Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 227-I und Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des ehemaligen, städtischen Fußballstadions an der Prüfeninger Straße und Dauerkleingartenanlagen Gartenfreunde und Ratisbona
Beteiligung der Öffentlichkeit und Informationsveranstaltung
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen hat am 31. Juli 2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 227-I, Nachfolgenutzung städtisches Fußballstadion und Dauerkleingartenanlagen Gartenfreunde und Ratisbona beschlossen. Am 23. Juli 2015 hat er die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Der Bebauungsplan soll sich im Wesentlichen auf das Gebiet östlich der Margaretenau und südlich der Prüfeninger Straße erstrecken (Bekanntmachung siehe Amtsblatt der Stadt Regensburg vom 21. September 2015).
Parallel dazu wird die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Damit soll die Änderung des östlichen 3,4 Hektar großen Teilbereichs mit der bisherigen Ausweisung als Grünfläche für Sport und Dauerkleingartenanlage in Flächen für Gemeinbedarf (Schule), Gewerbe festgesetzt werden.
In der Zeit vom 23. September 2015 bis 7. Oktober 2015 legt das Stadtplanungsamt die allgemeinen Zwecke und Ziele der Planung öffentlich dar und gibt Gelegenheit zur mündlichen und schriftlichen Äußerung und Erörterung. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes kann in diesem Zeitraum beim Stadtplanungsamt, D.-Martin-Luther-Str. 1, Zimmer Nr. 2.090 während der Öffnungszeiten für den allgemeinen Besucherverkehr (von Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 bis 13 Uhr und von 15 bis 17.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr) eingesehen werden. In besonderen Fällen können unter Telefon 507-2615 auch andere Termine vereinbart werden.
Informationsveranstaltung
Am Mittwoch, 30. September 2015, findet um 19 Uhr in der Sportgaststätte des ESV, Dechbettener Straße 2, eine Informationsveranstaltung statt. Dort können der Bebauungsplan-Vorentwurf sowie der Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes ab 18 Uhr eingesehen werden.
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in die weitere Bearbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes bzw. des Änderungsentwurfes des Flächennutzungsplans ein. Diese Entwürfe werden dem Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen zum Beschluss vorgelegt und im Anschluss daran nach Paragraf 3 Absatz 2 Baugesetzbuch nochmals öffentlich ausgelegt. Während dieser öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes besteht nochmals die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Der Auslegungszeitraum wird rechtzeitig im Amtsblatt veröffentlicht.