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BayernLB: SPD gibt FW-Antrag kaum Chancen

Karikatur: Jo WellerBesonders begeistert war die SPD-Fraktion von Anfang nicht vom Antrag der Freien Wähler, Oberbürgermeister Hans Schaidinger via Stadtratsbeschluss seine Nebentätigkeit im Verwaltungsrat der BayernLB zu untersagen. Das klingt auch in der Presseerklärung durch, die Fraktionschef Norbert Hartl am späten Montagabend verschickt hat. „Offensichtlich geht es den Freien Wählern nach deren Bekunden in der Presse aber in erster Linie darum, wie die SPD Fraktion als Koalitionspartner der CSU im Stadtrat abstimmt”, heißt es darin. Wie die Regensburger SPD-Fraktion schlussendlich abstimmen wird, steht der Erklärung zufolge zwar noch nicht fest, aber die juristische Einschätzung des Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler, Richter Ludwig Artinger, wird von den Sozialdemokraten nicht geteilt. „Die SPD Stadtratsfraktion vertritt die Auffassung, dass eine genehmigte Nebentätigkeit nur dann widerrufen werden kann, wenn Verstöße gegen die Genehmigungsauflagen nachgewiesen werden können”, heißt es in der Erklärung. Für den Fall, dass die nach Nebentätigkeitsrecht zulässige Stundenzahl nicht überschritten werde – das sind acht Stunden wöchentlich – und keine Anklage wegen strafrechtlich relevanter Vergehen gegen Schaidinger erhoben werde, ist es in den Augen der SPD nicht möglich, die Genehmigung für Schaidinger zu widerrufen. „Eine negative Berichterstattung in der Presse reicht für die Anwendung des Artikel 81 Bayerisches Beamtengesetz als Versagungsgrund nicht aus”, heißt es weiter. „Eine Vorverurteilung, wie sie die Freien Wähler betreiben, wird es mit der SPD Fraktion nicht geben.” Nun will die SPD eine rechtliche Prüfung durch die Stadtverwaltung abwarten. Die Regensburger SPD-Landtagsabgeordnete Margit Wild steht nach eigenen Worten „voll und ganz” hinter dieser Erklärung. Die Freien Wähler hätten selbst prüfen müssen, ob die rechtlichen Voraussetzungen überhaupt vorliegen, um die Nebentätigkeit zu untersagen, so Wild. „Unabhängig davon bin ich der Meinung, dass es der politische Anstand von Herrn Schaidinger erfordern würde, sich aus dem Verwaltungsrat zurückzuziehen.”

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Kommentare (14)

  • Mündiger Bürger

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    Die SPD erscheint mit verlogen. Es geht ihr nur darum, die Macht nicht zu verlieren.
    Armes Regensburg!

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  • Jurist

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    Juristisch liegt die SPD richtig. Welch eine Blamage für den Herrn Artinger. Welchen Beruf hat der Mann?

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  • sundown

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    @ mündiger Bürger

    ich muss mich JURIST anschließen, es gibt eine klare Rechtslage, die SPD kann gar nicht anders.

    Wenn keine Versagungsgründe beweisfest! vorliegen geht kein Widerruf.

    Es ist genau so, als würde man einem Führerscheinbesitzer den Schein abnehmen wollen auf die bloße Behauptungen hin, er wären ein Geisterfahrer. Auch hier geht so was nur, wenn Beweise vorgelegt werden können. Bloße Behauptungen reichen nicht.

    Der einschlägig beruflich tätige Herr A. von der FW hätte den alten Juristenlehrsatz: “Ein Blick ins Gesetz erweitert die Rechtskenntnis” beherzigen sollen. Er aber hat politisch, aber nicht juristisch gehandelt.

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  • Manfred Veits

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    Zitat:
    ” .. und keine Anklage wegen strafrechtlich relevanter Vergehen gegen Schaidinger erhoben werde, … ”

    Niemand sollte einen Vorsitzenden Richter des Landgerichts unterschätzen.

    “Grob rechtswidrig” war nach meiner Meinung die Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Untreue (Millionen-Deal am Donaumarkt des Jahres 2005) gegen Johann Schaidinger und andere. Als ein wie jeder andere Steuerzahler betroffener und geschädigter Bürger fordere ich den versammelten Rat der Stadt Regensburg auf, seiner Verantwortung gerecht zu werden.

    Es ist nämlich der Stadtrat – auch als Gesellschafter der Stadtbau GmbH – das(!)berufene Organ, in Vollzug des geleisteten Eids dafür Sorgen zu tragen, das Recht und Gesetz auch in dieser Stadt eingehalten werden. Nicht mehr und nicht weniger. Oder gilt, wie die SZ nach der Landtagswahl schrieb, hier “DAS GESETZ DES SCHWARZEN FILZES”?

    Mit dem Bundesverwaltungsgericht hat der Stadtrat eine e i g e n e Prüfungspflicht hinsichtlich der Frage der Erfüllung des Untreuetatbestandes und der zivilrechtlichen Haftung Schaidingers.

