese haben wir – so wie übrigens jede Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft, des Landgerichts und der Beschuldigten – klar gekennzeichnet – auf unserer Seite veröffentlicht, um eine ausführliche Information und Dokumentation für unsere Leserinnen und Leser zu gewährleisten.
Nun haben uns Tretzels Anwälte aufgefordert, einen Großteil der Aussagen der Staatsanwaltschaft bis zum morgigen Dienstag zu löschen, weil diese unwahr seien. Andernfalls kündigt man gerichtliche Schritte an. Im Einzelnen geht es um folgende Passagen, die wörtlich aus der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft stammen:
1. “Dem Alt-Oberbürgermeister wird Bestechlichkeit, dem mitbeschuldigten Bauunternehmer Bestechung vorgeworfen.”
2. “Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft besteht der dringende Verdacht, dass der Alt-Oberbürgermeister noch in seiner Amtszeit das Wohnnungsbauuntemehmen des Mitbeschuldigten im Verfahren zur Vergabe des ehemaligen Areals der Nibelungenkaserne bewusst in rechtswidriger Weise einseitig unterstützt hat. Hierfür soll ihm der Mitbeschuldigte im Januar 2014 einen Beratervertrag in seinem Unternehmen mit einem monatlichen Honorar von 20.000 EUR sowie die kostenlose Nutzung seiner Segelyacht mit Skipper für eine Reise in Aussicht gestellt haben.”
3. “Tatsächlich soll der Alt-Oberbürgermeister dieses Angebot (einer kostenlosen Nutzung der Segelyacht von Volker Tretzel) im Mai 2014 ausdrücklich angenommen und im Oktober 2014 seine Beraterstelle angetreten haben.”
4. “Daher besteht zwar der dringende Tatverdacht der Bestechung gegen den Unternehmer (sc. Volker Tretzel), aber nur der einfache Tatverdacht der Bestechlichkeit gegen den Alt-Oberbürgermeister.”
Wir löschen nicht!
Unbekannt ist bislang, ob Tretzel auch gegen andere wegen dieser Veröffentlichung vorgeht. Eine einfache Google-Recherche ergibt, dass nahezu sämtliche berichtenden Medien diese Pressemitteilung entweder komplett oder in wesentlichen Auszügen veröffentlicht haben.
Wir werden die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft weder komplett noch auszugsweise löschen und haben Herrn Tretzel aufgefordert, seine Forderung nach Löschung zurückzunehmen.
“Vorgehen ist manipulativ”
Unser Rechtsanwalt Nils Pütz sagt dazu: „regensburg-digital hat zahlreiche Pressemitteilungen, die mit dem Verfahren in Zusammenhang stehen, veröffentlicht und berichtet kontinuierlich über die weiteren Entwicklungen in diesem Ermittlungsverfahren. Vor diesem Hintergrund kann man das Vorgehen von Herrn Tretzel nur als manipulativ bezeichnen.“
Wir haben Herrn Tretzel bis Mittwoch Zeit gegeben, seine Forderung zurückzunehmen.
Angelika Oetken
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Tja, so lief das wohl immer! Macht der Gewohnheit.
Reiner Wehpunkt
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Was soll man dazu schreiben?
Ohne dass man vom Multimillionär Tretzel juristisch verfolgt wird?
Vielleicht das hier:
wie mag wohl die Psyche eines Menschen veranlagt sein, der die Veröffentlichung einer staatsanwaltschaftlichen Pressemitteilung abmahnt?
Fragen über Fragen. Der Wohltäter Tretzel scheint an die Grenze seines Wohltätigkeit-Daseins gestoßen zu sein.
joey
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Es ist also alles nicht wahr. Gegen ihn wird nicht ermittelt, er war nicht in U-Haft, er ist womöglich gar kein Bauträger sondern Napoleon und Elvis lebt jetzt auf einem anderen Stern.
Richard
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Wenn ich das richtig sehe, kommt das von Dr. Till Dunkel?
Weiß man, was die anderen Anwälte dazu sagen? Also Jörg Meyer, Dr. Florian Ufer und Hartmut Wächtler? Haben die dieselbe Auffassung über die Pressefreiheit?
Da in solchen Fällen nichts unabgesprochen läuft, muss man davon ausgehen, dass sie diese Tour unterstützen, oder?
Bernd Neumann-Henneberg
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Tretzel hat ja auch Jura studiert, nur das 2. Staatsexamen nicht geschafft, das versucht er jetzt scheinbar nachholen zu wollen.
blauäugig
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Ach was, er wollte nur den Aprilscherz kontern und seine Anwälte waren zu lahm, das noch am Samstag der Redaktion zukommen zu lassen.
