Befangenheitskarussell bei Rieger-Anklage
Im Vorfeld der Entscheidung über die Zulassung der Anklage gegen den CSU-Landtagsabgeordneten Franz Rieger haben sich insgesamt sechs Richterinnen und Richter am Landgericht Regensburg wegen einer möglichen Besorgnis der Befangenheit selbst angezeigt. Darunter alle Mitglieder der zuständigen Kammer.
Mit „besten Kontakten in die hiesige Richterschaft“ soll er gedroht haben, wenn man dem Bauträger Thomas Dietlmeier glauben darf: der Landtagsabgeordnete Franz Rieger. Über sechs Monate ist es her, seit die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den früheren Regensburger CSU-Chef erhoben hat. Erpressung, Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Verstöße gegen das Parteiengesetz lauten die Vorwürfe, die sich zu einem Großteil auf Aussagen Dietlmeiers stützen.
Der Unternehmer hatte unter anderem ausgesagt, dass Rieger von ihm Spenden in Höhe von 60.000 Euro für seien Landtagswahlkampf gefordert habe – verbunden mit dem Hinweis, dass er, Dietlmeier, hoffentlich wisse, wer künftig über Baugenehmigungen und Baugebiete entscheiden werde. Flankiert haben soll Rieger all das mit dem Hinweis auf seinen vermeintlichen Einfluss bei der lokalen Presse und eben bei der „hiesigen Richterschaft“.
Juristen in einer kleinen Stadt
Nicht unbedingt Riegers „beste Kontakte in die hiesige Richterschaft“ scheinen aber nun ein Grund dafür zu sein, dass sich eine Entscheidung über die Zulassung der Anklage gegen ihn verzögert, sondern die Tatsache, dass man sich unter Juristen, wie auch er einer ist, kennt, zumal in einer kleinen Stadt wie Regensburg. Insgesamt sechs Richterinnen und Richter haben sich nämlich zuvor selbst angezeigt – wegen einer möglichen Besorgnis der Befangenheit. Darunter sämtliche Mitglieder der Kammer, die diese Entscheidung treffen muss.
Den Anfang machte unmittelbar nach Erhebung der Anklage Elke Escher. Sie kenne Rieger vom Studium und von teils privaten Feiern des CSU-Politikers teilte die damalige Vorsitzende der sechsten Strafkammer dem Landgericht Regensburg Anfang Januar mit. Eschers Selbstanzeige wurde stattgegeben. Ebenfalls wegen einer möglichen Besorgnis einer Befangenheit angezeigt hatte sich damals ihr Vertreter, er kennt Rieger vom Jugendfußball. Allerdings haben sich diese Entscheidungen prozessual überholt.
Wirtshaus, Geburtstagsfeiern und politische Konkurrenz
Escher ist seit April Vorsitzende der Jugendkammer. Die sechste Strafkammer arbeitet nun mit neuer Besetzung: Vorsitzender ist Richter Marcus Lang, Beisitzer sind Dr. Ronald Moosburner und Dr. Theresa Kalteis. Und prompt gab es von allen Mitgliedern der Kammer sowie von einem Vertreter weitere Selbstanzeigen wegen möglicher Besorgnis der Befangenheit.
Lang wohnt im selben Ortsteil wie Rieger. Er besuche regelmäßig dasselbe Lokal, wo es in der Vergangenheit „häufiger zu Gesprächskontakten bei (nicht verabredeten) Zusammentreffen“ gekommen sei, heißt es von der Pressestelle des Landgerichts. Moosburner ist Mentor einer SPD-nahen Studienförderung und habe „in diesem Zusammenhang Kontakt mit potentiellen politischen Konkurrenten des Angeschuldigten“.
Bei Richterin Kalteis war eine „aus der Schulzeit herrührende Bekanntschaft“ zwischen ihren Eltern und Franz Rieger der Grund für die Selbstanzeige. Es habe vor dem Hintergrund dieser Bekanntschaft „gelegentlichen Zusammentreffen auf Geburtstagsfeiern“ gegeben. Der 1. Vertretungsrichter der sechsten Kammer schließlich ist Mitglied eines CSU-Ortsverbands aus dem Regensburger Umland und habe „in diesem Zusammenhang Kontakt mit potentiellen (parteiinternen) politischen Konkurrenten des Angeschuldigten“.
