Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 151 „Ehemalige Bahnflächen südlich der Ladehofstraße“ und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 63 V
PM der Stadt Regensburg
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 16. September 2015 beschlossen, den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 151 und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 63 V öffentlich auszulegen. Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes erstreckt sich im Wesentlichen auf das Gebiet zwischen der Ladehofstraße und den Bahngleisen sowie auf einen Teilbereich des Gleisdreiecks südlich der Straubinger Straße und westlich der Straße „An der Irler Höhe“. (Bekanntmachung siehe Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 12. Oktober 2015)
Parallel dazu wird die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich ausgelegt. Der räumliche Änderungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen auf das Gebiet südlich und nördlich der Ladehofstraße und auf das Gleisdreieck südlich der Straubinger Straße und westlich der Straße An der Irler Höhe. (Bekanntmachung siehe Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 12. Oktober 2015)
In der Zeit vom 20. Oktober 2015 bis einschließlich 20. November 2015 legt das Stadtplanungsamt den Bebauungsplan-Entwurf und den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit ihrer Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Neuen Rathaus, D.-Martin-Luther-Str. 1, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.090, von Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 13 Uhr und von 15 bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr, zur Einsichtnahme aus. Während dieser Zeit können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach Paragraf 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend machen können.