Der Deal mit den Dieben
Vor dem Amtsgericht Regensburg mussten sich am Dienstag drei junge Männer wegen Bandendiebstahls verantworten. Das Verfahren fand durch einen rechtlichen Deal ein schnelles Ende.
Von David Liese
Es wird eng auf der Anklagebank. Als Beamte den dritten Beschuldigten in den Saal führen, ihm die Handschellen abnehmen und er neben seinem Anwalt Platz nimmt, muss man näher zusammenrücken, sogar noch einen Stuhl hinzustellen. Die Dolmetscherin rutscht auf der anderen Tischseite hektisch hin und her, während sie abwechselnd für jeden der drei jungen Männer übersetzt. Ein untersetzter, etwas älterer Beamter faucht aus einigen Metern Entfernung von seinem Platz aus immer wieder, die Angeklagten sollten gefälligst nicht miteinander sprechen.
Dann betritt Richter Norbert Brem, der Vizepräsident des Amtsgerichts, mit seinen beiden Schöffen den Saal. Die Staatsanwältin verliest die Anklage. Damit alle drei Angeklagten – ein Ukrainer, ein Russe und ein Lette – auch verstehen, was ihnen vorgeworfen wird, muss die Dolmetscherin mit besonders lauter Stimme simultan übersetzen. Es entsteht eine minutenlange juristische, zweisprachige Kakofonie, die die Verfahrensbeteiligten vielleicht nur deshalb so konzentriert überstehen, weil sie zu diesem Zeitpunkt schon wissen, dass die heutige Sitzung nicht lang dauern wird.
Kurz nach der Anklage kam das „Rechtsgespräch”
Die drei jungen Männer sollen im November des vergangenen Jahres von Karlsbad nach Ingolstadt und schließlich nach Regensburg gefahren sein, um dort „in verschiedenen Geschäften wiederholt Diebstähle zu begehen.“ Gut ausgerüstet mit entsprechendem Werkzeug erbeutete man Modebekleidung und Parfüms im Gesamtwert von ungefähr 1.000 Euro. Zum Verhängnis wurde der „Bande“ schließlich ihr letzter versuchter Diebstahl in der Galeria Kaufhof am Neupfarrplatz, bei dem sie erwischt wurde.
Unmittelbar nachdem die Staatsanwältin ihre Ausführungen beendet hat, beantragt einer der Verteidiger – es sind vier an der Zahl – ein „Rechtsgespräch“ außerhalb der Verhandlung. Daraufhin ziehen sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und das Gericht ins Hinterzimmer zurück. Zurückbleiben die drei mutmaßlichen Bandenmitglieder – und deren uniformierte Begleiter.
Von Fußfesseln und Geständnissen
Letztere mühen sich immer wieder, die Angeklagten davon abzuhalten, miteinander zu sprechen. „Zu Ihrem eigenen Vorteil“, wie ein Beamter erklärt. Ein anderer macht sich derweil gar nicht die Mühe, in unmittelbarer Nähe der derzeit in unterschiedlichen Haftanstalten untergebrachten Männer zu verweilen. Stattdessen schwärmt er den anwesenden Pressevertretern vor, eine Fußfessel sei „das beste, was es gibt.“ Denn wenn mal ein Angeklagter durchdrehe – und das habe er schon erlebt – dann käme er ja gar nicht mehr hinterher. Das seien schließlich meistens junge Männer. „Es gibt gar nichts besseres als eine Fußfessel“, wiederholt der Beamte.
Als das „Rechtsgespräch“ schließlich beendet ist, wird die Verhandlung fortgesetzt. Jetzt geht alles ganz schnell: Man habe sich darauf geeinigt, so der vorsitzende Richter, „dass die Angeklagten keine höhere Freiheitsstrafe als zwei Jahre zu erwarten haben, wenn sie ein wahrheitsgemäßes Geständnis ablegen“. Das tun diese prompt: Alle drei erklären über ihre Rechtsanwälte, sämtliche Vorwürfe aus der Anklage seien zutreffend, und entschuldigen sich für ihre Taten.
Angeklagte bedauern ihre Taten
Dann ist schon wieder die Staatsanwältin an der Reihe – diesmal mit ihrem Plädoyer. Sie beantragt – wenig überraschend – für jeden Beschuldigten eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen „schweren Bandendiebstahls“. Die Angeklagten hätten „einen frischen Hafteindruck“ durch die sechs Monate, die sie seit November in der Untersuchungshaft verbracht haben. Es sei zudem davon auszugehen, dass das Trio Deutschland bald wieder verlassen würde, fügt sie hinzu.
Die Verteidiger schließen sich – wie ebenfalls zu erwarten – diesen Ausführungen an. Alle drei Angeklagten bekunden am Ende der Sitzung noch einmal ihr Bedauern für ihre Taten. „Deutschland gefällt mir gut. Ich war schon oft hier, ohne zu klauen. Es wird sich nicht wiederholen“, übersetzt die Dolmetscherin. Das den gestellten Anträgen entsprechende Urteil wird nur wenige Minuten später verkündet.
Rechtliche Deals – längst keine Seltenheit mehr
Unter weitestgehender Vermeidung der Strapazen, die eine obendrein öffentlich geführte Verhandlung mit Zeugenvernehmungen und allem, was dazu gehört, mit sich bringt, ist man so zu einem schnellen Ergebnis gekommen. „Rechtsgespräche“, auch „Deals“ genannt, sind in Strafprozessen übrigens längst keine Seltenheit mehr, obwohl sie in Fachkreisen immer wieder scharf kritisiert werden.
In diesem Fall können am Ende alle Beteiligten zufrieden sein – von den Verurteilten, die nun aus der Haft entlassen werden, bis zum Gericht, das die Verhandlung auf dem kürzesten Weg abgeschlossen hat. Fußfesseln waren übrigens keine nötig.