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Baudesaster Köfering: Wir möchten uns korrigieren und entschuldigen

In Zusammenhang mit unserem Bericht vom 4. November zum Baudesaster von Köfering möchten wir an dieser Stelle einige Dinge klarstellen, Fehler korrigieren und bei Bürgermeister Armin Dirschl für einige Eindrücke, die dadurch in Bezug auf seine Person entstanden sind, um Entschuldigung bitten.

Zwar ist es richtig, dass auch Herr Dirschl ein Haus mit einem größeren Grundstück auf dem Graf-Lerchenfeld-Quartier erworben hat, aber nicht – hier ist uns ein Fehler unterlaufen – das größte. Auch halten wir diesen Umstand vor dem Hintergrund der Entwicklungen auf dem Baugebiet von öffentlichem Interesse. Allerdings ist der bei vielen durch unsere Berichterstattung entstandene Eindruck, dass Herr Dirschl hier einen besonderen persönlichen Vorteil aus seiner Position als Bürgermeister gezogen hätte, falsch.

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Der bei uns durch das bereits entfernte Gerüst entstandene und im Text kolportierte Eindruck, dass sein Haus früher fertiggestellt sein würde, als die anderen in dem betreffenden Bauabschnitt ist falsch. Wie uns Herr Dirschl in einem sehr offenen persönlichen Gespräch versichert hat, befinden er und seine Familie sich in derselben prekären Situation wie viele andere Bauherren.

Er hat im Vertrauen auf die Versprechungen, dass die Häuser spätestens im Dezember 2024 fertiggestellt sein würden, die insbesondere von der zuletzt tätigen Baufirma Urban Green gegeben wurden, seine Mietwohnung zu eben diesem Termin gekündigt. Tatsächlich wird auch das Haus von Herrn Dirschl wohl nicht vor April oder Mai 2025 fertig sein und er muss bis dahin mit Frau und zwei Kindern anderweitig unterkommen.

Den Gemeinderat habe er über all das kurz nach dem Kauf informiert, sagt uns Dirschl. Der Beschluss zur Änderung des Gestaltungshandbuchs, das nicht in der Hoheit der Gemeinde sondern der Graf Lerchenfeld GmbH & Co. KG liegt, wäre aber ohnehin auch ohne Dirschls Stimme zustande gekommen. Im Übrigen betreffen die vom Gemeinderat beschlossenen Änderungsvorschläge Dirschls Haus ebenso wenig wie die derzeit diskutierte Grundwasserabsenkung.

Keine juristische Drohung, sondern ein klärendes Gespräch

Wir veröffentlichen diese Richtigstellung nicht, weil uns Herr Dirschl mit juristischen Schritten gedroht hätte, sondern weil wir mittlerweile ein längeres Gespräch geführt haben, in dem er all das klargestellt hat. Dass dieses Gespräch zuvor nicht zustande kam, ist einer Verkettung unglücklicher Umstände geschuldet, bei der auch wir Fehler gemacht haben.

Wir haben Herrn Dirschl am 31. Oktober über seine persönliche E-Mail-Adresse bei der Gemeinde und zusätzlich mit dem Vermerk „persönlich“ über die Info-Adresse der Gemeinde kontaktiert, mehrere Fragen formuliert, um ein Gespräch und Antworten bis zum darauffolgenden Montag gebeten und der Bitte um einen Hinweis, falls dies zeitlich erst später klappen sollte.

Zurück kam eine Lesebestätigung von beiden Adressen. Eine andere Anfrage, die sich direkt an die Gemeinde richtete, wurde auch rasch beantwortet. Auf die an Herrn Dirschl gerichtete Mail erhielten wir bis zur Gemeinderatssitzung am 4. November keine Antwort.

Uns war zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt, dass sich Herr Dirschl in Urlaub befand und unsere Anfrage erst nach Veröffentlichung des Artikels gelesen hat. Von der Gemeinde erhielten wir keine entsprechende Rückmeldung und wir haben, das hätten wir tun sollen, nicht erneut nachgehakt – das ist unser Versäumnis. Hätte das Gespräch im Vorfeld unserer Veröffentlichung stattgefunden, wäre unsere Berichterstattung mit Blick auf Herrn Dirschl deutlich anders ausgefallen.

