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Autor Archiv

Was für ein Zufall: Wenige Tage, bevor das Bundesverwaltungsgericht die Frage entscheidet, ob man katholisch bleiben kann, ohne Kirchensteuer zu zahlen, hat die Deutsche Bischofskonferenz ein Dekret erlassen, das Gläubigen mit Konsequenzen bis hin zur Verweigerung des Begräbnisses droht. Ein Kirchenrechtler sagt nun: „Das Papier hat keinen Rechtscharakter. Es ist inhaltlicher Murks und weniger wert als Klopapier.“

Ihren Segen gibt es nur gegen Bares: Die Deutsche Bischofskonferenz bei ihrer Frühjahrstagung in Regensburg. Foto: Archiv/ Staudinger

Ist Katholik nur derjenige, der Kirchensteuer zahlt? Gibt es Seelenheil nur gegen Bares? Am kommenden Mittwoch entscheidet über diese deutsche Sonderregelung das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der emeritierte Kirchenrechtler Helmut Zapp hatte sich – mit unterschiedlichen Urteilen – durch alle Instanzen geklagt. Die Entscheidung in Leipzig wird Grundsatzcharakter haben. Auch für den Regensburger Kirchensteuerrebellen Dr. Andreas Janker, über dessen Fall wir mehrfach berichtet haben.

Regensburger Kirchensteuerrebell wartet auf Leipziger Urteil

Janker hatte Ende 2009 beim Standesamt seinen Austritt aus der „Körperschaft des öffentlichen Rechts römisch-katholische Kirche“ erklärt. Daraufhin wurde er von der Diözese Regensburg exkommuniziert. Entgegen der Haltung des Vatikans, der Katholischsein vom Glauben und nicht vom Geldbeutel abhängig macht. Nach zwei Jahren – kurz nachdem der Fall vor dem obersten Kirchengericht im Vatikan gelandet war – wurde der Grund für Jankers Klage in Regensburg beseitigt und die Exkommunizierung zurückgenommen. Nun ist er wieder katholisch, soll aber auch Kirchensteuer zahlen. Das Standesamt musste seinen zwei Jahre unbeanstandeten Austritt widerrufen. Das Verfahren, das Janker deshalb vor dem Verwaltungsgerichtshof in München anstrengt, ruht bis zur Entscheidung in Leipzig. Unmittelbar vor dieser Entscheidung ist diese Woche die Deutsche Bischofskonferenz mit einem „Dekret“ an die Öffentlichkeit gegangen, dass Kirchensteuer-Verweigerern mit dem Ausschluss von sämtlichen Sakramenten droht. Auch ein christliches Begräbnis kann deshalb verweigert werden. Faktisch kommt das einer Exkommunizierung gleich. Es soll, so die Bischofskonferenz, zwei Tage vor dem Urteil in Leipzig in Kraft treten.

Das Dekret: „Kein Rechtscharakter. Murks. Irreführung.“

Ein Kirchenrechtler (Name der Redaktion bekannt), hat das Dekret für unsere Redaktion unter die Lupe genommen. Er hat bereits Gläubige vor den Dikasterien der römischen Kurie vertreten und kennt das kirchliche Gesetzbuch, den „Codex Iuris Canonici“, in- und auswendig. Zum Dekret der Bischofskonferenz sagt er: „Dieses Papier dient allein dazu, Gläubige an der Nase herumzuführen. Es hat keinerlei kirchenrechtliche Relevanz und ist inhaltlicher Murks.“ Tatsächlich beruft sich die deutsche Bischofskonferenz (DBK) darauf, dass ihr sogenanntes „Dekret“ von der „Kongregation für die Bischöfe im Vatikan“ abgesegnet worden sei. „Damit hat es die nötige Akzeptanz des universalkirchlichen Gesetzgebers“, heißt es in einer Presseerklärung der DBK.

„Mit dem Kirchenrecht nicht vereinbar.“

Falsch, sagt der von uns befragte Kirchenrechtler. Die Kongregation für Bischöfe sei für solche Fragen gar nicht zuständig. „Dort wird über die Berufung von Bischöfen entschieden.“ Wenn überhaupt, dann müsse eine solche Entscheidung von der Kleruskongregation, dem Staatssekretariat oder dem Päpstlichen Rat für Gesetzestexte entschieden werden. Oder gleich vom Papst persönlich. „Stellen, um zu klären, ob dieses Papier der Bischofskonferenz Rechtscharakter erlangen kann, gäbe es genug.“ Allerdings sei keine davon in den jetzt veröffentlichten Schreiben der DBK genannt. Bereits im Jahr 2006 hatte der Päpstliche Rat für Gesetzestexte klargestellt, dass ein Kirchenaustritt vor staatlichen Stellen nicht ausreicht, um einen Glaubensabfall zu dokumentieren und damit eine Exkommunikation und Ausschluss von den Sakramenten zu rechtfertigen. In einem Schreiben, das der Regensburger Kirchensteuerrebell Janker 2010 vom Präsidenten des Päpstlichen Rats, Erzbischof Francesco Coccopalmerio, erhalten hat, wird diese Haltung bestätigt: Die bis dahin abgegebenen Erklärungen der deutschen Bischöfe zum Kirchenaustritt sind keine bindenden Gesetze. Die 2006 vom Päpstlichen Rat festgelegten Kriterien für einen Ausschluss aus der katholischen Glaubensgemeinschaft gelten auch für Deutschland. Ähnlich scheint es auch mit dem aktuellen „Dekret“ zu sein. „Alles andere ist auch mit dem Codex Iuris Canonici nicht vereinbar“, sagt der Kirchenrechtler. Die Erklärung der DBK laufe sämtlichen Grundsätzen zuwider, die von der katholischen Kirche in diesem Zusammenhang „in den letzten 250 Jahren aufgestellt wurden“.

„Die Bischöfe lassen die Hosen runter“

Zum aktuellen Kirchensteuer-Dekret der DBK gibt es aus dem Vatikan bislang keine Aussage. Um tatsächlich Rechtskraft zu erlangen, müsste es im „Kirchlichen Amtsblatt des Vatikan“ veröffentlicht werden. Bis zum 24. September, dem Tag, an dem das Dekret laut DBK in Kraft treten soll, ist das ohnehin nicht mehr zu schaffen. Versuchen die Bischöfe mit ihrer Erklärung Einfluss auf das Urteil in Leipzig zu nehmen? Werden die Gläubigen von den Bischöfen wissentlich belogen? Die Aussage des Kirchenrechtlers ist deutlich: Es gehe nur darum, bei Gläubigen den Eindruck zu erwecken, ein Austritt aus der Körperschaft öffentlichen Rechts sei schlimm und habe Folgen für das Seelenheil. „Mit ihrem sogenannten Dekret lassen die deutschen Bischöfe endgültig die Hosen runter. Es geht ihnen nicht um Recht oder Moral, um Glauben oder Seelenheil. Es geht nur ums Geld.“
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