Selbstanzeigen „oft unbegründet“
Eine Selbstanzeige „dient nicht dazu, Befangenheit zum Ausdruck zu bringen“, so Gerichtssprecher Thomas Polnik. „Vielmehr sollen durch sie die Verfahrensbeteiligten in die Lage versetzt werden, eine Besorgnis der Befangenheit anzumelden, wenn der mitgeteilte Sachverhalt aus ihrer Sicht Anlass dazu bietet.“ Die Häufung von Selbstanzeigen in diesem Fall „ dürfte damit zu erklären sein, dass Richter erfahrungsgemäß aus prozessualer Vorsicht dazu neigen, auf Umstände hinzuweisen, die als Anzeichen einer außerberuflichen Beziehung zu Verfahrensbeteiligten interpretiert werden könnten“. Im Ergebnis würden sich sich solche Selbstanzeigen „oft als unbegründet“ erweisen.
Und so war es auch in diesem Fall. Die sechste Strafkammer kam (jeweils ohne Mitwirkung der sich selbst anzeigenden Mitglieder/Vertreter) am Ende zu dem Ergebnis, dass sämtliche Selbstanzeigen unbegründet seien. Der letzte Beschluss fiel vor knapp drei Wochen, am 5. Juni. Rieger habe „in keinem Fall die Besorgnis der Befangenheit geäußert“, so Polnik.
Schlegl-Anklage liegt über ein Jahr zurück
Damit kann die Kammer nun in ihrer Ursprungsbesetzung darüber entscheiden, ob die Anklage gegen Franz Rieger und seinen früheren Wahlkampfmanager Peter Kittel zugelassen wird. Wann das der Fall sein wird, ist laut Polnik aber nach wie vor nicht absehbar. Sowohl Rieger wie auch Kittel bestreiten die Vorwürfe.
Ebenfalls weiter nicht absehbar ist eine Entscheidung über die Anklage gegen Christian Schlegl. Die Staatsanwaltschaft legt dem früheren CSU-Stadtrat Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Verstöße gegen das Parteiengesetz sowie uneidliche Falschaussage (Schlegls Zeugenaussage im ersten Korruptionsprozess) zur Last. Am 2. Mai 2019 hat die Staatsanwaltschaft hier Anklage erhoben – vor über einem Jahr.
Mr. T.
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Feiglinge! Die/der nächste wird sich wohl befangen erklären weil es passieren kann, dass Rieger mal aus einer Seitenstraße mit dem Auto kommen kann während man an der Einmündung vorbei radelt. Zum Glück wurde den Anzeigen nicht zu viel Glauben geschenkt in dieser Spezlwirtschaft.
Donald
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Regensburg ist politisch gesehen schon eine richtige „shithole“ Stadt.
Dieter
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Gut, dass dies alles vor einem möglichen Gerichtsverfahren angezeigt wird und nicht währenddessen bekannt wird.
Was mich wundert: Befangenheit muss ja nicht automatisch etwas negatives für den Angeklagten bedeuten. Warum sollte also Rieger bei Bekannten etwas dagegen haben, dass sie in der Kammer sind?
Oder kann die StA auch jemanden hier anlehnen?
KW
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Lustig finde ich den Satz im Artikel ‘Rieger habe „in keinem Fall die Besorgnis der Befangenheit geäußert“, so Polnik.’
Das wundert ja nun nicht, wenn es sich bei den diversen RichterInnen, etwas überspitzt formuliert, um Leute handelt die sich regelmäßig in Riegers Stadel in Prüfening draussen auf ein paar Halbe getroffen haben. Von denen Rieger also eher wohlwollendes Urteilen erwarten kann.
Mathilde Vietze
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Was müssen sich da andere Angeklagte denken, die nicht so gute Beziehungen haben?
Und ich dachte mir immer, die Richter seien unabhängig.
Meier mit „ei“
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Dem Rieger kann das alles egal sein, weil er finanziell mehr als ausgesorgt hat, im Gegensatz zum Wolbergs. Schließlich ist/ war er Großgrundbesitzer in Regensburg West und hat einen Haufen Immobilien.