Wir werden nun im Nachhinein deutliche Veränderungen an dem Text vornehmen, das flankierende Video löschen und einen Verweis auf diesen Text einfügen. Die Redaktion und ich persönlich bedauern, dass all das passiert ist und möchten in aller Form bei Herrn Dirschl und seiner Familie sowie bei unseren Leserinnen und Lesern um Entschuldigung bitten.

Der übrige Inhalt des Berichts, im Hinblick auf die GLQ, diverse Insolvenzen, und Gesellschaftsstrukturen bleibt von alledem unberührt. Auch dem Thema Urban Green werden wir uns noch früher oder später widmen.

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Kommentare (28)

  • Realist

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    Was soll man da anders sagen als : setzen Note 6
    Mit seriöser Berichterstattung hat das nichts mehr zu tun. Sorry, beim Tretzel waren Teile der Berichterstattung durch das Gericht beanstandet worden. Wenn man Schaidingers Buch liest war RD verantwortlich für die ins Leere gegangene Ermittlung “Feuerbachweg”…Sorry so nicht…Sensationsjournalismus…
    Ich als Bürgermeister würde die Entschuldigung nicht annehmen, sondern Klage auf Schmerzensgeld erheben…Förderlich für die nächste Kommunalwahl war der Artikel sicherlich nicht.

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  • Stephan

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    Danke für die Klarstellung, und die flankierenden Infos.
    Fehler passieren – die entscheidende Frage ist, wie man damit umgeht.
    Ihr macht das in meinen Augen sehr gut.

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  • Stefan Aigner

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    Mit Blick auf unseren Rechtsstreit mit Herrn Tretzel möchte ich hier nur die damalige Gerichtsentscheidung zur Verfügung stellen:

    https://www.regensburg-digital.de/olg-nuernberg-bestaetigt-tretzel-berichterstattung-zulaessig/29042022/

    Kein zentraler Punkt unserer Berichterstattung wurde beanstandet.

    Mit Blick auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Sachen Feuerbachweg haben wir uns nichts vorzuwerfen. Alledem lag eine schriftliche Auskunft der Stadt Regensburg zugrunde, die Herr Schaidinger als “nachweislich schlicht falsch” bezeichnet. Dass wir uns auf diese Auskunft gestützt haben, hat er leider vergessen, in seinem Buch zu erwähnen, auch wenn er den tatsächlichen Sachverhalt im Buch nachvollziehbar darstellt.

    Beim Gespräch im Presseclub hingegen hat Herr Schaidinger erklärt, dass er das uns die Verwendung dieser Auskunft nicht vorwerfen würde. Wir hätten aber noch weiter recherchieren sollen. Seine Annahme, dass die Ermittlungen ausschließlich durch unsere Berichterstattung ausgelöst worden seien, ist, dafür liegen uns die entsprechenden Informationen zwischenzeitlich vor, nur ein Teil der Wahrheit, auch wenn die Darstellung von Herrn Schaidinger mit den Aktenpaginierungen dies nahelegt.

    Alles, was es zu Herrn Dirschl zu sagen gibt, steht oben. Er hat unsere Entschuldigung auch angenommen.

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  • joey

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    die Entschuldigung ist nach meinem Empfinden ausreichend und kann die Ehre der Beteiligten wahren.

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  • Fragender

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    Für mich sind in dem Kontext noch nicht alle Fragen bezüglich Herrn Dirschl geklärt. Insb.:
    – Wäre interessant was Herr Dirschl im Vergleich zu ähnlichen Häusern und Grundstücken in der Siedlung bezahlt hat.

