Wie jedes Jahr macht unsere Redaktion auch heuer eine kleine Pause. Wir bedanken uns bei unseren Unterstützerinnen, Freunden und Werbekundinnen und ziehen eine kleine Bilanz.
2021 war für unsere Redaktion ein turbulentes Jahr. Wir haben eine kostspielige Klage des Baulöwen Volker Tretzel (in erster Instanz) vorerst weitgehend unbeschadet überstanden. Von 13 Unterlassungsforderungen in Zusammenhang mit der Wohnbebauung auf dem Nibelungenareal, bei denen sich elf sowohl gegen Herausgeber Stefan Aigner als auch unseren Autor Robert Werner gerichtet hatten, erkannte das Gericht lediglich vier als berechtigt an. Drei Forderungen auf Richtigstellung wurden ebenfalls abgewiesen. Der Grundtenor unserer Recherchen wurde nicht beanstandet. Das Landgericht Regensburg hat uns unter anderem bescheinigt, dass die Berichterstattung über dieses Thema „im Interesse der Öffentlichkeit“ gelegen sei. „Hier Antworten bei den Beteiligten einzufordern und gegebenenfalls darauf hinzuweisen, wenn solche ausbleiben, gehört zu den Aufgaben der Presse.“ Im Februar steht nun die Berufung vor dem Oberlandesgericht in Nürnberg an.
Ein Netzwerktreffen von Reaktionären fand am Wochenende auf Schloss St. Emmeram statt. Als Hauptredner hatte Gloria von Thurn & Taxis Kardinal Gerhard Ludwig Müller geladen.
Mit einem „Wintergarten“ will Gastronom Werner Zapf ein dauerhaft tragfähiges Konzept für den Prüfeninger Schlossgarten etablieren. Wie das funktionieren soll und warum er trotz Corona und Christkindlmarkt-Verbot öffnet, haben Zapf und sein Kompagnon Johannes Damjantschitsch uns jetzt erzählt.
Nach dem Kauf der Mittelbayerischen Zeitung und sämtlicher angeschlossener Unternehmen durch die PNP-Gruppe beginnt eine neue Firmenpolitik. Dabei nutzt die MZ-PNP-Gruppe ihr Quasi-Monopol bei der Verteilung, um es der Konkurrenz auf dem Werbemarkt schwer zu machen: Gemeindliche Mitteilungsblätter und kleinere Kostenloszeitungen sollen künftig nicht mehr verteilt werden.
Der frühere Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller macht sich derzeit durch das Verbreiten von Verschwörungsmythen in Zusammenhang mit Corona einen Namen – mit Bündnispartnern jenseits der Satisfaktionsfähigkeit. Bizarr: Müller wurde trotz seiner regelmäßigen Ausfälle dieses Jahr von Papst Franziskus zum Richter am Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur berufen.
Im Rechtsstreit um einen Millionenauftrag über die Lieferung von Corona-Schnelltests kann das bayerische Gesundheitsministerium vor dem Obersten Landesgericht einen Etappensieg für sich verbuchen. Fragen bleiben trotzdem. Bei der Auswahl der Unternehmen, die für den Auftrag in Frage kamen, hat sich nämlich die „Hausspitze“ des Ministeriums eingemischt.
Nach dem Liefer-Aus eines Gas-Discounters Anfang übernimmt die REWAG – wie gesetzlich vorgeschrieben – nun deren Grundversorgung. Sie bezahlen mehr als das Doppelte als die Bestandskunden des regionalen Energieversorgers.
Die Motorbootvereine am Oberen Wöhrd müssen ihre Flächen räumen – daran ändert auch ein Runder Tisch nichts, zu dem Regierungspräsident Axel Bartelt geladen hatte. Allerdings hat die Stadt Regensburg nun eine Ersatzfläche in Aussicht gestellt.
Hat das bayerische Gesundheitsministerium bei einer Auftragsvergabe zur Lieferung von Corona-Schnelltests in eklatanter Weise gegen geltendes Recht verstoßen? Darüber muss am Freitag das Oberste Landesgericht entscheiden. Das Ministerium geht dort gegen einen Beschluss der Vergabekammer Südbayern vor, die zahlreiche Verstöße bei dem Millionenauftrag rügt.