Tröster
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Damit dürfte eigentlich eines klar sein: So ein Prozess müsste “außerhalb”, also nicht in Regensburg verhandelt werden, meinetwegen in Augsburg, Nürnberg oder München, wo die “Kontakte” und die Einflusssphäre eines Herrn Rieger vielleicht weniger weit reichen.
(Allerdings: Wo in Bayern hat die CSU nicht ihre Finger im Spiel?)
XYZ
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Wouw – das ist ja der Hammer: alle Selbstanzeigen unbegründet – vielleicht ist ja die gesamte Justiz nicht so ganz unbetroffen, man hat und pflegt ja seine Kontakte.
Skyrider
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“Damit kann die Kammer nun in ihrer Ursprungsbesetzung darüber entscheiden, ob die Anklage gegen Franz Rieger und seinen früheren Wahlkampfmanager Peter Kittel zugelassen wird. Wann das der Fall sein wird, ist laut Polnik aber nach wie vor nicht absehbar”.
Rieger “droht” angeblich mit „besten Kontakten in die hiesige Richterschaft“, ein Teil der 6. Kammer hält sich selbst für “befangen”, die Strafkammer kommt dann dennoch am Ende zu dem Ergebnis, dass sämtliche Selbstanzeigen unbegründet seien.
Jede andere Entscheidung wäre doch zum “Desaster” für die zuständige Kammer geworden.
Auf die Entscheidung über die Zulassung der Anklagen darf man gespannt sein.
Aber egal, dafür hat Wollbergs ja zwei Stück abbekommen……
XYZ
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Sieht also wohl jedenfalls nach Freispuch aus, hab’s schon mal kommentiert: warte auf den dritten Prozess, da sind dann alle schuldfrei.
XYZ
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Ansonsten jeden Respekt an die Redaktion: weder BR noch SZ noch Wochenblatt berichten bisher darüber – dabei sind die Selbstanzeigen einer gesamten Kammer mehr als aufschlussreich, auch wenn der Pressesprecher des LG das zu verharmlosen versuchte – der Vorgang ist sicherlich einmalig.
kernel
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XYZ – 100 Prozent Zustimmung.
Und dies ist nicht das erste Thema bei dem RD vor SZ und MZ berichtet. Eigentlich schade.
Johannes
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Im Zusammenhang mit Schlegl:
“Am 2. Mai 2019 hat die Staatsanwaltschaft hier Anklage erhoben – vor über einem Jahr.”
Darf das Gericht die Entscheidung über die Zulassung der Anklage beliebig lange verzögern oder gibt es da eine Frist, nach deren Ablauf die Anklage dann automatisch nicht mehr zugelassen wird ?
Hat schon ein Geschmäckle…
R.G.
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Drum ist Ostfriesland für Deutschland so wichtig.
Als Hoffnung, dass in ihrem Lande einer vor Gericht gebracht werden könne, bei dem sich vorher in ganz Restdeutschland die Richter befangen erklärten mussten.
Piedro
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Einerseits sind diese Befangenheitsanträge eine Formalie, andererseits sollte man sie durchaus prüfen. Dass Herr R. nicht besorgt ist, wenn sein Prozess in den Händen von mehr oder minder guten Bekannten ist verwundert nicht. Dass daraus keinerlei Besorgnis resultiert aber sehr wohl. Zur Vertrauensbildung trägt diese Entscheidung bestimmt nicht bei. Was spräche dagegen, die Verhandlung an ein anderes Gericht zu geben? Von Richtern wird eine besondere Objektivität verlangt. Hier scheint diese nicht ohne weiteres gegeben zu sein. Ein is doch wurscht der Entscheider gegenüber allen, die eine Besorgnis der Befangenheit äußerten, ist da nicht hilfreich. Welches Kalkül steht dahinter? Dass Jugendfreundschaften nicht ins Gewicht fallen? Es einen Richter nicht interessiert, wie er im heimischen Gasthaus angesehen und -gesprochen wird? Oder dass man in der Provinz Regensburg eh über solche Hindernisse erhaben ist und sowas im eigenen Stall zu bleiben hat? Eine unglückliche Entscheidung, für mich nicht nachvollziehbar.
