„Wir benehmen uns nicht wie bei den Affen“
Eine junge Frau wird bei einer Auseinandersetzung auf einer Polizeiwache verletzt. Die Ermittlungen gegen die Polizeibeamten stocken, während sie einen Strafbefehl über 3.600 Euro bekommt. Und vorausgegangen ist dem Ganzen eine mehr als fragwürdige Festnahme. Szenen aus dem niederbayerischen Landshut.
Beate H. ist eine zierliche Person. 1,70 Meter groß, vielleicht 60 Kilo schwer. Trotzdem sollen zwei Polizeibeamte im Mai 2013 einige Mühe gehabt haben, die 34jährige Pädagogin aus der Polizeiinspektion in der Altstadt von Landshut zu werfen. Dabei soll sie die Beamten lautstark beleidigt und um sich geschlagen haben. Erstaunlich: Strafanzeige gegen Beate H. stellten die vermeintlich betroffenen Beamten erst, nachdem diese selbst Anzeige gegen die Polizisten erstattet hatte: Bei dem Rauswurf aus der Polizeistation flog Beate H. gegen einen Bauzaun, erlitt Prellungen, Schürfwunden und eine Gehirnerschütterung. Und während die Ermittlungen gegen die beschuldigten Beamten immer noch laufen, hat Beate H. einen Strafbefehl über 3.600 Euro (90 Tagessätze á 40 Euro) bekommen. Beate H. hat über ihre Rechtsanwältin Angelika Lex Widerspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Am Mittwoch nächste Woche wird der Fall vor dem Amtsgericht Landshut verhandelt.
Angeblicher Verstoß führt zu Festnahme
„Ich hab mich eben getraut, was vielleicht 2.000 Leute im Jahr machen: Polizeibeamte anzuzeigen. Dann kommt fast immer postwendend die Gegenanzeige und ein Verfahren“, sagt Beate H.. Verfahren gegen Polizeibeamte würden nur in drei Prozent der Fälle eingeleitet. „Die Verurteilungen kann man mit den Fingern abzählen.“
Der Ausgangspunkt des Ganzen war eine äußerst fragwürdige Festnahme.
Am 27. Mai 2013 war Beate H. mit drei Freunden, Asylsuchenden, mit dem Auto in Landshut unterwegs und geriet in eine Polizeikontrolle. Weil ihre drei Mitfahrer nicht angeschnallt waren, sollten sie 30 Euro bezahlen – so weit, so gut.
Ihre Beifahrer wurden aber anschließend noch durch den Polizeicomputer gejagt und es wurde geprüft, ob irgendetwas gegen sie vorliegt. Das war nicht der Fall. Das Problem tauchte bei der Ausweiskontrolle auf: Einer der drei, ein 23jähriger aus dem Senegal, legte eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Landratsamts von der Residenzpflicht vor. Er lebt eigentlich in Augsburg, durfte aber mit dieser Bescheinigung durch ganz Bayern reisen.
Dieses Standardpapier wurde von dem Polizeibeamten nicht anerkannt. Er rief Verstärkung.
„Rassistisch motivierte“ Kontrolle
Der junge Mann, Lamin G., wurde festgenommen und zur Wache in die Landshuter Altstadt gebracht. „Dort sollte festgestellt werden, ob er sich wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Residenzpflicht einer Ordnungswidrigkeit oder gar einer Straftat schuldig gemacht hatte“, erzählt Beate H.. Die Kontrolle bezeichnet sie als „rassistisch motiviert“. „Meine Beifahrer waren eben keine Bio-Deutschen.“ Die Polizei nennt in einem zwei Tage später veröffentlichtem Bericht von „Anhaltspunkten für einen Verstoß nach dem Asylverfahrensgesetz“ als Grund für die Festnahme. Diese Anhaltspunkte gab es indes nicht. Die Papiere von Lamin G. waren korrekt.
Gebrüll in der Polizeiwache
Beate H. fuhr mit den verbliebenen beiden Männern hinterher und organisierte eine Dolmetscherin – Lamin G. spricht nur Spanisch und Französisch. Das sei, nach einem kurzen Gespräch auf der Wache, kein Problem gewesen, so Beate H.. Die Dolmetscherin wurde zur Vernehmung von Lamin G. mitgenommen. Beate H. wartete mit den anderen beiden Männern im Vorraum der Wache. „Ab und zu ist einer von uns zum Rauchen vor die Tür gegangen. Wir haben uns unterhalten oder gelacht“, erzählt sie. Dann, als sie gerade vor der Tür stand, sei plötzlich im Innenraum gebrüllt worden. Einer der Beamten war mit einem ihrer Beifahrer in Streit geraten.
