Tatrekonstruktion: Von den offensichtlichen Widersprüchen bekam die Öffentlichkeit nichts mit. Foto: Archiv
Der Jahrestag des gewaltsamen Todes von Tennessee Eisenberg, der am 30. April durch zwölf Polizeikugeln sein Leben lassen musste, rückt immer näher. Noch immer hält die Staatsanwaltschaft schützend ihre Hand über den Todesschützen und stuft die Gewalttat als „Nothilfe“ ein – obwohl sie es nach Überzeugung der Familienanwälte Thomas Tesseraux, Andreas Tronicsek und Helmut von Kietzell spätestens seit der Tatrekonstruktion besser weiß. Die Tatrekonstruktion selbst fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ihr ist es auch verwehrt, Einblick in die mehr als eineinhalbstündige Videoaufzeichnung und in die Ermittlungsakten zu nehmen.
Um die Öffentlichkeit dennoch nicht außen vor zu lassen, haben die Anwälte einzelne Szenen aus der Tatrekonstruktion identisch nachgestellt. Unsere Redaktion konnte überdies die 18seitige Beschwerdebegründung einsehen, mit der sich derzeit die Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg auseinandersetzt (Die entsprechende Presseerklärung als PDF).
Bereits die Aussage des „in die Ecke gedrängten“ Polizeibeamten, die ersten Schüsse seien gefallen, als Eisenberg ihm so nahe gewesen sei, dass er ihn mit dem Messer hätte stechen können, sehen die Anwälte als widerlegt an. Sowohl das Gutachten des Landeskriminalamts als auch das von Privatgutachter Dr. Bernd Karger kommen zu demselben Schluss: Die Distanz zwischen dem „in die Ecke gedrängten” Beamten und Eisenberg betrug 2,50 bis 3,20 Meter, als geschossen wurde.
In die Ecke gedrängt? Kietzell und Tesseraux stellen die Entfernung zwischen Eisenberg und dem vermeintlich bedrängten Beamten nach. In dieser Situation trafen Eisenberg die ersten Schüsse.
Als die ersten Schüsse abgegeben wurden, stand Eisenberg direkt vor der untersten Treppenstufe, mit dem Körper den Stufen zugewandt. Ganz so, als ob er zurück in seine Wohnung im ersten Stock gehen wollte. Dies erklärt, warum ihn diese Kugeln von hinten trafen. Auch darin sind sich beide Gutachten einig. Die Staatsanwaltschaft berücksichtigt diese Erkenntnisse bei ihrer Einstellungsbegründung jedoch nicht. Sie stützt sich ausschließlich auf Zeugenaussagen der beteiligten Polizisten.
Ein Zeuge sah Eisenberg nach den tödlichen Schüssen umfallen. Wäre die Tür auch nur halb geschlossen gewesen, wie hier im Bild, wäre das nicht möglich gewesen.
Sieben Polizeibeamte hatten den Innenraum des Hauses bereits verlassen, als es zu den letzten, tödlichen Schüssen kam. Aus der Behauptung des Todesschützen, er habe „einen Widerstand im Rücken gespürt“ und sei deshalb durch den (bereits schwerst verletzt) herankommenden Eisenberg in Todesangst geraten, schließt die Staatsanwaltschaft, dass es sich um die geschlossene Haustüre gehandelt habe.
Das passt allerdings nicht zu den ballistischen Erkenntnissen und der Aussage eines weiteren Polizeibeamten. Dieser will – als die tödlichen Schüsse fielen – vom Hof aus gesehen haben, wie Eisenberg umgefallen ist. Der Beamte hat diese Aussage mehrfach bekräftigt.
Dann aber, so der zwingende Rückschluss, muss die Türe weit offen gestanden haben. Denn nur so hatte der Zeuge Sicht auf den Körper des zu Boden fallenden Eisenberg. Andernfalls wäre diese durch das Türblatt und den Körper des Schützen verdeckt worden.
Fazit: Berücksichtigt man die Aussage des Polizisten, der Eisenberg umfallen sah, lässt sich der Standort des Schützen eindeutig rekonstruieren: Er muss unmittelbar neben der weit geöffneten Haustüre gestanden sein. Ein Schritt nach draußen, und der Beamte wäre – ohne von der Waffe Gebrauch machen zu müssen – in Sicherheit gewesen.
Privatgutachter Karger brachte als Erster das sich an der Wandecke befindliche typische Blutspritzmuster („Backspatter”) in die Tatrekonstruktion ein. Daraus und aus der Tatsache, dass bei Eisenberg keine Schmauchspuren festzustellen waren, folgt, dass die Entfernung zwischen ihm und dem Todesschützen mindestens 170 und maximal 195 Zentimeter betragen haben muss. Der Schütze hätte also genügend Zeit gehabt, um dem sich langsam bewegenden und aufgrund seiner Schussverletzungen humpelnden Eisenberg zu entkommen.
“Backspatter”: Ein typisches Blutspritzmuster, aus dem sich Eisenbergs Standort bei den tödlichen Schüssen rekonstruieren lässt. Ohne Gutachter Bernd Karger wäre es bei den Ermittlungen außen vor geblieben wäre.
Bemerkenswert: Die zunächst ermittelnden Beamten der Polizei Amberg hatten just diese entscheidenden und zuvor auch dokumentierten Blutspritzer nicht berücksichtigt, als sie dem LKA den Auftrag erteilten, den Tatort zu untersuchen und ein Gutachten zu erstellen. Inkompetenz, Schlamperei oder Vertuschungsversuch?