Baumer-Prozess vor Abschluss
Am 6. Oktober soll nach Plan des Landgerichts Regensburg das Urteil im Prozess um den Tod von Maria Baumer gesprochen werden. Morgen sollen das psychiatrische Gutachten und die Plädoyers vorgetragen werden. Ein (vielleicht letzter) Beweisantrag von Christian F.s Verteidiger Michael Euler wurde heute abgelehnt.
Es ist der kürzeste Verhandlungstag im Mordprozess um den Tod von Maria Baumer. Die Nebenklage um die Angehörigen der Toten ist am heutigen Montag gar nicht erschienen. Für lediglich knapp zwanzig Minuten wird die Sitzung eröffnet. Im Vordergrund steht dabei ein – mutmaßlich letzter – Beweisantrag der Verteidigung von Christian F.
Urteil soll am 6. Oktober kommen
Am nächsten Verhandlungstag (29. September) soll die psychiatrische Sachverständige Susanne Lausch ihr Gutachten vorstellen, für das sie zwei Explorationsgespräche mit dem Angeklagten geführt hat. Ebenfalls am Dienstag sollen nach Wunsch der Strafkammer „möglichst vollständig“ die Schlussvorträge gehalten werden. Wenn das wie geplant gelinge, so kündigt der Vorsitzende Richter Michael Hammer an, werde am 6. Oktober das Urteil gesprochen.
Seit 1. Juli muss sich Baumers ehemaliger Verlobter Christian F. vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Er soll laut Anklage an Pfingsten 2012 Maria Baumer mit einem Medikamentencocktail ermordet und anschließend in einem Wald bei Bernhardswald verscharrt haben. Erst kurz vor Ende der Beweisaufnahme gestand der Angeklagte via Verteidigererklärung, die Leiche seiner damaligen Verlobten im Wald vergraben zu haben. Eine Tötung bestreitet er aber.
Baumers Tod sei ein selbstverschuldeter Unfall gewesen. Er habe mit dem anschließenden Fortschaffen der Leiche vertuschen wollen, für sie und auf ihren Wunsch hin Medikamente im Bezirkskrankenhaus geklaut zu haben. Vor dieser Version hatte er jahrelang Lügengeschichten zu ihrem Verschwinden aufgetischt und den trauernden und unwissenden Verlobten gemimt.
Euler: Betäubungsmittelaffinität Baumers?
Zu einer möglichen Betäubungsmittelaffinität Baumers stellt F.s Verteidiger Michael Euler einen Beweisantrag. Er möchte drei ehemalige BKH-Auszubildende, die im dortigen Wohnheim gewohnt haben, zu einem Cannabis-Konsum Baumers befragen. Laut dem Verteidiger hätte diese im Jahr 2005 beziehungsweise 2009 beobachtet, wie Maria Baumer Cannabis konsumiert hätte.
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Hintergrund von Eulers Antrag: Angehörige Baumers, allen voran ihre Zwillingsschwester Barbara, haben ausgesagt, dass die damals 26-Jährige weder Lorazepam noch Tramadol (die möglichen „Mordgifte“) eingenommen habe. Barbara Baumer untermauerte dies damit, dass die Schwestern keine Geheimnisse voreinander hatten. Dieses Vertrauensverhältnis möchte Euler erschüttern. Wenn Maria Baumer einen möglichen Cannabis-Konsum verheimlicht hätte, hätte sie dann vielleicht auch die Einnahme von Lorazepam und Tramadol verschwiegen?
Das Gericht lehnt den Antrag ab. Der behauptete Cannabis-Konsum könne so behandelt werden, als wäre er wahr. Lediglich für Beweistatsachen, nicht aber für das behauptete Beweisziel könnten Zeugen geladen werden.
