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BayernLB-Skandal: Hans Schaidinger verteidigt Erwin Huber & Co

Verteidigt seinen Parteifreund Huber: Hans Schaidinger.   Foto: AignerLangsam kommt Bewegung in die Aufklärung um die Verluste der Bayerischen Landesbank (BayernLB), doch wer sich erhofft hatte, die Wahrheit komme nun ans Licht, wird enttäuscht sein. Ebenso darf man sich darüber wundern, dass sich die BayernLB weiterhin im spekulativen Immobiliengeschäft engagiert. Als Zeuge im Untersuchungsausschuss BayernLB sagte nun der Regensburger Oberbürgermeister Hans Schaidinger aus. Dort traf er auf bekannte Gesichter. Peter Welnhofer von der CSU ist der Ausschussvorsitzende. Ebenfalls in dem neunköpfigen Gremium ist der CSU Landtagsabgeordnete Phillip Graf von und zu Lerchenfeld aus dem Landkreis Regensburg. Hans Schaidinger ist in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Bayerischen Städtetages ein Mitglied des Verwaltungsrates der BayernLB und musste deshalb dem Ausschuss Rede und Antwort stehen. Der Verwaltungsrat hat unter anderem den Auftrag, den Vorstand der BayernLB zu berufen und dessen Arbeit zu überwachen. Neben dem Regensburger Stadtoberhaupt gehören dem Verwaltungsrat der BayernLB auch Vertreter der Bayerischen Staatsregierung an. So beispielsweise Erwin Huber, in seiner Eigenschaft als Finanzminister des Freistaates. Das Statement des Regensburger Oberbürgermeisters dürfte jedoch wenig zur Aufklärung dieser Affäre beigetragen haben.
Mitglied des Untersuchungsausschusses: Philipp Graf Lerchenfeld. Foto: StaudingerVorsitzender des Untersuchungsausschusses: Peter Welnhofer. Foto: StaudingerIm Kreuzfeuer: Finanzminister Erwinh Huber. Foto: Staudinger
Schaidinger verteidigte seinen Parteifreund Erwin Huber und die Arbeit des Verwaltungsrates. Das Gremium habe sich, so die Aussage vom Regensburger Oberbürgermeister, ausreichend und auch zeitlich nah mit den Verlusten aus dem US-Geschäft befasst. Nach Ansicht des BayernLB-Verwaltungsbeirates Hans Schaidinger, sei nicht zu erkennen, dass die Mitglieder der Staatsregierung ihre Informationspflicht gegenüber dem Bayerischen Landtag verletzt hätten. Hans Schaidingers Meinung nach hat die BayernLB seit 1998 zunächst sehr erfolgreich in verschiedene US-Wertpapiere Geld investiert. Mit dem bildhaften Vergleich von schwanken Wasserständen, versuchte er die Zahlen über die Verluste der BayernLB zu rechtfertigen. Die Opposition wirft Erwin Huber und den drei BayernLB-Verwaltungsräten der Staatsregierung weiterhin vor, seit Dezember 2007 das Parlament nicht im vollen Umfang über die Ausmaße der Finanzkrise der Bank informiert zu haben. So steht es auch im Dringlichkeitsantrag vom 03.04.2008 der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/ die Grünen. Kurt Faltlhauser: Es wurde nicht gezockt Erwin Hubers Vorgänger im Verwaltungsrat der BayernLB, Prof. Kurt Faltlhauser, verteidigte seinen Nachfolger Erwin Huber ebenfalls. Im August 2007 habe er über einen möglichen Verlust von damals geschätzten 400 Millionen Euro der BayernLB erfahren. Er fand es unverantwortlich, die Höhe dieses Defizites zu veröffentlichen. Zum selben Fazit gelangte auch der ehemalige Landesbankenchef Werner Schmidt bei seiner Zeugenvernehmung. Nach wie vor ist offen, wann der bayerische Finanzminister Erwin Huber über die tatsächlichen Verluste der BayernLB informiert wurde. Dabei hätte er es sehr einfach gehabt, an die notwendigen Informationen zu gelangen. Der Art. 17 des Bayerischen Landesbankgesetzes regelt, dass die Staatsministerien der Finanzen und des Inneren die Rechtsaufsicht gegenüber dieser Bank inne haben. Diese Aufsichtsbehörden dürfen Kraft Gesetzes alle erforderlichen Anforderungen treffen, um den Geschäftsbetrieb der