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Leichtfertig oder unwissend? Die Stadt Regensburg hat den jährlichen millionenschweren Verlustausgleich für den Betrieb des Jahnstadions nicht bei der EU-Kommission gemeldet. Im Vorfeld des Arena-Baus wurden beihilferechtliche Probleme, die sich daraus ergeben könnten, offenbar überhaupt nicht geprüft. Erst nach Mahnungen des Rechnungsprüfungsamtes ist nun ein Gutachten in Arbeit.

2015 wurde das Jahnstadion eröffnet. Seit Eröffnung des Stadions 2015 wurden laut Rechnungsprüfungsamt „keine Veranstaltungen des Breitensports oder Schulsports durchgeführt sowie keine öffentlichen Veranstaltungen für Wirtschaft“. Kulturelle Veranstaltungen hätten nur „in geringem Umfang“ stattgefunden, heißt es weiter. „Daraus ist abzuleiten, dass der satzungsgemäße Zweck der Arena überwiegend nicht erfüllt wurde“

Bei der Stadt Regensburg bleibt man wortkarg. Fragen zu der Warnung, die das Rechnungsprüfungsamt wegen des jährlichen Verlustausgleichs für das Jahnstadion erteilt hat und dem „dringenden“ Hinweis, sich um eventuell bestehende Probleme mit dem EU-Beihilferecht zu kümmern, beantwortet man nicht. Diese seien „Gegenstand einer nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrats gewesen“ und unterlägen insofern der Vertraulichkeit. Dass diese nicht weiter begründete Rechtsauffassung zumindest teilweise falsch ist, lässt sich daran ablesen, dass eine andere Behörde hier durchaus Antworten gibt. Und diese lassen das Vorgehen bei den Investitionen für die städtische Fußballarena etwas leichtfertig erscheinen. Doch dazu später.

Probleme mit EU-Beihilferecht, Gemeindeordnung und Satzung

Jahnstadion: Millionenverluste im Visier der Rechnungsprüfer

Der Ausgleich des jährlichen Betriebsdefizits beim Jahnstadion durch die Stadt Regensburg hat das Rechnungsprüfungsamt auf den Plan gerufen. In einem nichtöffentlichen Bericht empfehlen die Prüfer „dringend“, sich mit Fragen des EU-Beihilferechts zu beschäftigen. Darüber hinaus monieren sie, dass „der satzungsgemäße Zweck der Arena“ seit deren Eröffnung 2015 „überwiegend nicht erfüllt wurde“.

Anklage nach Millionenpleite

Bauunternehmer hofft auf Bewährungsstrafe

Einen Freispruch für den Bauunternehmer Karl S. wird es aller Voraussicht nach nicht geben. Doch im Prozess um die Millionenpleite bei einem Bauvorhaben auf dem Candis-Viertel im Jahr 2014 zeichnet sich ab, dass mit die schwerwiegendsten Vorwürfe wohl nicht zu halten sein werden. Auf ihr Geld warten viele Handwerker in dem nach wie vor nicht abgeschlossenem Insolvenzverfahren bis heute.

Bericht des Antikorruptionsbeauftragten

„Obergescheite“, „Saubermänner“ und eine Schachtel Pralinen

Am Donnerstag debattierte der Stadtrat den Bericht des Antikorruptionsbeauftragten. Die Stadtverwaltung nahmen dabei sowohl Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer als auch ihr Amtsvorgänger Joachim Wolbergs in Schutz. Bei FDP-Stadtrat Horst Meierhofer sorgten die Schimpftiraden des Ex-OB für Verärgerung.

Copy&Paste

Beauftragter: Kein Korruptionsproblem in Regensburg

Unter dem Eindruck der Korruptionsaffäre beschloss der Stadtrat Ende 2017, sich jährlich einen Bericht des Antikorruptionsbeauftragten vorlegen zu lassen. Am Donnerstag ist es wieder so weit. Doch sowohl die Art, in der der Bericht verfasst ist, als auch das wesentliche Fazit lassen im Grunde nur den Schluss zu, dass es den Antikorruptionsbeauftragten gar nicht braucht.

Bauunternehmer vor Gericht

„Ferrari – das hätte nach der Insolvenz schlecht ausgesehen.“

Er hatte schon einige Unternehmen, es ist nicht seine erste Pleite und es geht wieder einmal um Millionen – doch dieses Mal steht der Bauunternehmer Karl S. vor Gericht. Ihm werden Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung und Betrug vorgeworfen. Das Verfahren liefert Einblicke in die Bau(träger)branche, die Summen, um die es dort geht, und das Los mancher Handwerksfirma.

Verwaltungsgericht

Stadt will Klage gegen Ausgangssperre aussitzen

Zwei Regensburger haben vor dem Verwaltungsgericht geklagt, um vor dem Hintergrund der niedrigen Corona-Inzidenzwerte eine Aufhebung der Ausgangssperre in Regensburg zu erreichen. Die Stadt reagiert auf den Eilantrag mit der Bitte um Fristverlängerung. Man wolle das Treffen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel abwarten.

Dringlichkeitsantrag

Stadtrat erlässt Fotoverbot und Maskenpflicht

Der städtische Rechtsreferent hat seine Haltung geändert und hält eine generelle Maskenpflicht im Stadtrat nun doch für möglich. Diese generelle Pflicht wurde nun am Donnerstag über einen Dringlichkeitsantrag zur Änderung der Geschäftsordnung eingeführt. Ein ebenso dringliches Anliegen war der Mehrheit im Stadtrat auch ein weitreichendes Verbot von Bild- und Tonaufnahmen im Plenum.

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