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„...auf Grund der Tendenz der Gerichte“

Auch Jobcenter sieht ein: Das Existenzminimum ist das Existenzminimum

Nach mehreren Klagen und Widersprüchen verzichtet das Jobcenter im Landkreis Regensburg darauf, Darlehen für die Mietkaution vom Existenzminimum abzuziehen. Es gibt bereits mehrere Gerichtsurteile, die diese Praxis als rechtswidrig ansehen. In der Kritik steht insbesondere auch der Gesetzgeber.

Das Jobcenter im Landkreis Regensburg macht Schluss mit einer fragwürdigen Praxis. Wie berichtet, wurde (nicht nur dort) Hartz IV-Empfängern das ihnen zustehende, vom Jobcenter gewährte Darlehen für die Mietkaution einer neuen Wohnung in monatlichen Raten vom Regelunterhalt – dem gesetzlichen Existenzminimum – abgezogen.

Wie Rechtsanwalt Otmar Spirk unserer Redaktion nun mitteilt, wird das Jobcenter im Landkreis „auf Grund der Tendenz der Gerichte“ daher ab sofort darauf verzichten, diese Darlehen mit dem Regelunterhalt zu verrechnen. So steht es in einem Schreiben an das Sozialgericht Regensburg. Klagen und Widersprüche, die Spirk deshalb eingereicht hatte, wurden bereits als berechtigt anerkannt. Es wurde zugesichert, bereits einbehaltene Kautionsgelder an die Betroffenen zurückzuzahlen.

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Gesetzgeber setzt sich nicht mit der Rechtsprechung auseinander

Tatsächlich haben mehrere Gerichte zunehmend den Klägern Recht gegeben – zuletzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen im Juni 2017. In einem klatschenden Urteil weist das Gericht darauf hin, dass das Bundessozialgericht bereits mehrmals geurteilt habe, dass die praktizierte Verrechnung der Darlehen rechtswidrig sei. Entsprechend befremdet zeigt sich das Gericht darüber, dass die große Koalition nach diesen Urteilen eine Gesetzesänderung vorgenommen hat, die weiter eine Verrechnung der Darlehen mit dem Regelunterhalt vorsieht – ohne auch nur im Geringsten auf die Argumente der Gerichte einzugehen. Es fänden sich „keinerlei Anhaltspunkte“, dass sich der Gesetzgeber „mit der bislang geltenden Rechtsauffassung auseinandersetzen würde“, heißt es wörtlich.

Ausdrücklich stellt das Gericht fest, dass in der Berechnung des Existenzminimums für Grundsicherungsempfänger kein Posten für die Rückzahlung von Mietkautionsdarlehen enthalten ist. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014 zum Existenzminimum müsse die Höhe des monatlichen Regelbedarfs es aber dem Empfänger möglich machen, für notwendige Ausgaben Geld anzusparen.

Wie lange dauert die Schamfrist?

Auch dürfe, wie vielfach geschehen, nicht verlangt werden, dass der im Regelunterhalt für soziokulturelle Bedürfnisse vorgesehene Anteil für das Darlehen eingesetzt werde. „Der soziokulturelle Bedarf gehört zum grundrechtlich gesicherten menschenwürdigen Existenzminimum“, so das Gericht.

Auf das Argument, der Verzicht auf die Aufrechnung der Darlehens mindere den Anreiz , sorgsam mit der eigenen Wohnung umzugehen, um die Mietkaution vollständig zurück zu erhalten, erwidert das Landessozialgericht, das Jobcenter habe ohnehin einen Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten von Hartz 4-Empfängern. Im Übrigen sei es nicht Regelungszweck des SGB II, die Grundsicherungsempfänger zu mietrechtlich korrektem Verhalten zu zwingen.

