Bericht aus der Sitzung des Kreisausschusses vom 22.02.16
Bericht aus der Sitzung des Kreisausschusses vom 22.02.16
Regensburg (RL). Am 22.02.16 fand eine Sitzung des Kreisausschusses statt. Hier die erfolgten Beschlussfassungen:
1. 22. Änderung des Geltungsbereichs der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Regensburg – Antrag der Gemeinde Brennberg
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
1.1. Dem Änderungsantrag der Gemeinde Brennberg vom 20.11.2015 auf Herausnahme der Flurstücke Flurnummer 740 (Teilfläche) und 741 (Teilfläche) der Gemarkung Brennberg mit einer Größe von ca. 2,5 ha aus dem Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebiets wird zugestimmt.
1.2. Dem Erlass einer entsprechenden Änderungsverordnung wird zugestimmt.
2. Errichtung eines neuen Kreisbauhofes
– Sachstandsbericht
– Bauprogramm
– Ermächtigung zur Vergabe von Planungsaufträgen
2.1. Der Kreisausschuss nimmt vom Sachstandsbericht Kenntnis und stimmt dem Bauprogramm zu.
2.2. Die Landrätin wird ermächtigt, die Planungsaufträge zu erteilen.
3. Räumlichkeiten für die Landwirtschaftsschule
3.1. Der Kreisausschuss stimmt zu, dass der Landkreis für die Landwirtschaftsschule – Abteilung Hauswirtschaft – eigene Räumlichkeiten vom Freistaat Bayern in dessen Gebäude in der Lechstraße 50, 93057 Regensburg, anmietet. Voraussetzung dafür ist, dass die bautechnischen Voraussetzungen für die Hauswirtschaftsschule vom Freistaat Bayern geschaffen werden. Der Schulbetrieb in den neuen Räumlichkeiten wird voraussichtlich ab September 2018 aufgenommen.
3.2. Die Landrätin wird ermächtigt, den Mietvertrag für die Unterbringung der Landwirtschaftsschule -Abteilung Hauswirtschaft – abzuschließen und die notwendigen Planungsaufträge für die Ausstattung der Schule zu erteilen.
4. Jahresrechnung 2014 des Landkreises und Jahresabschluss 2014 der Kreisklinik Wörth a. d. Donau sowie Beteiligungsbericht 2014
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag,
a) die Jahresrechnung 2014 des Landkreises Regensburg und den Jahresabschluss 2014 der Kreisklinik Wörth a. d. Donau festzustellen,
b) das Jahresdefizit der Kreisklinik Wörth a. d. Donau aus dem Wirtschaftsjahr 2014 über die vorhandene Gewinnrücklage auszugleichen,
c) die Entlastung für die Jahresrechnung 2014 des Landkreises und den Jahresabschluss 2014 der Kreisklinik Wörth a. d. Donau zu erteilen,
d) vom Beteiligungsbericht für das Jahr 2014 Kenntnis zu nehmen und die Beschlüsse zur Behandlung der Ergebnisse der Gesellschaften sowie die Kündigung der Beteiligung an der „Spital eG“ zu genehmigen.
5. Personalstellenplan 2016
Der Kreisausschuss nimmt vom Personalstellenplan 2016 mit den Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Kenntnis.
6. Kreishaushalt 2016
Der Kreisausschuss nimmt von den wesentlichen Daten aus dem Entwurf des Kreishaushalts 2016 Kenntnis.
7. Vergabe von freiwilligen Leistungen (Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2015); Direktzuschüsse an Jugendgruppen
Auf Vorschlag des Kreisjugendringes genehmigt der Kreisausschuss im Rahmen der Förderung der Jugendarbeit die Auszahlung der Direktzuschüsse für 2015 über 19.000 €.
8. Sitzverteilung Jugendkreistag
Der Kreisausschuss stimmt der Leitlinie für den Jugendkreistag des Landkreises Regensburg „Mach mit, gestalte deinen Landkreis“ (Stand 22.02.2016) zu.
Leitlinie für den Jugendkreistag des Landkreises Regensburg „Mach mit, gestalte deinen Landkreis“
Der Kreistag des Landkreises Regensburg richtet einen Jugendkreistag ein. Für diesen werden folgende Rahmenbedingungen festgelegt.
Ziele
Der Jugendkreistag soll interessierte Jugendliche an die Arbeitsweisen politischer Gremien heranführen und dazu motivieren, sich mit Themen, die den Landkreis Regensburg betreffen, auseinanderzusetzen. Dadurch sollen junge Menschen zu Politik und Verwaltung Kontakte knüpfen.
Zusätzlich sollen die Anregungen und Beschlüsse des Jugendkreistages den politisch Verantwortlichen Denkanstöße geben und damit auch – soweit dies von den Zuständigkeiten her möglich ist – unmittelbar Eingang finden in die Arbeit des Kreistages.
Zielgruppe
Mittelschulen im Landkreis
Realschulen im Landkreis und Realschule Parsberg
Gymnasien im Landkreis und Gymnasium Parsberg
Berufliches Schulzentrum Regensburger Land
Sonderpädagogische Förderzentren im Landkreis
Schulen außerhalb des Landkreises, die Schüler im Alter zwischen
14 – 17 Jahren unterrichten und von mehr als 100 Gastschülerinnen und Gastschülern aus dem Landkreis besucht werden.
