16 Dez.2011
B8: Durchfahrverbot für Schwerlastverkehr bleibt!
Durchfahrverbot für Schwerlastverkehr auf der B 8 zwischen Rosenhof und Schönach rechtmäßig / Revision hat Erfolg
Bundesverwaltungsgericht gibt Landratsamt Recht
Regensburg. (RL) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes stattgegeben und in seiner gestrigen Entscheidung die Anordnung des Landratsamtes Regensburg zur Sper-rung der Bundesstraße 8 im Abschnitt Rosenhof-Schönach für Mautausweichverkehr bestätigt. „Nach dieser Entscheidung kann die Sperrung der Bundesstrasse 8 für Schwerlastverkehr zwischen Rosenhof und Schönach in den nächsten Tagen wieder aktiviert werden“, verkündete Landrat Herbert Mirbeth.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Parteien Gelegenheit gegeben, ihre recht-liche Auffassung zur Sperre der B 8 für den Mautausweichverkehr darzulegen. Dis-kussionsschwerpunkt war insbesondere die Frage, wie es zu werten sei, dass neben dem Mautausweichverkehr auch Schwerlastverkehr ausgesperrt wird, der bereits vorher auf der Strecke vorhanden war. Der Senat kam entgegen dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu dem Ergebnis, dass das Durchfahrverbot nicht als unver-hältnismäßig zu qualifizieren ist. Zwar hätten zwei Drittel der vom Durchfahrverbot betroffenen Lastkraftwagen die Strecke bereits vor der Einführung von Autobahn-maut benutzt. Doch könne sich, so das Bundesverwaltungsgericht, die Verhältnis-mäßigkeit solcher Maßnahmen nicht allein nach dem abstrakten Verhältnis von Mautausweichverkehr und sonstigem mitbetroffenen Durchgangsverkehr bestimmen. „Dieses Verhältnis gewinnt erst eine realistische Aussagekraft für die Beurteilung der Angemessenheit eines Durchfahrverbots, wenn auch die absoluten Zahlen der be-troffenen Lastkraftwagen und – vor dem Hintergrund der Vorbelastung – die sich durch Mautflucht ergebende konkrete Zusatzbelastung für die Anwohner in die Be-wertung eingestellt werden“. In Folge dessen erweise sich die Sperranordnung durch das Landratsamt Regensburg als rechtmäßig.
Als „vorgezogenes Weihnachtsgeschenk“ bezeichnete Landrat Herbert Mirbeth diese Entscheidung. „Unser Einsatz “, so der Landrat, „hat sich gelohnt“. Das Urteil bedeu-te nicht nur für die betroffenen Menschen eine erhebliche Reduzierung der Lärmbelastung und damit eine Verbesserung ihrer Lebensqualität, sie trage auch maßgeblich zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine Lockerung des Verkehrsflusses bei. Tausende von Pendlern würden tagtäglich nach Regensburg oder dessen Umland unterwegs sein und künftig zumindest in deutlich geringerem Maße einer Gefährdung durch lange Lastwagenkolonnen ausgesetzt sein.
Sobald die Urteilsgründe vorliegen, wird sich das Landratsamt Regensburg intensiv mit den Einzelheiten auseinandersetzen. Mit dem schriftlichen Urteil ist in den nächsten Wochen zu rechnen.
Hintergrund:
Das Landratsamt Regensburg hatte im Frühjahr 2007 eine Sperrung der B8 auf den Streckenabschnitten zwischen Nittendorf und Regensburg und zwischen Rosenhof und Schönach angeordnet. Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte im Februar 2008 entschieden, dass die Sperrung für den Mautausweichverkehr auf beiden Streckenabschnitten aufgehoben wird. Gegen diese Entscheidung hatte das Land-ratsamt Regensburg Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht eingelegt und dort im Januar 2010 einen Teilerfolg mit der Bestätigung der Sperrung zwischen Nittendorf und Regensburg für Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen erreicht. Auf dem Streckenabschnitt zwischen Rosenhof und Schönach be-stätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hingegen die Aufhebung der Sperre. Daraufhin hatte das Landratsamt auf die Zulassung der Revision beim Bundesver-waltungsgericht geklagt und nunmehr Recht bekommen.