Das Bayerische Familiengeld soll aufgrund eines Kompromisses bei Hartz IV-Empfängern nun nicht mehr angerechnet – also abgezogen – werden. Die Historie des Streites zeichnet ein krasses Bild davon, wie Politik auf dem Rücken der Schwächsten gemacht wird.
Gastkommentar von Rechtsanwalt Otmar Spirk
Am Dienstag beschloss die Bayerische Staatsregierung einen Änderungsentwurf zum Bayerischen Familiengeldgesetz (BayFamGG). Im Gesetz soll als Zweckbestimmung die „Förderung frühkindlicher Betreuung“ ergänzt werden. Die Gesetzesänderung ist Teil eines „Kompromisses“ zwischen Freistaat und Bundesarbeits- und Sozialministerium (BMAS): Seit September zahlt der Freistaat monatlich 250 bzw. 300 Euro Familiengeld an die Eltern aller ein- und zweijährigen Kinder. Das Geld wurde aber ausgerechnet bei Hartz IV-Empfängern postwendend von den Jobcentern wieder vollständig angerechnet und abgezogen. Nach dem „Kompromiss“ vom Dienstag verzichten die Jobcenter ab sofort bei Neuanträgen auf die Anrechnung. Nach der für Mitte des Jahres geplanten Gesetzesänderung wird dann auch das bereits angerechnete Familiengeld von den Jobcentern nachgezahlt.
Und so geschah es bei einem Besuch des Bayrischen Ministerpräsidenten Söder beim Hl. Vater in Rom anno domini Juni 2018, dass sich der Hl. Geist auf ihn herabsenkte. Und Söder beschloss, ein gutes Werk für die Obdachlosen zu tun…
Ende Oktober hat sich der Regensburger Bischof Voderholzer mit einer Predigt an sein Kirchenvolk gewandt. Anlass war die MHG-Studie, „die uns als Kirche von Regensburg in den letzten Wochen arg zugesetzt und viele Gläubige stark verunsichert“ habe. Wie schon sein Vorgänger unterstellt der Regensburger Bischof Medien und Kritikern ein politisches Kalkül und greift dabei sogar auf die reaktionäre und täterschützende Floskel vom Missbrauch mit dem Missbrauch zurück.
Wieder einmal berichtet der Rechtsanwalt und Berufsbetreuer Otmar Spirk über seine Erfahrungen mit Behörden. Heute gibt es ein Lob fürs Jobcenter der Stadt Regensburg, eine Lehrstunde in Sachen Datenschutz und die Erkenntnis, dass es in mancher Behörde Hellseher gibt.
Von „Missbrauch mit dem Missbrauch“ hat Bischof Rudolf Voderholzer bei einer Predigt in Zusammenhang mit der MHG-Studie über den sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen durch Kleriker gesprochen. Exklusiv für regensburg-digital antwortet ihm der renommierte Theologe und Psychotherapeut Wunibald Müller.
Seit dem 1. Januar 2005 gilt das Hartz IV-Regelwerk. Nun haben Jobcenter und Bundesagenturen für Arbeit in der Oberpfalz einen Kooperationsvereinbarung mit dem Bezirk Oberpfalz und dem Bezirkskrankenhaus Regensburg geschlossen: Der hilfreiche Umgang mit psychisch Kranken soll gelernt werden.
ZEKE kommen nach Regensburg! ZEKE, Highspeed-Punkrocker aus Seattle hören sich an, als würdest du knapp, also wirklich knapp, an einer Kettensäge vorbei fallen, und du schwörst noch beim Wegkrabbeln, dass Sägespäne fliegen und es nach Öl und Diesel riecht. Wir verlosen zwei Karten.
„Wackersdorf“ nimmt den Zuschauer mit in das Leben des Schwandorfer Landrats Schuierer und zeigt, was es ihn kostete, im Widerstand gegen die WAA zum „Volksheld“ zu werden. Der Film ist ein Lehrstück, wie nahe wir in Wirklichkeit am Polizeistaat leben, wenn die Bevölkerung den Mächtigen wichtige Pläne zu durchkreuzen droht. Sehenswert.
„Eigentlich“ war auch das Bayerische Landespflegegeld, ähnlich wie das Familiengeld, ein vergiftetes Wahlgeschenk der CSU. Aber nun hat die SPD kapiert: Wer selber nichts anzubieten hat, der kann bei den Wählern nur verlieren.
„Zahlreiche innovative Dienstleistungen mit einzigartigem Service vor Ort“ verspricht die örtliche REWAG. Innovativ ist auf jeden Fall der Kundenservice…
Dass Menschen monatelang hungern müssen – das gibt es doch nur in der sogenannten Dritten Welt, oder? Aber dass Bürger dieser unserer reichen Stadt keinerlei öffentliche Unterstützung bekommen – undenkbar, oder? Falsch: Es gibt sie, die sogenannte „Lücke im Sozialsystem“, die bisher weder die Politik noch die Ämter schließen wollen. Einen solchen „Fall“ – richtiger: ein tragisches Schicksal – erlebe ich gerade mit.
Der Mietwucher des Freistaats in Flüchtlingsheimen ist rechtswidrig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof München in einem deutlichen Urteil entschieden. Betroffene können nun Geld zurückfordern. Behörden, die klaglos zahlten, wie zum Beispiel das Jobcenter der Stadt Regensburg, bleiben auf den Kosten sitzen.
In regelmäßigen Abständen berichtet Rechtsanwalt und Berufsbetreuer Otmar Spirk an dieser Stelle über Erfahrungen mit Behörden und deren Mitarbeitern. Heute etwas Jobcenter-Recht und Nachrichten aus dem Vogel-Strauß-Amt.
Jahr für Jahr sind die Ausgaben für die Grundsicherung beim Sozialamt und beim Jobcenter der Stadt Regensburg stark gestiegen. Profitiert haben davon allerdings im wesentlichen nicht die Grundsicherungsempfänger, sondern Vermieter, die sogar über das rechtlich zulässige hinaus den Steuerzahler abkassieren. Der Stadt ist dies offenbar gleichgültig.
Wie erreicht man, dass Flüchtlinge und Hartz IV-Empfänger in Bayern gleich behandelt werden? Ganz einfach: Man zockt den Flüchtling bei der Unterkunftsgebühr ab.
Wir laden ein zu einem Trip in die Vergangenheit und stellen drei Orte in der Regensburger Altstadt vor, an denen man keinen Kaffee trinken kann. Undenkbar? Von wegen!
Was tut die Stadt gegen überhöhte Mieten bis hin zum Mietwucher? Welche Rechte und Pflichten hat sie? Eine kritische Erläuterung von Rechtsanwalt Otmar Spirk.