Vereine und Verbände, die über den Kreisjugendring organisiert sind
Dabei soll – um einen etwa gleichen Entwicklungsstand voraussetzen zu können – die Altersstufe der 14 – 17-Jährigen angesprochen werden, das heißt Schülerinnen und Schüler ab der 9. Klasse. So wird ein repräsentativer Querschnitt der Jugendlichen des Kreisgebietes an diesem Forum beteiligt.
Mögliche Themen:
Themen, die die Jugendlichen behandelt haben möchten und die in die Kompetenz des gewählten Kreistages fallen z. B.
Verbesserungsvorschläge zum öffentlichen Personennahverkehr
Fahrschülerthematik
Verkehrssituation
Ausstattung der Schulen
Verbesserung der Jugendpflege im Landkreis und in den Gemeinden
Probleme im Zusammenleben mit ausländischen Jugendlichen/Familien in Schulen, Freizeit und Sport
Recycling als wirksamer Umweltschutz
Verfahren:
Der Jugendkreistag besteht aus 70 Mitgliedern. Die Anzahl der Vertreter der jeweiligen Schulen bestimmt sich nach deren Größe.
Jede Schule, die im Landkreis Regensburg ihren Sitz hat bzw. von der der Landkreis Regensburg Sachaufwandsträger ist, kann zwei Schülerinnen bzw. Schüler entsenden.
Jede Schule, die außerhalb des Landkreises ihren Sitz hat und die von mehr als 100 Gastschülerinnen und Gastschülern aus dem Landkreis Regensburg besucht wird, kann eine Schülerin bzw. einen Schüler mit Hauptwohnsitz im Landkreis Regensburg in den Jugendkreistag entsenden.
Sind über die Schulen weniger als 70 Sitze zu verteilen, werden die nicht zu verteilenden Sitze über den Kreisjugendring Regensburg belegt. Mindestens erhält der Kreisjugendring zwei Sitze.
Die Schulen und der Kreisjugendring entscheiden über das Auswahlverfahren der Schülervertreter selbständig. Die Festlegung soll für ein Schuljahr gelten.
Der Jugendkreistag wird i. d. Regel zweimal jährlich einberufen.
Den Vorsitz führt die Landrätin.
Weitere Teilnehmer sind je ein Vertreter der Kreistagsfraktionen, ein Vertreter der Verwaltung, der Kreisjugendpfleger und ein Vertreter des Kreisjugendrings
Zeitplan der Vorbereitung:
Die Schulen und Kreistagsfraktionen werden acht Wochen vor der Sitzung des Jugendkreistags über den Termin informiert.
Die Schulen melden bis sechs Wochen vor der Veranstaltung Namen und Adressen der Mitglieder des Jugendkreistages sowie die Anzahl der teilnehmenden Zuhörer.
Bis spätestens vier Wochen vor dem Jugendkreistag kann jede Schule einen Antrag mit Begründung bei der Hauptverwaltung des Landkreises Regensburg einreichen. Diese erstellt eine Tagesordnung und teilt sie allen Schulen mit, damit dort evtl. Stellungnahmen, Ergänzungen, oder Gegenanträge erarbeitet werden können. Dies trägt zu einer lebhaften Beratung und ggfs. auch kontroversen Diskussion der vorliegenden Anträge bei. Hierzu können die Lehrer von der Landkreisverwaltung vorhandenes Informationsmaterial zu den jeweiligen Themen anfordern.
Tagesordnung:
Die Tagesordnung wird von der Hauptverwaltung des Landkreises Regensburg anhand der eingereichten Anträge erstellt. Die Anträge der Schulen werden jeweils von einem Sprecher vorgetragen und begründet. Nach Beratung und Diskussion im Jugendkreistag wird über jeden einzelnen Antrag abgestimmt.
Weitergabe der Beschlüsse und Empfehlungen an die Fraktionen und Verwaltung:
Die Diskussions- und Beschlussfassungsergebnisse werden nach der Veranstaltung an die Fraktionen des gewählten Kreistages zur Beratung weitergereicht. Sofern der Landkreis zuständig ist, sollen die Anregungen und Vorschläge des Jugendkreistages auf die Tagesordnung einer Sitzung des Kreistages gesetzt werden.
Im Übrigen sollen konkrete Wünsche der Schülerinnen und Schüler – soweit die Verwaltung ohne Beschlüsse von Ausschüssen oder sonstigen Gremien Abhilfe schaffen kann – unmittelbar an die zuständige Abteilung der Kreisverwaltung zur weiteren Veranlassung weitergeleitet werden.
Veränderung der Leitlinie:
Der Kreisausschuss ist zuständig für eventuell weitere notwendige Regelungen zum Jugendkreistag.
9. Schaffung von Wohnraum – Antrag der CSU vom 10.11.2015
9.1. Der Kreisausschuss erkennt an, dass es notwendig ist, neuen Wohnraum im Landkreis zu schaffen.
9.2. Die Landkreisverwaltung wird weiterhin die Gemeinden, Genossenschaften und mögliche Investoren beratend unterstützen.
9.3. In Einzelfällen werden umlage- und finanzkraftschwache Gemeinden bei der Aufbringung des Eigenanteils und der Finanzierung nicht förderfähiger Kosten unterstützt. Die Entscheidung hierzu trifft im Einzelfall der Kreisausschuss.
9.4. Sollten sich einige Gemeinden zur Gründung eines Zweckverbandes entschließen, wird der Landkreis diese gerne beratend unterstützen, beispielsweise wie bei der Gründung der Kommunalen Verkehrsüberwachung.