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Aufsatz im Furtmeyr-Katalog: Plagiatorisch und unseriös

In einem Artikel auf regensburg-digital über eine Ausstellung des Regensburger Historischen Museums („Aufbruch in die katholische Tradition“ vom 11.11.2010) wird ohne weitere Begründung angegeben, dass sich Dr. Heinrich Wanderwitz, der Leiter des Regensburger Stadtarchivs, in einem Aufsatz die Position der Folterer des Rtualmordprozesses von 1476 zu eigen gemacht habe. Die kritisierten Ausführungen sind nun auch im Katalog zur gestern eröffneten Berthold Furtmeyr-Ausstellung erschienen. Wir veröffentlichen dazu einen Gastbeitrag von Robert Werner. Werner lebt bei Regensburg und forscht seit mehreren Jahren zu den Regensburger Ritualmordbeschuldigungen.

Der von regensburg-digital erwähnte Aufsatz von Heinrich Wanderwitz mit dem Titel „Regensburg um 1500“ erschien im Katalog der Ausstellung „450 Jahre Evangelische Kirche in Regensburg“ 1 – einer Zusammenarbeit der Museen und der Evangelisch-Lutherischen Kirche der Stadt Regensburg, die von Oktober 1992 bis Januar 1993 im Historischen Museum zu sehen war. Die kritisierten Ausführungen wiederholt Wanderwitz wortgleich und brandaktuell im Katalog der derzeitigen Furtmeyr-Ausstellung (29.11.2010 – 13.2.2011 im Historischen Museum), wo er mit seinem Beitrag „Regensburg zur Zeit Berthold Furtmeyrs“ in die historischen Hintergründe einführt.

Nach einem kurzen Abriss über das 15. Jahrhundert der Reichsstadt zeichnet er, ausgehend von einer angeblich ausgesprochen judenfreundlichen Politik, die weitere Entwicklung nach. Das „Verhältnis zu den Juden“ habe sich u. a. mit aufkommenden Ritualmordgerüchten zusehends verschlechtert. „Dann drang 1476 eine Nachricht von einem angeblichen Kindsmord in Trient durch Deutschland, und als dortige Aussagen auf Verbindungen zu Regensburg deuteten, hier daraufhin verhaftete Juden unter der Folter aussagten, verschiedene Kinder ermordet zu haben, und man auf dem von ihnen bezeichneten Platz tatsächlich Kindergebeine fand, war kein Halten mehr: Es gab weitere Verhaftungen, man besetzte das Getto und beschlagnahmte ihr Vermögen.“2

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Schon die im Aufsatz dargebotene Chronologie und die Rede von „kein Halten mehr“ zeugen von sachlicher Unkenntnis und Fehlschlüssen. Denn die Absperrung des jüdischen Viertels und die Beschlagnahme von Eigentum und Pfänder geschahen bereits Ende März 1476, also schon vier Wochen vor dem angeblichen Fund der Gebeine (vom 25.4.). Die von Wanderwitz angeführten „weiteren Verhaftungen“ wurden Anfang April (9.4.) vorgenommen, sprich bereits über zwei Wochen bevor die Gebeine aufgetaucht sind. Darüber hinaus lässt Wanderwitz mit seiner Darstellung die gebotene Seriosität vermissen. Dass man „auf dem von ihnen [den Inhaftierten, d. A.] bezeichneten Platz tatsächlich Kindergebeine fand“, entspringt allein der Phantasie des Archivars, dergleichen haben noch nicht einmal die von der Klägerpartei beauftragten fadenscheinigen notariellen Bestätigungen von 1476 behauptet.

Diese beglaubigten nur die Aussage von hinzugezogenen Ärzten, sie hätten Gebeine von vier bis sechs Kindern vor sich liegen. Ihre Herkunft bzw. der Fundort bleibt dabei ungenannt, zumal der ganze Vorgang des Ausgrabens schon zeitgenössisch angefochten wurde. Wanderwitz leitet das Auffinden der Gebeine als historisch gegebene Tatsache aus den Folteraussagen der verhafteten Juden her und unterstellt somit ein Täterwissen der Angeklagten: nämlich eines über den Vergrabungsort. Hierbei folgt der Archivar ohne Beleg der nicht verifizierbaren Behauptung der Ankläger, die Inhaftierten hätten ausgesagt, verschiedene Kinder ermordet zu haben.