Christian
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Das Rechtsverständnis der Herrn Tretzel und Wolbergs wird den Richter bestimmt freuen.
mkveits
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“Das kein Unschuldiger und auch der Schuldige nur unter Wahrung aller seiner Persönlicheits- und Verteidigungsrechte verurteilt werde, ist eine für die Rechtskultur unseres Landes entscheidende … Forderung …”
Roxin, Fußnote 31, in:
“Vom Selbstverständnis der Strafverteidigung”
von RA Prof. Gatzweiler, Köln
Anwaltsblatt 11/2005, Seite 663 ff
Ich empfehle das Studium dieses Aufsatzes ab Ziffer 4 bis zum Ende.
Vor dem Hintergrund des FAIR TRIAL ist es der Kern jeder Verteidigung (als Verfassungsauftrag) frühestmöglich tätig zu werden, d.h. schon im Ermittlungsverfahren; auch gegen potentiell unrichtige Pressemitteilungen der StA ggf. vorzugehen – auch und gerade bei “Verfahren mit großer Öffentlichkeitsbeteiligung” und wenn es eine “Tendenz zu medialer Vorverurteilung” (?) gibt, gar bei “unterwürfiger Hofberichterstattung” .
Ob es diese zum Regensburger Korruptionsskandal generell gibt, mag jeder selbst beurteilen; unvergessen aber die “Hexenjagd” in der Causa BP Wulff; nicht wenige Medien entschuldigten sich später.
Der Autor plädiert für eine unerschrockene und aktive Strafverteidigung, um die Rechte des Beschuldigten zu wahren.
Einzelheiten, sehr informativ !
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaltsblatt/print-archiv?year=2005&file=files/anwaltsblatt.de/Archiv/2005/11-05.pdf
mkveits
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“s” Nachlieferung zum ersten Wort anzufügen: Dass ….
Dem @Christian wird nach dem Essay klar sein, dass es auf Freude oder Ärger eines Richters nicht ankommen kann, denn der Verteidiger hat einen ureigenen Verfassungsauftrag.
Stefan Aigner
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@veits
Die Passage mit der Hofberichterstattung kommt in dem Aufsatz in einem etwas anderem Zusammenhang vor; dass die Verteidigung gegen falsche Mitteilungen der StA vorgehen sollte, ist sicher richtig. Aber dann doch bitte bei dem, der diese verantwortet oder durch Erklärungen (so steht es z.B. in dem von Ihnen verlinkten Aufsatz), aber doch bitte nicht durch juristische Drohgebärden, denen keinerlei Erklärung angefügt ist.
Englishman
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WIe Stefan Aigner es schön sagt ist es durchaus verwunderlich dass hier juristisch gegen eine Medienseite vorgegangen wird die den Bericht der Staatsanwaltschaft 1 zu 1 übernommen hat. Wäre mal interessant ob auch bei der Staatsanwaltschaft selbst so eine Unterlassungsmeldung aufgeschlagen ist, vielleicht können Sie ja da mal nachfassen.
So viel soziales (Wohnungsbau und Jahn Investitionen außen vor da es sich hier um geschäftliches in seinem Sinne handelt) vielleicht für die Stadt geleistet hat, es wird mit solchen Aktionen weiter in den Hintergrund gerückt. Aus meiner Sicht (Laie) eine dumme und unnötige Forderung die vielleicht zu Vor-Internet Zeiten den gewünschten Effekt der “Vergangenheits und Faktenentledigung” gehabt hätte aber in Zeiten von weitgefächerten Internedmedien nur eindeutig offenlegt dass unliebsame Fakten (Da von der Staatsanwaltschaft veröffentlicht wird auch hier was wahres dran sein) einfach verschwinden sollen. Neben seiner vermutlich nicht weniger gewordenen Machtposition in der er sich seiner Meinung befindet denkt er wohl ein starker Anwaltsapparat führt hier ebenfalls zu seinem Ziel: Einschüchterung der Presse.
Würde mich interessieren wie Herr Eckl das sieht wo er doch erst vor kurzem erklärt hat dass die Pressefreiheit in Gefahr ist…
Solange keine andere Meldung der Staatsanwaltschaft kommt kann diese an jeder Ecke in der Innenstadt hängen ohne dass hier mit juristischen Floskeln rumgeworfen wird.
Coffin Corner
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Anscheinend ist das bischöfliche Ordinariat nicht die einzige Institution in R, die glaubt, anderen Äusserungen verbieten und die Freiheit der Meinung einschränken zu können.
Aber auch die Klagen des Kirchenfürsten wurden seinerzeit abgeschmettert.
Hat man die Leute nicht unter der Auflage aus der U-Haft entlassen, die Ermittlungen nicht zu behindern?