    Was mir außerdem ziemlich spanisch vorkommt:
    Er ist beruflich Bauingenieur und in der Branche tätig. Nun kommt ein Projektentwickler mit einer vielleicht nicht komplett unkritischen Historie an und entwickelt ein, im Verhältnis zur bisherigen Gemeinde riesiges, Wohngebiet.
    Da könnte man doch als Bürgermeister (oder auch Gemeinderat) auf folgende , nicht ganz fernliegende Fragen kommen:

    Als ausführende Firma war die Liaton Wohnbau bekannt. Wie wahrscheinlich ist es, dass eine solch kleine und referenzschwache Firma ein derart großes Bauprojekt professionell stemmen kann? Wie ist überhaupt der (personelle) Hintergrund dieser Firma?

    Ist der genannte Baupreis pro qm für Branchenkenner vielleicht so absurd niedrig, dass es von Anfang an unmöglich war die Bauleistungen zu diesem Preis (mit sinnvoller Risikomarge) zu erstellen? Hätte man das nicht schon nach Abschluss der ersten Kaufverträge (informell) in Erfahrung bringen können?

    Wäre es nicht eine – zumindest moralische – Pflicht einer Gemeinde private Großbauprojekte auf sehr naheliegende kritische Punkte zu hinterfragen oder vielleicht sogar das durchaus vorhandene Instrumentarium aus bauplanungsrechtlichen Instrumenten zu nutzen um Schaden von (künftigen) Bürgern präventiv abzuwenden oder auch – jetzt noch – steuernd einzugreifen?

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  • Bepp

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    Ich begrüße diese Richtigstellung. Ich ziehe meinen Hut. Dazu gehört Größe.

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  • Mt. T.

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    Fragender stellt interessante Fragen! Das ist auch Teil des Skandals.

    Diese Klarstellung ist so ziemlich der Goldstandard in Sachen Fehlerkultur und sollte in jeder Journalistenschule als Paradebeispiel verwendet werden. Man kann ja mal schauen, wie andere Medien mit so etwas umgehen. Ich fand sie fast schon zu übertrieben.
    Das Nichtantworten auf eine E-Mail kann man nach 1-2 Tagen durchaus als eine Weigerung zu antworten auslegen. In so einer Position checkt man seine E-Mails mindestens täglich, auch im Urlaub. Und wenn das nicht möglich ist, richtet man eine automatische Antwort ein, die darauf hinweist.

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  • Jürgen

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    So funktioniert seriöse Pressearbeit.
    Macht man Fehler, entschuldigt man sich in gebührender Weise und gibt dem ganzen den äquivalenten Raum. Keine verschämte Randnotiz.
    Ich finde auch die Kooperation von Hrn. Dirschl und das persönliche Gespräch sehr zielführend.
    Keine ellenlangen E-Mail und keine Juristerei.
    Bravo

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  • Köferinger

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    #Fragender
    Volle Zustimmung zu Ihren Ausführungen.
    Was noch dazu kommt: Allen Ur-Köferingern einschließlich den Bürgermeistern und dem Großteil der für die Genehmigung des Mega-BV damals verantwortlichen Gemeinderäten ist/war bekannt, dass es sich bei der ehemaligen landwirtschaftlichen Fläche zumindest im östlichen Bereich um ein ausgesprochenes “Wasserloch” handelt, welches schon beim Ackerbau über Jahrzehnte hinweg regelmäßig Probleme bereitete.
    Man hätte also durchaus erwarten können, dass die Planer und ausführenden Firmen frühzeitig auf diese Problematik aufmerksam gemacht werden … und eine entsprechende “grundwasserfeste” Ausführung der Keller vorgeschrieben würde.
    Gleiches hätten auch Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt veranlassen können. Behördliche Bauaufsicht gibt es bei solchen Mammut-Projekten offensichtlich nicht.
    Bei Vorliegen entsprechender Auflagen wären die Planer/Baufirmen durch gezwungenmaßen realistischere Kalkulationen möglicherweise nicht so schnell in die “Konkursfalle” geraten.
    Auf Hochglanzprospekte fallen also nicht nur unbedarfte junge Käufer sondern auch honorige Personen/Institutionen und “Werbetrommeln” rührende namhafte Medien herein.