So schnell, wie es sich Ribisl-Stadtrat Jakob Friedl wünscht geht es zwar nicht, aber der erste Schritt ist gemacht: Die Koalition beantragt, im nächsten Haushalt die notwendigen Gelder für ein Gemeinschaftsprojekt im Ostpark einzustellen. Tatsächlich schafft es der 41-Jährige zunehmend, unterschiedlichste Leute zusammenzubringen.
Prüflinge, etwa bei der IHK, mussten bislang keinerlei Nachweis – geimpft, genesen oder getestet – vorlegen, um an den Prüfungen teilnehmen zu können. Die Begründungen, warum dies so sei, sind mannigfach. Die Aussagen dazu teils widersprüchlich. Nun legt die Staatsregierung eine Kehrtwende hin: Was bislang nicht ging, geht nun doch – für Prüfungen gilt künftig 3G plus.
Es gab Zeiten, da war Peter Kittel ein echter Fan von Markus Söder. Man aß und trank zusammen in illustren Runden, schüttelte sich die Hände und überhäufte einander mit Lob. Doch damit ist es nun vorbei. Anlass: der Disput um die zwangsweise Absage des „Romantischen Weihnachtsmarkts“. Dabei erlaubte sich Söder nun auch ein Scherzchen auf Kittels Kosten.
Die Beteiligung am korrupten System Regensburg bleibt sowohl für Joachim Wolbergs innerhalb seines Wahlvereins Brücke als auch für Franz Rieger innerhalb der CSU folgenlos. Die einen wischen die BGH-Entscheidung mit emotionalen Argumenten vom Tisch, die anderen beantworten dazu keinerlei Fragen mehr.
Nur wenige Tage vor der geplanten Eröffnung hat die Stadt Regensburg eine entsprechende Pressekonferenz zu den Märkten am Neupfarrplatz und am Lucrezia-Markt auf Freitag verschoben. Dazu, ob auch eine Absage im Raum steht, will man sich vorab nicht äußern.
Franz Rieger will weiter im Landtag bleiben. Dabei ist jetzt schon klar, dass der 62-Jährige unabhängig von einer späteren Revisionsentscheidung ein Protagonist des korruptiven „Systems Regensburg“ war.
Das Urteil der Sechsten Strafkammer am Landgericht Regensburg ist eindeutig: Franz Rieger ist schuldig der Erpressung und zweier Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Der Landtagsabgeordnete hat bereits Revision gegen die Entscheidung angekündigt. Sein Mandat will er behalten. Im Landtag muss er zwei Ämter niederlegen. Weitere Schritte hält Fraktionschef Thomas Kreuzer derzeit nicht für nötig.
Im Sommer machte ein bizarrer Nachbarschaftsstreit in Burgweinting Schlagzeilen. Unter anderem ging es um Kotbeutel und dreckige Unterhosen. Jetzt hat einer der Beteiligten eine rassistische Morddrohung im Briefkasten.
Der erste Tag im Prozess gegen den Landtagsabgeordneten Franz Rieger (CSU) und seinen Wahlkampfmanager und Parteifreund Peter Kittel mündet unmittelbar nach Verlesung der Anklage in ein Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Ob es zu einer Verständigung kommt, ist bislang offen.
Der sechste Senat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil der „Escher-Kammer“ im ersten Prozess gegen Joachim Wolbergs regelrecht in der Luft zerrissen. Der Fall wird nun in München neu aufgerollt – mit allen Angeklagten. Die zweite Verurteilung wegen Bestechung ist rechtskräftig. Insgesamt zeigen die obersten Richter eine kompromisslose Haltung gegenüber Korruptionsdelikten und richten eine recht deutliche Aufforderung an den Gesetzgeber.
Diesen Donnerstag verhandelt der sechste Strafsenat in Leipzig über das Urteil im ersten Wolbergs-Prozess. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten Revision gegen die Entscheidung der sechsten Strafkammer eingelegt.