Insgesamt gesehen suggeriert Wanderwitz mit dem Konstrukt, Aussagen und preisgegebenes Täterwissen hätten am „bezeichneten Platz“ zu einem „tatsächlichen“ Fund von Kindergebeinen geführt, dass die rituelle Ermordung von „verschiedenen Kindern“ durch die damals Angeklagten eine historisch belegbare Tatsache sei. Meines Erachtens sind diese Ausführungen in eine weit verbreitete, traditionsreiche judenfeindliche Geschichtsschreibung einzureihen. Als Belegstelle gibt Wanderwitz mit Peter Herde einen ausgewiesenen Fachmann und Kenner für die damaligen Ereignisse an.3

Wer sich jedoch mit dessen Arbeiten zur christlich-jüdischen Geschichte Regensburgs beschäftigt hat, der weiß, dass für Herde an der Unschuld der angeklagten Juden „kein Zweifel bestehen kann“. Angesichts der historischen Tatsache, dass in diesem Zusammenhang kein Christenkind vermisst wurde, spricht er von „Ritualmordpsychose“. Als ein Ergebnis seiner Forschungen, die mittlerweile zum wissenschaftlichen Kanon gehören, schlussfolgert Herde: „Was die herbeigeschafften Skelette anbetrifft, so ist es sehr wahrscheinlich, dass sich einige Ratsherren eines offenkundigen Betruges schuldig gemacht haben.“ (S. 382) Der Vollständigkeit halber sei noch festgehalten, dass Wanderwitz darüber hinaus plagiatorisch vorgeht, da er die oben zitierte Passage, wie auch mehrere Sätze davor und danach, Wort für Wort und ohne Kennzeichnung bei Walter Ziegler abgeschrieben hat.4

Quellen:
1 Wanderwitz, Regensburg um 1500, in: Museen der Stadt Regensburg (Hg.), 450 Jahre Evang. Kirche in Regensburg, 1992, S. 33.
2 H. Wanderwitz, Regensburg zur Zeit Berthold Furtmeyrs, in: Christoph Wagner und Klemens Unger (Hg.), Furtmeyr, 2010, S. 25-26.
3 Peter Herde, Gestaltung und Krisis des christlich-jüdischen Verhältnisses in Regensburg am Ende des Mittelalters, in: ZBLG 22, 1959, S. 359-395.
4 vgl.: Walter Ziegler, Regensburg am Ende des Mittelalters, in: Dieter Henrich (Hg.), Albrecht Altdorfer und seine Zeit, 1981, S. 72.

 

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Kommentare (12)

  • gifthaferl

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    “Wer sich jedoch mit dessen Arbeiten zur christlich-jüdischen Geschichte Regensburgs beschäftigt hat, der weiß, dass für Herde an der Unschuld der angeklagten Juden „kein Zweifel bestehen kann“. Angesichts der historischen Tatsache, dass in diesem Zusammenhang kein Christenkind vermisst wurde, spricht er von „Ritualmordpsychose“. Als ein Ergebnis seiner Forschungen, die mittlerweile zum wissenschaftlichen Kanon gehören, schlussfolgert Herde: „Was die herbeigeschafften Skelette anbetrifft, so ist es sehr wahrscheinlich, dass sich einige Ratsherren eines offenkundigen Betruges schuldig gemacht haben.”

    Antisemitismus dümmster Art, frisch aus dem “Weltkulturerbe” Regensburg – fein!

    Wer aber würde schon anderes erwarten, wenn der Schulbürgermeister meint am Kreuz im Klassenzimmer hinge DIE Kultur und der Kulturreferent, mei fachlich hat der ja mit überhaupt nix was zu tun.

    Wo isse nun schon wieder hin die christlich – jüdische Tradition unserer teutschen Kultur, die wir seit ein paar Wochen neuerdings hatten?

    Antisemitismus war allerdings immer Tradition im christlichen Abendland.
    Da kann man ja ruhig dabei bleiben, in Regensburg sowieso.