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  • joey

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    @Köferinger
    Grundwasser ist im Rahmen von Bodengutachten zu klären. Die sind Teil der Erschließung und damit Verantwortung der Grundstücksveräußerer, wenn im (Verbraucher-) Kaufvertrag nichts extra geregelt ist.
    Die privaten Käufer trifft aber auch Schuld. Sie müssen sich informieren – dazu gibt es div. Bauherrenvereine und andere NGOs oder Architekten oder Anwälte (die den Kaufvertrag analysieren). Kaufverträge sind 14 Tage vorab mitzuteilen oder haben ein entsprechendes Rücktrittsrecht. Man hat also genug Zeit zum Lesen und Denken. Wer baut (und so hohe Summen ausgibt), muß sich beraten lassen. Das ist in der bayr. Bauordnung so auch geregelt (Artikel 50) – um auf Ihre Frage nach staatlich behördlichem Handeln zu antworten.

    Wir brauchen keinen Nanny Staat, sondern mündige Bürger. Freiheit bedeutet auch Verantwortung. Eine grundlegende Auskunft nach dem Sinn von Bodengutachten bekommen Sie meistens gratis von einem seriösen Architektur- oder Ingenieurbüro.
    Ich baue als Ingenieur grundsätzlich weiße Wannen mit zusätzlicher flexibler Abdichtung außen dran. Schon normales Regenwasser kann in Winkeln hoch aufstauen und einen gewissen Wasserdruck erzeugen. “Meine” Keller sind alle trocken.

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  • Burgweintinger

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    Kommentar gelöscht. Bitte keine persönlichen Auseinandersetzungen abseits des Themas. Danke.

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  • Mr. B.

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    Zu joey
    8. November 2024 um 12:21 | #

    Wieder einmal ein sehr guter Beitrag.
    Zur Richtigstellung von RD sage ich: Hut ab.

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  • Köferinger

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    #joey
    Vielen Dank für die juristischen und bautechnischen Erläuterungen. Bin in beiden Branchen nur Laie.
    Was wäre dann ein angemessener Aufpreis für ein durchschnittliches (z.B. Doppelhaus) Eigenheim im Vergleich zum Angebotspreis der GLQ-GmbH, wenn es denn nach Ihrem persönlichen (Grundwasser-
    sicheren) Standart ausgeführt wäre? Kann man sich als Käufer eines innenliegenden “Kettenhauses/Reihenhauses” juristisch und bautechnisch in dieser vorgegebenen Bauweise überhaupt absichern?

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  • El

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    Eine nicht-vorhandene Fehlerkultur ist mM. nach Ursache von vielem Übel in der Arbeitswelt und außerdem.

    Deshalb finde ich diese offene Kommunikation seitens der Redaktion & das Aufzeigen der eigenen Fehlbarkeit & wie dies entstehen konnte, prima!

    by the way: Diese neue Funktion, mit deren Hilfe eineR die eigenen Zeilen nochmals sichten & ggfalls nachbessern kann, ist Klasse !

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  • joey

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    @Köferinger
    eine weiße Wanne mit zusätzlicher Abdichtung kostet ca. 7.000,-€ mehr. Bei Mittelhaus muß man die Keller der ganzen Hauszeile so verbinden, daß sie gemeinsam eine Wanne bilden. Dazu werden Fugenbänder mit eigener Metallarmierung im Gummi und mehrstufigen Sicherheitslamellen in die Schalung eingelegt.
    Hier beispielhafte Hersteller von Fugenbändern Schalmaterial (googlen Sie): Fa. Frank aus Leiblfing und Sika. Fa. Remmers stellt Abdichtanstriche her, die man außen extra aufstreicht.
    Eine Weisse Wanne ist wasserundurchlässiger Beton. Trotzdem dringt Wasser etwa zur Hälfte des Querschnitts ein und diffundiert in den Kellerraum (riecht dann feucht). Deswegen die zusätzliche Abdichtung: die hält schon mal außen. Wenn irgendwas nicht stimmt, greift die Weisse Wanne. Das ist sozusagen ein Doppelhüllen-Tanker.
    Mit einem Bodengutachten wird auch die chemische Zusammensetzung des Wassers analysiert. Bei z.B. stark saurem Wasser muß man auch speziellen Beton nehmen.