Rechtsanwalt Spirk dazu: „Ich bin gespannt, wie lange die Schamfrist dauert, bis die Mehrheit des Bundestags , wie seit Jahr und Tag, das SGB II-Gesetz erneut ändert, um mal wieder die Rechtsprechung der Gerichte zu Ungunsten der Hartz 4-Empfänder auszuhebeln.“

Er empfiehlt, beim Jobcenter einen „Antrag gemäß § 44 SB X auf Überprüfung“ bereits rechtskräftiger Bescheide zur Mietkautionsverrechnung zu stellen, um die Rückzahlung von einbehaltenem Regelunterhalt zu erwirken. Er weist aber darauf hin, dass hier nur noch Verrechnungsbescheide, die nach dem 31. Dezember 2015 ergangen sind, erfolgreich angefochten werden können.

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Kommentare (16)

  • Xy

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    Sie schreiben: “Entsprechend befremdet zeigt sich das Gericht darüber, dass die große Koalition nach diesen Urteilen eine Gesetzesänderung vorgenommen hat, die weiter eine Verrechnung der Darlehen mit dem Regelunterhalt vorsieht “

    Nicht der Gesetzgeber hat sich nach den Gerichten zu richten, sondern umgekehrt: Der Richter ist an das Gesetz gebunden. So steht es im Grundgesetz und so sollte es jeder bessere Volksschüler wissen. Und wenn der Gesetzgeber ein Gesetz ändert, dann haben die Gerichte das zu befolgen, es sei denn das Gesetz ist verfassungswidrig, was dann geht. besondere Konsequenzen auslöst.

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  • erich

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    der deutsche Michel möchte halt geknechtet und als Wohlstandsmüll (siehe Unwort des Jahres 1997)
    https://de.wikipedia.org/wiki/Wohlstandsm%C3%BCll
    behandelt werden, anders ist es mir nicht zu erklären wieso in Deutschland die Verelendungspolitik der letzten Jahre und Jahrzehnte, siehe die Agenda 2010 bzw. Hartz-Reformen, nicht ähnliche Proteste und Demonstrationen wie z.B. in Frankreich hervorruft.

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  • Xy

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    Was haben Sie gegen Existenzsicherung durch die Hartz-Reformen? Mehr sollen diese Zahlungen nicht leisten. Und in Frankreich wird es genauso kommen.

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  • erich

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    @Xy – zumindest konnten die Franzosen Gesetze ähnlich der Agenda 2010 bzw. Hartz-Reformen schon seit mehreren Jahren bzw. Jahrzehnten verhindern, genauso wie in Österreich verhindert wurde Bettelrenten wie in Deutschland zu etablieren.
    Fazit ist also: dort wo der Wasserkopf nicht zu befürchten hat dort wird er frech!