    Warum denn nicht?!

    “Meines Erachtens sind diese Ausführungen in eine weit verbreitete, traditionsreiche judenfeindliche Geschichtsschreibung einzureihen.”

    Wäre nicht das erste Mal in dieser Stadt.
    Was sagt eigentlich die jüdische Gemeinde dazu?

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  • Fr.Streng

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    Geht´s noch Regensburg??
    Ein falsche Quellen angebender, plagiatorischer Archivdirektor Wanderwitz, der wiederholt judenfeindlich auffällig wurde, und gedeckt wird von einem unter dubiosen Umständen wiedergewählten Kulturreferenten, der die Werke seines Direktors bedenkenlos herausgibt. Das alles unter dem Schirm eines Autokraten, der keine Disziplinarverfahren bearbeitet, und zwischendurch die Leute im LB-Ausschuss anstänkert, während der immergleiche Verlag ältere Werke seines Hauses makuliert? What goes on in Bavaria?

    Sollen wir vielleicht preussische Ausklärungs-Truppen schicken, die en passant den Kini Ludwig 1 -Reiter platt machen und euch erneut aus den antinapoleonischen Kriegen raushauen?

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  • Erich Tolli

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    Die oben genannte Einordnung, Wanderwitz sei mit seinen Ausführungen „in eine weit verbreitete, traditionsreiche judenfeindliche Geschichtsschreibung einzureihen“, erscheint mit Blick auf die letzten Berichte über ihn fast schmeichelhaft!

    Zur Erinnerung: beim letzten Regensburger Publikations-Skandälchen, als Wanderwitz in der von ihm protegierten Publikation „Regensburger Hochfinanz“ (Hg. Museen und Archiv Regensburg, 2003) den Nazihistoriker Wilhelm Grau rehabilitiert sehen wollte, zog der Verlag Schnell und Steiner die Notbremse und die Restauflage der „Hochfinanz“ aus dem Verkehr.

    Der o. g. Furtmeyr-Katalog wird wieder vom kirchennahen Schnell und Steiner Verlag verlegt. Dieser war fast 20 Jahre in Besitz des bischöflichen Stuhls Regensburg und die zwei derzeitigen Gesellschafterfamilien legen Wert darauf, dass die Firmengründer aus „ihrer entschiedenen Gegnerschaft zum Nationalsozialismus keinerlei Hehl machten“ und dadurch Repressionen unterworfen waren.

    Seit 2009 vergibt der Verlag einen „Kulturpreis Kunst und Ethos“:
    „Im Spannungsfeld von Kunst und Ethos können Themen der Völkerverständigung, der menschlichen Grundwerte, der Vermittlung zwischen den Religionen oder der aufzuarbeitenden historischen Vergangenheit und anderes mehr entfaltet werden.“

    Hhm: Wanderwitz dürfte den Preis wohl nicht bekommen.
    Vielleicht der Furtmeyr-Altdorfer-Welterbe-Freund Klemens Unger, der den besagten Katalog mit der „Ritualmordlüge“ mitherausgibt? Wird wohl auch nix.

    Bleiben der Mitherausgeber Christoph Wagner, der das Kunstinstitut an der Uni Regensburg leitet und fleißig Furtmeyr-Vorträge hält, und dessen Bruder Tillmann, der die angeblich überteuerte (300.00€) und glanzvolle Ausstellungsarchitektur lieferte? ?

    Ich würde den Verlag selbst als Preisträger 2010 vorschlagen – für den Fall, dass er sich auf allezeit von Wanderwitz fernhält und den Rest der Kataloge abermals aus dem Verkehr zieht.

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  • Fr.Streng

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    Moin Regensburg!
    Hier ein Vorschlag aus dem Norden wie ihr eure „ganzvolle“ Furtmeyr- Ausstellung noch toppen könntet.

    Lt. Katalog, war es die Idee des Kulturreferenten Unger, die soo scheenen Furtmeyr-Bilder zusammen mit religiöser Kunst um 1500 in die laufende Ausstellung packen.
    Dabei durfte die „Schöne Maria“ Altdorfers – das vermeintliche Gnadenbild von „der Stätte des Greuels“, dem Ort der zerstörten Synagoge von 1519 – nicht fehlen, sie ist in allen Werbezettel der Freunde der Mittelalter- Kunst präsent .