BayernLB im Einklang mit den Gesetzen, der Satzung und sonstigen Vorschriften zu erhalten. Offensichtlich wurde von dieser Möglichkeit wenig Gebrauch gemacht. Am 12. Februar 2008 hat angeblich der damalige BayernLB-Chef Werner Schmidt den bayerischen Finanzminister Erwin Huber über einen aktuellen Verlust der Bank von in Höhe 1,9 Milliarden informiert. So der Ex-Bänker in seiner Zeugenaussage. Im Haushaltsauschuss des Bayerischen Landtages sagte Erwin Huber am selben Tag, dass es keine „belastbaren Zahlen“ über das aktuelle Defizit der BayernLB gebe. (Mittlerweile musste er einen Verlust von 4,5 Milliarden Euro einräumen). Dem entgegen steht die Aussage vom Ex-BayernLB Chef: Er sagte vor dem Untersuchungsausschuss aus, dass seit Juli 2007 die Verwaltungsräte wöchentlich über die Auswirkungen der US-Immobilienkrise informiert worden sind. Eine Relativierung erfuhr dieses Statement jedoch: Die Wochenberichte bezeichnete der ehemalige Bänker als Momentaufnahmen. BayernLB lernt nicht aus Fehlern: Engagement auf dem britischen Immobilienmarkt In einer Pressemitteilung vom 28.04.2008 berichtet die BayernLB, dass sie sich an der in diesem Jahr größten Immobilienfinanzierung in Großbritannien beteiligt hat. Besonders der Immobilienmarkt im Vereinigten Königreich befindet sich nach einem spekulativen Boom in einer schweren Krise. Für den Bishops Square Bau in der Londoner City wurden von der BayernLB 400 Millionen britische Pfund (etwa 50,50 Millionen Euro) zur Verfügung gestellt. Auch wenn diese Immobilienfinanzierung besichert ist, ist es doch fraglich, wie der Verwaltungsrat der BayernLB dieses Projekt zulassen konnte. Besonders aufgrund der aktuellen Ereignisse mit dem Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtages und des desaströsen Engagements der BayernLB auf dem US-Immobilienmarkt. Ebenso fragwürdig erscheint eine Presseinfo des Verwaltungsrates der BayernLB vom 05.03.2008. Hierin erörtert das Gremium die Eckpnkte seiner zukünftigen Strategie. Mit der Beteiligung an den MKB Bank (diese gehört zur Landesbank Baden-Württemberg), Töchtern wie der Zrt und der Hypo Group Alpe Adria hält sich die BayernLB alle Optionen offen, um auch zukünftig im internationalen Geschäft mit dabei zu sein. Bayern – der Klassenprimus Oft wird die Frage gestellt, warum sich die BayernLB auf hoch spekulative Investments in den USA eingelassen hat, wo dort eigentlich nicht das satzungsgemäße Betätigungsfeld der Bank ist? Zum einen bemisst sich ein Teil der Vorstandsvergütung nach den Gewinnen. So steht in den Corporate Governance Grundsätzen der BayernLB: „ Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Verwaltungsrat in angemessener Höhe festgelegt und umfasst fixe und variable d.h. gewinnabhängige Bestandteile“. Der US-Immobilienmarkt bot manchem Vorstandsmitglied der BayernLB offenbar die Möglichkeit, das eigene Salär noch oben zu korrigieren. Lange ging das Engagement auf diesem sehr spekulativen Markt gut, bis die Immobilienblase dort platzte. Ein weiterer Grund für dieses finanzielle Drama der BayernLB liegt aber auch im Ehrgeiz der bayerischen Staatsregierung. Gerne ist man bundesweit der Klassenprimus. Neuverschuldung? Nicht in Bayern! Hohe Arbeitslosenquote? Doch nicht zwischen Aschaffenburg und Berchtesgaden! Sehr gut in das pralle Portfolio der Bayerischen Staatsregierung passte es da, eine ertragreiche Landesbank zu haben. Wo diese Erträge erwirtschaftet wurden, musste schließlich die Öffentlichkeit nicht interessieren. Wenn andere Landesbanken vermeintlich erfolgreich im Ausland tätig waren, konnte das Vorzeigebundesland Bayern nicht hinten anstehen. Nach und nach wurden offensichtlich alle Bedenken, der Aussicht auf Gewinne untergeordnet. Das Verhängnis nahm seinen Lauf.