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  • Ernst Seler

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    Gibt es sich wiedersprechende Gerichtsurteile müssen höhere Gerichte entscheiden. Am Ende entscheidet dann das Bundesverfassungsgericht ob eine Verletzung der Grundrechte vorliegt. Danach haben sich der Gesetzgeber und die Gerichte auszurichten. Es gibt dann keinen Spielraum mehr für eigenmächtige Interpretation seitens des Gesetzgebers. Tatsache ist jedoch, der Gesetzgeber unterläuft geschickt Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes. Am Ende wird jegliches Vertrauen in den Gesetzgeber und das Verfassungsgericht schwinden. Ex-Ministerpräsident Stoiber hat gestern bei hart-aber-fair wiederholt gejammert, die “kleinen Leute” abzuholen. Erkennbar lamentiert er nur wegen des Verlustes der 50 Prozent Mehrheit in Bayern, also reine Wahltaktik sein scheinbar soziales Engagement. Stoliber war das europäische Vorbild für “legalen” Verfassungsbruch, als er 1995 die sog. Kruzifixgesetze erließ, damit die Entscheidung des Höchsten Gerichtes unterlief. Immerhin hat das Bundesverwaltungsgericht ihn dahingehend gestoppt, die Behörden und Gerichte dürfen keine hohen Anforderungen für die Begründung von Eltern errichten, die gegen ein religiöses Symbol im Klassenzimmer sind. Meiner Ansicht nach darf der Staat vom Bürger weder ein Für oder ein Wider zum Kruzifix abnötigen. Der Bürger ist leider oft noch unaufgeklärt, kennt seine garantierten Grundrechte nicht. Inzwischen habe ich jeglichen Respekt vor diesem Rechtsstaat verloren, denn “shit happens”, wie Richter Teuschl vom Sozialgericht Regensburg mir sagte, reicht mir nicht als Erklärung für das verfassungswidrige Verhalten des Jobcenter Schwandorf aus, welches willkürlich meine Rente unterhalb der Grundsicherung kürzte (Anrechnung für Ehefrau, mein Heizkostenanteil), welche das Landratsamt Schwandorf errechnete. Es standen die Rechtsaufassung des Landratsamtes gegen die Rechtsauffassung des Jobcenters und ich als Bürger mußte über Monate mich mit dem bewußten behördlichen Diebstahl herumschlagen. Versagt haben angeschriebene Politiker, Ministerien, Gerichte. Aber vielleicht bewirkt “regensburg-digital” eine Änderung im Denken der Politiker? 1995 strahlte RTL eine Sequenz aus, als die Journalisten uns umlagerten, ich spontan den Daumen senkte: “das ist für Stoiber”. Gott-sei-Dank wurde dieser Mann dann später nicht Bundeskanzler. Auch er hätte nur die “kleinen Leute” bluten lassen. Stoiber war und ist ein politischer Heuchler.- Wie sagte Richter Teuschl: “Ein Anwalt hätte noch mehr herausgeholt”.
    Müssen wir Bürger tatsächlich nur noch mit Anwälten zu Behörden gehen, um unser Recht durchzusetzen?!

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  • hutzelwutzel

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    @erich:

    Der “deutsche Michel” scheint nicht nur gerne genechtet werden zu wollen, sondern viel eher einen Grund zu suchen um wieder einmal Nationalstaatsgefühle ins Extensive zu erhöhen.
    Fast schon könnte man die Märchen von den sog. “ChemTrails” – aber in umgekehrter Weise – für wahr halten.
    Auch gibt es wohin man blickt “Störsender”, welche die nähere Feststellung von “Fake News” nahezu unmöglich machen. Über 60% der schreibenden Zukunft in Deutschland sollen – so erinnere ich mal gehört oder gelesen zu haben – der sog. “High Society” nahestehen, zumindest aber von dieser sehr stark
    beeinflusst sein.
    Gründen Sie heutzutage mal eine Zeitung. Da ist es einfacher eine Bank zu gründen. LOL

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  • hutzelwutzel

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    Bitte bei alledem Ärger nicht vergessen:

    JOBCENTER sind KEINE EINRICHTUNG DES BUNDES, sondern EINRICHTUNGEN DER KOMMUNEN!
    —————————————————–
    Wer die falschen Gretchen und Hanseln wählt ist selber schuld.

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  • Stefan Aigner

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    @hutzelwutzel

    “JOBCENTER sind KEINE EINRICHTUNG DES BUNDES, sondern EINRICHTUNGEN DER KOMMUNEN!”

    Ihre Aussage ist in dieser Form nicht richtig. Jobcenter sind teils Einrichtungen der Kommunen, teils ARGEn von Bund und Kommunen zusammen und selbstverständlich sind beide – abgesehen von gewissen Spielräumen – an Bundesgesetze und -richtlinien gebunden.

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  • xy

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    Ernst Seler schrieb: “Tatsache ist jedoch, der Gesetzgeber unterläuft geschickt Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes.”
    Es ist das gute Recht des Gesetzgebers, Möglichkeiten, die ihm das Bundesverfassungsgericht läßt, nach allen Regeln der Kunst fachgerecht, bzw. “geschickt” zu nutzen.

    Ernst Seler schrieb: “Stoliber war das europäische Vorbild für „legalen“ Verfassungsbruch, als er 1995 die sog. Kruzifixgesetze erließ, damit die Entscheidung des Höchsten Gerichtes unterlief.”
    Das war kein “legaler Verfassungsbruch”, sondern geschickte Gesetzgebung, die i. Ü. auch das Volk so wollte (außer Ernst Seler & Familie natürlich).

