Ein 65-Jähriger Rattenberger (Landkreis Straubing-Bogen) hat am Montag vor dem Landgericht mehrjährigen sexuellen Kindesmissbrauch eingeräumt. Nach bisherigen Erkenntnissen fungierte der verurteilte Steuerhinterzieher (zwei Jahre und drei Monate) als obskurer Sektenführer und nutze sein „Meister-Dasein“ bei Anhängerinnen aus, um mindestens ein Kind schwer zu vergewaltigen.
Der Angeklagte mit seinem Anwalt Thomas Juppe. Foto: om
„Wenn das rettende Raumschiff kommt, dürfen wir nicht mit.“ Eine Landshuter Kriminalbeamtin zitiert die Angst einer Anhängerin Aryah G.s, sollte diese ihm nicht mehr die gewünschte Gefolgschaft leisten. Der 65-jährige US-Amerikaner, der seit den späten 1990er Jahren in Deutschland lebt, hatte im niederbayerischen Rattenberg einen obskuren Kult um sich geschaffen. Beim sogenannten „Royal Wellness Club“ versprach der Guru den Sektenzugehörigen Heilung, ein „Durchbrechen alter Muster“ und offenbar irgendwann eine verheißungsvolle Abholung durch Außerirdische. G. soll sich selbst für einen Außerirdischen halten.
Die Stadt Regensburg hat einen Eilrechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Zwei Stadtbewohner hatten sich gegen die Ausgangsbeschränkungen und die nächtliche Ausgangssperre (die mittlerweile aufgehoben ist) gewehrt. Das Gericht befand – ohne in der Hauptsache zu entscheiden –, dass die beiden gar kein Recht haben, auf diesem Wege gegen die Maßnahmen vorzugehen.
Ein 65-jähriger aus dem Landkreis Straubing-Bogen sitzt seit Dienstag vor dem Landgericht Regensburg auf der Anklagebank, weil er über einige Jahre ein Mädchen schwer sexuell missbraucht haben soll. Im gleichen Zeitraum verdiente er durch Schulungen in der spiritistischen Szene und Wellness-Produkthandel viel Geld und schleuste dabei einiges am Fiskus vorbei.
Am Dienstag wurden zwei rumänische Lastwagenfahrer zu jeweils zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Im Oktober und November 2019 hatten sie mit LKWs mindestens 20 Geflüchtete aus Iran, Irak und Bangladesch von Rumänien nach Deutschland geschleust. Das Verfahren gewährt auch einen Einblick in eine „klassische Schleusung, wie sie leider oft vorkommt“ (Richterin Andreas Costa).
Am Freitag fiel am Landgericht Regensburg das Urteil gegen zwei Drogendealer und einen Freund, der ihnen Anfang 2020 in Königswiesen seine Wohnung für die Geschäfte bereitgestellt haben soll. Sie wurden mit Freiheitsstrafen zwischen zwei bis fünf Jahren belegt. Alle drei sind selbst suchtkrank, zwei kommen in den Maßregelvollzug und können eine Therapie absolvieren, einer muss ins Gefängnis.
Am Donnerstag verurteilte das Landgericht Regensburg einen 26-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und Raubes nach drei Verhandlungstagen zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe und ordnete die Unterbringung in einer Klinik für den suchtkranken Täter an. Ein Zeuge wurde wegen einer Covid-19-Erkrankung per Videoschalte vernommen.
Mitte April 2020 hat die Polizei eine Drogenwohnung in Königswiesen hochgenommen. Drei Regensburger müssen sich seit Freitag wegen Drogenhandels vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Den selbst suchtkranken Dealern droht teilweise eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Aufgeflogen ist das Geschäft aufgrund eines Hinweises durch eine Userin und (ehemalige) Freundin eines Angeklagten.
Ein schwerer Raub im Regensburger Drogenmilieu wird derzeit vor der 7. Kammer des Landgerichts verhandelt. Hatte man nach einem (Teil-)Geständnis des 26-jährigen Angeklagten zunächst Hoffnung, den Prozess zügig abschließen und den Drogenabhängigen in einer Entzugsklinik unterbringen zu können, gestaltet sich der Verlauf sehr zäh.
Im Prozess gegen den 55-jährigen Gerhard K. fällte das Landgericht Regensburg am heutigen Donnerstag das Urteil. Der Regensburger wurde wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern schuldig gesprochen und zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Jugendschutzkammer behielt sich außerdem vor, den Täter nach Haftverbüßung in Sicherungsverwahrung zu schicken. Von der Urteilsbegründung war die Öffentlichkeit – wie schon während des Großteils der Verhandlung – ausgeschlossen.
Der Prozess gegen den 55-jährigen Regensburger Gerhard K. wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg steht unmittelbar vor dem Abschluss. Am heutigen fünften Verhandlungstag wurde die Beweisaufnahme, die fast ausschließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, beendet. Unklar ist, ob es Versäumnisse der Behörden gab und was mit weiteren Vorwürfen ist, die abseits des Prozesses gegen den einschlägig vorbestraften Missbrauchstäter im Raum stehen.