    Ich bin Dipl. Ing. im Bauwesen, habe aus Studium, Büchern und Berufserfahrung begrenzt juristische Kenntnisse, aber kein Jurastudium und Praxis als Anwalt.

    Den Menschen, die hier ruiniert wurden gilt meine Anteilnahme und beste Wünsche für einen möglichst glimpflichen Ausgang.

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  • Mr. B.

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    Zu joey
    8. November 2024 um 19:47 | #
    Ich wußte schon immer, daß Sie Wissen haben.
    Danke.

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  • Luck

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    Wenn in einem Verkaufsprospekt steht, dass man sich um die Belange des Käufers auch nach dem Vertragsabschluss kümmert, dann sollte ein Mindestmaß an gesundem Menschenverstand oder auch nur Anstand dafür ausreichen, dass ein späteres Fehlen dieser Zusicherung eine arglistige Täuschung darstellt.
    Ob das Juristen anders definieren mögen, ist mir dabei scheißegal.
    Wenn es aber so sein sollte, konstatiere ich einen a
    eklaranten Mangel an dieser Form von Rechtsstaatlichkeit.

    Wenn ein Bauherr sich für jeden möglichen Mist, der auftreten kann, selbst kümmern muss, anstatt dass eine funktionale Reglementierung dies apriori gewährleistet, sind wir dann nicht bereits im Irrenhaus jenseits durchdachter Organisation gelandet?
    Und wenn das Grundstück für Einheimische zumindest teilweise als Wasserloch bekannt war, sollte es selbstverständlich sein, dass ohne entsprechende Auflagen hier nichts geht.
    Das ist ein Mindestmaß an Verantwortung, welches man der kommunalen Verwaltung auferlegen können muss.
    Wer es anders sieht: Vielleicht gibt es irgendwo einen Kurs, der sich dem Thema widmet, wie jemand seinen Levtutti überwinden kann.

    Übrigens:
    Wenn der Kaufpreis für das Grundstück wesentlich höher als marktüblich gewesen sein sollte, frage ich mich, ob der damit beschäftigte Notar schon alle BGB-Regeln in petto hatte, als er anscheinend daran keinen Anstoß nahm.
    Es kann damit übrigens auch eine Notarin gemeint sein. Aber das sollte für jeden vernünftigen Menschen eh klar sein.
    Und wenn es für jemanden ein Sein des Anstoßes sein sollte: Dann gehört er damit “gesteinigt”.

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  • Günther Herzig

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    @Joey + Mr. B
    Dass das konkrete Baugebiet hoch- und grundwassergefährdet ist, ist seit Jahrzehnten Thema. Die Firma Heimler in Köfering kann ein Lied davon singen. Baugrund dort zu kaufen setzt von Anfang an die Bereitschaft voraus Mehrkosten für eine weiße Wanne einzukalkulieren. Wer Grundstücke dort verkauft und nicht trotz Kenntnis über diese Problematik informiert, riskiert Haftung weit über die Fristen der VOB/B und des BGB hinaus. Mehrkosten in Höhe von nur 7000,00 € halte ich eher für zu knapp kalkuliert. Tritt der Schaden ein, ohne dass mit weißer Wanne ausgeführt wurde, bedeutet, sich für ein Fass ohne Boden entschieden zu haben. Aus der langjährigen Haftung befreit nur die oft schon vom Unternehmer einkalkulierte Insolvenz.

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  • Native

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    Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

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  • joey

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    @Mr. B. danke für das Lob.
    @Günther Herzig: die weiße Wanne kostet nicht so viel mehr – wenn man selbst ausschreibt. Wer was vom Bauträger kauft, zahlt für Extras das Doppelte – die Differenz steckt der sich ein.
    Kollaps der GmbH ist oft bedingter Vorsatz: wird nicht angestrebt, aber ohne Wimpernzucken gemacht. Die meisten Bauträger arbeiten mit “Projektgesellschaften” – für jede Wohnanlage eine GmbH, z.B. Nr. 103,104,105,… Ob man da strafrechtlich was machen könnte, ist Sache von Juristen.
    @Luck Ja, auch der völlig überhöhte Grundstückspreis gehört auf Sittenwidrigkeit untersucht. Eine Rückabwicklung wäre dann vielleicht drin und die “Konstrukteure” der Sache kriegen “einen rein”.

