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Nibelungenareal

Bauteam Tretzel: Monopolstellung ohne Kontrolle?

Knapp sieben Jahre nach der Vergabe von Wohnbauflächen am Nibelungenareal an die BTT Bauteam Tretzel GmbH wurden im April die letzten Wohnungen fertiggestellt. Eine Bilanz zeigt: Anfängliche Aussagen zu Strompreisen und Nebenkosten treffen teils so nicht zu und werden von der Stadt Regensburg auch nicht nachgeprüft. Unbestritten sind die Strompreise von BTT unschlagbar günstig, doch die Art und Weise, wie diese Preise zustande kommen, wirft einige Fragen auf.

Die letzten BTT-Wohnungen auf dem Nibelungenareal wurden im April fertiggestellt.

Auf Basis welcher Informationen trifft der Regensburger Stadtrat seine Entscheidungen? Das ist eine Frage, die anlässlich der Diskussionen um das gescheiterte Quartierszentrum auf dem Nibelungenareal oder bei dem Protest gegen die Bebauung einer Biotopfläche im Stadtwesten von Regensburg wieder einmal in den Fokus rückt. Beim Quartierszentrum wird laut aktuellem Stand kaum eine der Erwartungen und Wünsche, die der Stadtrat mit der entsprechenden Ausschreibung und Vergabe verbunden hatte, erfüllt: Sämtliche öffentlichen Nutzungen sind weggefallen, der beschlossene Einzelhandel fällt kleiner aus als ursprünglich beschlossen, das geplante Hotel fällt weg – es bleiben im wesentlichen Büroflächen (unser letzter Bericht dazu).

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Nahezu alle im Stadtrat vertretenen Gruppierungen haben dies mal mehr, mal weniger scharf kritisiert. Bei der Debatte um die Bebauung des Areals im Stadtwesten, die man mit guten Gründen auch befürworten mag, fehlte in der entsprechenden Verwaltungsvorlage 2016, als das Thema debattiert und der entsprechende Grundsatzbeschluss gefasst wurde, die zentrale Information, dass sich dort ein kartiertes Biotop befindet (unser letzter Bericht dazu). Vor allem ÖDP und Grüne, die seinerzeit zugestimmt hatte, fühlen sich hier über den Tisch gezogen.

Kein neues Phänomen

Ein neues Phänomen ist diese Kritik nicht. Eine unzureichende Information des Stadtrats wird immer wieder kritisiert – in der Regel dann, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen und nichts mehr daran zu ändern ist.

Ein schlagendes Beispiel ist etwa die Entscheidung, 2013 nicht vom Vorkaufsrecht für 128 GBW-Wohnungen Gebrauch zu machen. Der Stadtrat erhielt seinerzeit eine Tischvorlage ohne genau Lage oder Größe der Wohnungen, verbunden mit der Empfehlung, dem Kauf nicht zuzustimmen. Ein Privater schlug zu und machte innerhalb eines Jahres beim Weiterverkauf 60 Prozent Rendite – zulasten der Mieter (unser Bericht).

Noch deutlicher fällt die Negativbilanz beim Verkauf des Alten Schlachthofs, heute „Marina Quartier“ aus – sieben Hektar städtischer Grund, die für einen kolportierten Quadratmeterpreis von unter 40 Euro verkauft wurden. Vorhandene Konzepte, das Gelände in Eigenregie zu entwickeln, wurden ignoriert. Eine Sozialquote blieb dem Investor erspart. Die anfangs versprochene Marina gibt es nicht. Am Ende zahlte die Stadt wegen der vertraglich festgelegten Kostenübernahme für die Entsorgung von Altlasten sogar noch drauf (unser Bericht). Die Verwaltung habe dem Stadtrat damals weisgemacht, dass man die Fläche unbedingt verkaufen müsse, da dies für die Stadt sonst zum Millionengrab werden könne, so das spätere Urteil des früheren SPD-Fraktionschefs Norbert Hartl (hier nachzulesen). Er ist längst nicht der einzige, der die Verkaufsentscheidung zuerst mitgetragen hat – sie fiel einstimmig – und später mehr als bedauerte. Auch der heutige Bürgermeister Ludwig Artinger bezeichnete den Verkauf und das fragwürdige Modell zur Anmietung der Schlachthofhallen als Veranstaltungszentrum bei einer Haushaltsrede 2019 als „großen Fehler“.

Nibelungenareal: Wohlklingende Aussagen, die nicht überprüft werden

Doch wo bleiben die Konsequenzen solcher nachträglichen Erkenntnisse? Fragwürdig ist nämlich auch die Informationsbasis, aufgrund derer der Stadtrat dem Verkauf der 42.000 Quadratmeter Wohnbauareal auf dem Nibelungenareal an die BTT 2014 zugestimmt hat. Dass ein Teil der Fläche nicht – wie vom Stadtrat ursprünglich beschlossen – an die BTT Bauteam Tretzel GmbH verkauft wurde, sondern an deren Tochter Tretzel GmbH & Co. KG mag noch als Petitesse erscheinen. „Ein öfter eintretender Vorgang“ sei das, heißt es auf Nachfrage bei der städtischen Pressestelle. Dass Aussagen zu Strompreisen und Nebenkosten, die mal gegenüber der Öffentlichkeit, mal durch die Verwaltung im Stadtrat gemacht wurden, nicht einmal mehr nachgeprüft werden und teils so auch nicht zutreffen, wiegt da schon schwerer.

Ein Dreh- und Angelpunkt ist dabei das mit dem damaligen Stadtratsbeschluss faktisch eingeräumte Recht der BTT, Mieter und Eigentümer der Wohnungen auf dem Nibelungenareal monopolartig mit Energien sowie Telefon und Internet zu versorgen. Auch dass BTT bei der Verwaltung dieser Wohnungen den Markt beherrscht, gehört zu diesem Punkt. Diese Rundum-Versorgung, bei der nennenswerte Konkurrenz außen vor bleibt, ist ein wesentlicher Teil des Geschäftsmodells des Tretzel-Unternehmens. Und dieses lukrative Modell dürfte auch nach Einstellung der Bautätigkeit der BTT, die kürzlich bei einem Arbeitsgerichtsprozess zur Sprache kam, Bestand haben.

Diese Kombination von Geschäftsfeldern, „insbesondere die Versorgung mit Strom und Wärme auf Grundlage einer eigenen Lizenz als Energieversorgungsunternehmen“, sei ein „wesentlicher Erfolgsfaktor“ schreibt die BTT Bauteam Tretzel GmbH selbst in ihrem Geschäftsbericht für das Jahr 2018. „In Abgrenzung zum Wettbewerb führten diese Alleinstellungsmerkmale zur Marktführerschaft in Regensburg.“ Doch wie wird sich diese Marktführerschaft langfristig auswirken?

Ein Blick zurück

Als die Stadt Regensburg das Areal der ehemaligen Nibelungenkaserne im Frühjahr 2014 zum Verkauf anbot, war die BTT einer von mehreren Bietern. In seiner Bewerbung stellte das Unternehmen für die zukünftigen Bewohner, Mieter und Wohnungseigentümer gleichermaßen, niedrige Nebenkosten in Aussicht, die unter anderem mit einem supergünstigen Stromtarif von 16,9 Cent pro Kilowattstunde (plus 5,90 Euro monatliche Grundgebühr) und vergleichsweise günstigen Kosten für Telefon und Internet erzielt werden sollten. Neben einem angeblich „innovativen Energiekonzept“ der BTT waren diese niedrigen Nebenkosten das entscheidendes Argument, weshalb Volker Tretzel zum Zuge kam.

Wie kamen die Nebenkosten der BTT zustande? Aus einem unserer Redaktion vorliegenden Bewerbungsdokument geht hervor, dass man sich zunächst an den monatlichen Nebenkosten („Kosten nach § 2 Betriebskostenverordnung“) der Eigentumswohnungen auf dem BTT-Areal „Il Giardino“ orientierte – Höhe: 1,97 Euro pro Quadratmeter. Aus dem Dokument geht zudem hervor, dass die BTT erklärte, die Summe der Nebenkosten mit Hilfe von „Weiteren Nebenkoten“ (sic!) auf 1,44 Euro je Quadratmeter senken zu können.

Den stolzen Minderungsbetrag von 53 Cent errechnete die BTT aus den durchschnittlichen Kosten für Strom, Telefon und Internet, die einerseits bei der BTT entstehen, oder andererseits bei der REWAG und einem anderen Telefonanbieter anfallen würden.

