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Bauvorhaben, Interessen, Misstrauen

Immerhin. Das neue Ergebnis in Sachen Stadthallen-Standort zeigt: Mittlerweile scheint es in der Stadtverwaltung zulässig zu sein, eine Meinung zu vertreten, die nicht der des Chefs – Hans Schaidinger – entspricht. Es zeigt aber auch: Das Misstrauen gegenüber von Ergebnissen, die von der Verwaltung in der Vergangenheit – insbesondere, aber nicht nur in Sachen Donaumarkt – vorgelegt wurden, war mehr als gerechtfertigt.

Es ist nämlich schon ein bisserl hanebüchen, wenn der Oberbürgermeister behauptet, dass „unter früheren Annahmen alles richtig umgesetzt“ worden sei, dass es also richtig war, den jetzigen „Top-Standort“ Ernst-Reuter-Platz in Bausch und Bogen zu verdammen. War der damalige Planungsreferent nicht in der Lage, über eine andere Verkehrsführung am Ernst-Reuter-Platz nachzudenken? Dann war er unfähig! Oder durfte und wollte er nicht, weil es schlicht ausgemachte Sache war, dass eine Stadthalle auf dem Donaumarkt gebaut werden musste, damit die CSU und deren Oberbürgermeister ihren, mit Verlaub, Sturschädel durchsetzen konnten? Dann war er ein willfähriger Parteigänger.

So oder so: Dieser Blick zurück wirft ein schlechtes Licht auf die Art wie Hans Schaidinger mit seiner Verwaltung umgeht. Ein schönes aktuelles Beispiel sollte da auch zu denken geben.

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Auf einem gut 3.000 Quadratmeter großen Grundstück zwischen Dechbettener- und Von-Brettreich-Straße will der Investor Martin Schmack 30 bis 40 Eigentumswohnungen errichten. Schmack und Schaidinger stehen sich bekanntermaßen nicht gerade freundschaftlich gegenüber. Eine entsprechende Bauvoranfrage des Regensburger Investors wurde 2006 abgelehnt, da die Verwaltung wegen der dort existierenden Gewerbebetriebe keine Möglichkeit für eine Wohnbebauung sah. Schmack zog vor Gericht und erhielt Ende Juli 2008 im Grundsatz Recht: Wohnbebauung auf diesem Areal ist möglich.

Eilends wurde nun vergangene Woche ein Bebauungsplan nebst Veränderungssperre durch den Stadtrat gepeitscht. Damit liegt das Bauvorhaben vorerst für zwei Jahre auf Eis. Wortreich wurde von den Experten der Verwaltung und ihrem Chef Hans Schaidinger in der fraglichen Sitzung vergangene Woche begründet, weshalb es sich bei dieser Entscheidung um keine Schikane, sondern eine notwendige Maßnahme für eine positive Stadtentwicklung handle, die außerdem juristisch völlig einwandfrei sei. Im Stadtrat gingen die Meinungen und juristischen Einschätzungen in dieser Sache durchaus auseinander. Schikane oder sinnvoll? Dazu mag man nun stehen wie man will. Die / Häuser, für die sich der Oberbürgermeister vehement einsetzte. \

Schön wäre es aber gewesen, wenn sich Schaidinger auch am Unteren Wöhrd entsprechend eingesetzt hätte. Dort wurden vor knapp zwei Jahren, gegen den breiten Protest von Anwohnern und Initiativen und gegen die Versprechungen eines Planungsdialogs sieben Wohnblöcke ans Donauufer geklatscht. Damals wurden der Oberbürgermeister und Verwaltungsexperten nicht müde, den Rechtsanspruch des dortigen Investors – freilich ein anderer als Schmack – auf sein Bauvorhaben zu begründen.

Den Stadtrat hatte man seinerzeit nicht einmal über die Genehmigung informiert. Und sogar im Umweltministerium wurde offenbar vom Oberbürgermeister interveniert, um das Bauvorhaben durchzudrücken (Mehr Informationen dazu gibt es unter www.gruener-woehrd.de). Im Interesse einer positiven Stadtentwicklung lag diese Entscheidung sicher nicht! Und unter diesem Gesichtspunkt – um welche und wessen Interessen geht es – sollten die Stadträte (aber nicht nur die) jedes Bauvorhaben genau unter die Lupe nehmen. Das gilt – bei aller Freude über das aktuelle Umdenken – auch für eine Stadthalle, ob nun am Ernst-Reuter-Platz oder anderswo.

(Ent)spannende Lektüre!

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Kommentare (1)

  • Baugenehmigung von Schaidingers Gnaden » Regensburg Digital

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    […] Als etwa 2006 der – damals mit Schaidinger im Dauerclinch befindliche – Investor Schmack auf einem gut 3.000 Quadratmeter großen Grundstück zwischen Dechbettener- und Von-Brettreich-Straße 30 bis 40 Eigentumswohnungen errichten wollte, wurde, das Vorhaben mit der Begründung abgelehnt, dort sei keine Wohnbebauung möglich. […]

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