Prozess um Zahnarzt-Pfusch jahrelang verzögert
Hat eine Zahnärztin das Leben einer Frau verpfuscht? Das müsste ein Gericht klären. Doch dort lässt man sich Zeit. Das Verfahren verzögert sich bereits seit fast fünf Jahren. So lange kann die schwerkranke Frau auch nicht vernünftig behandelt werden. Jetzt läuft eine Rüge.
Es ist eine tragische Geschichte, über die wir Ende Juni berichtet haben. Seit Martina Sperber vor fast 20 Jahren ein Zahn gezogen wurde, leidet sie unter Schmerzen. Während ihr zeitweise bescheinigt wurde, sich das alles nur einzubilden und psychisch krank zu sein, verlor sie elf Zähne. Erst 2012 entdeckte ein Zahnmediziner am Regensburger Universitätsklinikum: Sperber hatte ein Loch in der Kieferhöhle. Die Schäden an Kiefer und Zähnen ließen auf einen „langandauernden chronischen Prozess schließen“, schreibt der behandelnde Arzt. Heute leidet Sperber an mehreren chronischen Krankheiten – Knocheneiterung, Kieferhöhlenentzündung, ein geschädigtes Lympfsystem. Teile des Kieferknochens sind regelrecht von Entzündungen zerfressen. Sie wird nie wieder ganz gesund werden (unser Bericht vom 23. Juni).
Rüge gegen den Freistaat Bayern
Doch wer trägt dafür die Verantwortung? Welcher der Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Sperber in all den Jahren seitdem aufgesucht und über Schmerzen geklagt hat?
Bereits 2010 hat Sperber Klage beim Landgericht Regensburg eingereicht, um das zu klären. Aber: „Seit nunmehr vier Jahren ist es in dem Verfahren nicht gelungen, Beweis über die streitgegenständlichen zahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen zu erheben“, schreibt Sperbers Rechtsanwältin Alexandra Glufke-Böhm. Vergangene Woche hat Glufke-Böhm deshalb eine Verfahrensrüge gegen den Freistaat Bayern eingereicht. Das Verfahren möge unverzüglich gefördert und die lange Dauer gerügt werden, heißt es darin.
Das schlimmste an den ganzen Verzögerungen beschreibt Glufke-Böhm so: Bevor das Beweisverfahren nicht abgeschlossen ist, darf der „Status Quo“ von Sperbers Zähnen und Kieferhöhle nicht verändert werden. Ansonsten wären ihre Schadenersatzansprüche gefährdet. Damit sei es auch nicht möglich, die „längst erforderliche zahnärztliche Behandlung lassen zu können (und) weitere Gesundheitsschäden von sich abzuwenden“. Aufgrund der langen Verfahrensdauer seien denn auch „weitere Gesundheitsschäden zu befürchten“.
Zanhärzte verweigerten Unterlagen, ein Gutachter ist überlastet
Woran es genau liegt, dass das Verfahren sich so lange verzögert, ist bislang nicht genau aufzuklären. Fest steht: Die von Sperber verklagte Zahnärztin weigerte sich fast zwei Jahre, die Patientenakten herauszugeben. Dasselbe galt für mindestens einen weiteren Zahnarzt, bei dem Sperber in Behandlung war. Ebenfalls fragwürdig: Das Gericht beauftragte den medizinischen sachverständigen zunächst, ein Gutachten ohne diese Unterlagen zu erstellen. Entsprechend musste ein Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben werden, bei dem wieder Unterlagen fehlten. Und wann das mittlerweile in Auftrag gegebene zweite Ergänzungsgutachten fertig sein wird, steht in den Sternen. Der Sachverständige bejammert in diversen Schreiben private Probleme und generelle Arbeitsüberlastung.
Wie lange es dauert, bis über die nun eingereichte Verzögerungsrüge entschieden wird, ist unklar. Eine solche Rüge sei allerdings „zwingende Voraussetzung für die anschließende Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen überlanger Verfahrensdauer“, so Glufke-Böhm.
Martina Sperber muss derzeit wieder Antibiotika nehmen. Die chronischen Entzündungen verursachen mal wieder schlimmes Fieber und starke Schmerzen.