Baumfällungen: ÖDP kritisiert Ausnahme für SSV Jahn
PM der ÖDP Regensburg
Oberbürgermeister begründet Baumfäll-Genehmigung für den SSV Jahn während der Vogelbrutzeit am Kaulbachweg mit „öffentlichem Interesse“
Benedikt Suttner, ÖDP-Fraktion: „Herr Oberbürgermeister, Sie schaffen mit Ihrer Begründung einen Präzedenzfall“
Regensburg. Aufs Schärfste kritisiert die ÖDP-Stadtratsfraktion die jüngsten Baumfällungen für einen Kunstrasenplatz auf dem Trainingsgelände des SSV Jahn am Kaulbachweg. Vor allem die gestern aufgedeckten Begleitumstände erzürnen ihren Vorsitzenden Benedikt Suttner. Zwar verweist er darauf, dass laut Bundesnaturschutzgesetz § 39 eine Ausnahmegenehmigung vom Fällverbot während der Vogelbrutzeit von März bis September aufgrund öffentlichen Interesses erteilt werden kann, sieht aber im Fall Kaulbachweg die Gefahr eines Präzedenzfalles:
„Wie soll sich die Stadt, bzw. das städtische Umweltamt, in Zukunft verhalten, wenn ein ähnlicher Bauantrag mit der Bitte um Fällgenehmigung, gestützt auf die Begründung „öffentliches Interesse“, vorgelegt wird? Die Stadt, ihr Oberbürgermeister und der grüne Bürgermeister und Umweltreferent Jürgen Huber berauben sich hier – ohne Not – ihrer Handlungsmöglichkeiten zum Schutz von Umwelt und Natur und werten sogar ihre eigenen Maßstäbe ab.“
So informiert die Stadt seit ein paar Jahren vorbildlich, an welchen Orten städtische Baumfällungen gemäß der gesetzlich geschützten Vogelbrutzeit noch vor März durchgeführt werden. Auf dieser Liste fanden sich im vergangenen Jahr beispielsweise Maßnahmen wie der Neubau des Museums der Bayerischen Geschichte am Donaumarkt, die Generalsanierung und Erweiterung der Grundschule Napoleonstein, die Um- und Erweiterungsbauten an der Grundschule Hohes Kreuz, der Lärmschutzwall Burgweinting, der Neubau Kindergarten Harting, die Erweiterung der Spielflächen Kinderhort Hohes Kreuz. Dies sind alles Maßnahmen, denen man durchaus ein „öffentliches Interesse“ zusprechen kann. Dennoch wurde die Vogelbrutzeit dabei stets eingehalten.
Hinzu kommen große Zweifel, ob im jetzigen Fall die Rodung einer zusammenhängenden landschaftsprägenden 20-stämmigen Baumreihe am Kaulbachweg zwischen zwei Fußballplätzen für die Errichtung einer Kunstrasenfläche überhaupt notwendig war. Schließlich befindet sich links und rechts unmittelbar daneben bereits jetzt je ein Fußballplatz. Die Baumreihe diente also bisher neben dem Ballfangzaun als Abtrennung und hätte diese Funktion auch in Zukunft erfüllen können.