Die Matrix der Verwaltung für die Vergabe der drei Flächen auf dem Nibelungenareal vom Oktober 2014.

Als der Regensburger Stadtrat im Herbst 2014 über die Vergabe des BTT-Areals entscheiden musste, legte ihm die Stadtverwaltung eine Matrix über die diversen Angebote vor. Darin werden die von der BTT veranschlagten Nebenkosten in der Höhe von 1,97 Euro pro Quadratmeter ebenfalls genannt. Gemäß den An- und Vorgaben der BTT minderte auch die Stadtverwaltung in ihrer Vorlage die Nebenkosten der BTT auf 1,44 Euro je Quadratmeter. In der Matrix ist nun die Rede von „weiteren Einsparungen“. Auf dieser Grundlage beziehungsweise obwohl die Kosten für Strom, Telefon und Internet laut der Betriebskostenverordnung nicht zu den Nebenkosten zählen, wurde Tretzel von einem Bieter, der in punkto Nebenkosten gerade mal im Mittelfeld lag, zu dem mit den unschlagbar niedrigsten. Die fragliche Spalte „mit weiteren Einsparungen“ in der Verwaltungsmatrix kam ausschließlich BTT zugute – und zuletzt konnte keiner der Stadträte, die wir zu dem Thema angefragt haben, erklären, was es mit diesen Einsparungen im Detail auf sich hat (hier nachzulesen).

Strompreis stieg um 18 Prozent

Als die ersten Mieter im Jahr 2019 in die öffentlich geförderten Wohnungen auf dem Nibelungenareal einzogen, mussten sie allerdings statt 16,9 bereits 19,9 Cent je Kilowattstunde berappen (plus 7,10 Euro Grundgebühr) – eine Steigerung um immerhin 18 Prozent im Vergleich zu den Ankündigungen von 2014. Zum Vergleich: Laut dem Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) stieg der Strompreis von 2014 bis 2019 bundesweit um gerade einmal rund 4,5 Prozent.

Zudem erstaunlich: Die Wohnungseigentümer auf dem BTT-Areal zahlen im Vergleich zu den Mietern zwei Cent weniger, also 17,9 Cent. Obwohl sowohl Mieter wie Eigentümer aus ein und derselben Energiezentrale versorgt werden.

Während BTT-Geschäftsführer Hans Marchl diese Preissteigerungen mit einer „allgemein veränderten Kostenstruktur“ begründet, von „derzeit zwei verschiedenen Stromtarifen“ spricht und davon, dass „mittelfristig“ auch für die derzeit günstiger fahrenden Kunden eine „Anpassung der Strompreise“ erfolgen werde, bleibt die Stadt eine überzeugende Antwort schuldig.

Während 2014 noch öffentlich und im Stadtrat die günstigen Nebenkosten und die „weiteren Einsparungen“ als ein wesentliches Argument für die Vergabe ins Feld geführt wurden, spricht die städtische Pressestelle aktuell davon, dass diese Punkte „lediglich ein Baustein innerhalb der abgefragten Energiekonzepte“ gewesen seien. Ob die 2014 gemachten Versprechungen in Bezug auf günstigen Strom überhaupt eingehalten werden, wird laut dieser Auskunft auch nicht überprüft. „Die Stadt Regensburg hat darüber keine Kenntnis und im Übrigen auch keinen Anspruch darauf“, heißt es auf Nachfrage. Anders ausgedrückt: Die Angaben zu Stromtarifen beispielsweise, mit denen die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung den Stadträten das Tretzel-Angebot schmackhaft gemacht haben, werden laut dieser Auskunft überhaupt nicht überprüft.

Ungeachtet dessen sind aber auch die aktuellen Strompreise der BTT trotz der Erhöhung weiter unschlagbar günstig – woran dies liegt, dazu später mehr. Festzuhalten bleibt jedenfalls, dass jene Verwaltungsmatrix, die den Stadträten suggerierte, dass Tretzels Nebenkosten von 1,97 Euro pro Quadratmeter über ominöse „weitere Einsparungen“ auf 1,44 Euro zu senken wären, irreführend ist. Tatsächlich zahlen die Mieter laut Mietvertrag etwa zwei Euro Nebenkostenvorauszahlung je Quadratmeter, die Stromkosten, die je nach Verbrauch höher oder niedriger ausfallen können, kommen hinzu. Unserer Redaktion vorliegende Nebenkostenabrechnungen für mehrere Mietwohnungen belegen dies.

Deutliche Unterschiede bei den Nebenkosten

Nicht wirklich zu erklären ist ferner, warum die durchschnittlichen Nebenkosten bei Wohnungseigentümern um gut 20 Prozent über dem Wert (1,97 Euro je Quadratmeter) liegen, der 2014 im Kaufangebot der BTT gegenüber der Stadt genannt wurde.

Die Nebenkostenabrechnungen für BTT-Eigentumswohnungen werden Hausgeldabrechnungen genannt. Hausgelder können Kosten enthalten, die bei Mietern nicht berechnet werden dürfen, zum Beispiel die für die Verwaltung der Wohnungen. Aus den unserer Redaktion vorliegenden Hausgeldabrechnungen geht hervor, dass der Durchschnitt dieser monatlichen Kosten über 2,40 Euro je Quadratmeter Bezugsfläche beträgt. Allein durch Verwaltungskosten ist diese Steigerung des prognostizierten Werts aber nicht zu erklären.

Unsere Redaktion hat BTT-Geschäftsführer Hans Marchl mit diesem Durchschnittswert konfrontiert. Marchl daraufhin: „Die von Ihnen genannten Zahlen können wir nicht nachvollziehen. Ermittlung und Abrechnung von Wärme- und Warmwasserkosten erfolgen durch einen externen Dienstleister.“ Der beauftragte Dienstleister Brunata hingegen gibt in den Abrechnungen an, dass er die vom Verwalter – also der BTT – gemeldeten Kosten nur aufteilt. Woher rühren also die relativ hohen Hausgeldabrechnungen?

Licht ins Dunkel bringen am Ende die Verkaufsunterlagen für Eigentumswohnungen, die unserer Redaktion vorliegen. Aus diesen geht nämlich hervor, dass die Nebenkosten (hier werden sie „Betriebskosten mtl.“ genannt) für Eigentumswohnungen im Nibelungenhain schon beim Verkauf mit circa 2,40 Euro je Quadratmeter prognostiziert wurden.

Eine weitere Anfrage, warum die Hausgeldabrechnungen für den Nibelungenhain deutlich über dem im Jahr 2014 im Kaufangebot der BTT genannten Wert (1,97 €/qm) liegen, der auch dem Stadtrat vorgelegt wurde, wird von BTT-Geschäftsführer Marchl nicht beantwortet.

Festzuhalten bleibt, dass die BTT in ihrem Kaufangebot gegenüber der Stadt von 2014 einheitliche Nebenkosten in der Höhe von 1,97 Euro in Aussicht gestellt und nicht zwischen Mieter und Eigentümer differenziert hat. Zudem wurde suggeriert, dass diese Nebenkosten mit sogenannten „Weiteren Nebenkosten“ (Einsparungen bei Strom, Internet und Telefon) gemindert würden, und dass sie dadurch statt 1,97 nur 1,44 Euro je Quadratmeter betragen würden.

Keine Netznutzungsentgelte – eine Gesetzeslücke?

Bleibt die spannende Frage, wie die konkurrenzlos günstigen BTT-Stromtarife zustande kommen. Recherchen von regensburg-digital haben ergeben, dass den Haushalten in den BTT-Wohnarealen keine Netznutzungsentgelte in Rechnung gestellt und solche auch auf den Stromrechnungen nicht ausgewiesen werden. Dieses für den Strommarkt untypische Geschäftsgebaren bestätigt Geschäftsführer Hans Marchl auf Anfrage: „Den Bewohnern von BTT-Wohnungen werden keine Netznutzungsentgelte berechnet.“

Der „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft“ zeigt sich von einem solchen Vorgehen erstaunt und spricht von einem „atypischen Sonderfall“. Grundsätzlich „verzichte“ eigentlich kein Netzbetreiber auf Netznutzungsentgelte. Was hat es damit auf sich?

