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„Deutlich überwiegend wahrscheinlich“

Berg-Streit mit Schmack: Für die Stadt Regensburg war schlechter juristischer Rat teuer

Bevor die Mehrheit der Stadträte grünes Licht für die zweite Instanz im Rechtsstreit mit Schmack gab, wurde nichtöffentlich die höchst optimistische Einschätzung einer Berliner Großkanzlei zu den Erfolgsaussichten präsentiert. Von deren Prognose traf am Ende nichts zu.

Die Planungen im Gleisdreieeck haben für ein tiefes Zerwürfnis zwischen der Schmack GmbH und (Teilen) der Stadtverwaltung gesorgt. Foto: Herbert Stolz

„Wir Juristen können vielleicht keine Berge versetzen, aber manchmal können wir dafür sorgen, dass sie stehen bleiben“, lacht Thomas Troidl. Und man vermeint, der Stimme des bundesweit bekannten Regensburger Verwaltungsrechtlers einen Hauch von Häme entnehmen zu können.

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Kein Wunder. Beim Streit um den besagten Berg im Gleisdreieck, wo die Stadt Regensburg nun auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Schmack GmbH das Nachsehen hatte, hat Troidl die Bauträger vertreten. Der 12. Senat des VGH habe „nur drei Seiten gebraucht, um den immerhin 43 Seiten langen Schriftsatz einer Berliner Großkanzlei“ abzulehnen, mit dem die Stadt den Antrag auf Zulassung der Berufung durchsetzen wollte, so Troidl. „Ein absolutes Unikum“ sei diese Entscheidung. Das zeige sich auch in „Duktus und Wortwahl“ des Beschlusses.

Tatsächlich hatten die Richter des (für seine gelegentlich deutlichen Formulierungen bekannten) Senats, wie berichtet, ordentlich zugelangt. Die von Schmack beklagte Anordnung des Regensburger Umweltamts zur Beseitigung des Bergs sei „nicht nur vollkommen unverhältnismäßig, sondern auch komplett widersinnig“, heißt es unter anderem.

Nach erster Niederlage vor dem VGH: Viel Kritik an der Verwaltung eine OB ohne klare Linie

Bei der Stadt Regensburg scheint die Entscheidung in dieser Deutlichkeit einige Beteiligte ziemlich kalt erwischt zu haben. Vor allem die Stadträte. Denn die erwähnte Berliner Großkanzlei, spezialisiert auf Abfallrecht, um das es bei der Klage ging, hatte die Erfolgsaussichten der Stadt gegenüber diametral entgegengesetzt dargestellt.

Kann zwar keine Berge versetzen, aber dafgür sorgen, dass einer stehen bleibt: Dr. Thomas Troidl. Foto: Uwe Moosburger

Ein Blick zurück. Am 27. Juni 2022 hatte die Stadt im Berg-Streit ihre erste Schlappe vor dem Verwaltungsgericht Regensburg eingefangen. Quer durch die Parteien wurde Kritik an der Verwaltung, insbesondere am Umweltamt, geübt. CSU-Stadträtin Bernadette Dechant, immerhin Mitglied der größten Koalitionsfraktion, forderte über die von ihr organisierte „Bürgerbewegung Hohes Kreuz“ gar, beamtenrechtliche Sanktionen gegen die zuständigen Mitarbeiterinnen zu prüfen.

Von Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer gab es widersprüchliche Botschaften. Doch im Grunde war relativ rasch klar: Einerseits wollten maßgebliche Stellen innerhalb der Stadtverwaltung ihr Heil in der zweiten Instanz suchen. Andererseits gab es dafür innerhalb der Koalition keine eigene Mehrheit.

Spezialisierte Großkanzlei: Erfolg für Stadt „deutlich überwiegend wahrscheinlich“

Die Telefone liefen heiß, um andere Fraktionen für die Berufungsidee zu gewinnen. Und am 28. Juli 2022 präsentierte schließlich die von der Stadt beauftragte Berliner Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. ihre Sicht der Dinge in einer nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses. Hier wurde den Stadträtinnen unter anderem erklärt (entsprechende Belege und Aussagen liegen unserer Redaktion vor), dass:

  • das Verwaltungsgericht Regensburg das Abfallrecht „erkennbar fehlerhaft“ angewendet habe,
  • und der Antrag auf Zulassung der Berufung durch den VGH „deutlich überwiegend wahrscheinlich“ sei.

Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung halte die Stadt sich alle Optionen offen, erhalte den Druck auf die Schmack GmbH aufrecht und falls man sich doch noch einige, könne man den Antrag ja immer noch zurückziehen. Außer den Vertreterinnen von CSU und Brücke ließen sich davon alle Mitglieder des Verwaltungsausschusses überzeugen – es gab ein mehrheitliches Placet für die nächste Instanz, inklusive der Bewilligung entsprechender Gelder.

Verwaltungsgerichthof: Handeln der Stadt ist „unsachgemäß, unverhältnismäßig, rechtswidrig“

Am Ende traf nun keine der Prognosen der Berliner Abfallrecht-Spezialisten zu. Die Stadt wurde deutlich abgewatscht. „Unsachgemäß, unverhältnismäßig, rechtswidrig“ lauten weitere Vokabeln, die sich in dem Beschluss finden. Der Antrag auf Zulassung der Berufung, „der richtige Weg“, wie Oberbürgermeisterin und Rechtsreferent im Nachgang kundtaten, verursachte dem Vernehmen nach zusätzliche Kosten zwischen 80.000 und 90.000 (bei offiziell kommunizierten Gesamtkosten des Rechtsstreits von 186.250 Euro).

Es verwundert also kaum, dass nun zunächst die CSU nach vorne prescht und der Oberbürgermeisterin in Person des Kreisvorsitzenden Michael Lehner unter die Nase reibt, dass der Ausgang des Verfahrens „nicht überraschend“ sei „und genauso wie von uns vorhergesagt“. CSU-Stadträtin Bernadette Dechant schreibt der OB flankierend noch ins Stammbuch, dass diese „zumindest in der Lage sein“ solle, „sich kompetente Berater zu suchen“.

SPD-Fraktionschef: „Wirre mentale Erregungen der CSU-Fraktion“

Wenig amüsiert ist angesichts dessen SPD-Fraktionschef Thomas Burger. Er spricht von „wirren mentalen Erregungen aus der CSU-Fraktion“ und attestiert dem Koalitionspartner fehlende Reife. Ins Schwimmen kommt Burger aber dann doch, wenn man ihn fragt, warum er und seine Fraktion dem Gang in die nächste Instanz zugestimmt haben, er sich aber nun (gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung) „irritiert“ darüber zeigt, dass der Antrag auf Berufung tatsächlich gestellt, entschieden und abgewiesen wurde.

Vermisst eine ordnende Hand: SPD-Fraktionschef Thomas Burger. Foto: Bothner

Er habe alledem nur zugestimmt, um der Stadt alle Handlungsoptionen offen zu halten, rechtfertigt sich der SPD-Fraktionschef. „Verbunden war das mit der deutlich formulierten Erwartungshaltung, den Rechtsweg nicht bis zu einer neuen Entscheidung weiterzugehen, sondern die Energie vielmehr in zügige Verhandlungen zu investieren.“ Von der Meldung, dass es einen Beschluss gebe, sei er dann „kalt erwischt“ worden, so Burger. Und man hört den Unmut in seiner Stimme.

Burger vermisst OB und Umweltbürgermeister als „ordnende Kraft“

„Die Oberbürgermeisterin sollte mehr als ordnende Kraft in Erscheinung treten“, meint er schließlich. Man habe gelegentlich den Eindruck, insbesondere bei diesem Verfahren, dass Teile der Stadtverwaltung in unterschiedliche Richtungen liefen.

Schließlich fügt Burger noch an, dass Gertrud Maltz-Schwarzfischer zwar die Verwaltungschefin sei, aber es gebe ja auch noch untergeordnete Ebenen, die eingreifen könnten – „zum Beispiel den Umweltbürgermeister“, zuständiger Referent für das Umweltamt, an dem viele ihre Kritik an der Stadtverwaltung in diesem Fall festmachen.