Anonymous
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Servus Herr Herzig, ich weiß was das ist, unser Rechtskunde-Richter-Lehrer war ziemlich gut. ;) Wenn jedoch eine ganze Kammer die Besorgnis der Befangenheit äußert macht es wenig Sinn darauf zu verweisen, denn der gesetzliche Richter soll unparteiisch und unbefangen sein. Wenn die ganze Kammer besorgt ist, das nicht erfüllen zu können, steht dem Bestellen eines anderen Gerichtes doch formal nichts im Wege, wenn vor Ort sonst keiner verfügbar ist, der diese Sorge nicht hat, oder irre ich da? Ist ja nicht so, dass R über einen unbegrenzten Richterpool verfügt. Das Bestellen eines anderen Gerichtes erscheint mir da wirklich sinnvoll. Alle (!) Ablehnungsgesuche abzuweisen erscheint mir dagegen fragwürdig. Das sieht so aus, als ob das Verfahren auf Teufel komm raus in R verbleiben soll, und da darf man sich schon fragen warum das so ist.
Meinen Sie Herr R. würde darauf bestehen, dass sein Verfahren in R. eröffnet wird, obwohl die Richter ihre Besorgnis erklärten? Dann dürfte man sich erst recht fragen warum das so ist.
Alfred Meier
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Kommentar gelöscht. Das alles hat nichts mit der von Ihnen angegriffenen Person zu tun.
Piedro
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@Günther Herzig
Zumindest war ich wohl damit überfordert meinen Nick einzutragen…
Als Jurist die Überforderung von Laien festzustellen ist keine Glanzleistung. Ihre Anekdote las ich, sie bestätigt, dass der Verweis an ein anderes Gericht durchaus möglich ist. Wenn es in R. genug andere Richter gibt, die das Verfahren führen könnten, warum sollen dann gerade die verhandeln, die Besorgnis der Befangenheit geltend machen?
Ich sage nur, dass dies einen seltsamen Eindruck macht. Sie sagen: nö, das passt schon. Na dann…
XYZ
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Soweit ich weiss war – oder ist? – die evtl. anzuklagende Person leitend in regionalen forensischen Beiräten tätig, bei JVA und BKH: da könnte ggf. eine weitreichendere Besorgnis der Befangenheit bestehen – zumindest der regionale Deckungsbereich mit der Strafjustiz dütfte identisch sein.
Mr. B.
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Zunächst mal wieder großen Dank an R-D für diese Berichterstattung!
Meiner Meinung nach berichtet auch zu diesem Thema kein Medium so sachlich und umfangreich!
Ich frage mich nämlich auch schon längst, warum zu den genannten Themen nichts weitergeht?
Jetzt hat es zumindest den Anschein, dass es in unserer Provinz so aussieht, als hätten wir bei Gerichte kein Personal mehr, dass sich traut, warum auch immer, sich dieser Vorgänge zu einer bestimmten Partei anzunehmen!?
Ich verstehe schon, dass eine mögliche Befangenheit schon vor Prozessbeginn angezeigt werden muss.
Aber wenn es sich in diesem Falle so verhalten sollte, wie im Text oben geschildert, dann verstehe ich ehrlich gesagt die Welt nicht mehr!
Wie tief sind wir, ohne dass wir es gemerkt haben schon gesunken und wie tief können wir in unserer Demokratie noch fallen?
Heißt es nicht immer, jeder ist vor dem Gesetz gleich!
Hier kommen m. E. jedoch erhebliche Zweifel auf!!!!!!!!!!!!!!!
Da ich kein Rechtsgelehrter/ Rechtsstudierter bin, möge mir doch bitte mal jemand erklären, wann alle diese Vorhaltungen gegen die CSU-Herren verjährt sind!
Ich glaube, wir hatten das ja schon mal in diesem Zusammenhang!
Denn, mit dem angedrohten Einfluss des Herrn R. bei der Justiz gegenüber der Aussage des Immo-Chefs D. , scheint dieser ja offensichtlich die Wahrheit gesagt zu haben, oder irre ich da?????
Diese Stadt ist so gesehen einfach der Wahnsinn und das meine ich nicht im positiven Sinne!!!
Bitte R-D bleibt dran, denn in Regensburg scheint noch vieles nicht aufgeklärt, was aufgeklärt werden soll und auch muss!!!!
