Baulöwe Tretzel verklagt die Staatsanwaltschaft
In einer aktuellen Presseerklärung weist die Verteidigung von Bauträger Volker Tretzel die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zum wiederholten Male zurück. Wegen der „rechtswidrigen Medienarbeit“ der Behörde sei ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig, heißt es in einer aktuellen Presseerklärung.
Ein wesentlicher Teil der Verteidigungslinie in der Regensburger Korruptionsaffäre ist spätestens seit dem heutigen Montag klar: Die Vergabe der Nibelungenkaserne an Volker Tretzel – wesentlicher Dreh- und Angelpunkt der Anklage der Staatsanwaltschaft – war demnach nicht nur völlig unabhängig von Tretzels Millionenengagement beim SSV Jahn und seinen sechsstelligen Wahlkampfspenden für Joachim Wolbergs. „Die vom Regensburger Stadtrat getroffene Entscheidung, das Nibelungenareal an Volker Tretzel zu verkaufen“ war, so es steht in der heute von Tretzels Verteidigung herausgegeben Pressemitteilung, „die einzig richtige“.
Keine Vergabe an Tretzel “wäre eine Pflichtverletzung”
Nach der Lesart von Tretzels Anwälten hätte die Annahme eines anderen Angebots – in die engere Auswahl waren neben Tretzel unter anderem eine Wohnungsbaugenossenschaft, das Immobilien Zentrum Regensburg und eine Bietergemeinschaft gekommen – „erheblich höhere Energie- und Nebenkosten, (…) niedrigere Umweltstandards sowie deutlich weniger sozialen Wohnungsbau“ bedeutet. „Es wäre also im Gegenteil eine Pflichtverletzung gewesen, das Grundstück nicht an Volker Tretzel zu verkaufen.“
Ähnlich hatte am vergangenen Donnerstag bereits Wolbergs’ Verteidiger Peter Witting argumentiert. Ein Oberbürgermeister habe seine Entscheidungen „ausschließlich im Interesse der Stadt Regensburg zu treffen“, so Witting, „und zwar auch dann, wenn diese Entscheidungen Unterstützer seines Wahlkampfs betreffen sollten“.
Angebote für Nibelungenkaserne “nur schwierig zu vergleichen”
Die Staatsanwaltschaft wirft Wolbergs dagegen vor, die Ausschreibung im Zusammenspiel mit Ex-SPD-Fraktionschef Norbert Hartl auf Tretzel zugeschnitten zu haben. Insbesondere ein Vorentwurf der Ausschreibung, den Hartl Tretzel mit der Bitte um Verbesserungsvorschläge per E-Mail zukommen ließ, spielt dabei eine wesentliche Rolle. Auch kursiert ein Papier, demzufolge die Verwaltung in einem ersten Vergabevorschlag, Tretzel nicht als den Besten eingestuft hatte.
Dass es sich dabei um ein Ranking gehandelt habe, bei dem sein Unternehmen nur auf dem vierten Platz landete, wurde in der Vergangenheit allerdings von Tretzel bestritten. In der schlussendlichen Verwaltungsvorlage heißt es zu den einzelnen Vergabemöglichkeiten schließlich: „Die einzelnen Angebote sind nur schwierig zu vergleichen, da nach verschiedenen Faktoren gewichtet werden kann.“
Staatsanwaltschaft weist Wolbergs’ Vorwürfe zurück
Dossier
Ebenso wie bei Wolbergs spart auch Tretzels Verteidigung nicht mit Kritik an der Staatsanwaltschaft. Wie berichtet hatte dessen Verteidiger Peter Witting der Behörde unter anderem einseitige Ermittlungen sowie das Abhören von Verteidigergesprächen vorgeworfen. Auch seien Telefonate zum Teil sinnentstellt verschriftlicht worden, so Witting. Für ihn ein Beleg dafür, dass die Staatsanwaltschaft diese nur unzureichend überprüft habe.
Oberstaatsanwalt Theo Ziegler hat diese Vorwürfe gegenüber unserer Redaktion zwischenzeitlich zurückgewiesen. „Insbesondere Telefonate, die als Beweismittel für die angeklagten Sachverhalte herangezogen wurden“, seien von der Staatsanwaltschaft „im erforderlichen Maße überprüft“ worden.
Tretzel beklagt “rechtswidrige Medienarbeit”
In eine etwas andere Richtung zielen nun die Vorwürfe von Tretzels Verteidigern. Mit ihrer „rechtswidrigen Medienarbeit“ habe die Staatsanwaltschaft zu einer „öffentlichen Vorverurteilung von Volker Tretzel beigetragen“, schreiben sie. Deswegen sei bereits ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Bei dieser Klage dürfte es insbesondere um eine Pressemitteilung vom 20. Januar gehen, in der die Staatsanwaltschaft die ebenfalls laufenden Ermittlungen gegen Altoberbürgermeister Hans Schaidinger bestätigt hatte.
