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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde von Joachim Wolbergs wegen seiner Verurteilungen in zwei Korruptionsprozessen nicht zur Entscheidung angenommen. Damit ist der Weg frei für eine Neuauflage des ersten Verfahrens.

Rechtsanwalt Peter Witting und sein Mandant Joachim Wolbergs. Foto: Archiv/as

Zweieinhalb Jahre hat sich das Bundesverfassungsgericht Zeit gelassen, um über die im Januar 2022 eingelegte Beschwerde von Regensburgs Ex-Oberbürgermeister Joachim Wolbergs zu befinden. Er hatte sich über seinen Rechtsanwalt Peter Witting gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs gewandt.

Dort hatte der sechste Strafsenat am 4. November 2021 eine Verurteilung von Wolbergs wegen Bestechlichkeit ( durch den Chef des Immobilien Zentrum Regensburg) bestätigt. Ein erstes Urteil des Landgerichts Regensburg, wo der Ex-OB in Zusammenhang mit verschleierten Wahlkampfzuwendungen des Immobilienmagnaten Volker Tretzel wegen Vorteilsannahme schuldig, in zahlreichen anderen Punkten freigesprochen wurde und straffrei blieb, zerriss der Senat damals regelrecht in der Luft.

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