XYZ
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Nochmals nachrechertiert: Laut CSU/Landtag ist Dr.F. R. bis heute (!) Vorsitzender des Massregelvollzugs am BKH R und Vorsitzender des Anstaltsbeirats der JVA R: und da sollte es keine allgemeine Besorgnis der Befangenheit geben? Warum legt er diese Ämter nicht nieder, wenn Anklage zu prüfen? Verweisung an ein anderes LG durch das OLG N?
Totenhosen
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Ein normaler Bürger muss das nicht unbedingt verstehen in Regensburg sowie Bayern.
Hans Schaidinger (CSU Oberbürgermeister der Stadt Regensburg ca.18 Jahre war er im Dienste des Staates) sowie Franz Rieger (CSU Landtagsabgeordneter) zum zweiten mal Amtsträger im Dienste des Staates.
Da zögert die Justiz zu Ermitteln oder langsam (Franz Rieger) besser sogar Einstellung wie bei (Hans Schaidinger) und volle Pension zu 100% Leben lang wow super….Als Symbol sogar Ehrenbürger der Stadt Regensburg.
CSU an der Macht in Bayern seit 70 Jahren.
Alles gut…..weiter so.
XYZ
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Zu verweisen auf das BayStVollzG, Abschnitt 4, Art. 185 Abs.3: “Die Mitglieder der Beiräte arbeiten ehrenamtlich” – werden also als Beamte eingestuft, es gibt auch geregelte Amtszeiten – das Abgeordneten-Privileg zu Parteispenden gilt da nicht – warum wird das Amt unter Anklage nicht niedergelegt?
highwayfloh
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Meine Meinung:
Es ist traurig und beschämend, was sich die Justiz in Regensburg leistet. Einerseits der Prozeß gegen Wolbergs, bei dem mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln agiert wurde, andererseits die ähnlich angesiedelteten Fälle, bezüglich CSUlern:
Bei Schaidinger wurde – meine persönliche Meinung – die Verjährung (evtl sogar bewusst in Kauf) genommen / provoziert (hier sollte mal RD in eine tiefere Recherche gehen!).
Bei Schlegl wird dies so “larifari” gehandhabt, was die Richterschaft anbelangt. Das kann es _nicht_ sein, wenn die Glaubwürdigkeit der Regensburger Justitz wieder hergestellt werden soll. Das Verfahren ist zwangsläufig und notwendigerweise an ein anderes Gericht abzugeben, ansonsten verkommt das Verfahren zu einer Farce.
Man darf nicht vergessen, dass, wenn auch bezüglich der prozessbezogenen Thematik, die Verfahren doch zusammen hängen und man das Gesamtgeschehen eben nicht nur singilär betrachten darf, sondern im Zusammenhang sehen muss:
Die Neuwahl des OB – Postens in Regensburg steht an!
CSU:
Ewiges Geplänkel zwischen Landkreis-CSU und der Stadt-CSU und in letzter Folge demontiert Ex- und Alt-OB sogar im aktiven Wahlkampf seinen Zögling Schlegl. Infolge dessen gewinnt Wolbergs (SPD) die Wahl und wird OB.
Dies passt natürlich der CSU wiederum nicht und prompt kommen Korruptionsvorwürfe gegen Wolbergs auf mit bekanntem Ausgang. Nach wie vor stellt sich mir da die Frage, ob da im Hintergrund nicht ganz was anderes gelaufen ist, was zur Anzeige und Anklage gegen Wolbergs geführt hat. In dieser Richtung habe ich seinerzeit einen Leserbrief an die MZ-Redaktion geschrieben, als der Wolbergs-Prozeß noch im gange war, mit der Antwort der MZ, dass dieser in der Redaktion sehr heiss diskutiert worden sei, aber man ihn nicht drucken würde, ausser ich würde dafür Beweise liefern. Ein paar Wochen später, wurde aber ein Leserbrief abgedruckt, welcher, zwar nicht so drastisch und deutlich, wie ich es formuliert hatte, sehr wohl abgedruckt, auch wenn dieser im Prinzip den gleichen Sinnes-Inhalt hatte, wie mein unveröffentlichter Leserbrief. Dieser Ausflug zum Verständnis meiner Sichtweise.
