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Autor Archiv

Der 53jährige Regensburger, der am Sonntag bei einem Brand ums Leben kam, wohnte in einer städtischen Notunterkunft. Den Spirituskocher, der das tödliche Feuer auslöste, benutzte der Mann, weil ihm der Strom abgestellt worden war. Für Heizung oder Strom sei man nicht zuständig, erklärt die Stadt dazu.

Die Regensburger Berufsfeuerwehr konnte den 53jährigen nur noch tot aus der Wohnung bergen. Symbolfoto: Archiv/ Staudinger

Die Feuerwehr war zwar binnen kürzester Zeit vor Ort, konnte den 53jährigen aber nur noch tot aus der Wohnung bergen. Symbolfoto: Archiv/ Staudinger

Es ist nicht herauszufinden, wann und warum dem Arbeitslosen Nick P. der Strom abgestellt wurde. Beim Energieversorger REWAG verweist man auf den Schutz persönlicher Daten und will zum konkreten Fall nichts sagen. Die dortige Pressestelle legt allerdings Wert auf die Feststellung, dass es mindestens seit acht Wochen zu Zahlungsrückständen gekommen sein müsse und dass man sich bei den Betroffenen durchaus kompromissbereit zeige, wenn es darum gehe individuelle Lösungen zu finden.

Mann lebte seit Jahren in Notwohnanlage

Auch bei der Stadt Regensburg, in deren „Notwohnanlage“ in der Aussiger Straße der 53jährige lebte, gibt es dazu keine Auskunft. „Das können wir Ihnen leider nicht sagen, da die Stadt nicht für die Stromversorgung der Wohnungen zuständig ist“, heißt es auf Anfrage von der städtischen Pressestelle.

Fest steht laut Polizei indes: Weil der Strom gekappt wurde, behalf Nick P. sich mit einem Spirituskocher, um zu kochen, eventuell auch um zu heizen. Genau ließe sich das nicht mehr feststellen, so die Auskunft von Polizeisprecher Michael Rebele. Die Wohnung von Nick P. brannte nämlich am Sonntag Nachmittag völlig aus. Er selbst kam dabei ums Leben. Der Spirituskocher hatte das tödliche Feuer ausgelöst. Einen ähnlich gelagerten Fall habe es in Regensburg – zumindest bis zurück ins Jahr 2010 – nicht gegeben, so Rebele.

Fünf Euro pro Quadratmeter für Notunterkunft

Die Notwohnanlagen der Stadt Regensburg sind laut Satzung „öffentliche Einrichtungen zur vorübergehenden Unterbringung von Personen, die obdachlos sind oder denen Obdachlosigkeit droht und denen eine andere angemessene Wohnmöglichkeit nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht“. Diese „vorübergehende Unterbringung“ kann sich allerdings hinziehen. Nick P. wohnte dort nämlich „schon mehrere Jahre“, so die Stadt. Er ist kein Einzelfall. In der Vergangenheit gab die Stadt Regensburg die durchschnittliche Verweildauer in der Notwohnanlage mit viereinhalb Jahren an. Aktuell heißt es dazu, die Wohnzeit sei  „ganz unterschiedlich: von mehreren Jahren bis nur wenige Monate

Sonderlich günstig sind diese Wohnungen nicht, wenn man etwa bedenkt, dass sie sich in der Konradsiedlung, also einem Randbezirk von Regensburg, befinden, dass der bauliche Zustand nicht der beste ist und dass die Bewohner – in der Aussiger Straße 29a sind es aktuell sieben Menschen – sich ein paar Duschen im Keller teilen müssen. Laut aktueller Gebührenordnung verlangt die Stadt Regensburg fünf Euro pro Quadratmeter. Im kommenden Jahr steht eine Erhöhung um 50 Cent an.

 „Viele der Bewohner bräuchten Hilfe.“

Reinhard Kellner von den Sozialen Initiativen kennt die Zustände in der Aussiger Straße von früher. Bis vor einigen Jahren betrieb der von ihm mitgegründete „Sozialpädagogische Arbeitskreis“ dort eine Anlaufstation für die Bewohner. Irgendwann sei das aber mit Ehrenamtlichen nicht mehr zu stemmen gewesen. „Wer hier wohnt, ist nicht freiwillig hier“, sagt Kellner. Viele der Bewohner hätten zudem Alkoholprobleme und bräuchten Hilfe.

Eine soziale Betreuung vor Ort war bislang allerdings nicht vorgesehen. Verwaltet werden die Wohnungen durch die Stadtbau GmbH, zugewiesen werden sie vom Ordnungsamt der Stadt Regensburg.

Zuständigkeit soll zum Sozialreferat

Eine Verlagerung der Zuständigkeit weg vom Ordnungsamt hin zum Sozialreferat unter der neuen Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer ist in der aktuellen Koalitionsvereinbarung zwar vorgesehen, wurde aber bislang noch nicht umgesetzt. Die Zuständigkeit innerhalb der Stadtverwaltung solle „unabhängig vom konkreten Fall zeitnah dem Sozialreferat übertragen“ werden, heißt es nun dazu von der städtischen Pressestelle. Damit einhergehend solle auch der „allgemeine Sozialdienst zur Betreuung und Begleitung von Einzelpersonen und Familien in Krisensituationen“ erweitert werden.

Vieles deutet darauf hin, dass auch Nick P. Hilfe gebraucht hätte: der abgestellte Strom, der Umstand, dass ursprünglich auch seine Ehefrau in der Wohnung gemeldet war, aber offenbar bereits vor geraumer Zeit auszog und insbesondere die Tatsache, dass er schon seit Jahren in einer Notwohnanlage lebte.

Stadt sieht keine Verantwortung

Bei der Stadt Regensburg sieht man sich dafür allerdings nicht in der Verantwortung. Auf Nachfrage, ob man sich denn nicht dafür zuständig fühle, dass die Bewohner der Notwohnanlage über Strom und Heizung verfügen, heißt es lapidar:

„Die Bewohner erhalten – soweit sie selber finanziell nicht in der Lage sind, den Lebensunterhalt zu bestreiten – Leistungen von Sozialleistungsträgern, in denen auch Wohnkosten einschließlich der Wohnnebenkosten enthalten sind. Auch Betreuungsangebote stehen den Bewohnern offen.“

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