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Bebauungsplan „Automobilwerk Harting – Süd“: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen hat am 22. Oktober 2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 204 „Automobilwerk Harting – Süd“ beschlossen. Er soll sich im Wesentlichen auf das Gebiet zwischen Herbert-Quandt-Allee, Walhallastraße und Max-Planck-Straße erstrecken. Vom 12. bis 29. November 2013 haben Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich über den Struktur- und Entwicklungsplan, der den aktuellen Planungsstand abbildet, zu informieren und Anregungen einzubringen. Der Plan liegt in diesem Zeitraum im Stadtplanungsamt (D.-Martin-Luther-Str. 1, Zimmer Nr. 2.086) aus und kann dort während der Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr; Donnerstag von 8.30 bis 13 Uhr und von 15 bis 17.30 Uhr; Freitag von 8.30 bis 12 Uhr) eingesehen werden. In besonderen Fällen ist es möglich, unter der Telefonnummer 0941/507-2614 auch andere Termine zu vereinbaren. Informationsveranstaltung am 18. November 2013 (NICHT – wie ursprünglich angekündigt – am 19. November!) Außerdem lädt die Stadt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung über den Bebauungsplan ein. Dabei wird der Struktur- und Entwicklungsplan erläutert und es besteht die Möglichkeit, Anregungen einzubringen. Die Veranstaltung findet am Montag, 18. November 2013, um 19 Uhr, im Pfarrsaal St. Kolomann in Harting (St.Kolomann- Weg 4, 93055 Regensburg) statt. Der Struktur- und Entwicklungsplan kann dort bereits ab 18 Uhr eingesehen werden. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in die weitere Bearbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes ein. Dieser Entwurf wird dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen zum Beschluss vorgelegt und im Anschluss daran nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch nochmals öffentlich ausgelegt. Während dieser öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes besteht dann nochmals die Möglichkeit, Anregungen vorzubringen. Der Auslegungszeitraum wird rechtzeitig im Amtsblatt veröffentlicht.

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