Sieht man sich die ganzen Geschehnisse nicht nur in der Makro-Perspektive an, so ergeben sich übergreifend, sehr wohl Zusammenhänge, welche bislang -gerade _entlastend_ für Wolbergs _NICHT_ berücksichtigt wurden. Um so mehr ist es völlig absurd, wenn “pro forma” die “Befangenheitsvermutung” dann von offizieller Seite völlig beiseite gewischt wird, denn damit ist eigentlich klar, dass einem glatten Freispruch bezüglich Schlegls nichts mehr im Wege steht. Das kann und darf es _nicht_ sein!
XYZ
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Das Amt eines Vorsitzenden eines JVA-Beirats, der vom bayr. Landtag berufen wird, ist unmittelbar gleichzusetzen mit dem Amt eines Schöffen, z.B. am LG: beide sind Ehren-aber Beamte, die zwar keine reguläre Entlohnung erhalten, aber Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder. Zu zitieren 52 Abs.1 Nr.2 GVG:”Ein Schöffe ist von der Schöffenliste zu streichen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, bei deren Vorhandensein eine Berufung zum Schöffenamt nicht erfolgen soll” – und was tut der Landtag: nichts?
KW
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Ja mei. Mir san mir. Oder heisst es nicht so in Bayern?
Korruption und Filz auf absolut allen Ebenen, gesellschaftlich akzeptiert oder besser gesagt gewollt, solange nur die heilige Dreieinigkeit “Bayern = CSU = katholische Kirche” weiter gilt.
Es tut sich zwar langsam zwar was gegen diesen abstossenden Opportunisten-Filz, aber in manchen Ecken Bayerns kann man den Eindruck gewinnen wir schrieben noch das Jahr 1985 und FJS wäre noch am Leben.
XYZ
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Noch ein kleiner Nachtrag: im frz. Rechtssystem gibt es ein renvoi=Verweisung an ein anderes Gericht der gleichen Art durch den zuständigen Gerichtspräsidenten – wäre hier das OLG N – wegen des Verdachts der Befangenheit des gesamten Spruchkörpers – wofür bereits die Besorgnis der ‘Parteilichkeit’ (!) ausreicht.
KW
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@Günther Herzig
wenn man bedenkt wie sehr Sie einverstanden waren mit sämtlichen rechtlichen “Geschützen” die gegen den Noblen aufgefahren wurden und jetzt sieht, wie vehement Sie all jene angehen, die gleiches auch für CSU-Parteimitglieder fordern (Sie nutzen Begriffe wie “Populisten”, “Lynchjustiz”, “alles Laien” etc.), kommt man nicht umhin, eine gewisse Un-Neutralität bei Ihnen zu erkennen.
highwayfloh
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@Günther Herzig:
Es ist eher traurig, dass Sie offenbar nicht in der Lage sind meine Kommentare im Kontext richtig einzuordnen. Ja, ich habe bezüglich manchen Punkten beim Wolbergs-Prozeß geäussert, dass ich so manches nicht nachvollziehen kann, was da von Seiten der Staatsanwaltschaft, der Polizei und dem Gericht stattgefunden hat. Zugleich habe ich aber auch geäussert, dass das Urteil jetzt so zur Kenntnis zu nehmen und erstmal zu aktzeptieren ist.
Wenn ich jetzt feststelle – für mich persönlich, dass es sehr seltsam ist, wenn sich die Regensburger Justitz für Zuständig erklären lässt, was das Schlegl-Verfahren angeht, dann bestehen IMHO berechtigte Zweifel an einen neutralen und sachlichen, ein am Strafrecht ausgerichtetem Verfahren. Dies hat weder etwas mit Populismus noch mit der Forderung nach Lynchjustiz zu tun, rein gar nichts!
Diese Vorwürfe müssen Sie schon an andere richten, welche sich wirklich sehr extrem zum Wolbergsprozeß geäussert haben.
highwayfloh
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@Günther Herzig, geben Sie mir doch bitte nochmals ihre Emailadresse, damit wir vertieft einen Chat (IRC) vereinbaren können, um tiefer darüber zu diskutieren. Vielen Dank.