„Zuerst schrie der Beamte ihn durch die Glasscheibe an. Dann kam er nach draußen und die beiden standen sich so nah gegenüber, dass sich ihre Nasenspitzen fast berührt haben.“ Die Stimmung sei sehr aggressiv gewesen. Worum es ging, habe sie zuerst nicht verstanden, auch wegen des bairischen Dialekts. „Offenbar hat die Polizisten das Raus- und Reingehen gestört.“ Als sie den Beamten darauf hinwies, dass ihr Beifahrer nur Englisch versteht, habe der gesagt: „Hier wird Deutsch gesprochen.“ Später habe es noch geheißen: „Wir benehmen uns hier nicht wie bei den Affen.“
Beschreibungen einer „Amtshandlung“
„Ich habe die beiden anwesenden Beamten um ihre Namen gebeten“, erzählt Beate H.. Dann habe sich die Situation kurz beruhigt. Wenig später hätte einer der beiden Polizisten sie erneut angebrüllt. „Wir sollten uns gefälligst hinsetzen.“ Als Beate H. danach gefragt habe, wo es denn dafür eine Vorschrift gebe, sei die Situation eskaliert.
Darüber, was anschließend passierte, gehen die Schilderungen auseinander.
Die Polizeibeamten erklären, laut dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, dass sie Beate H. „aufgrund ihres Verhaltens“ in der Polizeiwache einen Platzverweis erteilt hätten. Als sie dem nicht nachgekommen sei, hätten zwei Polizeibeamte diesen Platzverweis „zwangsweise durchgesetzt“, indem sie Beate H. „durch einfache körperliche Gewalt durch den Haupteingang ins Freie schoben“. Bei dieser „Amtshandlung“ habe Beate H. Widerstand geleistet. Sie habe sich an der Tür festgehalten und mit ihrem Ellenbogen „nach hinten ausgeschlagen“, heißt es in dem Strafbefehl. „Sodann kamen Sie zurück an die Tür und wollten auf die Beamten losgehen, was diese jedoch „durch eine Fixierung Ihrer Arme verhindern konnten und Sie zurück durch die Tür schubsen mussten“. Zudem habe Beate H. die beiden Polizeibeamten mit Worten wie „Arschlöcher“ und „Drecksäcke“ beleidigt.
Arzt stellt Gehirnerschütterung fest
Beate H. bestreitet diese Vorwürfe. „Keiner von uns hat sich in irgendeiner Form körperlich gewehrt.“ Sie habe den brüllenden Beamten („Hinsetzen!“) nur erneut nach seinem Namen und der entsprechenden Vorschrift gefragt. „Er nannte mir seinen Namen, packte mich kurz darauf mit beiden Händen an den Schultern schob mich zur Türschwelle, während der andere die Tür aufhielt. Dann schubste er mich mit voller Wucht in Richtung eines Bauzauns gegenüber der Eingangstür.“ Beate H. stolperte und fiel gegen den Zaun. Ein Arzt attestierte ihr noch am selben Tag leichte Prellungen, Schürfwunden und eine Gehirnerschütterung. Wenig später konnte Lamin G. die Wache verlassen. Gegen ihn lag weder etwas vor, noch hatte er gegen die Residenzpflicht verstoßen.
Am nächsten Tag ging Beate H. erneut zur Polizeiwache und erstattete Anzeige gegen die beiden Beamten.
Polizeibericht erwähnt keine Anzeige gegen Beate H.
In dem Polizeibericht zu dem Vorfall, der zwei Tage später veröffentlicht wurde, ist weder von Beleidigungen, noch von einem „Ausschlagen mit den Ellenbogen“, noch von einer Anzeige gegen Beate H. die Rede. Allerdings wird mitgeteilt, dass ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden angezeigten Polizeibeamten bei der „Zentralstelle für interne Ermittlungen“ in Nürnberg laufe.
Die Strafanzeige gegen Beate H. wurde offenbar erst Wochen später gestellt.
Während das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Polizisten bislang nach wie vor nicht abgeschlossen ist, hat Beate H. ihren Strafbefehl, der am 29. Januar verhandelt wird, bereits Anfang November erhalten.
Von Polizeigewalt und Gewalt gegen Polizisten
Die Zahl der angezeigten Körperverletzungen durch Polizisten bewegt sich seit Jahren bei etwa 2.000 Verdachtsfällen und entspricht – nimmt man die 280.000 Polizeibeamten in Deutschland – etwa der Quote von Verdächtigen in der Gesamtbevölkerung.
Während aber durchschnittlich zwischen 15 und 20 Prozent der angezeigten Körperverletzungen beim Normalbürger angeklagt werden sind es bei verdächtigen Polizeibeamten lediglich zwischen drei und fünf Prozent. Während zwei Drittel der Angeklagten Normalbürger verurteilt werden, trifft es bei Polizisten lediglich ein Drittel.
Erst seit dem Jahr 2009 werden Fälle von polizeilichen Übergriffen in Deutschland statistisch ausgewiesen. Wenig später gab es dann auch eine Statistik über Gewalt gegen Polizisten. Eine unabhängige Ermittlungsstelle zu Polizeigewalt wurde in Bayern erst im vergangenen Jahr eingerichtet.