Bebauungsplan-Entwurf wird öffentlich ausgelegt
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am Dienstag, 16. Februar 2016, beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 63a-XV nördlich der Dr. Gessler-Straße und südlich der Friedrich-Ebert-Straße öffentlich auszulegen
Am 16. Februar 2016 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 63a-XV nördlich der Dr.-Gessler-Straße und südlich der Friedrich-Ebert-Straße zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 63a-XII öffentlich auszulegen. (Bekanntmachung siehe Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 7. März 2016.)
Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erstreckt sich im Wesentlichen auf das Gebiet westlich des Kreuzungsbereiches Dr.-Gessler-Straße / Friedrich-Ebert-Straße und ist im Übrigen aus dem am Auslegungsort offen liegenden Plan in der Fassung vom 16. Februar 2016 zu ersehen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan-Entwurf liegt mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und seiner Begründung in der Zeit vom 15. März 2016 bis einschließlich 15. April 2016 bei der Stadt Regensburg, Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, D.-Martin-Luther-Str. 1, zweiter Stock, Zimmer Nummer 2.087, während der Öffnungszeiten für den allgemeinen Besucherverkehr (Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 13 Uhr und von 15 bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr) öffentlich aus.
Während dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß Paragraph 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach Paragraph 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.