Ergänzend zu meiner vorherigen Antwort an Sie möchte ich noch folgendes Anmerken, woran Sie hoffentlich erkennen können, dass ich – entgegen Ihrer Annahme – _kein_ Populist etc. bin:
Unter Juristen gibt es das Sprichwort “Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung”, welches Ihnen sicherlich bekannt sein dürfte. Die Gesetze sind das Handwerkszeug der Justitz und wenn nichts besseres da ist, muss die Justitz eben mit dem vorhandenem auskommen und agieren. Hier liegt aber die Diskrepanz, denn “Rechtsfindung” im juristischen Sinne nach Recht und Gesetz heisst noch lange nicht, dass real _echte_ Gerechtigkeit geschaffen wird (je nachdem wie das Recht und Gesetz angewandt und umgesetzt wird in der Rechtssprechung).
Es ist vielmehr wie mit einer Zahnbehandlung… es gibt ein kleines Loch und das wird verfüllt, aber eigtenlich ist eine Zahnwurzelbehandlung erforderlich, aber die Schmerzsymptome sind noch nicht so dramatisch, dass man das eigentliche Übel sprichwörtlich “an der Wurzel packt”. Genauso im Rechtssystem. Wie lange wird schon versprochen, dass unser Rechtsystem ausgemistet und vereinfacht wird? Nichts ist dergleichen passiert, nein, es kommen immer neue Ausführungsverordnungen, Richtlinien, Ausnahmebestimmungen und Ergänzungen in den Gesetzen selbst. Kein Wunder, dass irgendwann selbst die besten Fachjuristen nicht mehr wissen, wo hinten und vorne ist.
Dies darauf bezogen, dass ich grundsätzlich schon an unsere Justiz glaube, aber speziell in den Fällen Wolbergs und eben jetzt Schlegl, habe ich erhebliche Zweifel, ob da wirklich alles so “astrein” abläuft, abgelaufen ist.
Fremder
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Dieser skandalöse Zustand in der Regensburger Justiz ist für die Menschen aus Regensburg nichts neues.
Als ich nach meinem „Glatteisunfall“ vom 2. Februar 2017 eine Klage gegen die Immobilien Firma, Rieger GmbH Regensburg einreichen wollte, hat mir der Erster Rechtsanwalt die Vertretung gegen die Fa. Rieger verweigert.
Als ich endlich meine Klage bei dem Landgericht eigereicht habe, versuchte der Vorsitzende Richter den Beklagten Immobilien Rieger GmbH von seiner Schuld und Pflichten auszuschließen. Er drehte jetzt „den Spies“ um. Der Kläger ist SCHULD nicht der Beklagter.
So ignoriert der Richter in seiner „Verfügung“ auch folgende Gerichtsurteile:.
a. Das Urteil des Bundesgerichtshofes von 22.10 2008, Az. VI ZR 126/07,
b. Das Gerichtsurteil des Kammergerichts Berlin- vom 02.06.2015 – 7 – U 102/14
„Für die Sicherheit auf ihrem Grundstück und dazu gehörigen Gehwegen sind die Haus- und Grundstückseigentümer selbst verantwortlich.“
c. Das Urteil des Amtsgerichts München, Urteil vom 08. 08. 2018 – 154 C 20100/17 Unterlassene Streukontrolle: „Verkehrssicherungspflichtigen trifft bei Unfall wegen Glatteis volle Haftung Gewerblich ausgeübte Winterdienste unterliegen im Vergleich zu privaten Anliegern erhöhten Sorgfaltspflichten.“
Mit der Drohungen der Verteidigung aber durch den Vorsitzenden Richter, dass die Versicherungen die Schäden nicht zahlen werden und dass sie den Kläger noch mit zusätzlichen Kosten für das Gutachten und weiteren Gerichtsverhandlungen finanziell belasten, versuchte der Richter den Kläger die Klage zurückzuziehen.
Der Kläger klagt aber „keine Versicherung“ sondern Immobilien Rieger GmbH und das ist ein Unterschied, nicht aber für den Richter.
XYZ
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Zu Herzig gestern 12.56
Um nicht auch noch Komplexe zu bekommen, die diversen Affären sind doch erledigt, die Strafjustiz erwies nur wenig Kenntnis, haben normalerweise mit Klein-Kriminellen zu tun, das ging über den Horizont: ein Jahrhundert-Prozess! Schuster bleib bei deinem Leisten!