Seit am Donnerstag der „Notfallplan Pandemie“ in Kraft getreten ist, koordinieren zwei Versorgungsärzte die Praxen in Stadt und Landkreis. Ein Ärztlicher Leiter steuert die Patientenströme in der Region und am Jahnstadion wird ein zusätzliches Testzentrum für einen eng begrenzten Personenkreis eingerichtet. Man bereitet sich auf die erste große Infektionswelle vor und hofft, dass dann ausreichend Material zur Versorgung von Patienten und dem Schutz des Personals vorhanden sein wird. “Im Weitblick ist es zu wenig”, sagt der Ärztliche Leiter Dr. Markus Zimmermann.
“Im Weitblick ist zu wenig Material vorhanden.” Dr. Markus Zimmermann, Ärztlicher Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer und Landrätin Tanja Schweiger. Foto: Ferstl/Stadt Regensburg
„Aktuell ist es ruhig“, sagt Dr. Markus Zimmermann. In den Krankenhäusern in der Region sei die ausreichende stationäre Versorgung sichergestellt, versichert er. Und: „Alle Operationen und Behandlungen, die abgesagt werden konnten, wurden abgesagt und wer nachhause geschickt werden konnte, wurde nachhause geschickt.“ Nun heißt es, warten auf das, was kommt. Die erste größere Welle an Infektionen und Patienten, die dann intensivmedizinisch behandelt und beatmet werden müssen. Wann die kommt, scheint ungewiss. Von einer oder zwei Wochen ist am Montagabend die Rede, bei der Pressekonferenz im Sitzungssaal des Regensburger Rathauses, wohin heute geladen wurde, um den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Teilnehmern garantieren zu können. Und Dr. Zimmermann ist mit am Podium.
Wer den Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb seines Haushalts nicht einhält, kann mit einem Bußgeld von 150 Euro belegt werden. So sieht es die bayerische Verordnung zu den verhängten Ausgangsbeschränkungen vor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das nun relativiert. Ein generelles Verbot sei nicht verhältnismäßig. Es handle sich lediglich um eine Empfehlung. Ein Bußgeld kann nur in bestimmten Fällen verhängt werden. Geklagt hatte ein Jurist aus der Oberpfalz.
Um das Ansteckungsrisiko zu verkleinern, tagt der Regensburger Stadtrat bis Ende April nur noch in der Besetzung als Ferienausschuss. Stadträtin Irmgard Freihoffer fragt sich, warum man bereits so weit im Voraus demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten einschränke und weshalb problemlos aufschiebbare Entscheidungen dort auf die Tagesordnung gesetzt wurden.
In Krankenhäusern und Pflegeheimen werden Schutzmasken für die Beschäftigten rationiert und müssen mehrfach verwendet werden. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ruft via Facebook zum Nähen von Mundschutzmasken auf, um den Mangel zu dämpfen. Doch in nicht systemrelevanten Bereichen – wie der Autozulieferindustrie – werden täglich tausende dieser Masken verbraucht, um die Produktion aufrecht zu erhalten. Auch in Regensburg. Wie passt das zusammen? Die Gesundheitsministerien von Land und Bund schweigen sich zu der Frage aus.
In der Kostümwerkstätte des Regensburger Stadttheaters werden im Akkord Mund-und-Nasen-Schutz-Masken genäht. Es gibt auch private Initiativen, die gegen den drohenden Engpass annähen.
Zu den dringlichen Angelegenheiten, mit denen sich der Stadtrat am 2. April in der Notbesetzung des Ferienausschusses befassen soll, gehört auch die „Rahmenstrategie für Smart City Regensburg (SCR)“. Doch das achtseitige Papier ist weder dringlich noch sinnvoll. Es ist einfach nur peinlich.
Im Vorfeld der Stichwahl zwischen Gertrud Maltz-Schwarzfischer und Astrid Freudenstein nutzt die Regensburger CSU die Corona-Krise als Wahlkampfthema – ohne irgendeine Ahnung von dem zu haben, was die Fachleute tatsächlich brauchen und fordern.