Die Netznutzungsentgelte gelten als ein wesentlicher Bestandteil des (1998 beziehungsweise 2003) liberalisierten deutschen Strommarkts. Jeder Stromlieferant darf die existierenden Stromverteilernetze (fast 900 sind hierzulande bei der Bundesnetzagentur registriert) gegen dieses Entgelt uneingeschränkt nutzen. So soll einerseits ein diskriminierungsfreier Zugang aller Anbieter zu den Verteilernetzen garantiert werden, die das Nutzungsentgelt in ihren Preis einkalkulieren. Andererseits soll diese Regelung für den Endkunden eine freie Anbieterwahl gewährleisten.

Laut Gesetz müssen diese Netznutzungsentgelte in jeder Stromabrechnung ausgewiesen werden. Sie sollen die Kosten des Netzbetriebs (und des Netzausbaus) decken und gehen immer an den Betreiber des Stromnetzes, egal ob und wie oft ein Haushalt den Stromanbieter wechselt.

Die durchschnittlichen Strompreise in Deutschland laut einer Analyse des Bundesverbands der Energie und Wasserwirtschaft e.V.

Berechnet werden die Netznutzungsentgelte in der Regel aus einem Grundpreis, einem Arbeitspreis und den Kosten für den sogenannten Messstellenbetrieb. Laut Angaben des „Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft“ betrugen sie im Jahr 2019 im Bundesdurchschnitt 7,39 Cent je Kilowatt Strom. Das ist knapp ein Viertel des Brutto-Strompreises.

Errechnet man aus den zugänglichen BTT-Tarifen die den Kunden nicht in Rechnung gestellten Netzentgelte, liegen diese etwa beim Bundesdurchschnitt (für einen durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch von 3.500 kWh). Aber deutlich über jenen des örtlichen Versorgers REWAG. Würden den BTT-Haushalten die Netzentgelte tatsächlich in Rechnung gestellt, würde ein solcher BTT-Strompreis leicht unter dem Bundesdurchschnitt liegen, den die BDWE regelmäßig veröffentlicht. Allerdings gäbe es dann durchaus auch andere Anbieter, die mit BTT konkurrieren könnten.

Die BTT – Komplettanbieter in Sachen Strom

BTT verzichtet also einfach darauf, das Netznutzungsentgelt in Rechnung zu stellen, senkt so seinen Strompreis um rund ein Viertel und sorgt so für einen konkurrenzlos günstigen Preis für seine Endkunden. Ist es so einfach? Schließt man damit nicht von vorneherein jedwede Konkurrenz aus, diskriminiert damit andere Anbieter und beschränkt damit den freien Wettbewerb? Tatsächlich ist die rechtliche Lage etwas komplex.

Von zentraler Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die bereits erwähnte weitgehende Monopolstellung von BTT. Rechtlich gesehen handelt es sich bei der BTT Bauteam Tretzel GmbH um ein sogenanntes vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen. Um ein Unternehmen also, das sowohl Strom produziert und damit handelt, als auch private Haushalte versorgt und dazu ein eigenes Stromnetz betreibt.

Energierechtlich gesehen nimmt BTT damit mehrere Marktrollen ein: Als Stromerzeuger mit Blockheizkraftwerken, als Stromhändler und Stromlieferant und – auf seinen Arealen – als Betreiber eines Stromverteilernetzes der allgemeinen Versorgung. Das einschlägige Energiewirtschaftsgesetz regelt die von dem jeweiligen Marktakteur zu erfüllenden Anzeige-, Melde- und Veröffentlichungspflichten. Die BTT kam in der Vergangenheit nicht allen dieser Pflichten nach.

Nach Auskunft der Bundesnetzagentur meldete die BTT etwa nicht, dass sie als Stromlieferant agiert, der „Strom unter Nutzung eines Energieversorgungsnetzes gemäß § 3 Nummer 16 des Energiewirtschaftsgesetzes“ liefert. Nur nebenbei: Auch im Bereich Telefon/Internet hat die Bundesnetzagentur einen Verstoß der BTT gegen ihre Anzeigepflicht moniert.

Einige ihrer Pflichten ignoriert die BTT teils bis heute, obwohl auch die Bayerische Regulierungskammer auf entsprechende Pflichten hingewiesen hat. So fehlen beispielsweise auf der Internetseite und in den Rechnungen der BTT die vom Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geforderten Angaben zur Zusammensetzung ihres Stroms (Strommix) oder solche zu den bei der Erzeugung anfallenden CO2-Emmissionen. Da die BTT eigenen Angaben zufolge aktuell 85 bis 90 Prozent ihres Stromes mit Blockheizkraftwerken aus Erdgas erzeugt, würde sie wegen ihres Einsatzes von fossilem Erdgas als Brennstoff und den daraus resultierenden Kohlendioxid-Emissionen (CO2) möglicherweise keine gute Figur abgeben.

Eine entsprechende Anfrage unserer Redaktion bei BTT-Geschäftsführer Marchl nach den Gründen für dieses Vorgehen blieb unbeantwortet.

Erlöse aus nicht in Rechnung Gestelltem?

Eine Veröffentlichungspflicht, der die BTT im Allgemeinen aber nachkommt, behandelt besagte Netznutzungsentgelte. Sie finden sich, wie vom Gesetzgeber verlangt, auf der Internetseite der „BTT Netz“.

Doch warum veröffentlicht BTT solche Entgelte, wenn sie den Haushaltskunden in den eigenen Netzgebieten nicht in Rechnung gestellt werden? Auf diese Ungereimtheit angesprochen, erklärt Marchl: „Die veröffentlichten Netznutzungsentgelte werden externen Stromlieferanten für die Nutzung unserer Netzinfrastruktur berechnet.“ Doch welche externen Stromlieferanten sollen dies sein, wo doch laut BTT-Angaben sämtliche Haushalte im Netzgebiet von BTT ihren Strom ausschließlich von BTT beziehen? Und woher stammen die stattliche Erlöse in Höhe 323.741,33 Euro aus Netzentgelten, die ein undatierter BTT-Geschäftsbericht ausweist?

Ein wenig Licht in diese Zusammenhänge bringt eine Anfrage unserer Redaktion bei der gesetzlich zuständigen Bayerischen Regulierungskammer. Die dem Bayerischen Wirtschaftsministerium angegliederte Stelle genehmigt jährlich die Netzentgelte von Stromnetzbetreibern und legt Erlösobergrenzen fest, so auch bei der Netzsparte von BTT.

Nach „Erkenntnissen“ der Kammer erziele „die BTT Bauteam Tretzel GmbH Erlöse aus Netzentgelten“. Zwar werde „nach unserer Einschätzung“, wie die Kammer einschränkt, den BTT-Haushalten/Stromkunden gegenüber „unmittelbar keine Netzentgelte in Rechnung gestellt (…), aber allen Stromlieferanten, also auch dem BTT- eigenen Geschäftsbereich ‚Stromlieferung‘“.

Kurz gefasst also: Die BTT berechnet nach „Erkenntnissen“ der Kammer ihrer eigenen Stromsparte zwar Entgelte für die Nutzung der BTT-eigenen Netze, reicht diese Kosten aber nicht an den Endverbraucher weiter. Auf diesem Wege kann man einen konkurrenzlos günstigen Strompreis anbieten.

Marktführerschaft und Diskriminierung

Diese atypisch erscheinende Konstellation, dass ein vertikal integriertes Energieversorgungunternehmen nach außen Netznutzungsentgelte ausweist, die betriebseigene Sparte Stromvertrieb den versorgten Haushalten solche Entgelte aber nicht in Rechnung stellt, könnte eine Folge der Alleinstellungsmerkmale sein, die laut Geschäftsführung zu einer Marktführerschaft von BTT in Regensburg geführt haben sollen.

Führt das Alleinstellungsmerkmal der BTT – „alles aus einer Hand“, seine marktbeherrschende Stellung oder sein „natürliches Monopol“, wie es der Gesetzgeber bezeichnet, zu einer Diskriminierung anderer Stromanbieter?

Der örtliche Energieversorger REWAG verweist darauf, dass BTT als Netzbetreiber grundsätzlich dazu verpflichtet sei, auch anderen Anbietern Lieferverträge für Strom zu ermöglichen. Insofern sei „die theoretische Möglichkeit“ gegeben, dass die Bewohner von BTT-Wohnanlagen auch einen anderen Anbieter wählen. Die REWAG weiter: „Ergibt sich aus dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt, dass ein signifikanter Preisunterschied zu anderen Anbietern besteht, muss von den zuständigen Behörden beurteilt werden, inwieweit hier ein Diskriminierungsmerkmal vorliegt.“

Zahnloser Tiger Regulierungskammer

Zuständige Behörde ist die bereits erwähnte Bayerische Regulierungskammer. Doch diese beantwortet unsere Anfrage, ob in der (Nicht-)Berechnung von Netznutzungsentgelten durch den BTT-Stromvertrieb ein Verstoß gegen die Diskriminierungsfreiheit liegen könnte, nicht.

