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Urteil am Verwaltungsgericht München

Auch wegen Regensburger Stadtrat – Verfassungsschutz darf bayerische AfD weiter beobachten

Pauschale Hetze gegen Muslime, Angstmacherei, eine unglaubwürdige und teils unrichtige Distanzierung, trotzdem nach wie vor ein Platz im AfD-Landesvorstand: Stadtrat Erhard Brucker gilt dem Verwaltungsgericht München als ein wichtiger Beleg dafür, dass der bayerische Landesverband der Partei weiter als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet werden darf.

AfD-Stadtrat Erhard Brucker bei einer Rede in München Dort trat er im Februar 2023 unter anderem zusammen mit Jürgen Elsässer vom rechtsextremen Compact-Magazin auf. Foto: Witzgall.

Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die bayerische AfD weiter als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Das entschied das Verwaltungsgericht München am 20. Juni und wies damit eine Klage des Landesverbands der Rechtsaußen-Partei ab.

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Seit kurzem liegt nun die 174 Seiten umfassende Urteilsbegründung vor (hier als PDF). Aus der geht hervor, dass auch der Regensburger AfD-Stadtrat Erhard Brucker für die Entscheidung eine tragende Rolle spielte. Unter anderem geht es um gemeinsame Auftritte Bruckers mit Jürgen Elsässer, Macher des rechtsextreme Verschwörungsblatts Compact. Vor allem aber um verschiedene Äußerungen, die der selbsternannte Islamexperte in der Vergangenheit von sich gab – und von denen die Partei selbst sich weder zeitnah noch öffentlich distanziert habe.

„Moslemische Horden“, „ansteckende Krankheit“

Ausführlich zitiert die 30. Kammer des Verwaltungsgerichts dabei insbesondere aus einer Rede, die Brucker vor drei Jahren hielt. Damals bewarb er sich – erfolgreich – als Beisitzer für den Landesvorstand der Partei.

Dabei sprach Brucker, immer wieder unterbrochen vom Applaus seiner Parteifreunde, unter anderem davon, dass die Regierung eine „bewusste und kühn kalkulierte Islamisierung unseres Heimatlandes“ betreibe. Er warnte vor „moslemischen Horden“, die Bayern zu übernehmen drohten, sprach von einer „ansteckenden Krankheit, welche zu Hirnerweichung, Intoleranz, Homophobie, Frauenfeindlichkeit etc. führt“ und von einer „moslemischen Invasionswelle“, die über „uns“ hereinbrechen würde. „Der Deutsche soll nur noch arbeiten und sich am besten gar keine eigenen Kinder mehr leisten können, um irgendwelche Muslims zu finanzieren.“

Pauschale Herabwürdigung, Angstmacherei, Hetze

Das Gericht beurteilt das als pauschale Herabwürdigung und Abwertung aller Menschen muslimischen Glaubens. Brucker schüre Angst und baue „ein Feindbild und ein Bedrohungsszenario gegenüber Menschen muslimischen Glaubens auf“.

Im Vorfeld eines ersten Gerichtsverfahrens vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurden, zweieinhalb Jahre, nachdem die fraglichen Äußerungen fielen, kurz zuvor noch „Distanzierungen“ von Brucker und seinem ebenfalls im Urteil namentlich erwähnten Parteifreund Harald Meußgeier veröffentlicht.

Die aber stuft die Kammer zum einen als nicht glaubhaft ein, zum anderem bediente die bayerische AfD das Gericht auch mit der Unwahrheit. Die nachgeschobenen Erklärungen der beiden AfDler seien „nach Form und Inhalt teilidentisch“ und erweckten den Eindruck, dass sie Brucker und Meußgeier „bereits ausformuliert vorgelegt worden seien“.

Distanzierung: Unglaubwürdig und unrichtig

Auch behaupte Brucker wahrheitswidrig, dass Video mit der fraglichen Rede „mittlerweile nicht mehr von mir oder der Partei abrufbar vorgehalten“ würden. Tatsächlich aber war das Video aber noch zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung auf einem YouTube-Kanal abrufbar, den das Verwaltungsgericht der AfD zurechnet. Von einem Beitrag in dem Telegram-Kanal „Alternative Nachrichtengruppe Bayern“ habe sich Brucker ohnehin nie distanziert.