Umweltbürgermeister: „Habe mehrfach auf Einigung gepocht.“

Umweltbürgermeister Ludwig Artinger wiederum will das nicht auf sich sitzen lassen. „Die Beseitigungsanordnung des Umweltamts stammt aus dem Jahr 2019, also vor meiner Zeit.“ Wenn dann dagegen geklagt werde, sei das Gegenstand eines Gerichtsverfahrens und liege außerhalb seiner Zuständigkeit. „Da bin ich nicht involviert.“

Er habe mehrfach und dokumentiert darauf gepocht, sich mit Schmack an einen Tisch zu setzen und Lösungen zu suchen. Dann sei schließlich die Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg gekommen. Und bei den Beratungen über das weitere Vorgehen habe man sich externe Expertise geholt. „Die Einschätzung der beauftragten Kanzlei war damals sehr optimistisch“, so Artinger.

„Den Hut hat nur eine auf.“

Deshalb habe auch er zugestimmt, den Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Allerdings sei (auch) bei ihm die Erwartungshaltung gewesen, dieses Verfahren nicht durchzuziehen, sondern dadurch nur „auf Augenhöhe“ mit den Schmacks zu bleiben, während man nach einer Einigung sucht. „Dieser Haltung kann ich nichts Schlechtes abgewinnen.“

Bürgermeister Ludwig Artinger: „Kann dieser Haltung nichts Schlechtes abgewinnen.“ Foto: Archiv/om

Dass das Verfahren nun durchgezogen wurde, ohne dass man eine Einigung mit Schmack erzielt habe, „überrascht und enttäuscht“, so Artinger. Kritik daran, dass er nicht ordnend eingegriffen habe, weist der Bürgermeister zurück. „Bei den Verhandlungen mit Schmack sind viele Ämter beteiligt. Und da gibt es dann nur eine, die den Hut auf hat.“

Einigung oder neuer juristischer Anlauf?

Trotz all dem Tohuwabohu innerhalb der Koalition hofft Rechtsanwalt Troidl nun im Sinne seiner Mandanten, „dass man nun, wo die rechtlichen Fragen endlich für alle geklärt sind, diese Planungen schnell wieder gemeinsam fortsetzt und zeitnah erfolgreich abschließt“. Doch gewiss scheint dies keineswegs.

Denn noch etwas weiteres ist der Einschätzung zu entnehmen, welche die Berliner Abfallrechtler in jener Sitzung im Juli 2022 präsentierten. Nämlich, dass man sich dem Berg auch mit bau- und immissionsschutzrechtlichen Mitteln nähern könnte, um für dessen „verlässliche Stilllegung“ zu sorgen. Vielleicht findet man ja bei der Stadt erneut Spezialisten, die dazu eine optimistische Prognose abgeben.

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Kommentare (13)

  • Native

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    Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Recht bekommen bedeutet also, das Gericht von der eigenen Version zu überzeugen und zu zeigen wer den Hut aufhat. Umweltschutz? – „Das macht doch nichts, das merkt doch keiner.“ Da schlagen wir ein Ei drüber. Nach uns (nach unserer aktiven Einflussnahme), die Sintflut. Wer ist hier der wahre „Leftutti von der Gasanstalt?“ Man weiß es nicht!

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  • Interressierter Mitleser

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    Die Gerichte in der Regensburger Provinz sind wohl doch ned ganz ahnungslos. Wen verwundert es, dass die Grosskanzlei bei deren Stundensätzen Erfolgsaussichten sehen? Was schade ist, es ging wieder Jahre nichts voran. Laut RD hat der Vorsitzende des VG Regensburg in der Verhandlung genau das gesagt, was jetzt auch VGH geschrieben hat. Wenn der damals vorgeschlagene Vergleich von Stadt angenommen worden wäre, wären Erdhaufen schon beprobt und auf Kosten von Schmack untersucht worden. Dann könnte es jetzt weitergehen. Aber nein, man will es anders und diskreditiert die Erste Instanz. Was hat Dr. E. der MZ in den Raum gestellt? Der Vorsitzende sei ja als Bewerber um Rechtsreferenrenposten bei Stadt unterlegen gewesen. Also billige , persönliche Revanche? Offenbar nicht. Schon das VG hat in den Gründen der Entscheidung geschrieben, selbst wenn es Abfall wäre, ist Bescheid unverhältnismäßig und ermessensfehlerhaft. Damit gibt es auch keine grundsätzlich Rechtsfrage beim VGH zu klären. Mit einer Führungsentscheidung einer gut beratenen OB hätte man sich viel Zeit , Geld und Aufwand sparen können.