Nur wenige Minuten durfte die Öffentlichkeit bisher etlichen Verhandlungsstunden an vier Tagen beiwohnen. Rechtsgespräche, Gutachten und Vernehmungen fanden komplett hinter verschlossenen Türen statt. Sicher ist aber: Im Prozess gegen einen 55-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht Regensburg ist es zu einem Deal zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft gekommen. Dieser dürfte erst im Urteil Mitte Januar offiziell bekannt werden.
Ein 54-jähriger Nittendorfer wurde am Mittwoch vom Landgericht Regensburg wegen Totschlags und Nötigung zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Außerdem wurde der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung für den notorischen Stalker angeordnet sowie eine Hinterbliebenenzahlung von 15.000 Euro festgelegt. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass der Heizungsbauer im Dezember 2019 seine damals schon Ex-Partnerin in deren Wohnung erwürgte. Ein Mord konnte dabei nicht nachgewiesen werden.
Holprig und von strafprozessualen Taktierereien geprägt ist auch der zweite Verhandlungstag gegen einen 55-jährigen Regensburger, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern auf der Anklagebank sitzt. Der Großteil des Prozesses fand bislang nicht öffentlich statt, ein genereller Ausschluss der Öffentlichkeit wurde von der Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg abgelehnt. Um den minderjährigen Opfern eine Aussage zu ersparen, zeichnen sich ein Teilgeständnis des Angeklagten und die Möglichkeit eines Deals ab.
Am Donnerstag begann am Landgericht Regensburg der Prozess gegen einen 55-jährigen Regensburger, der in den Jahren 2017 bis 2019 mehrfach zwei Mädchen vergewaltigt haben soll. Den Beginn der Hauptverhandlung dominieren mehrere Anträge der Verteidigung. Noch ist unklar, ob vor der Jugendschutzkammer möglicherweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wird. Auch das hat die Verteidigung beantragt.
Eine 2017 eingereichte Klage von Wohnungseigentümern in der Malergasse gegen den Fanladen des SSV Jahn Regensburg scheiterte gestern vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Trotzdem kritisierte die Zweite Kammer die „unbestimmte“ Baugenehmigung, die die Stadt Regensburg für das Fanprojekt erteilt hatte.
Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen fand in Regensburg am Samstagnachmittag eine Kundgebung statt. Etwa 80 Personen versammelten sich dabei bei empfindlicher Kälte für knapp eine Stunde vor dem Westportal des Doms. Weltweit gab es um den 25. November herum zahlreiche Aktionen von Frauenorganisationen, Bündnissen, Initiativen und auch Behörden. So haben beispielsweise Stadt und Landkreis Regensburg eine gemeinsame Plakatkampagne initiiert.
Ein 42-Jähriger wurde gestern vom Amtsgericht Regensburg zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Er klaute im Alex-Center und wollte sich unter Beleidigungen seiner Festnahme entziehen. Der Vorwurf des räuberischen Diebstahls, wegen dem er seit vier Monaten in Untersuchungshaft sitzt, konnte sich hingegen nicht bestätigen.
Am Mittwoch, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt an Frauen, informierte das Polizeipräsidium Oberpfalz über den Ermittlungsstand einer Vergewaltigung im Regensburger Donaupark, die sich Anfang November ereignete. Ein bisher unbekannter Täter überfiel dabei unter vorgehaltener Schusswaffe eine Fahrradfahrerin. Die Polizei ermittelt nach eigener Aussage mit Hochdruck und intensiviert nun mit Fahndungsplakaten und einer Belohnung von 3.000 Euro ihre Aufklärungsbemühungen. Sie hofft auf Hinweise aus der Bevölkerung. Dieser 25. November steht auch sonst im Zeichen der Gewalt an Frauen – und ihrer Beseitigung.
Erneut gab es Versammlungen des Regensburger Querdenken-Ablegers (941). Diesmal zogen die „Corona-Rebellen“ mit einem Schweigemarsch kilometerweit durch mehrere Stadtteile. Später versammelten sich einige bis in die Abendstunden auf dem Dultplatz. Begleitet wurden sie dabei von viel Polizei und punktuellem Gegenprotest. Neuralgischer Punkt war wieder die Oberpfalzbrücke.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat gestern ein im Jahr 2017 ausgeübtes „besonderes Vorkaufsrecht“ der Stadt Regensburg an einem Grundstück bei Leoprechting aufgehoben. Es gebe keine konkreten städtebaulichen Maßnahmen, die ein solches Vorkaufsrecht rechtfertigen würden. Das Urteil könnte auch Folgen für weitere Grundstücke haben, denn das Gericht argumentiert grundsätzlicher.