Eine weitere These F.s scheint sich in Luft aufzulösen
Nach einer Beweisanregung von Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher, die ihm erst bei der Vorbereitung seines Plädoyers aufgefallen sei, verliest Richter Hammer auszugsweise die Rentenversicherungspolice von Maria Baumer aus dem Jahr 2006. Im Versicherungspaket ist auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung (monatlich 1.000 Euro) abgedeckt. Der Hintergrund dabei: Christian F. hatte in dem Raum gestellt, dass Baumer eine mögliche Depression nicht habe behandeln wollen, um später keine Schwierigkeiten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen.
Dieser Punkt scheint sich, ebenso wie bereits einige Wochen zuvor eine These F.s zu einem YouTube-Link, in Luft aufzulösen. Damals hatte der Angeklagte sein Interesse für Kriminalgeschichten mit einem Link zu belegen versucht, der nicht mehr funktioniere aber möglicherweise zu einer ZDF-Doku über ein fast perfektes Verbrechen führe. Die Staatsanwaltschaft stellte allerdings einen Schreibfehler im Link fest: er funktioniere und führe nicht zu einer Doku, sondern zu einem Video der Band Mumford & Sons.
Auch die These zur Berufsunfähigkeitsversicherung scheint nun eine Nebelkerze zu sein. Warum sollte Maria Baumer Angst vor einem künftigen Abschluss einer entsprechenden Versicherung gehabt haben? Sie hatte bereits eine.
R.G.
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Die Sache mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ist klug gedacht, jedoch geht sie an Marias Lebenswirklichkeit vorbei. Sie hatte zwar tatsächlich an ihrem ersten richtgen Arbeitsplatz als Windanlagengutachterin gerade erst angefangen, eine Versicherung böte sich zu dem Zeitpunkt an.
Vor ihrem Geoökologie-Studium begann sie jedoch eine Krankenpflegeausbildung, so dürfte sich der wahre, viel frühere Zeitpunkt erklären, seit dem sie bereits versichert war.
Das erwähnte Video von Mumford & Sons mit dem Song Winter Winds macht sich für ihn eher ungünstig, denn es zeigt, wie an einer Lichtung mit einem Spaten ein Grab für eine Geliebte ausgehoben wird. Wenige Tage später kaufte der Angeklagte einen Spaten mit seiner Kreditkarte.
Im Video wird das Mitnehmen des Spatens aus dem Wald nach der Benützung nicht gezeigt…
Ja, so kann’s gehen bei den klugen Leuten.
Manfred
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Man fragt sich doch, was in den Köpfen von Anwälten und Angeklagten vorgeht und warum Anwälte ihre Kundschaft nicht im Vorfeld entsprechend beraten.
Sie haben Alteneinsicht und sollten wissen, was an Beweismaterial auf den Tisch gelegt werden wird.
Ich habe zwei Verhandlungstage im Prozess gegen den Lokführer verfolgt, der seine Bahn im letzten Jahr in Bad Berleburg angeblich gegen von ihm selbst aufgehängte Gullideckel fuhr. Was zwei Sachverständige über DNA-Spuren an den Seilen und Gullideckeln sowie Faserspuren nach einer KFZ-Durchsuchung sagten, war schon sehr, sehr eindeutig.
Bei Prozessbeginn wurde dem Angeklagten nahe gelegt, eine milde Strafe gegen ein sofortiges Geständnis zu erhalten.
Aber nein, man will ja oberschlau sein.
Eine Leiche verscharrt wegen eine paar gestohlener Pillen wenn man sowieso nicht vor hatte, im Krankenhaus weiter zu arbeiten und im Medizinstudium auch nicht vorwärts kam.
Das ergibt ja so viel Sinn.
Ich frage mich, wo bei auch bei Advokaten die Beihilfe anfängt.
Reiner Wehpunkt
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“Eine weitere These F.s scheint sich in Luft aufzulösen” – gibt es eigentlich irgendeine “These”, Äußerung, Mitteilung, Aussage etc. des F., die sich nicht in Luft aufgelöst hat?