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  • Hartl Norbert

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    Bereits vor dem ersten Urteil war jedem logisch denkenden Menschen klar, dass die von der Stadt verlangte Lösung unsinnig ist. Entscheidungsträger der Stadt ist übrigens nicht das Umweltamt, sondern Oberbürgermeisterin, Bürgermeister und Stadtrat. Die sind auch für die hohen Prozesskosten verantwortlich. Wenn Herr Dr. Burger und Herr Artinger nun unschuldig sein wollen, kann ich nur lachen. Burger und seine SPD haben zusammen mit anderen das Geld für eine Revision bereitgestellt. Herr Artinger und die Oberbürgermeisterin haben noch vor zwei Monaten in einem Brief an die Firma Schmack die Schuld der Firma Schmack gegeben und die Meinung vertreten, die Stadt habe recht. Das war kurz vor dem Revisionsurteil. Die CSU und Frau Freudenstein, die den Brief nicht unterschrieb, bewiesen hier mehr Weitsicht.
    Leider bilden sich viele der Politiker keine eigene Meinung, sondern schwimmen bei Abstimmungen mit. Wenn es schief geht, reden sie sich mit fadenscheinigen Begründungen raus, siehe Dr. Burger und BM Artinger
    Das Gleisdreieck könnte längst bebaut sein und neue Wohnungen wären entstanden. Ich kann nur wieder appellieren, die Rechthaberei von Seiten der Stadt zu beenden und für neue Wohnungen zu sorgen.

    Norbert Hartl

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  • Native

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    Demokratie heißt Volkssouveränität, Mehrheitsherrschaft, verfassungsmäßige Ordnung, allgemeine Wohlfahrt, Pluralismus, Rechts- und Sozialstaatlichkeit, Schutz des Privateigentums, allgemeine Volkssouveränität, Mehrheitsherrschaft, verfassungsmäßige Ordnung, allgemeine Wohlfahrt, Pluralismus, Rechts- und Sozialstaatlichkeit, Schutz des Privateigentums etc.

    Ob hier im Vorfeld, ausschließlich die demokratischen Grundprinzipien im Vordergrund standen, man weiß es nicht!

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  • Auch a Regensburger

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    Eigentlich traurig. Den Bewohnern des Stadtostens hätten schon längst eine aufgewertete Naherholung und Infrastruktur. Der Wohnungsmarkt wäre etwas entspannter, da mehr Wohnungen. Projekte wie die soziale Stadt und radfreundliches Regensburg wurden mit der Verzögerung untergraben.
    Der Stadtrat kämpft für etwas schlechtes für die Stadt. Hätte Sie gewonnen, hätte die Stadt verloren.
    Kann ja sein, dass ein Stadtrat bei allen Projekten nicht viel Hintergrundwissen haben kann und sich auf seine Fachstellen verlassen muss. Aber nachdem dieses Thema nun schon lange exponiert ist, sollte auch der letzte Schnarchzapfen im Stadtrat sich ein anständiges Bild gemacht haben.
    Sinn des Berges und das man einen will steht nicht zur Diskussion. Material aus der Nähe zu verwenden ist schlüssig. Berg wurde getestet und konnte selbst getestet werden. Berg weg und wieder hin wäre ökonomisch, ökologisch, zeitlich und hinsichtlich der Belastung der Anwohner unsinnig. Ein Gericht hat geurteilt und gesagt es passt. Jetzt nochmals für einen weiteren Prozess in zweiter Instanz zu votieren, ist unglaublich.
    So wenig Hirn und Vernunft kann man nicht zugestehen. Vielleicht wäre es mal an der Zeit Politik für die Bürger zu machen und mit dem Kindergarten aufzuhören.
    Lieber Stadtrat, bekommt den Laden in Griff und schaut das der Laden nicht Allen auf der Nase rumtanzt.

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  • Native

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    Es wird immer enger – nicht mehr viel Zeit!

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  • Joachim

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    Greislicher kann eine Wohngebiet ums Gleisdreieck nimmer werden. Zwei sind schon fast fertig Candis und Kunstpark und als Krönung jetzt vielleicht noch ein Triangolo?