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  • Luck

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    @ joey:

    Sie sollten vielleicht noch darauf hinweisen, dass bei sehr ungünstigen Wasserführungsverhältnissen und einem ähnlichen Bodenaufbau selbst in der statischen Bewehrung einschließlich Gründung noch erhebliche Anforderungen auftreten könnten.
    Aber mit einem (knapp kalkulierten) Angebot kommt man oft überhaupt erst ins Spiel und nicht selten verdient man erst mit den Nachträgen. Manchmal sogar sehr ordentlich.

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  • Luck

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    Man kann sich gar nicht vorstellen, dass eine (defizitär) organisierte Gesellschaft trotz hoher formaler Bildung wesentliche Gestaltungselemente solchen “Grundstücks-Aufreißern” überlässt, deren Plusmacher-Interessen gegenüber ethischen Kriterien erheblich überwiegen und dies nicht nursovzu sein scheint, um mal etwas mehr Klartext zu sprechen bzw. zu schreiben.
    Kaum zu glauben, dass der Name der Projektgesellschaft mal “Weiherbreite” mit im Namem führte. “Wasserloch GmbH” wäre vielleicht auch nicht unangemessen gewesen.
    Gerade dort muss man bauen, weil der Speckgürtel Regensburgs keine unproblemischen geologischen Formationen kennt?
    Das große Problem bei weitergehender Finanzierung ist ein sogenannter Impairmenttest (Werthaltigkeitstest), falls dieser Finanzierungsanteil nicht über den künftigen Cashflow abgebildet werden kann.
    Aber in diesem Bereich haben viele Banker schon längst kalte Füße bekommen und (er)wärmen sich lieber an anderer Kundschaft.

    Dabei würde das Gebiet mezzaniner Finanzierungsformen, das für Linke ein rotes Tuch darstellen dürfte, erhebliches Emanzipationspotential bieten.
    Denn man könnte dann mit dem Grundstückbesirzer vereinbaren, dass man einen potentiellen Bauplatz zwar erwirbt, der potientielle Wertzuwachs aber vollständig oder teilweise beim ehemaligen Grundstückseigentümer verbleibt.
    Nach kurzer Zeit gäbe es ein erhebliches Bauplatzangebot zu erschwinglichen Preisen, sofern man nicht auf der absoluten Eigentümerschaft als Erwerber besteht. Diese ist aber eh nur ein Hirngespinst und somit real leicht aushandelbar auch in etwas verstockten Gehirnwindungen, zu denen das Herz noch keinen Anschluss gefunden hat und diese deshalb leicht als “geistige Wüste” interpretiert werden könnten.

    Auch im Kapitalismus gäbe es viele Gestaltungsmöglichkeiten, welche dafür sorgen könnten, diesen zu überwinden. Und das auf dem Wege der Reform. Aber die Reform-Potentiale sehen die Wenigsten. Und das trotz einer gewissen Dringlichkeit.

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  • Samson

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    @Realist:
    Wenn man Schaidingers Buch liest war RD verantwortlich für die ins Leere gegangene Ermittlung “Feuerbachweg”…Sorry so nicht…Sensationsjournalismus…
    jahrelang gab es für den Feuerbachweg keine Baugenehmigung. Als es dann verkauft wurde, ging alles Ruckzuck.
    Wie übrigens oft in Regensburg.
    vehement hat sich übrigens die Vorbesitzerin beschwert, denn sie wollte Schadensersatz haben.
    Berichtet wurde auch über den skandalösen Verkauf des Marina Areals, Wie auch über den Verkauf statt eigener Wohnungen, weit unter Marktwert.
    Schaidinger fühlt sich jetzt sicher, weil alles mit Sicherheit verjährt ist, was im Raum stehen könnte.
    Gestückelte Spenden gab es unter Schaidinger.
    Es gab das System Schaidinger.
    Es gab nur kein rechtskräftiges Urteil.