Vielleicht wird es Zeit, das zu überprüfen.
mkveits
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Pressemitteilungen der StA können vor den Verwaltungsgerichten überprüft werden
(Rechtsprechung Bundesverwaltungsgericht)
Wo stößt die StA als “Informationsbehörde” auf verfassungsrechtliche Grenzen?
Wie sollen Medien mit PM der StA umgehen?
Antworten, nicht alle, finden sich in:
Die Staatsanwaltschaft und der Gang an die Öffentlichkeit
Von Wiss. Mitarbeiter Andreas Raschke, LL.M. oec., Halle (Saale)
http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2011_1_418.pdf
Bis auf das unvollständige Anfangszitat (Die StA ist nicht die “objektivste Behörde”, da sie weisungsverpflichtet ist) ist der Text hilfreich, gut leserlich; er zeigt die Schwierigkeiten auf, die es bei der immer(!) durchzuführenden Abwägung der widerstreitenden Rechte zu bewältigen gilt.
Stefan Aigner
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@velts
Danke. Dann sollte Tretzel doch diesen Weg – das Verwaltungsgericht- wählen.
Ronald McDonald
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Iudicium in mora?
Muffensausen?
Geht der Arsch auf Grundeis?
Sagen wir’s mal Goethe-kolportiert:
“So seh’ ich wahrlich ein Theater. Was gibt’s denn da?
Gleich fängt man wieder an, ein neues Stück … zu geben, ist allhier der Brauch. Ein Dilettant hat es geschrieben und Dilettanten spielen’s auch … mich dilettiert’s, den Vorhang aufzuziehen.
Ich sag’s euch Geistern ins Gesicht: den Geistesdespotismus leid’ ich nicht; mein Geist kann ihn nicht exerzier’n.
So hört doch auf, uns zu ennuyier’n!
Erleuchtet nicht zu diesem Feste Herr Mammon prächtig den Palast [der Advokaten]?
Es farzt die Hexe, es stinkt der Bock.”
Der geschätzten Redaktion seien in (Kosten-)Erwartung des Kommenden diese Entspannungsübungen (ab 0:35) situationsadaptiert empfohlen: https://www.youtube.com/watch?v=q00q4l-AqYU
Der Bote
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Das ist ganz klar, Regensburg-digital ist hier nur der Bote, der die Nachricht bringt und nicht der Ankläger. Die PM der Staatsanwaltschaft untersteht der Abwägungspflicht, aber die hier nur weiterleitende Presse nicht noch einmal. – Der Bote ist in diesem Fall die falsche Adresse.
Amalia
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“ALTERNATIVE FACTS” – “LÜGENPRESSE”- ZENSUR
Herr Tretzel, Herr Schaidinger, Herr Wolbergs: Wie tief sind Sie gesunken?
Sie bedienen sich der schmutzigen Methoden der Despoten.
Ich finde dies zutiefst ernüchternd, erschreckend und beschämend.
Ihr Verhalten lässt tief blicken!
Ein Hoch auf die Pressefreiheit, ein Hoch auf den Mut und die Ausdauer der Journalisten, ein Hoch auf die Demokratie.
mkveits
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@ Aigner und @ Bote
Der ellenlange Link enthält bei den Randziffern 241 und 242 das entspannende Momentum, wonach die bloße(!) Wiedergabe einer PM der StA als “privilegierter Quelle”
für RD unschädlich ist.
Zitat aus Randziffer 241:
“Der Presse gegenüber waren Ansprüche des Klägers nicht begründet, weil diese zutreffend die Mitteilungen der Staatsanwaltschaft zitiert hat und sich insoweit auch auf eine privilegierte Quelle berufen konnte (Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rz. 280; Wenzel, a.a.O., Kap. 5 Rz. 170).”
Entscheidung OLG Düsseldorf
https://openjur.de/u/108211.html
(Der Mannesmann-Fall ist auch deshalb interessant, weil er dem dortigen Kläger/Beschuldigten Schadensersatz wegen Eingriffs in sein Persönlichkeitsrecht zuspricht, wenn auch nicht im beantragten Ausmaß. Aber immerhin. Er wurde als “Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt”; darauf hat sich J.W. grundsätzlich in seiner Erklärung berufen.)
Die Pflichten der StA zur sorgfältigen Wahrnehmung ihres “Spielraums” stehen in den Randziffern 69,70 und 71)
Es bleibt abzuwarten, welchen Weg der Beschuldigte T. über seine Anwälte gegenüber der StA einschlägt. Aus Randziffer 244 ergibt sich, dass der “richtige” Rechtsweg streitig ist.
hf
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Also: wenn die SA wirklich falsche Tatsachen mitgeteilt hat, dann kann ein Medium natürlich nicht darauf beharren, dass die Falschaussaugen nunmal schon in der Welt seien und diese somit unkommentiert und unverändert weiterverbreiten. Das würde jegliche Unterlassungsverpflichtung ad Absurdum führen.