In der Vergangenheit hatte die Regulierungskammer aber bereits eingeräumt, dass sie ihrer Kontrollfunktion ohnehin nur rudimentär nachkommt. So heißt es in einer Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion vom 27. Juli 2020, dass man „nicht über die Personalausstattung“ verfüge, „um die Erfüllung der gesetzlichen Veröffentlichungs- und Dokumentationspflichten durch die zahlreichen Strom- und Gasnetzbetreiber in der Zuständigkeit der Regulierungskammer des Freistaates Bayern permanent und systematisch zu überwachen“. Da es sich bei vielen Netzbetreibern um „kleine Unternehmen in kommunaler Hand oder sogar um alteingesessene Familienbetriebe“ handle, stelle für diese Netzbetreiber „die Einhaltung der umfangreichen regulatorischen Vorgaben z. B. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der auf diesen beruhenden Rechtsverordnungen ohnehin schon eine große Herausforderung“ dar.

Da diese kleinteilige Struktur der Netzbetreiber in Bayern „von politischer Seite und – soweit wir Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern erhalten – überwiegend auch von der Bevölkerung gewünscht“ werde, würde eine permanente und systematische Überwachung aller „regulatorischer Vorgaben“ irgendwann „eben diese kleinteilige Struktur der Netzbetreiber in Bayern in Frage“ stellen. Dennoch wolle man die vorliegende Anfrage von regensburg-digital „zum Anlass nehmen, auf die Bauteam Tretzel GmbH (BTT) zuzugehen und sie um die Überarbeitung ihrer Homepage zu bitten.“

Die BTT veränderte und ergänzte daraufhin zwei ihrer Homepages (BTT-Netz und BTT-Versorgung) mehrfach. Die Homepage der BTT Bauteam Tretzel GmbH hingegen wird noch „überarbeitet“. „Wir bitten um Ihr Verständnis“ heißt es dort seit Monaten.

Fernwärme: „Rechtlich abgesicherte Monopolstellung“

Das „natürliche Monopol“ in Sachen Strom ist eng mit einer weiteren Monopolstellung verknüpft, die BTT auf ihren Arealen inne hat: Dem Betrieb eines Fernwärmenetzes. BTT beliefert die Haushalte in seinen Netzgebieten über ein betriebseigenes Netz mit der Wärme, die bei dem Betrieb der Blockheizkraftwerke, in denen der Strom produziert wird, anfällt (oder beispielsweise während der Wintermonate im Spitzenlast-Heizkessel erzeugt wird).

Laut Bundeskartellamt hat jeder etablierte Versorger im Bereich Fernwärme „eine beherrschende Stellung inne“. Das heißt, er verfügt somit „über wettbewerblich nicht kontrollierte Verhaltensspielräume“. Die langen Vertragslaufzeiten und die damit einhergehende Verpflichtung zur Fernwärmeabnahme begründen demnach eine „rechtlich abgesicherte Monopolstellung“ ohne tatsächlichen Wettbewerb. Dies führe dazu, dass durch solche Versorger „im Durchschnitt etwas höhere Erlöse erzielt werden.“

Kombination von Sektoren mit Marktbeherrschung?

Wie ist die Situation für die Wohnungseigentümer im Nibelungenareal? Wer dort eine BTT-Wohnung kaufen will, muss sich verpflichten, von BTT auch Wärmeenergie für Heizung und Warmwasser zu beziehen und seinerseits keine Wärmeenergie zu erzeugen. Die Verpflichtung zur Abnahme wird in einem BTT-Rahmenvertrag geregelt, der beim Wohnungskauf akzeptiert werden muss. Dieser mit Grundbucheinträgen abgesicherte Rahmenvertrag bindet die Wohnungseigentümer für die Dauer von 15 Jahren alternativlos an BTT. Das erscheint zumindest ungewöhnlich: Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) nennt unter § 32 eine maximale Vertragsdauer lediglich von zehn Jahren.

Darüber hinaus darf BTT die Sektoren Strom und Wärme laut Vertrag auch koppeln. In dem bereits erwähnten Rahmenvertrag zum Wohnungskauf heißt es: Bezüglich des vereinbarten Wärmetarifs sei „einkalkuliert, dass die weit überwiegende Zahl der Einheiten auch den von BTT erzeugten Strom bezieht“. Strom von BTT zu beziehen, sei „nicht vorgeschrieben“ heißt es zwar explizit, aber: Für den Fall, dass über 20 Prozent der Wohneinheiten „Strom von anderer Seite beziehen, kann das Entgelt für die Wärmelieferung in dem Maß erhöht werden, wie der Betrieb des Systems ‚Kraft-Wärme-Kopplung‘ (…) aufwendiger wird.“ Kurz gefasst: Wechseln mehr als 20 Prozent der Bewohner den Stromanbieter, darf BTT die Wärmepreise erhöhen.

Dass BTT im Nibelungenhain die Tarife für Wärme (Heizung und Warmwasser) mit den Tarifen für Strom mit einer gewissen Korrelation koppelt, ergibt sich auch aus den unserer Redaktion vorliegenden Hausgeldabrechnungen für Wohnungseigentümer und aus Nebenkostenabrechnungen für Mieter. Eine diesbezügliche detaillierte Anfrage an die BTT-Geschäftsführung wurde nicht beantwortet.

Unsere Redaktion hat den Bund der Energieverbraucher e.V. (BdE) um eine erste Einschätzung dieser Koppelung von Wärmeverträgen mit dem Strombezug von der BTT gebeten. Dessen Vorsitzende Leonora Holling antwortet zwar, dass ohne genaue Kenntnis aller BTT-Verträge „eine Beurteilung des Einzelfalles nahezu unmöglich“ sei. Auch sei eine Vertragsklausel, die Strom– und Wärmetarife kopple – sprich, „wenn Abnehmer wegfallen und damit eine Preiserhöhungsklausel verbunden ist“ – laut Auskunft und Wissen des BdE bisher „gerichtlich noch nicht überprüft“ worden. Holling sagt aber auch: Sollte dies „vertraglich so festgeschrieben sein, könnte eine einseitige Benachteiligung von Verbraucher*innen vorliegen“.

Bei der REWAG, einem Energieversorgungsunternehmen, das ebenfalls selber Fernwärme und Strom über eigene Netze vertreibt und deshalb ebenfalls Monopolstellungen innehat, gibt es eine solche Koppelung laut deren Auskunft jedenfalls nicht.

Netznutzungsentgelte im liberalisierten Strommarkt

Bei der politisch gewollten Schaffung des liberalisierten Strommarktes und bei der Realisierung der Energiewende (hier dem Ausbau der Stromnetze) spielen die Netzentgelte eine zentrale Rolle. Sie basieren auf der gesetzlich geforderten Entflechtung von Netzbetrieb und Stromvertrieb und sollen den diskriminierungsfreien Zugang aller Stromanbieter in die deutschen Netze ermöglichen – sprich: einen freien Wettbewerb.

Damit sichergestellt ist, dass beispielsweise ein etabliertes vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen wie BTT, das ein eigenes Netz betreibt und Haushalte selber auch mit Strom versorgt, andere Stromanbieter nicht mit überhöhten Netzentgelten übervorteilt, müssen diese trotz Liberalisierung noch staatlich reguliert werden. Laut dem einschlägigen Standardwerk von Professor Dr. Jürgen Kühling (Energierecht, 2018), der an der Universität Regensburg Öffentliches Recht lehrt, ist die behördliche Regulierung der Netzentgelte notwendig, da trotz einer strengen Trennung von Netzbetrieb und Stromversorgung Diskriminierungspotentiale „nicht vollkommen auszuschließen“ (S. 117) sind. Dies könne eine Quersubventionierung der (konzern-)eignen Vertriebssparte und damit eine Verzerrung des Wettbewerbs zur Folge haben.

Eine konkrete Anfrage nach dem Stand der Entflechtung bei der BTT und einer möglicherweise vorliegenden Quersubventionierung beantwortet BTT-Geschäftsführer Marchl ausweichend. Den diesbezüglichen „gesetzlichen Vorgaben“ komme die BTT „selbstverständlich nach“.