    Das Kulturreferat, das in R. allem Anschein nach auch für Ritualmordpropaganda zuständig ist, hätte darauf drängen können, dass der Archivar Wanderwitz die Gebeine der Ritualmord-Opfer, die dieser ja als historisches Faktum betrachtet, aus seinem Archiv heben lässt. Dass diese dort liegen, wissen wir mit dem Vorgänger von Wanderwitz, dem Judenhasser und Chronisten Carl T. Gemeiner, der in seiner „Regensburgerischen Chronik“ behauptetet, die Gebeine der „von den Juden ermordeten unschuldigen Kinder“ wären noch in alten Gefäßen vorhanden.

    Mein Vorschlag lautet nun:
    Wanderwitz holt die alten Gebeine aus dem Archiv und Unger stellt sie einen kapellenartigen Raum neben dem Altar mit der „Schönen Maria“ aus. Denn genau so war es auch 1519 in der Wallfahrtskapelle, an der Stätte des Greuels.

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  • Johann Baptist Müller

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    Die Regensburger Furtmeyr-Ausstellung bereitet Freunden mittelalterlicher Buchmalerkunst und süddeutscher Tafelbilder meist eine große Lust beim Anschauen. Stimmiger wäre es aber gewesen, sie etwa als „Furtmeyr und anderes religiöses Kunstwerk (um 1500)“ zu bezeichnen, denn ca. die Hälfte der Exponate hat mit Furtmeyr nichts zu tun, und so manches der Kreuzigungs-Bilder ist es eigentlich nicht Wert ausgestellt zu werden.

    Die überreiche Fülle an Schaulust-Objekten kann aber nicht über handwerkliche Mängel bei Auszeichnung und Kontextualisierung der Exponate und ihrer Künstler hinwegtäuschen. Auch eine kunstgeschichtliche Schau bedarf eines Mindestmaßes an Hinführung, Erklärungen und Hinweisen zu dem Gegenstand ihrer Schau und den jeweiligen Exponaten. Man machte es sich in Regensburg sehr einfach und außer einem kurzen Begleittext pro Raum klebte man für jedes Objekt nur kleine Schildchen an die Wand, die bloß über die jeweilige Provenienz Auskunft geben. So kommt es, dass Besucher, die nach Erklärungen suchen, bloß immer den Leihgeber zu lesen bekommen: Staatliche Bibliothek R. Historisches Museum, Staatliche Bibliothek M., Hauptstaatsarchiv, … usw.

    Zu Albrecht Altdorfer, dem zweiten Hauptakteur der Schau:
    Auch die Damen und Herren, die durch die Ausstellung führen und sich im Vorfeld abstimmen, wissen nicht so recht, wie und wann sie die mutmaßlichen Bezüge der beiden Regensburger Künstler Altdorfer und Furtmeyr einführen sollen: gleich zu Beginn bei der „Schönen Maria“ oder erst bei den erhaltenen Fresken aus dem Bischofshof?? Ein fraglicher Schüler-Meister Bezug zwischen Altdorfer und Furtmeyr ist in der gesamten Schau nur spekulativ angedeutet, er bleibt insgesamt wüst konstruiert.

    Dass das Ratsmitglied Albrecht Altdorfer an der Vertreibung der Regensburger Juden 1519 maßgeblich beteiligt war, erfährt man in der Ausstellung nicht. Neben der Information, von einer „Donauschule“ mit Altdorfer als Meister könne nur als Konstrukt gesprochen werden, liest man noch, er sei einer der erfolgreichsten Kunstunternehmer seiner Zeit gewesen. Woher der Erfolg wohl kam?

    Auch im Katalog wird es weitgehend unterlassen, die historische Person Altdorfer und sein zeitgenössisch-judenfeindliches Umfeld zu thematisieren. Gefiel den Kuratoren etwa der geschichtswissenschaftliche Befund nicht, dass Altdorfer ein mit städtischen Privilegien ausgestatteter Synagogen- und Judenfriedhofs-Schänder war, der seinen Reichtum aus monopolartigen Kunstgeschäften während dem judenfeindlichen Geschehen nach der Vertreibung gewann?