    Dass darüberhinaus Schaidingers Verharren nur mit Hochmut und fehlender Bodenhaftung zu tun haben mag, erscheint mir naheliegend. Allein insoweit wird VIELES auf die lokale Sozialdemokratie abfärben, eine Partei, die einst als Synonym für soziale Gerechtigkeit stand.

    P.S.

    Man recherchiere die Erklärungen der Herren Hartl und Wolbergs aus dem Jahr 2005 zum Donaumarkt-Deal, z.B. im Wochenblatt. Wer diese gelesen hat, wird sich wahrscheinlich so einige Gedanken machen, über Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit, ach ja….

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  • sundown

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    @ Veits

    was sind Sie für ein Jurist?

    Wollen oder können sie die Rechtslage beim Widerruf der Nebentätigkeitsgenehmigung nicht erkennen.
    Die Widerrufsgründe müssen im Zusammenhang mit der genehmigten Nebentätigkeit stehen. (Leider)

    Der Donaumarkt taugt für die Argumenmtation zum FW-Antrag weniger als nichts.

    Aber das interessiert Sie offenkundig nicht, Sie jagen Ihr Feindbild ohne Rücksicht auf die rechtlichen Rahmenbedingungen.

    Was machen sie eigentlich nach 2014, wenn ihnen Ihr Feindbild durch ausscheiden aus dem Amt abhanden kommt?
    Wenden Sie sich dann wieder Ihrem Beruf zu oder werden sie haupt-ehrenamtlicher stellvertretender Chefredakteur bei regensburg-digital.

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  • Roter Oktober

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    @Juristen:
    Was soll das Rumgeklopfe auf Herrn Artinger? Neid? Mißgunst?
    So liegen Sie beide offenkundig “juristisch” richtig.Aber mit SUNDOWN “ein Blick..” ist zu fragen: Haben Sie selbst nachgelesen?
    Das Ärgerliche zuerst: Nach Art. 83 BayGB haftet die Stadt Regensburg als Genehmigungsbehörde für jede Fahrlässigkeit (zivilrechtlich) für das Abstimmungsverhalten des OB im VerwRat!Im vorliegenden Fall geht es in die Richtung!!! Da nun fragt man sich: Hat die Verwaltung die Stadträte auf den Art. 83 BayBG und seine Folgen hingewiesen. Dann nämlich wäre (Motivirrtum!) die Genehmigung unter falschen Voraussetzungen erteilt.Die Stadträte wußten nämlich gar nichts!!! Dies wäre zuallererst zu prüfen. Sie wäre dann ex tunc aufzuheben.
    Weiter: Hat man in der Genehmigung die Verwaltungsratstätigkeit des OB in der ungarischen Bank geprüft und genehmigt? Nach meinen Erkenntnissen:Nicht!!!! Wird hier abgeführt? Nach meinen Erkenntnissen: Nicht! Wo sind die Zechinen???
    Weiter: Art.85 BayBG: Wie wurden die Reisekosten und andere Kosten abgerechnet? Wer zahlte die Kosten für jeden gefahrenen km bei Nutzung des Dienstwagen anl. von Fahrten iS Landesbank?
    Und noch eines: Seit wann kann man eine Genehmigung, die ohnedies temporär zu begrenzen ist, nicht doch kippen?
    Wohl haben Sie Ihr jur. Wissen in der Mongolei erworben! Aber da geht`s gesitteter zu!

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  • grace

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    “Oh süßer Gehorsam, der du niemals Leid erfährst!… und vereint sich mit ihrem ewigen Bräutigam im Affekt der Liebe; und gelangt zu einer solchen Erhebung und Süßigkeit des Geistes, dass sie im Zustand der Sterblichkeit bereits beginnt, den Geruch und die Früchte der Unsterblichen zu kosten” (Katharina von Siena, 1347-1380)

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  • Manfred Veits

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    “Die BayernLB versenkte rund 14 Milliarden Euro Steuergelder.” – schreibt DER FREITAG. Und: “Die jüngste Geschichte der Landesbanken liest sich wie ein Protokoll des kollektiven Systemversagens”.

    Johann Schaidinger hat bei dieser Milliarden-Versenkung mitgewirkt.

    Er hat dafür seine Verantwortung zu nehmen, in politischer und juristischer Hinsicht.

    Oder soll für dieses Versagen nur das “System” verantwortlich gemacht werden?

    Dieser Schaden ist so ungeheuerlich, dass er für viele offenbar gar nicht mehr recht nachvollziehbar und verständlich erscheint.

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  • Jurist

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    @ Roter Oktober

    Art. 83 BayBG lautet

    “1 Werden Beamte und Beamtinnen aus ihrer Tätigkeit im Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder in einem sonstigen Organ einer Gesellschaft, Genossenschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens, die sie auf schriftliches Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung des Dienstherrn übernommen haben, haftbar gemacht, so besteht gegen den Dienstherrn Anspruch auf Ersatz des ihnen entstandenen Schadens.”