Strompreis deckt Kosten nicht

Dass im Nibelungenhain im Bereich Strom kein freier Wettbewerb im Sinne der Marktliberalisierung stattfindet, zeigt sich allerdings schon daran, dass die BTT dort laut Eigenangaben alle Wohnungseigentümer und Mieter mit Strom beliefert.

Eine überschlägige Bilanz der Strompreisbestandteile bestätigt diese Vermutung. Die gesetzlich definierten Abgaben, Umlagen und Steuern für Stromhaushalte betragen laut Bundesverband der Energieerzeuger (BDEW) im Jahr 2019 netto 11,12 Cent je Kilowattstunde (ohne Mehrwertsteuer).

Die staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen betrugen im Jahr 2019 brutto 15,98 bzw. netto 11,12 Cent.

Wenn die BTT-Sparte Stromvertrieb diese gesetzlichen Abgaben leistet und zusätzlich an die BTT-Sparte Netz circa sieben Cent Netzentgelte abführt, ergibt sich schon daraus eine Summe von über 18 Cent netto je Kilowattstunde, die mit den tatsächlich von den Endkunden verlangten 17,9 bzw. 19,9 Cent (brutto) nicht zu decken ist. Da noch die notwendigerweise anfallenden Kosten für das verfeuerte Erdgas und den Vertrieb des Stroms hinzukämen, dürfte der Deckungsfehlbetrag noch höher ausfallen.

Alles egal?

Den Stromkunden der BTT könnte es egal sein, wie sich ihre niedrigen Strompreise zusammensetzen. Schließlich scheinen sie davon zu profitieren, wenn sie keine Netzentgelte und auch keine darauf liegende Mehrwertsteuer bezahlen müssen. Andererseits scheinen die Wohnungseigentümer im Nibelungenhain durch die vertraglich vereinbarte Sektorenkopplung (Fernwärme-Strom) nicht wirklich frei in ihrer Auswahl zu sein. Festnetzanschlüsse für Telefon und Internet gibt es für Mieter und Eigentümer hier ohnehin nur bei der BTT.

Anderen Stromlieferanten, wie beispielsweise der REWAG, die die städtische Energiewende tragen muss und deren Gewinn teils in die öffentliche Versorgung (RVV und Bäder) fließt, sollte es nicht egal sein, wenn ein Monopolist den Markt mit Strom aus Erdgas und relativ hohem CO2-Anteil vollständig beherrscht.

Den Verantwortlichen innerhalb der Stadtverwaltung scheint die Betriebskostenabrechnung egal zu sein – obwohl sie in ihrer Matrix die gesetzlich eindeutig definierten Nebenkosten mit „Weiteren Nebenkosten“ bzw. ominösen „weiteren Einsparungen“ gemindert und auf dieser Grundlage eine Verkaufsempfehlung pro BTT begründet haben. Im Nachhinein werden diese so oder so bereits irreführenden Angaben ausweislich der Antwort im Nachgang nicht einmal überprüft.

Dem politisch und rechtlich verantwortlichen Stadtrat darf es jedenfalls nicht egal sein, wenn er von der Verwaltung mit zumindest fragwürdigen Vorlagen abgespeist und in die Irre geführt wird. Es kann und darf dem Stadtrat nicht egal sein, wenn er auf der Basis von konkreten Zusagen (Nebenkosten, Strompreis) ein städtisches Grundstück unter Marktwert an einen Bauträger vergibt, der seine Zusagen nach Einzug der Bewohner aber nicht einhält.

Zum Gesamtbild gehört, dass im Zusammenhang mit der Vergabe des Nibelungenareals auffällig hohe und verschleierte Parteispenden (laut Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier einer der „größten Spendenskandale in Bayern“) geflossen sind. Nur die daraus resultierenden Korruptionsprozesse haben einen gewissen Einblick in die dahinterstehenden Machenschaften ermöglicht. Einen Einblick in das meist im Verborgenen gebliebene Zusammenspiel zwischen Verwaltung und Mandatsträgern, zwischen Parteispenden und Immobilienbranche. Korruption hat nur scheinbar keine direkt geschädigten Personen. Der tatsächliche Schaden hinsichtlich der Glaubwürdigkeit von kommunaler Politik und Verwaltung ist ohnehin offensichtlich.

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Kommentare (41)

  • Mr. T.

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    Hervorragender Artikel! Danke!
    Riesiger Politikskandal! Pfui Deifl, schämts Euch!

    Der Stadtrat scheint also wirklich nur so eine Trachtentanzgruppe der Verwaltung zur Belustigung der Bürger zu sein. Und die aktuellen Bürgermeister*innen genau so.
    Wäre interessant, welche Rolle da Schaidinger noch gespielt hat. War er auch nur ein Kasperlkopf im Marionettentheater oder hat er die Fäden noch mitgezogen?

    Meine Hoffnung auf Aufklärung und Konsequenzen wird wohl vergebens sein. Ein*e Herkules*in für diesen Saustall des Augias wird wohl nicht zu finden sein.

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  • xy

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    Schon wieder dieser Privatkrieg! Das wird langweilig. Muss das wirklich sein?

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  • gretchen

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    Merci für diesen guten Artikel. Leider interesiert diesen “Skandal” niemanden, denn sowohl auf kommunaler. und bundesebene häufen sich die Skandale. Der Bürger:in regt sich auf und alles geht so weiter wie gehabt.
    Warum winkt der Stadtrat alles durch? Die Stadtäte:innen , von Beruf Student:in, Angestellter:in, Jurist:in, Selbständiger:in haben von den Sachthemen und Fachthemen kein Wissen und sie haben nicht die Zeit – oder ist es die Lust – sich in Themen einzuarbeiten. den Beschlußvorlagen der Verwaltung wird blind gefolgt . und so werden auch in Zukunft viele Entscheidungen getroffen die man hinterher bedauert und viel Geld “verbrannt”.

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  • Regensburger

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  • anwohner

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    Seltsam diese Hetze gegen Tretzel. RD sollte sich mit den Mietern und Eigentümer hier unterhalten. Da gibt es niemanden den günstige Nebenkosten bei BTT stören. Viele meiner Bekannten würden auch gerne hier wohnen.

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  • Heinrich Kielhorn

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    @xy

    Das, was Sie Privatkrieg nennen, sind dringend notwendige und hervorragende Recherchen, die aufzeigen, wie morsch und kaputt diese Stadt ist.

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  • Mr. T.

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    gretchen, es gibt einen lebenden Beweis, dass man dieser Aufgabe als Stadtrat nachkommen kann. Künstler*in muss man dazu wohl nicht von Beruf sein, wie die Erfahrung gezeigt hat. Vielleicht ist Maulwurf die dazu erforderliche Qualifikation? Man muss es aber zumindest wollen. Und es darf einer*m auch nicht egal sein, nur zum Stimmvieh degradiert und verarscht zu werden für etwas fragwürdige Reputation und Sitzungsgeld im Gegenzug.

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  • R.G.

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    @anwohner
    Verwechseln Sie das vielleicht mit einem Beziehungsspiel oder einer TV-Show, wo man gegen aus Gründen der Volksbelustigung gegen jemanden entscheiden muss, um selbst zu gewinnen?

    Betriebskostenüberprüfungen und Bewertung der Zahlen sind alljährlich ganz normale Vorgänge unter mündigen Wohnungsmietern oder Wohnungskäufern. Diskussionen über die Zahlen sowieso.
    Wenn ein Immobilienunternehmen bzw. Bauträger unter vielen Bietern bei der Grundstückszuteilung bevorzugt wurde, nur wegen der Betriebskosten, die doch in genauen Zahlen angeführt waren, dann ist das ein Grund mehr, die Abrechnungen zu vergleichen.
    Weshalb sollte es bei den Nibelungen anders sein?

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  • Heinrich Kielhorn

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    @Anwohner

    Viele Regensburger Bürgerinnen und Bürger wäre es lieber gewesen, das Areal wäre nicht windig und unter abenteuerlichen Umständen an BTT verkauft worden.

    Was sagen Sie denen? Kriegen die was ab von Ihrem Strompreis?

    Seltsam dieses gezwungene Verteidigung von BTT.

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  • Piedro

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    @anwohner
    Hetze? Wie putzig! Schlagen Sie das Wort doch mal nach.