    Um die „Schöne Maria“ Altdorfers, die nicht wenige als das „Gnadenbild“ der judenfeindlichen Wallfahrtsbewegung nach 1519 sehen wollen, dreht sich ein Hauptstrom des Regensburger Hype um Altdorfer. Dieses Tafelbild bekam in der Regensburger Schau (trotz seiner Dauerpräsenz im dortigen Diözesanmuseum) von den Kuratoren einen eigenen Raum mit religiöser Aura zugewiesen. Auch hier sucht man lange nach einer korrekten Beschriftung und historisch (un-)informierte nach einer museumspädagogisch sinnvollen Aufbereitung des Objekts (Im Katalog wird sie zudem fälschlicherweise dem Stift der Alten Kapelle zugeordnet, was zu einer weiteren Generation irrlichternder „Gnadenbildsuche“ führen dürfte).

    Die „Schöne Maria“ wird in Regensburg seit der großen Münchener Altdorfer-Schau (1938) in einem Altarrahmen präsentiert, den man seiner Zeit eigens dafür erbaute. Dies geschah nach Vorlage des Altars aus dem berühmten mehrfarbigen „Schönen Maria“-Holzschnitts von Altdorfer, dessen Druck der Künstler seinerzeit – überaus erfolgreich – zu tausenden verkaufte. Dass es sich bei der „Schönen-Maria“ im „historisierenden“ Altarrahmen um eine historisch nicht belegbare und manipulative Inszenierung des sogenannten „Gnadenbildes“ von 1519 handelt, dürfte nur ausgemachten Fachleuten bekannt sein. Warum hat man nicht gleich den Schemel für eine fromme Anbetung davorgestellt und all dies mit judenfeindlichen Vertreibungsliedern – „nun wolln wir weiter singen von der Juden ubelthat…“ untermalt?

    Diese „Schöne Maria“ im Altarrahmen präsentierte man in der 1938-er Altdorfer-Schau als die kürzlich (wieder)entdeckte Sensation „altdeutscher“ Tafelmalerei, die anlässlich der Ausstellung in der Hauptstadt der NS-Bewegung restauriert und abgefeiert wurde.

    Im damaligen Münchner Katalog machte man die Altar-Inszenierung noch offen, verbreitete aber nebenbei eine antisemitische Vertreibungslegende: nicht die von den Gebeinen, die Wanderwitz aktuell bemüht, jene vom sog. Marien-Bild-Frevel.

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  • Peter Morsbach

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    Zum Beitrag von Johann Baptist Müller am 6.12. sei eine geringfügige Korrektur angebracht.
    Es wird moniert, dass man in der Ausstellung nicht erfährt, dass das Ratsmitglied Albrecht Altdorfer einer der Hauptbeteiligten des Pogroms vom Februar 1519 war.
    Altdorfer war zu dieser Zeit kein Ratsmitglied. 1519 war er Rechnungsverordneter, 1520 er Mitglied des Hansgerichts, kam 1525 in den Äußeren Rat und erst 1526 in den Inneren Rat der Stadt, in dem die Austreibung beschlossen worden war. Organisiert hat man sie übrigens in Augsburg bzw. ein Ratskonsultent, der Augsburger war.
    Altdorfer hat von der Judenvertreibung finanziell außerordentlich profitiert, hauptsächlich durch Andenkenproduktion, aber die unmittelbare politische Rolle eines Ratsmitglieds konnte er nicht spielen. 1527 und 1528 nahm er indes als städtischer Abgeordneter am Verhör von Wiedertäufern teil.
    Das nur als kleine historische Fußnote.

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  • Erich Tolli

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    Zu Wanderwitz und seinen Quellen.

    In der oben genannten Stellungnahme heißt es, Wanderwitz würde die Arbeiten von Peter Herde (1959/1995) als Beleg missbrauchen.
    Dem ist nur noch hinzuzufügen, aus welchen Quellen Wanderwitz, der sich ja bekanntlich von eigenständigen Forschungen zur christlich-jüdischen Geschichte Regensburgs soweit als möglich fernhielt, sein „Insider“-Wissen tatsächlich schöpfte.