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  • xy

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    Unter Schörnig im Rechtsamt wäre das alles nicht passiert.

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  • Gscheidhaferl

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    Ich möchte auf Zweierlei hinweisen. Zum einen darauf, wie das schäbige Spiel heißt, dass die mit Ämtern ausgestatteten Personen (und da gehört in diesem Zusammenhang als Stadtrat auch Herr Burger dazu) zur Aufführung zu bringen versuchen: Verantwortungsdiffusion. Die eigentlich nicht zu leignende (Teil-)Verantwortung soll durch Beimischung letztlich unerheblicher Details (“das war aber anders abgesprochen, als es schriftlich dokumentiert wurde” bzw. “wenn das Gutachten nicht gesagt hätte, die Chancen stünden gut…”) verwischt werden. Alle Beteiligten sind aber erwachsen und ihnen ist die Verantwortung für die getroffenen Entscheidung rechtmäßig übertragen worden. Aus der sollten wir sie also auch nicht entlassen.

    Zum anderen wollte ich auf den Zufall eingehen, dass nur die Fraktionen, die mutmaßlich am meisten von der ‘politischen Landschaftspflege’ der Immobilienwirtschaft profitiert haben, sich hinsichtlich der Beschreitung des Klagewegs zurückgehalten haben. Deren Urteil ist in der Sache also vermutlich ebenso unerheblich, wie die Einholung der Einschätzung der Erfolgsaussichten bei eben der Kanzlei, die von einer weiteren Verhandlung profitieren würde. Als ob es keinen Grund gäbe, dass wir ansonsten auf die Unabhängigkeit von Gutachtern, Richtern (was ist Herr Artinger nochmal von Beruf?) etc. pochen. Eine Farce an allen Ecken und Enden.

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  • Noch ein Regensburger

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    Herr Hartl, Sie haben Recht mit Ihrer Feststellung, dass die OB und die Referenten in der Verantwortung sind, auch die Stadträte. Eine fachlich richtige oder vertretbare Entscheidung können sie aber nur treffen, wenn der Sachverhalt und seine rechtliche Bewertung umfassend und sauber aufgearbeitet sind. An sich müssten die Fachleute in der Stadtverwaltung hierzu in der Lage sein, so kompliziert stellte sich der Sachverhalt und die Rechtslage nicht dar. Dass eine renommierte Rechtskanzlei beauftragt wurde, ist ein Indiz dafür, dass es in der Stadtverwaltung eine extrem unterschiedliche Beurteilung gegeben hat. Diese Auseinandersetzung wäre wohl im Stadtrat weiter ausgetragen worden und über die ökologischen Interessengruppen in die Öffentlichkeit getragen worden. Um nicht letztlich den Schwarzen Peter in der Hand zu haben und nicht mehr los zu werden, hat man die Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Nun ist die entscheidende Frage, wer den Sachverhalt und die Erwartung, welches Ergebnis herauskommen soll, an diese kommuniziert hat. Meine Vermutung: die Abteilung Naturschutz und Abfall. Das danach vorliegende Gutachten war unangreifbar und enthob gleichzeitig alle Beteiligten der Verantwortung. Führungsstärke in der Verwaltung und im Stadtrat hätten mehr erfordert. Nur, wenn Sie an Ihre Zeit im Stadtrat zurückdenken, müssen Sie sich fragen (lassen), ob es damals anders war.

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  • Noch ein Regensburger

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    Das ist nicht Ihr Ernst xy! Er und seine Frau sind die höchstwahrscheinlich treibenden Kräfte, dass es soweit gekommen ist.

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  • Horst

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    Wenn ein Bürokrat Mist baut, wie offensichtlich in diesem Fall, dann ist so ein langezogener Rechtsstreit immer noch das kleinere Übel. Die Alternative wäre den Fehler einzugestehen. Das geht garnicht. Wo kommen wir den da hin? Am Schluss kommen dem Bürger Zweifel an der Unfehlbarkeit der Bürokraten? Wo sollen wir da hin kommen wenn jeder die Stadtverwaltung hinterfragt?
    Ein Bürokrat schneidet sich lieber den rechten Arm ab, als einen Fehler zuzugeben. Selbstkritische Leute kann man dort nicht brauchen.

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