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  • Joachim Datko

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    Das ist doch schon etwas!

    Zitat: “Auf diesem Wege kann man einen konkurrenzlos günstigen Strompreis anbieten.”

    Ich freue mich für die Kunden von Herrn Tretzel, dass sie so einen günstigen Strompreis haben, da ich ein Freund niedriger Preise bin.

    Wir könnten alle viel niedrigere Strompreise haben, wenn in Deutschland die gesetzlichen Belastungen nicht so hoch wären. Ich wähle keine Partei, die die Energiepreise durch gesetzliche Belastungen noch oben treibt. Meine politischen Feinde sind bezüglich dieses Aspektes die SPD und die Grünen.

    Joachim Datko – Elektroingenieur

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  • Johannes Urban

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    Seltsam, sehr seltsam, dass Tretzlbewohner anscheinend unter dem Stockholm-Syndrom leiden, Herr anwohner.

    „Zudem erstaunlich: Die Wohnungseigentümer auf dem BTT-Areal zahlen im Vergleich zu den Mietern zwei Cent weniger, also 17,9 Cent. Obwohl sowohl Mieter wie Eigentümer aus ein und derselben Energiezentrale versorgt werden.“
    Das ist allerdings erstaunlich und diskriminierend gegenüber den Mietern. Als Mieter sollte man dagegen klagen.

    Super recherchierter und detaillierter Journalismus, Danke!

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  • Johanna

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    Ich habe keinerlei Verständnis, wenn manche meinen das rd mit einem Bauträger einen Krieg anzettelt. Keiner der Käufer wurde gezwungen bei diesem Eigentum zu erwerben bzw. der städtischen Prüfung der Nebenkosten viel Glauben zuschenken. Hierfür sind die Möglichkeiten wegen der Imponderabilien für den Normalo wenig geeignet. Wer vergleicht langfristig und zukünftig schon die Gebührenkalkulation einer Tochter der Stadt (Mit 4,3 % Eigenstromproduktion)?
    https://regensburg.bund-naturschutz.de/fileadmin/kreisgruppen/regensburg/Bilder/kreisgruppe/Aktionen_Termine/Aktionen/AK_Energie/Daten_und_Ergebnisse_zu_Stadtwerkevergleich.pdf
    Pleite gehen wird keiner , wenn ja dann erfahren sie es hier als erstes.

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  • anwohner

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    Ich zahle als Mieter nur 17,9 Cent, hier ist wohl etwas oberflächlich recherchiert worden. Darüber hinaus zahlen wir 9,40 Euro Miete/qm für eine Neubauwohnung. Man kann ja auch im Dörnberg oder gar bei einer Genossenschaft für 17 Euro/qm mieten und 34 Cent an die REWAG, RWE, Vattenfall oder andere Energieriesen zahlen….. Jeder wie er will. Letztendlich geht es RD nur um Stimmungsmache gegen Tretzel

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  • Redaktion

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    @ Anwohner
    Laut Auskunft der BTT-Geschäftsführung zahlen die Mieter von öffentlich geförderten Wohnungen 19,9 Cent je Kilowattstunde Strom und die Wohnungseigentümer 17,9 Cent. Sie sind offenbar Mieter in einer Eigentumswohnung, deren Mieten laut Verkaufsbedingungen 8% über dem Mietspiegel liegen dürfen. Sie bestätigen also unsere Recherchen, danke.

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  • anwohner

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    Ich habe nicht Ihre Recherche bestätigt, sondern klargestellt, dass Mieter nur 17,9 ct bezahlen und nicht wie von Ihnen kolportiert 19,9 ct. Ich bestätige nur, dass Sie gezielt einseitig berichten

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  • Piedro

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    @Johanna
    Allein die Bezeichnung dieses Artikels mit martialischen Adjektiven oder Verben ist völlig neben der Spur. Nicht nur angesichts der Prozessfreudigkeit des Herrn T. handelt es sich um journalistisch tadellose Arbeit. Es werden Fakten kommuniziert, bar jeder Wertung, was das teilmonopolistische Unternehmen angeht. Was den Stadtrat angeht ist ein sollte, könnte, würde durchaus angebracht, stellt der doch bisherige Entscheidungen teilweise selbst in frage.

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  • Piedro

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    @anwohner
    Sind Sie denn Mieter bei BTT? Dann strafen Sie die Aussagen des BTT-Geschäftsführers lügen. Das wäre dann aber nicht der Redaktion anzulasten.
    Wenn sie ansonsten nichts an dem Artikel auszusetzen haben: prima! Lauter Fakten, zutreffend und bedenkenswert. Gerade für Stadträte und Wahlbürger.

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  • KW

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    @anwohner, warum so ungehalten. Es geht hier nicht darum Ihnen die Wohnung schlecht zu reden, nur weil sie eine etwas höhere Miete als der Mitspiegel sagt zahlen.
    Es geht darum, wie zum x-ten Male vom Stadtrat ein Riesengrundstück zur pervertierten Gewinnmaximierung eines Einzelunternehmers, diesem gegen offensichtlich nicht astreine Informationen unter Preis und gegen Mitbewerber zugespielt wurde.
    DAS ist das was hier seit mittlerweile Dekaden zum Himmel stinkt und auf RD als einem der wenigen, wenn nicht dem einzigen, lokalen Medium berechtigterweise immer weider aufgegriffen wird. Ansonsten liest und hört/sieht man davon eher in überregionalen Medien wie der SZ oder auch gerne mal im BR.

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  • R.G.

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    @anwohner
    Sind Sie Mieter einer als Eigentum erworbenen Wohnung oder Mieter einer Mietwohnung?

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  • Johann P

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    @ anwohner – Stimmt! Wohne bei Tretzl am Hochweg und zahle auch 17,9 Cent fürs kW allerdings 11,25 € pro qm Miete. Könnte mich auch jederzeit über Verifox neu orientieren aber keiner schaffte das bisher günstiger. Was hat das mit BTT Monopol zu tun? RDig Aigner möchte uns Mietern auch die Netzgebühren aufbrummen. Der Eindruck liegt nahe, dass man sich wegen der Tretzel Klage rächen möchte.

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  • Hthik

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    @Mr. T. 10. Juni 2021 um 10:52 | #

    “gretchen, es gibt einen lebenden Beweis, dass man dieser Aufgabe als Stadtrat nachkommen kann”.

    Friedl vs Freudenstein und Eierkuchen. Letzteres auch bekannt als “Hier können Familien Kaffee kochen 2.0” siehe Tucholsky.

    Im Ernst, ein interessantes Lehrstück. Wie man durch Buchhaltungstricks verschleiert, wo man wirklich Gewinn erzielt und wie der beharrliche Journalist dem nach der Devise “Follow the money” auf die Schliche kommt.

    Wenn ich es für mich kurz zusammenfassen darf, man korrigiere mich bitte gegebenenfalls. Wir wussten, dass die Nebenkosten kleingerechnet wurden indem die Stromersparnis eingerechnet wird, was für sich schon jenseits der Lauterkeit liegt, weil der Strom nichts mit diesen zu tun hat. Das führt aber auch zur Frage, wie kann es sein, dass der Strom so billig ist? Wir finden einen alten Bekannten: das erst 2001 aus der Sittenwidrigkeit entlassene Koppelgeschäft. Kraftwärmekopplung gibt es also nicht nur technisch, sondern auch juristisch. Damit das auch rentabel bleibt, hat man sich zudem abgesichert, dass die Wärme im Preis steigen kann, wenn zu viele dort abspringen.

    Das Positive ist: Vielleicht jetzt endlich.

    Bei dem oben verlinkten Beitrag https://www.regensburg-digital.de/stadtrat-haushalt-debatte-vier-abschiede-und-ein-lachanfall/22112019/ konnte man von einer gehäuften Kritik an der Verwaltungshörigkeit lesen. Vielleicht findet diese Kritik ja jetzt mal Gehör.

    Man sollte aber auch nicht zu ungehörig auftreten. Auch noch den Stadtrat zu kontrollieren, was er denn etwa in Sitzungen so wirklich tut. Also das ist doch zu viel des Guten.

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  • Madame

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    Hört denn das nie auf. Tretzel&Co haben genug verdient. Sie gaben monatelang ein Gastspiel in den Medien. Bravissimo

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  • Hthik

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    @Joachim Datko 10. Juni 2021 um 12:40 | #

    “Das ist doch schon etwas!”

    Der Dreck unter meinen Fingernägeln ist unbestreitbar auch etwas.