Knapp drei Monate später forderte Tretzel mehrere Medien – darunter auch regensburg-digital – unter Androhung rechtlicher Schritte auf, weite Teile dieser Mitteilung zu löschen. Unter anderem wiesen Tretzels Anwälte in Zusammenhang mit Hans Schaidinger die Vorwürfe von Bestechung bzw. Bestechlichkeit zurück. Ebenso bestritt Tretzel, dass Schaidinger im Gegenzug für seine Unterstützung bei der Vergabe des Nibelungenareals einen Beratervertrag über 20.000 Euro monatlich sowie die kostenlose Nutzung von Tretzels Yacht erhalten haben soll.
Bebauung auf dem Nibelungenareal stockt
Nachdem wir die Löschung der Pressemitteilung über unseren Rechtsanwalt Nils Pütz abgelehnt und Tretzels Anwälte ihrerseits aufgefordert hatten, die Aufforderung zurückzunehmen, verlief die Angelegenheit im Sande. Nun geht Tretzel offenbar den – in diesem Fall eigentlich üblichen Weg – gegen den Verursacher der mutmaßlichen/ angeblichen Falschbehauptungen vorzugehen – mit einer Verwaltungsgerichtsklage gegen die Regensburger Staatsanwaltschaft.
Derweil geht die Tretzel-Bebauung der Nibelungenkaserne augenscheinlich nur noch schleppend voran. Während Eigentums- und frei finanzierte Mietwohnungen zu einem Großteil bereits fertig gestellt und zum Teil schon bezogen sind, gähnt auf der Fläche, die zu einem Großteil für den Bau öffentlich finanzierter Wohnungen vorgesehen ist, derzeit noch ein großes Loch.
Mr. T
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Kann es sein, dass regensburg-digital hier etwas von der Presseerklärung weggelassen hat? Da fehlt doch noch die Begründung der Behauptung, dass die Entscheidung die einzig richtige gewesen ist. Außerdem fehlt noch, warum BTT an der Ausschreibung hat mitwirken müssen.
Stefan Aigner
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@Mr. T
Die Pressemitteilung ist als PDF komplett zum Herunterladen da. Sie war nicht länger.
Mr. T
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Ach geh, solche krassen Auslassungen hätt ich der teuren Advokatentruppe jetzt nicht zugetraut …
Aber wenn die sagen, dass es so die einzig richtige Entscheidung war, muss das ja stimmen und braucht nicht noch begründet werden.
Christa Krimmel
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“Die einzelnen Angebote sind nur schwierig zu vergleichen, da nach verschiedenen Faktoren gewichtet werden kann.“
Echt geil. Wenn das Schule macht dann sind noch mehr Leute dran.
joey
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hat Schaidinger nun den Vertrag oder nicht? Das kann man recht schnell ermitteln – und darf das sicher auch bekanntgeben. Da fällt einem auch kein soziales Argument ein oder gar ein wirtschaftliches.
Tretzel hat die Ausschreibung vorher offenbar gehabt und wohl die Zusage, daß seine Argumente entsprechend “gewichtet” werden. War da nicht auch mal was mit einem Schüler, der seltsamerweise die Musterlösung zum Abitur abgegeben hat?
Bei Architektenwettbewerben und Konzeptausschreibungen kommen ja immer wieder “Seltsamkeiten” vor, man kann das insgesamt kritisch sehen.
Ehrlicher wäre, kleinere (!) Grundstücke an möglichst viele verschiedene Anbieter zu verkaufen – zu einem auskömmlich kalkulierten und transparenten Preis (so machen es viele Landgemeinden und haben deswegen eine hohe Zahl von jungen Familien).
Stefan Aigner
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@joey
Der Vertrag ist unstrittig. Es geht eher um die Einstufung des Vertrages als Gegenleistung.
Markus Frowein
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Danke Herr Aigner für das tolle Foto von dem großen, gähnenden Loch!
Da bekommt das Ganze zur rechtswidrigen noch eine asoziale Komponente hinzu.
Werden die (Sozial-)Wohnungen noch gebaut und wenn ja, wann?
