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Ungereimtheiten, Unstimmigkeiten, Lügen: Zu einigen Entscheidungen in seinem Verantwortungsbereich gäbe es viel Klärungsbedarf. Doch der Kanzler der Universität Regensburg hat sich bis 16. September in den Urlaub verabschiedet. morgen1Die haben Nerven. Unter breiter medialer Anteilnahme wird an der Universität Regensburg eine Personalentscheidung derart verbockt, dass es schlimmer kaum geht. Ein Professor erhält anscheinend Sonderurlaub nach Belieben und wo das nicht ausreicht wird die Öffentlichkeit glatt belogen. Aber: Die Universitätsleitung befindet es nicht für notwendig, sich dazu in irgendeiner Form zu äußern. Weder nach außen, noch nach innen.

Senatssitzung abgesagt

Eine ursprünglich für den 4. September angesetzte Sitzung des Hochschulsenats wurde am heutigen Montag abgesagt. Grund: kein Bedarf. Die nächste Senatssitzung wird sich ebenfalls nicht mit dem Thema befassen – dann wird nämlich ein neuer Vorsitz gewählt und das Gremium konstituiert sich neu. Damit wird der Senat in seiner aktuellen Besetzung nie erfahren, weshalb der Kanzler einen Personalchef (Mahmoud Al-Khatib), den er selbst ausgewählt hat, zunächst absetzt, dann irgendwie zwei Wochen herumlaviert und schließlich wieder einsetzt. Der Senat wird nie erfahren, wie es möglich war, dass Professor Dr. Wolfgang Schäfers mal eben sechs statt der gesetzlich möglichen fünf Jahre Sonderurlaub erhalten hat. Er wird nie erfahren, wieso entweder die Universitätsleitung oder Schäfers oder beide zusammen offensichtliche Unwahrheiten über Schäfers’ „Nebentätigkeit“ für das Kölner Privatbankhaus Sal. Oppenheim verbreiten.

Nebentätigkeiten: Einfach mal irgendwas behaupten

Zur Erinnerung: Während die Universitätsleitung behauptet, Schäfers sei in den Jahren 2005 bis 2007 „vollumfänglich“ für seine Tätigkeit als Professor zur Verfügung gestanden und Schäfers diesbezüglich sogar seine Vita nachbesserte, gibt das Bankhaus selbst die Auskunft, dass Schäfers zwischen 2002 und 2008 durchgehend dort beschäftigt gewesen sei – mal in Vollzeit, mal als externer Berater. In seiner Eigenschaft als Leiter des Real Estate Managements bei Sal. Oppenheim gab Schäfers 2007 ein umfassendes Interview für eine Fachzeitschrift – just in dem Zeitraum, wo er doch „vollumfänglich“ für sein Amt an der Universität zur Verfügung gestanden sein soll und keine Nebentätigkeitsgenehmigung oder Sonderurlaub hatte. Es ist nicht das einzige Mal, dass er während seiner angeblich von Nebentätigkeiten freien Zeit als Vertreter des Bankhauses auftrat. Aber offenbar glaubt man, mit irgendwelchen Behauptungen dennoch durchkommen zu können.

Die Frage nach der Legalität

Die Reaktion der Universitätsleitung ist ebenso feige wie durchsichtig: Eine Senatssitzung, bei der Fragen zu diesen Themen auftauchen könnten, wird abgesagt. Rektor Professor Udo Hebel lässt mitteilen, dass er sich bis zum 6. September in Urlaub befindet. Kanzler Dr. Christian Blomeyer ist gar bis zum 16. September auf Tauchstation gegangen. Das ist passenderweise einen Tag nach der Landtagswahl. Vielleicht wird sich dann zumindest das Wissenschaftsministerium entscheiden, zu reagieren. Denn die Vorwürfe, die bislang unwidersprochen im Raum stehen, legen den Verdacht nahe, dass ein Teil von Schäfers Nebentätigkeiten nicht legal war.
Unwahrheiten und Parolen im Wahlkampf

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Im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt. Und im Wahlkampf anscheinend auch. Der Vorstoß von Franz Rieger für eine höhere Sozialwohnungsquote entpuppt sich als chancenloser „Diskussionsbeitrag“. Bereits in punkto Kappungsgrenze hatte der Landtagskandidat der CSU glatt die Unwahrheit verbreitet.

Widersprüche und Lügen

Affäre Schäfers: Eine korrigierte Vita wirft Fragen auf

Was nicht passt, wird passend gemacht. In der Affäre um die Doppelrolle von Professor Dr. Wolfgang Schäfers verstricken sich die Beteiligten in immer mehr Widersprüche. Plötzlich will Schäfers zwischen 2005 und 2007 nicht mehr für ein Privatbankhaus gearbeitet haben. Zur gleichen Zeit gab er als dessen Leiter für Real Estate ein ausführliches Interview in einer Fachzeitschrift. Es ist nicht die einzige Ungereimtheit in der Nebentätigkeiten-Affäre.

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