    Ein solcher Fall liegt hier nicht vor. Der OB hat die Nebentätigkeit nicht auf Verlangen der Stadt übernommen.

    Also: Erst lesen, dann denken, dann schreiben und über andere Menschen urteilen oder besser eben einfach nicht mehr schreiben, vor allem nicht solchen Unsinn!!!

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  • Jochen Schweizer

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    Herr Manfred Veits, führte aus:
    “Die BayernLB versenkte rund 14 Milliarden Euro Steuergelder.” – schreibt DER FREITAG. Und: “Die jüngste Geschichte der Landesbanken liest sich wie ein Protokoll des kollektiven Systemversagens”.

    Johann Schaidinger hat bei dieser Milliarden-Versenkung mitgewirkt.

    Er hat dafür seine Verantwortung zu nehmen, in politischer und juristischer Hinsicht.

    Ich bin der gleichen Meinung, hier haben die Verantwortlichen die Verantwortung zu übernehmen, nur kennen sie einen Politiker seit dem Bestehen der BRD, der jemals juristisch belangt worden wäre, nur weil er beim Versenken von Steuermillionen, oder sogar -Milliarden mitwirkte?

    Mir ist keiner bekannt, es gab nur Rücktritte, aber auch dieser letzte Anstand an Verantwortungsgefühl ist inzwischen verloren gegangen bei den gewählten Volksvertretern!

    Aussitzen, klebenbleiben, weiter kassieren lautet nun die Devise!

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  • Roter Oktober

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    @jurist:
    Kennen Sie die Verwaltungsanordnung der Staatsregierung?
    Und dann bitte lesen und verstehen Sie den Art. 83 BayBG. Der OB behauptet, dass er nicht als OB, sondern als Städttagspräsident hineingewählt worden sei. Also,auf Veranlassung. Aber, die Genehmigung zur Nebentätigkeit gibt der Stadtrat. Die Stadt Regensburg kassiert die nebenamtlichen Einkünfte. Damit erkennen auch Sie als Jurist den inneren Zusammenhangund damit die Veranlassung (!!!!- wer schrieb von Verlangen?)der nebenamtlichen Tätigkeit und damit die Haftung der Stadt.
    Im Kommentar Weiß-Kranz können Sie genau diesen Fall bestens nachlesen.
    Weiter freut mich, dass Sie meine weiteren Bemerkungen durch latentes Schweigen annahmen.
    Q.e.d.
    post scriptum: Das mit dem Unsinn nehme ich Ihnen nicht übel. In der Nordmongolei lernt man nichts anderes.

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  • Jurist

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    @Roter Oktober
    Ich schweige auch zu Dingen, zu denen ich einfach nicht mehr diskutieren mag, weil sie mich langweilen. Wenn Sie das schon zufrieden stellt und Sie darin Zustimmung sehen, erklärt das auch, warum Sie meinen, dass die derzeitige CSU-Mehrheit in der Bevölkerung überall auf Zustimmung stößt.
    Ihre Geographischen Kenntnisse lassen übrigens zu wünschen übrig.

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  • Roter Oktober

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    @Jurist
    Gerade wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft bei Schaidinger gesucht hat. Die hat bestimmt nicht die Nebentätigkeitsgenehmigung gesucht.
    Wenn Sie Anwalt sind, stellen Sie sich doch als Verteidiger zur Verfügung.
    In Sahen Geographie: Sie scheinen die Humorlosigkeit vorzuziehen.

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  • Manfred Veits

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    Ergänzend zur ROTER OKTOBER kann noch kurz ergänzt werden:

    Aufsichtsräte und damit wohl auch Verwaltungsräte haften z i v i l r e c h t l i c h schon bei leichter(!) Fahrlässigkeit, wenn und falls sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen; sie haben darüberhinaus (Umkehr der Beweislast) eine Darlegungspflicht, dass sie ihren Pflichten genügt haben.

    Das gilt auch für Herrn Schaidinger sowohl bei seiner Tätigkeit bei der BayernLB als auch der Stadtbau-GmbH.

    Der dortige Millionen-Deal (2005) wird zivilrechtlich Ende dieses Jahres verjähren. Falls sich die Stadträte ihrerseits ggf. bei der Prüfung der evt. Haftung Schaidingers eines Unterlassens bzw. einer Untätigkeit schuldig machen sollten, laufen sie – alle – Gefahr, selbst in die Haftung zu kommen.

    Auf letzteres hat vor wenigen Wochen Prof. Lutter (nicht der in Veitshöchheim verkleidete)
    in der SZ mehrfach hingewiesen in Bezug auf die BayernLB und die Haftung der jetzigen Mitglieder der Staatsregierung.

    Die Paralleität der beiden Angelegenheit sticht ins Auge – auch wenn es – noch – nicht jedeR wahrhaben will.

    Wir werden sehen, was passiert.

    Und wem die Sonne noch aufgeht …

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