    “Ich wähle keine Partei, die die Energiepreise durch gesetzliche Belastungen noch oben treibt. …

    Joachim Datko – Elektroingenieur”

    Jeder nach seinen Vorlieben.

    Ich wäre auch mit einem etwas höheren Strompreis einverstanden, wenn ich dafür nicht in Zukunft 2l Trinkwasser und 5l Brauchwasser pro Tag zugeteilt bekomme, oder was auf das selbe hinausläuft, mir nur noch leisten kann.

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  • Joachim Datko

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    Was kostet die Wärmeenergie?

    Zu anwohner 15:22 “Ich habe nicht Ihre Recherche bestätigt, sondern klargestellt, dass Mieter nur 17,9 ct bezahlen und nicht wie von Ihnen kolportiert 19,9 ct.”

    Können Sie bitte noch angeben, was Sie für die Wärmeversorgung zahlen, was die kWh Wärmeenergie kostet? Insbesondere, wenn Sie alle einschlägigen Kostenanteile durch den Jahresverbrauch teilen.

    Ich bin neugierig!
    Je mehr Zahlen Sie liefern z.B. auch den Jahresverbrauch an Heizenergie je qm und Warmwasserkosten je Person, desto leichter kann man die Nebenkosten vergleichen.

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  • R.G.

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    Man kann auch die Tatsachen sehen. Tretzel hätte, bei anderen Ausschreibungsbedingungen und wenn die Politik nicht so hohe “andere” Erwartungen an Bauträger hätte – hier füge jeder ein, was er sich denke – vielleicht trotzdem das Bestangebot gelegt.

    Die Tragik seines Wirkens ist, dass er nicht zu seiner Vollform auflaufen konnte, bei Stadträten, die selbst keine neuen Bedingungen schaffen wollten.
    Ich halte die Verantwortung der Politik für unterbewertet.
    Solange die Parteienfinanzierung rechtlich nicht anders aufgestellt wird, gar nicht werden will, müssen Bauträger, wie ich meine, nach Status quo handeln.

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  • Hutzelwutzel

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    Niemand sagt mir jemals wieder was gegen (das postkommunistische) Russland, Nordkorea oder irgendeinen anderen “Schurkenstaat”. Diese Staaten hatten alle andere Grundvoraussetzungen wie die Bundesrepublik ab 1949. Wie weit sind wir nun hier gekommen? Echt traurig.

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  • Hartl Norbert

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    Zum Thema Schlachthof ist richtig, dass ich damals umfangreich recherchiert habe, weil ich die dem Stadtrat vorgelegte Berechnung nicht glaubte. Nachdem ich meine Vermutungen aber nicht beweisen konnte, habe ich nach vielen Nachfragen letztendlich dem Verkauf auch zugestimmt. Später hat sich dann zum Beispiel bei den Entsorgungskosten für die Altlasten gezeigt, dass dieser Verkauf für die Stadt nicht die beste Lösung war und die Möglichkeiten, die die Stadt für den Bau von preisgünstigen Wohnungen gehabt hätte, vertan wurde.
    Bei den Bahnarealen wurde der Fehler gemacht, die Grundstücke als Stadt nicht selbst von der Bahn zu erwerben. Hier ließ man einen mehrfachen Verkauf zu, wodurch der Grundstückspreis sich künstlich erhöhte, was sich nun auf die Mieter und Käufer von Eigentumswohnung durch erhöhte Preise auswirkt. Auch das wurde damals von mir im Stadtrat prognostiziert und kritisiert.
    Im Nibelungenareal wurde der einzige Fehler in jüngster Zeit gemacht, als die Stadt dem Käufer des Bundeswehrgebäudes aus der Grunddienstbarkeit entließ, ein Quartierszentrum bauen zu müssen.
    Die Wohnungsbauten im Nibelungenareal sind ein Vorzeigemodell, auf das die Stadt stolz sein kann. 300 Sozialwohnungen Stadtbau, 300 Sozialwohnungen Tretzel mit KFW 40, also niedrigere Nebenkosten als normal, Lebenshilfe und Verein für Zweites Leben sind ein einmaliges Ergebnis. Die Eigentumswohnungen der Firma Tretzel waren für die Käufer bei KFW 40 unschlagbar preisgünstig, wenn man sich den Wohnungsmarkt in Regensburg ansieht. Für Mieter sind die Mieten dort gedeckelt. Dass Strom und Heizung bei Tretzel unschlagbar günstig ist, sollte Freude machen. Offensichtlich ist Neid und Missgunst für manche ein Beweggrund, dass eine lebenswerte Außengestaltung, qualitativ hochwertige Bebauung und eine günstige Verwaltung ständig kritisiert wird. Die Bewohner der Tretzel Areale sind mehr als zufrieden in einem tollen Wohnumfeld leben zu können.

    Norbert Hartl

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  • Redaktion

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    @ Johanna
    Ihre Zahlenangaben stammen von 2010, sind also längst veraltet.
    Laut Geschäftsbericht von 2019 verkaufte die REWAG an Großkunden 997 Mio. kWh und an Haushalts- bzw. Kleinkunden (Haushalte, Kleingewerbe etc.) 373 Mio. kWh Strom.

    „Unter Berücksichtigung unseres Erzeugungsanteils aus den Beteiligungen wurden im Geschäftsjahr 2019 damit Strommengen in Höhe von 133,0 Mio. kWh (Vorjahr: 126,3 Mio. kWh = + 5,3 %) erzeugt. Das sind rd. 41 % (Vorjahr: 39 %) am gesamten Haushaltsstromverbrauch.“

    Bezogen auf die Gesamtmenge an verkauften Strom produzierte die REWAG und ihre Beteiligungen also 2019 knapp 10% selber.

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  • Redaktion

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    @Joachim Datko
    Was kostet die Wärmeenergie im Nibelungehain?
    Die Sache ist kompliziert, da die BTT auch hier ungleich abrechnet. Was eher unüblich ist.
    Lt. den uns vorliegenden Abrechnungen verlangte die BTT bei Eigentumswohnungen andere Grund- und Verbrauchstarife als bei den öffentlich geförderten Mietwohnungen. Sowohl für Heizenergie als auch für Warmwasserenergie.

    Wie im Text angedeutet, zahlen die Eigentümerwohnungen im Nibelungenareal im Vergleich mit den dortigen EOF-Mieterwohnungen höhere Tarife für Wärme und Warmwasser, dafür aber niedrigere Stromtarife. Oder anders ausgedrückt: die EOF-Mieter haben höhere Stromtarife und dafür niedrigere Wärmetarife als die Eigentümer.

    Die tatsächlich anfallenden Kosten sind freilich verbrauchsabhängig.

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  • Mr. T.

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    Wenn ich mir die Diskussion so anschaue, ist es fast schade, dass die Tretzel-Problematik in diesem hervorragenden Artikel einen großen Teil einnimmt. Das öffnet dem Derailing Tür und Tor. Jetzt geht es drum, wer und ob zwei Cent mehr für den Strom zahlt und nicht mehr, wie sich der Stadtrat vorführen und zum Marionettentheater degradieren lässt.

    Gut übrigens, dass sich wenigstens der Herr Hartl der Kritik stellt und konstruktiv beiträgt. Da können sich andere eine Scheibe abschneiden.

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  • Gerda Maier

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    Kommentar gelöscht. Bitte nicht persönlich werden.

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  • Piedro

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    @Hartl Norbert
    “Dass Strom und Heizung bei Tretzel unschlagbar günstig ist, sollte Freude machen.”
    Das freut Mieter und Eigentümer bestimmt. Das ändert aber nichts daran, dass dieses Energiekonzept nicht mit dem überein stimmt, was in der Ausschreibung vorgesehen war. BHK mit fossilen Brennstoffen sind nicht innovativ, auch, wenn es für die Bewohner günstiger ausfällt. Beides wäre cool gewesen: günstig und nachhaltig.