Die „alternative Nachrichtengruppe Bayern“ sorgte Ende 2021 für Schlagzeilen, nachdem der Bayerische Rundfunk Inhalte der geschlossenen Telegram-Gruppe veröffentlicht hatte. Von AfD-Funktionären wurde darin zum Umsturz aufgerufen. Man solle einen Schweinskopf vor einer Moschee ablegen wurde dort vorgeschlagen. Die Corona-Impfung sei ein „Genozid an den Europäern“, hieß es.

Rechtsradikale Chatgruppe mit dem AfD-Landeschef als Admin

Einer der Administratoren der Gruppe war dem Bericht zufolge der bayerische AfD-Landeschef Stephan Protschka. Neben Brucker seien viele weitere Schlüsselfiguren der AfD Bayern in der Telegram-Gruppe versammelt gewesen: 16 der 18 bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten, elf von zwölf Bundestagsabgeordneten aus Bayern, zehn von 13 Mitgliedern des neuen Landesvorstands.

Pöbelt gern und will es nachher nicht gewesen sein: AfD-Landeschef Stephan Protschka.

Diesem Landesvorstand gehört Brucker übrigens nach wie vor an. Zwar trat er bei der letzten Wahl Anfang des Jahres, wo ein Delegierter Brucker vorwarf, ihn mit Schlägen bedroht zu haben, nicht mehr als Beisitzer an und erscheint daher auch nicht mehr auf der entsprechenden Webseite des Landesverbands. Allerdings wurde der 51-Jährige laut dem Verwaltungsgericht München im Nachgang kooptiert – als Mediator.

Bruckers Parteifreund Harald Meußgeier, dem im Urteil ebenfalls mehrere Passagen gewidmet sind, wurde im Nachgang zu seinen Äußerungen noch Abgeordneter im bayerischen Landtag und dort von seiner Fraktion sogar als dessen Vizepräsident vorgeschlagen. Brucker will es nun sogar in den Bundestag schaffen. Allerdings nicht in Regensburg, wo er im Stadtrat sitzt, sondern über den Umweg Passau. Dort seien die Leute „konservativer“, sagt er.

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Kommentare (6)

  • Native

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    Auf Wiedersehen

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  • Mr. T.

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    Wenn pauschale Hetze gegen Muslime und Angstmacherei einen Verdachtsfall begründen, wäre es langsam mal an der Zeit, auch einige CSU-Granden in die Beobachtung zu nehmen.

    Wie lange wird es wohl noch dauern, bis die AfD die braune Kartoffel fallen lässt und den Verdacht schürt, Brucker wäre vom Verfassungsschutz eingeschleust, um die AfD zu diskreditieren?

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  • Günther Herzig

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    Das Pendel fängt an in die Gegenrichtung zu gehen,

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  • Informant

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    Na, wer hätte das gedacht, dass Herr Brucker nochmal zu was gut ist!

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  • G. Siegemund

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    @Mr. T, 18:32
    Ihr Gedankengang ist nicht mal so abwegig.

    Schon bei den “Republikanern” war es gängige Praxis, V-Leute, auch Polizisten, wie in Baden-Württemberg, einzuschleusen, allein zum Zwecke, Einträge im VS-Bericht zu konstruieren.

    Ich weiß, wovon ich spreche.

    Zum Ende der Rep-Aera kann man davon ausgehen, daß ca. 80% der Parteispitze mit V-Leuten durchsetzt war.

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  • Mr. T.

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    G. Siegemund, nachdem man unter Maaßen nicht mehr wusste, ob der Verfassungsschutz den NSU und seine Umfeldorganisationen nicht eher gefördert als bekämpft hat, muss man sich mittlerweile eher weniger darum sorgen. Vor allem auch, weil hier gar keine Beobachtung von innen mehr notwendig ist. Gerade die AfD liefert bereitwillig alles Material, um zum Beispiel ihr eigenes Verbot problemlos zu rechtfertigen. Anscheinend sind sie sich aber eines Rückhalts in den üblichen 20% Bodensatz der Bevölkerung und der gleichzeitigen Angst der Rechtskonservativen davor so sicher, dass sie sich dies unverfroren trauen.

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