    In seinem o.g. Aufsatz ( Regensburg um 1500, in: Museen der Stadt Regensburg (Hg.), 450 Jahre Evang. Kirche in Regensburg, 1992, S. 33) nennt Wanderwitz in den Anmerkungen auch den Nazi-Historiker Wilhelm Grau, Antisemitismus im späten Mittelalter, 1934.

    Grau, für den “Antisemitismus“ etwas Ehrenwertes und Befreiendes darstellt, erörtert tatsächlich die Frage nach der „Schuld oder Unschuld“ der 1476 aufgrund von Ritualmordbeschuldigungen inhaftierten Juden, lässt die Beantwortung jedoch, geschickt lavierend, offen. Er verweist allerdings darauf, dass „im Bewußtsein des christlichen Volkes“ der Ritualmord eine unumstößliche Wahrheit gewesen sei.

    Grau weiter mit Hetze – und hier sind wir endlich bei Wanderwitz 1992-2010:
    „Die Aussagen auf der Folter wurden durch den Fund von Gebeinen, die sachverständige Ärzte zu vier Kinderkörpern zusammenstellten und die zu weiteren Kindern gehörten, bestätigt.“ (S.218, 1939).

    Resümee: Wanderwitz schöpft aus einer nationalsozialistischen Hetzschrift!

    Eine Literatur-Empfehlung, die auch die antisemitischen Ritualmordbeschuldigungen einordnet:

    Michael Toch, DIE JUDEN IM MITTELALTERLICHEN REICH.
    Enzyklopädie deutscher Geschichte, Band 44, 1998

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  • alphatier

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    Hallo Leute,

    jetzt mal eine ganz blöde Frage.

    Wie heisst der jetzt Furtmeyr oder Furtmayr.

    Die Sache ist nämlich die, ich bin gestern durch die Furtmayrstraße zur Furtmeyr-Ausstellung gefahren.

    Laut Adressbuch der Stadt ist die Furtmayrstraße (mit ay) nach dem Buchmaler Berthold Furtmayr (wieder ay) benannt.
    Die Furtmeyr-Ausstellung (mit ey) zeigt Werke eines Buchmalers Berthold Furtmeyr (ebenfalls mit ey).

    Müssen wir jetzt die Straße umbenennen oder alle Ausstellungsartikel wegen falscher Schreibweise vernichten.

    Vielleicht können die Herren Unger und Wanderwitz dieses Rätsel lösen oder hat einer vorn euch hier eine Erklärung.

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  • Peter Morsbach

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    Lieber Ernst Tolli,

    die Schreibweise war vermutlich schon im Mittelalter uneinheitlich. Jeder Schreiber hat einen Namen so aufgeschrieben wie er ihn verstanden hat; da kamen manchmal recht eigenartige Dinge heraus. Insofern ist die Schreibung -mayr genauso richtig wie -meyr oder -meir oder -mayer. Das war zu jener Zeit nicht festgelegt. Man konnte Roritzer oder Roriczer schreiben, weil sich das “t” vom “c” im 15. Jh. als geschriebener Buchstabe kaum unterscheiden lässt. Es kam darauf an, wie der Name ausgesprochen wurde und da klingt Furtmayr genauso wie Furtmeyr.

    Schöne Grüße!

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  • Peter Morsbach

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    Entschuldigung Ernst Tolli, ich wollte natürlich Alphatier ansprechen, aber es ist schon Abend und mein verstand läuft um diese zeit bisweilen im Leerlauf…

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  • Regensburg in Zeiten des Plagiats und der Ritualmordkolportage « Israel & Judentum

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    […] Die erste veröffentlichte Kritik an Wanderwitz endet mit der knappen Feststellung, dass er plagiatorisch vorgehe , „da er die oben zitierte Passage, wie auch mehrere Sätze davor und danach, Wort für Wort und ohne Kennzeichnung bei Walter Ziegler abgeschrieben hat.“ (R. Werner, http://www.regensburg-digital.de/aufsatz-im-furtmeyr-katalog-plagiatorisch-und-unserios/29112010/). […]

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