    “Offensichtlich ist Neid und Missgunst für manche ein Beweggrund, dass eine lebenswerte Außengestaltung, qualitativ hochwertige Bebauung und eine günstige Verwaltung ständig kritisiert wird.”
    Sie meinen wirklich, Kritiker wären neidisch auf die Bewohner, oder gar missgünstig? Ich glaube das greift viel zu kurz oder ganz daneben. Hr. T. hat sich einen OB gekauft und seine Vorteile davon gehabt. Der Stadtrat hat sich vorführen lassen, seine Vorgaben wurden nicht eingehalten, das vorgelegte Konzept war gut genug Mitbewerber auszustechen, bleibt aber bis heute intransparent. Das kritisiert doch keiner aus Neid und Missgunst, Herr Hartl. Das ist schlicht suboptimal, und dergleichen summiert sich halt in R. Ausverkauf unter Marktwert an Bauträger, die Ausschreibungskriterien vortäuschen oder gleich gar nicht einhalten. Verzicht auf Vorkaufsmöglichkeiten/-rechte zur Freude von Zwischenhändlern/Spekulanten. Mag sein, dass ich das falsch sehe, aber so stellt sich das für mich dar. Da muss man kein Neidhammel sein, um das fragwürdig zu finden.

    Und Mr. T. hat richtig festgestellt: Sie stellen sich der Kritik, sie sind sogar selbstkritisch. Aber auch Sie zeigen nicht auf, wie sich sowas in Zukunft vermeiden lässt, wie mehr Transparenz und Beschlussinformation bewirkt werden kann., sondern erkennen eine Neiddiskussion. Also wird sich wohl nix ändern, derweil die Gründe knapper werden.

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  • Joachim Datko

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    Hintergrundinformation zur REWAG:

    Zu Redaktion 07:37

    Die REWAG gehört nur zu 2/3 Drittel, über die Badebetriebe, der Stadt und zu 1/3 der E.on über Eon Bayern (35,48 Prozent)

    Deutschland ist traditionell unter 4 Versorger im Energiebereich aufgeteilt. Damit ist der Wettbewerb traditionell stark eingeschränkt. Wir gehören zur Eon.

    https://heise.cloudimg.io/width/350/q75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/tp/imgs/89/1/9/6/8/5/0/0/23770476ec271805.jpg

    Kleine Anbieter, wie hier Herr Tretzel, sind in diesem Lichte betrachtet ein Lichtblick in Richtung Wettbewerb. Man reibt sich die Augen, wenn man sieht, wie günstig der Strom angeboten wird. Je mehr Anbieter es gibt, desto günstiger werden die Preise.

    Tretzel: kWh unter 20 Cent
    REWAG aktuell auf der Internetseite: über 30 Cent pro kWh inkl. Grundpreis, bei einer Abnahme von 2.000 kWh im Jahr (strom.direkt)

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  • Seppl

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    @ Hthik
    Ja, so sehe ich es auch: die Verwaltung hat dem Stadtrat die von BTT regelwidrig kleingerechneten Nebenkosten in der Höhe von 1,44Euro je QM präsentiert und deshalb hat dieser dem Verkauf an BTT in Treu und Glauben zustimmt.
    Wenn es stimmt, dass die Eigentümer nun tatsächlich ca. 2,4 Euro pro QM zahlen, ist das ein dicker Hund. Ebenso, dass der damalige Stadtrat Hartl, der die Sache damals eingefädelt hat, nun von „Neid und Missgunst“ spricht und glaubt für „die Bewohner der Tretzel Areale“ sprechen zu können.
    Regensburg, all das macht dir so schnelle keine Stadt nach!

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  • Mr. B.

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    Herr Hartl und Beteiligte!
    Neid kann höchstens bei schwer erarbeitendem Besitz aufkommen. Nicht anders!!!
    Danke!

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  • R.G.

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    Mal wieder gehört zerlegt.

    * Kontrolle von Betriebskostenabrechnungen ist etwas völlig Normales.
    * Wenn ein Bauträger wegen seiner exakt angeführten, sehr niedrigen Betriebskosten, von der Politik den Zuschlag auf das Grundstück erhält, wäre es eigentlich sinnvolle Pflicht der Verwaltung bzw. des Stadtrates gegenüber den Mitbewerbern und der Bevölkerung, die Einhaltung der Kriterien penibel nachzuweisen.

    Daraus schon wieder ein Beziehungsspiel zu machen und einen normalen Überprüfungswillen als unsportliches Foul zu deuten oder als Angriff gegen die Privatperson Tretzel, das deutet lediglich auf die Möglichkeit, dass möglicherweise gefühlsmäßige Scheinnähe in Form von kritikloser Bewunderung und Lobheischerei, zwischen Politik und Bauträgern als ortsübliches Verhalten verstanden worden sein könnte.

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  • Martin

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    Ich kenne mich mit Immobilienwirtschaft nicht aus und möchte mich aktuell da auch nicht einarbeiten, daher kann ich mir zum Inhalt des Artikels kein Urteil erlauben.

    Aber wo bitteschön sehen hier manche einen “Kleinkrieg”, Rachegelüste oder dergleichen?
    Ich hatte bisher nie das Gefühl, dass RD irgendetwas veröffentlicht, um persönliche Befindlichkeiten öffentlich auszutragen.

    Wie den meisten hier inzwischen bekannt sein dürfte, hat sich die Redaktion zahlreiche Nicht-Freunde in und um Regensburg gemacht.
    Da gäbs ne Menge Artikel zu schreiben, um das alles auszutragen..
    Zudem hat das Gericht in seiner Urteilsbegründung ja auch festgestellt, dass es sich um Angelegenheiten mit öffentlichem Interesse handelt.

    Ein Journalist hat das Recht und auch (moralisch?) die Pflicht, über Vorgänge zu berichten, selbst dann, wenn es sich vermeintlich um Peanuts handeln könnte.

    Die Tatsache, dass manche Kommentatoren auf die rein emotionale Ebene wechseln (“Die Anwohner fühlen sich wohl und sind zufrieden”) statt auf der Sachebene zu bleiben (“Diese und jene Feststellungen treffen zu oder nicht zu”), kann z.B. auf zweierlei Dinge hindeuten: Mangelnder
    Sachverstand oder persönliche Betroffenheit – wobei letzteres dem entspricht, was RD stellenweise vorgeworfen wird.

    Dass die Politik hier den Anwohnern helfend beispringen möchte, irritiert mich aber tatsächlich. Cui bono?

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  • Jakob Friedl

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    Nur mal so:
    Die Lärmemissionswerte des Quartierszentrums am Nibelungenareal haben sich nie verändert und wurden dem auf fragwürdige Weise erfolgreichen ausgewählten Bieter bereits 2016 mitgeteilt – nicht aber dem Stadtrat.

    Zur Tretzelbebauung auf dem Nibelungenareal: 2011-2013 wurde von der Stadtverwaltung die Erarbeitung eines Energiekonzepts für die Bebauung des Areals der ehemaligen Nibelungenkaserne in Auftrag gegeben, das dem Stadtrat vorgelegt wurde und Vorgaben zu effizienter Energiegewinnung- und Nutzung macht. Interessierten Stadträt*innen hätte auffallen müssen, dass Tretzels „innovatives Energiekonzept“ auf alle diesen Vorgaben scheißt.

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  • M. Müller

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    Vielen Dank an die Redaktion.
    Endlich weiß man, dass die Strompreise der BTT nicht auf dem immer hochgehaltenen “innovativen Energiekonzept” beruhen, sondern auf einer recht ungewöhnlichen Preisgestaltung eines marktbeherrschenden Großspenders, der von Überwachungsbehörden in Ruhe gelassen wird.

    Bin mal gespannt, ob sich die MZ dieses hoch politische Thema angehen und die Sicht von rd korrigieren wird.

    Dank an die Redaktion auch dafür, dass sie der Resozialisierung eines verstoßenen SPD-Stadtrats dient, und ihm ein Forum für sein fast selbstkritisch ausgefallenes Resümee bietet.
    Das müssen andere Stadträte, die an der zweifelhaften Entscheidung pro BTT beteiligt waren, dem Hr. Hartl erst einmal nachmachen. Aber vermutlich sind die eh nur neidisch und missgünstig, weil sie nicht wie Hartl in einer BTT-Wohnung leben dürfen.

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  • Mr. B.

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    Hatte jemals ein vernünftiger Mensch daran geglaubt, dass es WOHNUNGEN, sog. LADENHÜTER, für umsonst gab?
    Dann sollte dieser auch noch daran glauben, dass der Storch die Kinder bringt!

    Danke RD, dass ihr immer am Ball seid!
    Weiter so! Der Bürger hat ein Recht darauf zu erfahren, wie es gemacht oder gedreht wird! Und natürlich auch: “Ohne Ansehen der Person oder Personen!!!!”
    Der geschundenen Demokratie kann es nur hilfreich sein!!!

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