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  • eingeborener

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    @ xy, Sie klingen wie ein kleiner westentaschen-macchiavelli, für den Demokratie auch nur eine Form der Herrschaft einer kleinen Schicht über ,die Masse’ ist. Rd schreibt hier aber über das Schicksal vieler Menschen, die am Existenzminimum überleben.
    Schämen Sie sich , oder haben Sie das auch schon hinter sich gelassen zugunsten von….was eigentlich ?

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  • Ernst Seler

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    @xy
    Es war ein sehr hoher Preis, den Stoiber zahlte. Das vom Bundesverfassungsgericht als religiöses Symbol erachtete “Kruzifix” wurde durch die Stoiber-Gesetze zum bloßen Brauchtumssymbol herabgewürdigt. Es hat dies mancher katholischer Priester öffentlich bedauert. Der Europäische Gerichtshof “genehmigte” später das Kruzifix im Klassenzimmer, weil keine Kraft von ihm ausgehe. – Bisher wurden die religiösen Symbole vor dem Aufhängen priesterlich gesegnet, also tatsächlich als religiöses Symbol erachtet. Insofern hat die Stoiber-Regierung per Gesetz das Religiöse dem Kruzifix genommen, da ja nur noch als Brauchtumssymbol im Klassenzimmer hängend. Übrigens erhielt ich mehrere Briefe katholischer Priester, welche meine Auffassung vertraten, uns beglückwünschten. Wichtig ist ja nur, jedes Elternpaar kann sich gegen die Prägung ihres Kindes durch ein Kruzifix aussprechen, denn Bundesrecht bricht Landesrecht und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hat Gesetzescharakter und ist nach wie vor gültig.

    – Es wird manchen Leser erstaunen, ich hatte ein gutes Einvernehmen mit dem Ortspriester, er kam mehrmals in unser Heim, ich besuchte mit seiner Erlaubnis regelmäßig seinen Gottesdienst und bei der Einschulung schickte mich die Lehrerin zu ihm. Er war einverstanden, das so große Kruzifix vor dem Sitzplatz des Kindes abzuhängen und gegen ein kleines, helles Kreuz an der Seite umzutauschen. Auf sein Bitten hin, willigte ich ein, er könne ein kleines, helles Kruzifix an der Seite anbringen, denn wir haben durchaus die religiösen Gefühle der Menschen vor Ort geachtet. Dieser Kompromiß funktionierte zwei Jahre, bis die “politische” Obrigkeit einschritt. Während eines Osterbesuches hatte zuvor der katholische Priester uns erzählt, er wurde von der Schulbehörde einbestellt und habe einen “Anpfiff” erhalten, weil er einen Kompromiß mit uns machte.
    Regensburg kann sich rühmen, da im Gerichtssaal am Verwaltungsgericht am Haidplatz einst die Religionsgespräche stattfanden, die scheiterten und dort das Gericht sich nicht in der Lage sah, per Beschluß zumindest den Kompromiß, der mit einem Vertreter der Kirche möglich war, für die weitere Schulzeit festzuschreiben. Wir hätten dann nicht weiter geklagt. Aber wenn die Politik und örtliche Justiz so vehement das Symbol aufzwingen, dann sind Grundrechte berührt. Uns ging es nicht darum in allen Schulen…..
    Stoiber hat also mit seinen Kruzifix-Gesetzen der Kirche einen schlechten Dienst erwiesen.
    Es gibt hierzu viele Äußerungen von katholischen Priestern im Internet zu finden..
    Abschließend: das Europäische Gericht bestimmt, die Länder dürfen selbst über das Kruzifix im Klassenzimmer entscheiden. Regensburg hat also so oder so Geschichte geschreiben, denn auch die Regierung der Oberpfalz war in die Angelegenheit verwoben. Ein Beamter der Regierung der Oberpfalz nahm 1988 erstmals Kontakt mit mit auf… ….damals gab es noch nicht “regensburg-digital”.