Nach einer erfolgreichen Klage gegen die Ausgangsbeschränkungen hat die Bayerische Staatsregierung nun nachgebessert und anstelle einer Verfügung eine gesetzliche Verordnung erlassen. Außerdem soll es ein Monitoring der jetzigen und weiteren Maßnahmen geben, um sie in Einklang „mit der Liberalität unseres Rechtsstaats“ zu bringen, so Ministerpräsident Markus Söder.
Die „Zwangs-Briefwahl“ in Bayern ist rechtswidrig. So lautet das Fazit zweier renommierter Regensburger Juristen in der Fachzeitschrift LTO. Ihre Bedenken sind weitreichend – und gehen über das Wahlrecht hinaus. Eine Mahnung zur Wachsamkeit.
Nach „Brücke“ haben sich nun auch Grüne, ÖDP, Linke und Ribisl festgelegt: Für die Stichwahl am 29. März empfehlen sie unisono, für Gertrud Maltz-Schwarzfischer zu stimmen. Keine Empfehlung wird es von den Freien Wählern geben. Andere Parteien beraten noch.
In der Geschäftsordnung des neuen Stadtrats wird die notwendige Zahl von Stadträten für eine Fraktion von zwei auf drei erhöht werden. Darauf hat sich eine deutliche Mehrheit bereits jetzt festgelegt. Eine Verschiebung gibt es bei den Stadtratsmandaten: Malkämpfer Jakob Friedl zieht nun doch in den Stadtrat ein – der Leidtragende: Hannes Eberhardt von der ÖDP.
Die neuen Stadträte und der Vorstand des Brücke-Vereins um Joachim Wolbergs sprechen sich für die Wahl seiner früheren Parteifreundin am 29. März aus. Es gibt auch einen Vorschlag zur AfD.
Künftig wird eine Frau an der Spitze der Regensburger Verwaltung stehen – das haben die Wählerinnen und Wähler am Sonntag entschieden. Sowohl Gertrud Maltz-Schwarzfischer als auch Astrid Freudenstein geben sich vor der Stichwahl optimistisch. Verbittert ob seiner Abwahl ist Joachim Wolbergs. Ob er sein Stadtratsmandat annehmen wird, lässt er am Wahlabend offen.
An dieser Stelle bündeln wir alle wichtigen Informationen zum Thema Coronavirus in Stadt und Landkreis Regensburg. Der Text wird regelmäßig aktualisiert. Jeweils oben finden sich alle täglichen Updates. Für zusätzliche Hinweise bedanken wir uns .
Ahnungslos oder absichtlich falsch? In einer Pressemitteilung zur Corona-Situation in Regensburg verbreitetet die Stadtratsfraktion der CSU unter dem Motto „keine Panikmache“ Panik und Unsinn.
Im Streit um die verzerrende Verwendung eines gemeinsamen Fotos mit dem Regensburger OTH-Professor Dr. Michael Sterner für Wahlkampfzwecke lässt der Sinzinger Bürgermeister Patrick Grossman nun eine Richtigstellung verteilen. Dabei verbindet er das Notwendige mit dem Nützlichen.
Derzeit sieht das Gericht im zweiten Korruptionsprozess „keinen validen Beweis“ dafür, dass Joachim Wolbergs als Dritter Bürgermeister „praktische Einflussmöglichkeiten“ auf Bau- und Immobilienprojekte hatte. Damit ist der Vorwurf der Bestechlichkeit im Fall Schmack vorerst vom Tisch. Zum weniger schwerwiegenden Vorwurf der Vorteilsannahme positionierte sich die Kammer am letzten Verhandlungstag vor der Kommunalwahl nicht.
„Praktische Einflussmöglichkeit“: Zu der Frage ob Joachim Wolbergs diese als Dritter Bürgermeister hatte oder nicht, will sich das Gericht im zweiten Korruptionsprozess demnächst positionieren. Verteidigung und Staatsanwaltschaft vertreten dazu eine gegenteilige Auffassung. Das Thema könnte das Verfahren deutlich in die Länge ziehen.