In einer Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Regensburg einem Herrenausstatter im Donaueinkaufszentrum die Öffnung seines Geschäfts erlaubt. Die Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz.
Geschäfte bis 800 Quadratmeter dürfen unter bestimmten Auflagen wieder öffnen, Einkaufszentren bleiben geschlossen – so ist es laut den seit Montag gelockerten Regelungen des Freistaats Bayern zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgesehen. Und so wird das bislang auch im Donaueinkaufszentrum in Regensburg gehandhabt. Hier haben lediglich Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und andere „systemrelevante“ Läden offen. Deren Öffnung sei ausnahmsweise zulässig, heißt es in der entsprechenden Verordnung. Der Rest bleibt zu – unabhängig von der Größe des einzelnen Geschäfts. Die 800-Quadratmeter-Regelung greife hier nicht, heißt es vom Bayerischen Gesundheitsministerium. Eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg vom gestrigen Montag könnte das nun grundsätzlich ändern.
Vergangene Woche haben Bund und Land ein Verbot von Großveranstaltungen bis 31. August verkündet. Wirkliche Klarheit bringt das nicht, kritisieren Festivalmacher bundesweit. Sie fordern Rechtssicherheit, klare Ansagen und finanzielle Unterstützung.
SPD und Grüne scheinen sich bei den Koalitionsverhandlungen immer einiger zu werden. Für eine Mehrheit fehlen aber mindestens acht Stimmen. Diese Woche gibt es nun Treffen mit allen anderen Parteien – außer der AfD.
Etwas mehr als fünf Millionen Euro Einsparungen – das bringt die Haushaltssperre, die der Ferienausschuss des Regensburger Stadtrats am Dienstag beschlossen hat. Ein besseres Symbol angesichts der Steuereinbrüche und Zusatzausgaben, die durch die Corona-Krise verursacht werden. Wo richtig gespart werden muss, macht der Finanzreferent unmissverständlich deutlich: „Die Musik spielt im Investitionsprogramm.“
Wegen der Corona-Pandemie wurden zwei Verhandlungstermine in dieser Woche abgesetzt. Frühestens weitergehen wird es am 4. Mai. Die Unterbrechung könnte aber auch rund drei Monate dauern.
„Frei sein und nicht allein“ heißt das „Solidaritätsprojekt mit der freien lokalen Kulturszene“, das der Regensburger Kulturreferent Wolfgang Dersch am kommenden Dienstag den Stadträten im Ferienausschuss vorlegen wird. Dafür wurden 50.000 Euro aus dem Corona-Notfall-Programm umgeleitet, wo Gelder liegen, auf die praktisch niemand Anspruch hat.
Ist das eigenhändige Wechseln der Winterreifen erlaubt? Darf man allein auf einer Parkbank sitzen – und wenn ja, wie lange? Ein Regensburger Jurist wollte es genauer wissen. Wirkliche Klarheit brachte sein Antrag beim Verwaltungsgericht München aber nicht. Zwar darf aber er nun seine Reifen wechseln. Doch vorhandene Widersprüche ließ das Gericht unter den Tisch fallen. Faktisch obliegt die Auslegung, ob etwas verboten ist oder nicht, am Ende der Polizei.
250.000 Euro schwer ist das „Corona-Notfall-Programm“, das die Stadt für freie Künstlerinnen und Künstler aufgelegt hat. Das Problem: Auf Unterstützung aus diesem Topf hat praktisch niemand Anspruch.
Auch das zweite Ermittlungsverfahren gegen Alt-OB Hans Schaidinger wegen Korruptionsverdachts hat die Regensburger Staatsanwaltschaft nun eingestellt. Der Anfangsverdacht habe sich nicht erhärtet, heißt es in einer Pressemitteilung vom heutigen Donnerstag.
Kenia oder bunt? Die künftige Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer will für ihre kommende Amtszeit auf eine Koalition und nicht auf wechselnde Mehrheiten setzen. Kommt die CSU mit den Grünen zusammen? Die FDP mit Grünen und ÖDP? Werden Einzelstadträte als Joker gezogen? Oder muss die SPD doch Brücke und mit ihr Wolbergs ins Boot holen?
500 Euro einmaligen Bonus soll es nach den Plänen von Ministerpräsident Markus Söder angesichts der Corona-Krise für die Beschäftigten in bayerischen Krankenhäusern geben. Als „herzliches Dankeschön für alle, die jetzt diesen großen Dienst leisten“. Bei einer Intensivkraft in einem Regensburger Krankenhaus sorgt diese Geste gerade mal für ein müdes Lächeln.
In der Notbesetzung des Ferienausschusses tagte der Regensburger Stadtrat am Donnerstag zum ersten Mal. Der Ärztliche Leiter in der Führungsgruppe Katastrophenschutz gab einen Überblick zur medizinischen, der Wirtschaftsreferent zur finanzielle Situation der Stadt Regensburg. Mehrere Punkte flogen von der Tagesordnung – nicht nur wegen Corona. Das Velodrom soll trotz deutlicher Abstriche beim Investitionsprogramm dennoch saniert werden – zumindest bislang.
Um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen, gibt es auch für die Polizeibeamtinnen und -beamten im Einsatz spezielle Verhaltensregeln. Doch wirklich einhalten lassen diese sich nicht immer. Und auch hier fehlt es an Schutzausrüstung.
Der Regensburger Sonderweg von Wahlleiter Dr. Walter Boeckh bei der Auszählung der Stichwahl – das ausschließlich von städtischen Mitarbeitern ausgezählte Ergebnis kam erst am späten Dienstagnachmittag – hat Folgen. Wie die Rechtsaufsicht bei der Regierung der Oberpfalz am heutigen 1. April mitteilt wird die Wahl nach einer Beschwerde des Regensburger CSU-Chefs Michael Lehner für ungültig erklärt.
Dass in Betrieben wie Continental nach wie vor Mundschutz bei der Produktion von Autozubehör verbraucht wird, während in Kliniken Mangelwirtschaft herrscht, ist ein Skandal. Schluss mit dem Schutzmaskenball.
Seit am Donnerstag der „Notfallplan Pandemie“ in Kraft getreten ist, koordinieren zwei Versorgungsärzte die Praxen in Stadt und Landkreis. Ein Ärztlicher Leiter steuert die Patientenströme in der Region und am Jahnstadion wird ein zusätzliches Testzentrum für einen eng begrenzten Personenkreis eingerichtet. Man bereitet sich auf die erste große Infektionswelle vor und hofft, dass dann ausreichend Material zur Versorgung von Patienten und dem Schutz des Personals vorhanden sein wird.
Wer den Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb seines Haushalts nicht einhält, kann mit einem Bußgeld von 150 Euro belegt werden. So sieht es die bayerische Verordnung zu den verhängten Ausgangsbeschränkungen vor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das nun relativiert. Ein generelles Verbot sei nicht verhältnismäßig. Es handle sich lediglich um eine Empfehlung. Ein Bußgeld kann nur in bestimmten Fällen verhängt werden. Geklagt hatte ein Jurist aus der Oberpfalz.
Um das Ansteckungsrisiko zu verkleinern, tagt der Regensburger Stadtrat bis Ende April nur noch in der Besetzung als Ferienausschuss. Stadträtin Irmgard Freihoffer fragt sich, warum man bereits so weit im Voraus demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten einschränke und weshalb problemlos aufschiebbare Entscheidungen dort auf die Tagesordnung gesetzt wurden.