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„Datenschutz gravierend verletzt“

Presserat rügt Mittelbayerische Zeitung

In seiner letzten Sitzung hat der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats eine Rüge gegen die Mittelbayerische Zeitung ausgesprochen. Der inkriminierte Artikel ist nach wie vor unverändert im Internet abrufbar.
Am Freitag noch vollständig abrufbar: Der Gerügte Bericht der Mittelbayerischen Zeitzung vom Januar.

Am Freitag noch vollständig abrufbar: Der gerügte Bericht der Mittelbayerischen Zeitzung vom Januar.

Wegen einer „schweren Verletzung des Datenschutzes“ hat der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats am Freitag eine Rüge gegen die Mittelbayerische Zeitung ausgesprochen. Die Ironie dabei: Am 24. Januar hatte die MZ in ihrer Print- und Online-Ausgabe ihrerseits über eine Rüge des bayerischen Datenschutzbeauftragten Thomas Petri gegen die die Stadt Neumarkt berichtet. Ebenfalls wegen Verletzung des Datenschutzes. Petri hatte eine Pressemitteilung der Stadt beanstandet und von einem „erheblichen Verstoß“ gesprochen. In der Pressemitteilung der Stadt  waren unter der Überschrift „Jubiläum“ die Namen dreier Neumarkter Bürger genannt, die für den überwiegenden Teil von Beschwerden an die Kommunalaufsicht verantwortlich seien.

MZ wiederholte Verstoß der Stadt

Während der Datenschutzbeauftragte weder den Namen der Stadt noch der Betroffenen nannte, berichtete die MZ darüber, dass es sich bei der gerügten Gemeinde um die Stadt Neumarkt handelt und nannte dabei auch die Namen der drei Personen. „Damit wiederholte sie den Datenschutzverstoß“, schreibt der Presserat heute in einer aktuellen Pressemitteilung. „Der Beschwerdeausschuss sah darin eine schwere Verletzung des redaktionellen Datenschutzes nach Ziffer 8 des Pressekodex.“ Am Freitag war der gerügte Bericht nach wie vor unverändert auf der Internetseite der Mittelbayerischen Zeitung abrufbar.

121 Beschwerden, acht Rügen

Insgesamt wurden in den drei Beschwerdeausschüssen an drei Tagen 121 Beschwerden behandelt. Die Ergebnisse: sechs öffentliche Rügen, zwei nicht-öffentliche Rüge, zehn Missbilligungen, 16 Hinweise. 54 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet. In sechs Fällen wurden die Beschwerden als begründet angesehen, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet. Fünf der acht Rügen betrafen Ausgaben der BILD.
Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden. Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz. Ziffer 8 des Pressekodex
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