Jetzt ist natürlich die Frage, was die Tretzelanwälte genau als falsch nachweisen wollen und was es dann am Ende wen kosten wird…
hutzelwutzel
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Die Regensburger Staatsanwaltschaft lügt??????
So etwas habe ich auch noch nicht gehört, schon gar nicht von einem Beschuldigten oder dessen Rechtsanwälten.
Ja, Multimillionär müßte man sein, dann könnte man sich auch – einfach der Wichtigkeit halber, einen Anwalt aus Hamburg leisten, oder wie dereinst Bischof Gerhard Ludwig Müller in Hamburg klagen.
Ich dacht immer, dass nirgends so wie im Bayernlande die Leute ehrlich, korrekt, und Justia “überblind” ist.
hutzelwutzel
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@Coffin Corner:
“Aber auch die Klagen des Kirchenfürsten wurden seinerzeit abgeschmettert.”
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Es geht ja nicht darum, dass Klagen abgeschmettert werden. Es geht darum den Leuten “Angst” zu machen. Angst vor unmöglichen Kosten, Angst vor Arbeitsplatzverlust, Angst, es sich mit den “Oberen der Oberen Pfalz”, damit den “Obersten in München”, den “Geldigen in Bayern”, und überhaupt mit deren sauberen Gesellschaft in diesem Freistaat zu verderben.
Demnächst sind wieder Wahlen, Dran denken: Es muß niemand diejenigen Leute wählen die auf dem Wahlzettel stehen. Man kann auch <8einen) Namen dazuschreiben und diesen wählen.
Wenn die genügend Leute machen, wäre der Spuk schnell vorbei.
Es ginge auch, wenn einfach nur mal ArbeitnehmerInnen von ein paar Firmen spontan für einen Woche flächtig erkranken und auf diese Weise die Arbeit niederlegen würden.
Schon würde offenkundig, was da überhaupt – entgegen jeder demokratischen Vorstellung – tatsächlich läuft.
Stefan Aigner
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@hf
Leider teilen die Rechtsanwälte Tretzels dazu nichts Genaueres mit. Dann könnte man auch reagieren und zumindest seine Sicht der Dinge gegenüberstellen. “Alles unwahr” ist etwas wenig.
hf
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@Stefan Aigner: Diese Vagheit ist wohl genau deren Kalkül.
Angelika Oetken
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Mit dem Blick von außen: seit im Juni letzten Jahres zum ersten Mal über die so genannte “Korruptionsaffäre” berichtet wurde, stehen Joachim Wolbergs und Volker Tretzel im Zentrum der Aufmerksamkeit. Die Hälfte der Top Ten auf dieser Homepage beziehen sich direkt auf Herrn Wolbergs und Volker Tretzel, ein Artikel indirekt, nämlich der mit dem Titel “Staatsanwaltschaft bestätigt Ermittlungen gegen Schaidinger” auf eben diesen ehemaligen Oberbürgermeister.
Ich finde es bemerkenswert, dass sich der Fokus derart intensiv auf diese drei Männer richtet. Sollten sich die Verdachtsmomente erhärten und validieren, dann schiene es ja fast so, als hätten Wolbergs, Tretzel und Schaidinger die Schmiergeldgeschäfte erfunden und mehr oder weniger autonom abgewickelt?
Kann doch nicht sein oder?
Korruptionsaffäre: Tretzel knöpft sich weitere Medien vor » Regensburg Digital
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pattirift
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Wie heißt eines der Länder an den Rändern Europas und Asiens, in denen es je nach Sachverhalt und beschuldigter Person sehr schwer und oft unmöglich ist, Anklageschriften der Staatsanwaltschaft einzusehen? Richtig: Türkei.
In Deutschland jedoch unterliegen Anklageschriften meines Wissens nach nicht der Geheimhaltung und auch nicht der “Zensur” durch Beschuldigte. Ich bin Regensburg Digital dankbar, dass es solche Inhalte ins Web stellt.
Baulöwe Tretzel verklagt die Staatsanwaltschaft » Regensburg Digital
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[…] Knapp drei Monate später forderte Tretzel mehrere Medien – darunter auch regensburg-digital – u… Unter anderem wiesen Tretzels Anwälte in Zusammenhang mit Hans Schaidinger die Vorwürfe von Bestechung bzw. Bestechlichkeit zurück. Ebenso bestritt Tretzel, dass Schaidinger im Gegenzug für seine Unterstützung bei der Vergabe des Nibelungenareals einen Beratervertrag über 20.000 Euro monatlich sowie die kostenlose Nutzung von Tretzels Yacht erhalten haben soll. […]