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  • joey

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    @luck
    die zusätzliche Rissebewehrung in einer weißen Wanne ist kein größeres Kostenproblem. Der Wasserundurchlässige Beton kostet auch “ein wenig” mehr. sie finden die Kostenunterschiede z.B. bei https://www.cemex.de/documents/46167902/46169315/CEMEX+Preisliste+Beton+Bayern+2024.pdf/f741f962-9cb5-b59f-58d6-aff3047901ce?t=1704195903344

    “Bewehrte Außenbauteile mit erhöhtem Wassereindringwiderstand” c25/30 F3/32 Seite 10 kostet ca. 200,- /m3, der ohne “erhöhtem Wassereindringwiderstand” c25/30 F3/32 Seite 9 5,- weniger. Stahl und Fugebänder sind auch kein Schrecken (aus Platzgründen verzichte ich ab umfangreiche Abrechnungen). Qualität rentiert sich.

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  • Luck

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    @ joey:

    Ein Maurermeister hat vor einigen Jahren behauptet, dass auf einem Bauplatz in einer Nachbargemeinde von Bad Abbach Pfahlgründungen notwendig wurden und diese einen hohen 5-stelligen Betrag gekostet haben sollen. Davon soll aber nur ein Bauplatz von etwa 10 betroffen sein gewesen.
    Keller sollen dort grundsätzlich nicht verbaut worden sein, sondern nur ausreichende oder dafür gehaltene Fundamente.
    Ich kann mir gut vorstellen, dass ein solcher Umstand auch im Umfeld der Verkaufsflächen der “Wasserloch GmbH” möglich ist und wollte (nur) einen Hinweis darauf geben.
    Die ironische Bezeichnung für die GLQ GmbH sollte übrigens auch so verstanden werden und nicht der Dummheit von Interpretationsfallen überlassen werden.
    Aber dennoch steckt manchmal auch in der bittersten Ironie oft ein wahrer Kern, der aber nicht jedem sofort verständlich ist und daher gewisser Interpretationskunst bedarf. Und diese ist nicht jedem apriori gegeben und stellt sich ohne ein Mindestmaß an Anstrengung oder outgesourcter Übersetzungsfähigkeit automatisch ein.

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  • joey

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    @Luck
    Pfahlgründung ist beim EFH schon sehr selten. Meistens reicht eine Bodenverfestigung z.B. mit Kalk. Wie schon geschrieben – frag einen Geologen bzw Geostatiker. Nichts gegen Maurer…

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  • Jürgen

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    @ joey; 10. November 2024 um 13:36
    Eine “Weiße Wanne” mit wasserundurchlässigen Beton ist nie ganz wasserundurchlässig.
    Im Wohnungsbau wäre vermutlich eine “Schwarze Wanne” besser.

    Zum Bauvorhaben grundsätzlich:
    Graf von Lärchenfeld (CSU) ist kein Wohltäter und hat vermutlich all seinen Einfluss geltend gemacht, um ein solches Wohngebiet, fernab jeglicher Empfehlungen zur Sinnvollen Orterweiterungen, in dieser Größe genehmigt bekommen zu haben.
    Überall heißt es, man solle Gemeinden behutsam erweitern, damit sich die Neubürger besser eingliedern können. Eine Verdopplung der Einwohner war hier bestimmt nicht gemeint. Oft werden in diesem Zusammenhang die Begriffe “Heimat”, “Integration” und “Akzeptanz” genannt. Alles Begriffe, die dem CSU Mann scheinbar fremd sind.

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  • joey

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    @Jürgen
    deswegen baue ich (wie weiter oben dargestellt) ja eine weiße Wanne mit einer schwarzen Wanne drüber. Nur Gott ist perfekt, es gibt eine Fehlerquote, die man mit Doppelhülle sehr weit begrenzen kann und muß.

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