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Ein „Abrechnungs-Skandal“ hat vergangene Woche den Regensburger Stadtrat „erschüttert“. Drei angebliche Abzocker-Stadträte machten groß Schlagzeilen. Wenige Tage später ist von diesem „Skandal“ nichts übrig. Es bleibt allenfalls die Frage, wie vertrauliche Personendaten an die Öffentlichkeit kommen konnten. Ein „Abrechnungs-Skandal“ hat vergangene Woche den Regensburger Stadtrat „erschüttert“. Von drei namentlich nicht genannten Stadtratsmitgliedern war in einem Bericht des Regensburger Wochenblatts die Rede, „die über vier Jahre hinweg um tausende Euro zu hohe Rechnungen an die Stadt geschickt haben“ und so unberechtigt Aufwandsentschädigungen abgezockt haben sollen. Insgesamt geht es um rund 6.000 Euro. Vergleiche mit Christian Wulff wurden gezogen, von einer eventuellen strafrechtlichen Relevanz war gar die Rede. Ins Rollen gebracht hatte die Sache SPD-Fraktionschef Norbert Hartl, der – im Rahmen einer Fastenpredigt wenige Tage zuvor – „drei, weder schwarz noch rot, sondern farblich undefinierbare und vielleicht grüne Schafe“ erwähnt hatte, die durch ihr Verhalten alle ehrenamtlichen Stadträte in Verruf brächten. Wenig später folgte die mediale „Erschütterung“. Eine Woche später ist von dem Skandal nichts übrig.

Stadt nimmt alles auf ihre Kappe

In seltener Klarheit hat Pressesprecherin Juliane von Roenne-Styra die Schuld für den „Abrechnungsfehler“ in vollem Umfang auf die Kappe der Stadt genommen. „Der Fehler liegt eindeutig bei uns“, sagt sie. Im zuständigen Amt sei die „Entschädigungssatzung“ falsch umgesetzt worden. Auch die Staatsanwaltschaft und Kommunalaufsicht winken ab. Und davon, dass die betroffenen Stadträte Rechnungen gestellt hätten, kann nicht die Rede sein. Uns liegen Unterlagen von Betroffenen (allesamt Stadtratsneulinge) vor. Es geht um Freiberufler. Für diese gelten laut Regensburger Entschädigungssatzung andere Regelungen als für Festangestellte.

Betroffene sind Stadtratsneulinge

In ein standardisiertes Antragsformular tragen sie Termine im Rahmen ihrer Stadtratstätigkeit ein und reichen diese (in der Regel halbjährlich) bei der Verwaltung ein. Darüber, ob und welche Entschädigung die Stadträte erhalten, entscheidet das zuständige Amt. Wörtlich heißt es auf dem Formular: „Die Ermittlung erfolgt durch den Zentralen Verwaltungsservice“. Tatsächlich liegen uns Schreiben vor, in denen das Amt Stadträte auf Termine hingewiesen hat, für die es keine Aufwandsentschädigung gibt und die von diesen dann auch nicht mehr im Formular aufgeführt wurden. Bei den auf drei Stadträte und vier Jahre verteilten Terminen im Gegenwert von insgesamt rund 6.000 Euro fiel dies der zuständigen Sachbearbeiterin zunächst nicht auf. Ende Februar allerdings wurde den drei Betroffenen dieser Fehler mitgeteilt und das Geld höflichst zurückgefordert. Als Reaktion auf den nun entfachten „Skandal“ kam von der Stadt die Klarstellung. Doch die Exponenten der großen Koalition haben am Mittwoch und Donnerstag nachgelegt. CSU-Fraktionschef Christian Schlegl kritisiert die Stellungnahme der Stadt. Es könne nicht sein, dass die allein die Schuld auf sich nehme. Er vergleicht das Ganze mit Steuerhinterziehung, Hartl sinniert darüber, was denn diese drei „farblich undefinierbaren und vielleicht grünen Schafe“ da eigentlich abgerechnet hätten. Man werde der Sache weiter nachgehen, verkünden beide gegenüber dem Wochenblatt.

„Bewusste Skandalisierung eines Missverständnisses“

Unterdessen steht eines der drei Stadtratsmitglieder mittlerweile namentlich in der Zeitung. Doch die Namen der Betroffenen sind ebenso wie die genauen Beträge im Stadtrat selbst bereits seit geraumer Zeit ein offenes Geheimnis. „Da wurden vertrauliche Daten weiter gegeben, die jetzt parteipolitisch ausgeschlachtet werden“, sagt ein (nicht in die Sache verwickeltes) Mitglied der Opposition. „Das ist die bewusste Skandalisierung eines Missverständnisses.“

Die Satzung: Klar verständlich?

Die drei Betroffenen können sich nun zum Vorwurf machen, die Entschädigungssatzung (hier komplett nachzulesen) nicht vernünftig gelesen oder falsch verstanden zu haben, die eine unterschiedliche Behandlung von Angestellten und Freiberuflern vorsieht (übrigens im Gegensatz zur Bayerischen Gemeindeordnung). Aber dass es bei dieser Satzung durchaus zu Missverständnissen kommen kann, zeigen auch die anfänglichen Abrechnungsfehler der Verwaltung. Ob neben dem „Abrechnungs-Skandal“ auch jemand dem „Datenleck“ nachgehen wird, bleibt abzuwarten…
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