Das erinnert mich an den angekündigten Dachgarten im Peterstor
(von wegen “viel Grün”), da wo die dämliche Plastikkuh rumsteht …
Das dauert auch schon einige Jahre und ist noch nicht realisiert worden …
blauäugig
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Ich ging ja bisher von einem Deal mit der Staatsanwaltschaft aus, so ruhig war es um Tretzel geworden. Nun sieht es doch nach Konfrontation aus. Wenn der Richter nicht in seinem Sinne entscheidet, verklagt ihn das VerteidigerTeamTretzel auch noch.
mkv
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Auskunft zum Antrag erbeten
Wie lautet denn bitte der Antrag, den der Beschuldigte über seine Anwälte beim VG Regensburg gestellt hat? Um dessen verfolgtes Teil-Ziel der Verteidigung im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit besser ausmachen zu können.
Welche mutmaßlichen Verstöße gegen die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) werden gerügt?
Vielen Dank.
RiStBV, siehe u.a. §§ 4, 23
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01011977_420821R5902002.htm
Ernst Seler
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„rechtswidrige Medienarbeit“
Es bleibt abzuwarten, was konkret die Anwälte hier beim Verwaltungsgericht charakterisieren.
Die Liveschaltung der Pressekonferenz aus dem großen Gerichtssaal des Landgerichtes Regensburg (überregional bekannt durch Fernsehaufnahmen im Mollath-Prozeß/gelbe Wand) kann als Vorabverurteilung gesehen werden. Optisch ein Gerichtssaal, wo Urteile gefällt werden. Der Staatsanwalt rechnete wohl mit einem großen Medienandrang, weil er diesen Saal auswählte. Da aus dem Gerichssaal live gesendet wurde, beachtete der Staatsanwalt nicht, die Kamera lief weiter, deutlich war die Frage des Staatsanwalts zu hören, wie denn die Presse seine Art der Konferenz, diese Art der Konferenz bewerte. Dies ist eine Steilvorlage für jeden Anwalt, wenn der Staatsanwalt die Presse anschließend nach den Berichten über die Verhaftung des Oberbürgermeisters Wolbergs, mit Details usw. also “treuherzig” auch noch die Fragen zur Person Wolbergs, den Umständen, den Journalisten beantwortet und eben anschließend der Presse eine Frage stellt, wie er denn medial ankommt.
Also, das war ein Eigentor der Staatsanwaltschaft, ganz unabhängig zu den Strafvorwürfen, ihrer Beweisbarkeit. Es liegt nun an der zuständigen Kammer des Landgerichtes all die Punkte abzuwägen, welche für und gegen die Eröffnung eines Hauptverfahrens sprechen.
Das Landgericht Regensburg schreibt wieder einmal Geschichte…. .
mkv
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@ Herr Seler
Nur am Rande: War es in Sachen M. nicht das OBERLandesgericht Nürnberg, dessen zuständiger Senat mit ein paar Zeilen die über 100 Seiten lange anders lautende Beschluss-Entscheidung des Landgerichts Regensburg einkassierte und die Durchführung der Wiederaufnahme des Strafverfahrens und die vorläufige Freilassung von Herrn M. verfügte?
ExRA
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Zwei Juristen – drei Meinungen…
Ernst Seler
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Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie beim Thema. Wenn Sie sich über andere Verfahren ausführlich austauschen wollen, tun Sie dies bitte direkt und nicht hier im Forum.
Lothgaßler
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Zur Medienarbeit hätte ich schon noch eine Frage an die Juristen: Bei der vorgeworfenen Bestechung/ Bestechlichkeit sind öffentliche Amtsträger beteiligt. Darf in so einem Fall nicht multimedial über diesen Fall durch die Staatsanwaltschaft unterrichtet werden? Breites und berechtigtes öffentliches Interesse konnte in diesem Fall vorausgesetzt werden, auch dass Funk und Fernsehen sich für den Fall bayernweit bis bundesweit interessieren. Aufgebauscht wars aus meiner Sicht nicht.
Führte nun die mögliche Eitelkeit eines Staatsanwaltes zu einer “rechtswidrigen Medienarbeit”?
Wolbergs-Verteidiger „fassungslos“ angesichts der aktuellen Festnahme » Regensburg Digital
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[…] wird die Verteidigungsstrategie weiter deutlich. Wie schon in einer früheren Mitteilung Wittings und auch der Verteidiger des beschuldigten Bauträgers Volker Tretzel wird auch dieses Mal betont, dass die inkriminierten Entscheidungen von Wolbergs „im […]
Wolbergs-Verteidiger „fassungslos“ angesichts der aktuellen Verhaftung » Regensburg Digital
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Wird Wolbergs angeklagt? » Regensburg Digital
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[…] vorgehen wird. Anfang November 2017 hatte Tretzels Verteidigermannschaft zudem eine Klage gegen die Staatsanwaltschaft wegen „rechtswidriger Medienarbeit“ öffentlich gemacht, die…Die Staatsanwaltschaft habe mit einer Pressemitteilung vom Juli Tretzels Recht auf ein faires […]