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  • Thik

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    “Ausdrücklich stellt das Gericht fest, dass in der Berechnung des Existenzminimums für Grundsicherungsempfänger kein Posten für die Rückzahlung von Mietkautionsdarlehen enthalten ist. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014 zum Existenzminimum müsse die Höhe des monatlichen Regelbedarfs es aber dem Empfänger möglich machen, für notwendige Ausgaben Geld anzusparen.”

    Vermutlich ist dieser Beschluss gemeint https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/07/ls20140723_1bvl001012.html Abgesehen von der Pedanterie, dass es kein Urteil ist, hat der Autor, fürchte ich, die Entscheidung nicht ganz richtig verstanden. Sie ist – nach der fortschrittlichen Entscheidung von 2010 – im Wesentlichen eine Katastrophe. Ich zitiere

    “Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehindert, aus der grundsätzlich zulässigen statistischen Berechnung der Höhe existenzsichernder Leistungen nachträglich in Orientierung am Warenkorbmodell einzelne Positionen herauszunehmen. Der existenzsichernde Regelbedarf muss jedoch entweder insgesamt so bemessen sein, dass Unterdeckungen intern ausgeglichen oder durch Ansparen gedeckt werden können, oder ist durch zusätzliche Leistungsansprüche zu sichern.”

    Der erste Satz sagt bereits, dass die Leistung keinen Posten für die Rückzahlung von Mietkautionsdarlehen enthalten. Es reicht, wenn die Leistung irgendwie insgesamt ausreichend ist. Dass das so ist, muss aber nicht der Gesetzgeber beweisen. Es reicht dem BVerfG, wenn er das einfach unterstellt. Der Leistungsbezieher muss beweisen, dass es nicht reichen kann, unter Berücksichtigung aller überhaupt denkbaren Einsparungen, Umschichtungen u.s.w.. Das hört sich jetzt vollkommen aussichtslos an, tatsächlich aber weiß man nicht einmal das. Es mag sein, dass das BVerfG einen Vortrag so überzeugend findet, dass es das für bewiesen hält. Oder eben auch nicht. Sicher ist nur, dass nichts sicher ist. Das ist einfach Glücksspiel. Es gibt keine fassbaren Kriterien, an denen man sich orientieren könnte. Es ist so, als würde man von einem Einkäufer verlangen, dass er nachweist, ein vielfach angebotenes Allerweltsprodukt zum niedrigsten Preis erworben zu haben, ohne dass ihm Hilfskriterien, wie etwa eine Maximalzahl einzuholender Angebote dafür zur Verfügung stehen.

    “Entscheidend ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nur, dass existenzsichernde Bedarfe insgesamt tatsächlich gedeckt sind.”

    Beweisen Sie das Gegenteil. Beweisen Sie, dass es auf der Mondrückseite keine geheime Basis der Nazis gibt.

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  • xy

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    Ein wohltuend sachlicher Beitrag, der sich wesentlich von dem hier sonst herrschenden HartzIV-Gejammere samt dummen Verbalinjurien (” klatschenden Urteil”, “kleiner westentaschen-macchiavelli”) abhebt! Es bleibt abzuwarten, wie das BSG das Problem demnächst entscheiden wird. Bis dahin sieht das Jobcenter, wie berichtet, zunächst von einer Verrechnung ab. Also ist zunächst einmal Frieden hergestellt. Wunderbar!

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  • Froschs Blog: » Im Netz aufgefischt #339

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    […] Regensburg digital: …auf Grund der Tendenz der Gerichte“: Auch Jobcenter sieht ein: Das Existenzminimum ist das Exis… (via +Marco […]

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  • Gerhartz Nahles

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    Es gibt Primaten die behaupten, dass mann die Grundsicherung kürzen kann (Sanktionitis).Nur die Primaten verstehen nicht,dass die Grundsicherung-
    ” Grundsuicherung ” heisst – weil sie die absolute Grundsicherung darstellt.

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