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Kommentare (6)

  • Michael Schmid

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    Ein interessanter Bericht!
    Man gewinnt den Eindruck, dass die Verantwortlichen für die Investitionen der BayernLB ihre Ausbildung eher im Spielkasino genossen haben. Zumindest scheint es mit dem Bewusstsein nicht weit her zu sein, dass hier nicht das Spielgeld von Monopoly, sondern das Geld der Bürger verwendet wurde – und wird.
    Die Verantwortung mit der auch die öffentlichen Gelder in Regensburg verwaltet werden, kann vermutlich nur Familie Anke für ausgezeichnet empfinden.
    Mal sehen wer als nächstes einen Bedarf an Geldern anmelden kann.

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  • MKVeits

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    “Diese Aufsichtsbehörden dürfen Kraft Gesetzes alle erforderlichen Anforderungen treffen, um den Geschäftsbetrieb der BayernLB im Einklang mit den Gesetzen, der Satzung und sonstigen Vorschriften zu erhalten.” – Über diesen – evt. fehlenden – “Einklang” mehr zu erfahren, wäre die Aufgabe des bayerischen, ja bundesweiten Journalismus´. – Das ist im Übrigen die Nahtstelle zur “Arbeit” des Regensburger Aufsichtsrats betreffend die Stadtbau-GmbH Regensburg. – Dort wie hier stellen sich Frage nach der Verantwortlichkeit – der Mitglieder des je Aufsicht führenden Gremiums.

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  • Matthias Beth

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    Warum sollte ein Aufsichtratsmitglied, hier H. OB Hans Schaidinger, eine negative Aussage über ein anderes Aufsichtsratsmitglied, in diesem Fall H. Finanzminister Huber, machen?? Beide haben Ihre Aufgabe offenbar aus Unwissen, Unkenntnis oder Unvermögen erfüllt. Das macht aber nichts, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen sind trotzdem geflossen und der Steuerzahler hat für die verzockten Verluste der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der LB Bayern auf dem amerikanischen Immobilienmarkt aufzukommen, wer sonst?

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  • Herbert E. Brekle

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    BayernLB-Skandal

    Natürlich wurde da gezockt (pace Faltlhauser). Die Verantwortlichen wollten oder konnten die hochriskanten Eigenschaften der ihnen von amerikanischen Banken angedienten “strukturierten Wertpapiere” oder “Hypothekenderivate” nicht erkennen. Reizen mußte die LB-Banker die Aussicht auf 25% Rendite, von der sie sich auch ein privates Schnäppchen erhofften. Dabei ist doch auch jedem in finanzwirtschaftlichen Dingen unbeleckten Menschen klar, daß eine solche Rendite nicht koscher sein kann.

    Klar ist auch, daß sich während des Platzens der Spekulationsblase ab Herbst 2007 keine “belastbaren Zahlen” ergeben konnten; da ging’s nur noch schnell bergab. Für ein Eingreifen der Verantwortlichen war es da längst zu spät und eine knappe halbe Milliarde Euro war in den Sand gesetzt.

    Aber jetzt wird lustig aufs neue spekuliert.

    Prof. em. Dr. Herbert E. Brekle

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  • MKVeits

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    Risikofrüherkennungssystem,
    § 91 Abs. 2 Aktiengesetz

    In Artikel 2 des Gesetzes über die Bayerische Landesbank (BayLBG) ist die Aufgabe der Bank definiert.

    Die danach bestimmten gesetzlichen Aufgaben stehen unter der Einschränkung des Absatzes 3, Satz 2. Dort heisst es: “Die Geschäfte der Bank sind(!) nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung ihres öffentlichen Auftrags zu führen.”

    Zu fragen ist also, wurden bei dem bereits im März 2007 vom Vorstand gestoppten Ankauf von “strukturierten Wertpapieren” (Siehe SZ vom 11. Juni – Bayernteil “Vom Lügen und Verschweigen”), die wohl wesentlich zu den derzeit(!) bekannten Belastungen von 4.5 Milliarden Euro führten, diese Grundsätze eingehalten?

    Zu diesen kaufmännischen Grundsätzen zählt auch die Installierung eines Risikofrüherkennungssystems:

    Die Pflicht zur Einrichtung eines solchen Systems besteht nach § 91 Abs. 2 AktG für den Vorstand einer Aktiengesellschaft. Diese Regelung hat nach dem Willen des Gesetzgeberes auch Ausstrahlungswirkung auf den Pflichtenrahmen der Geschäftsführer auch anderer Gesellschaftsformen (Bayerische Landesbank ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts).

    Der Untersuchungsausschuss des Landtages hat also noch viel Arbeit vor sich. Hinzuweisen ist insbesondere auf die Artikel 8, 16 (Satzung), 17 und 18 BayLBG

    Links:
    http://by.juris.de/by/LBankGiroErG_BY_2003_rahmen.htm
    http://www.bundesrecht.juris.de/aktg/__91.html

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  • Marcus Meisen

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    Die ganze Finanzkrise ist eine große Niederlage für die Demokratie, und bei der Aufklärung zeigt es obendrein noch sehr ausführlich das es einen Staat im Staat gibt, der uns alle regiert und über den Gesetzen steht, weil sie das Gesetz (neu-)interpretieren.

    Schulterschluss in guten wie in schlechten Zeiten. Da ist zwischen München und Berlin kein Unterschied.

    Gruss
    Marcus Meisen

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