Bebauungsplan-Entwurf Nummer 151 und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nummer 63 V werden erneut öffentlich ausgelegt
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am Dienstag, 1. März 2016, beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 151 „Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße“ sowie die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nummer 63 V „Bebauungsplanänderung Königswiesen – Nord Teilbaugebiet I im Bereich Klenzestaße /Liebermannweg“ erneut öffentlich auszulegen
Am 1. März 2016 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf Nummer 151, „Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße“ und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 63 V „Bebauungsplanänderung Königswiesen – Nord Teilbaugebiet I im Bereich Klenzestr./Liebermannweg“ erneut öffentlich auszulegen. (Bekanntmachung siehe Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 7. März 2016.)
Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes erstreckt sich im Wesentlichen auf das Gebiet südlich der Ladehofstraße und ist im Übrigen aus dem am Auslegungsort offen liegenden Plan in der Fassung vom 16. September 2015 zu ersehen.
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit vom 15. März 2016 bis einschließlich 29. März 2016 bei der Stadt Regensburg, Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, D.-Martin-Luther-Str. 1, zweiter Stock, Zimmer Nummer 2.092, während der Öffnungszeiten für den allgemeinen Besucherverkehr (Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 13 Uhr und von 15 bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr) erneut öffentlich aus.
Während dieser Frist können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.
Neben dem Umweltbericht ist das überarbeitete immissionsschutztechnische Schallgutachten verfügbar.