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Sozialgericht rügt Landratsamt

Arme brauchen doch einen Staubsauger

1.200 Euro Kosten für eine Klage, die völlig unnötig gewesen wäre.

Das Sozialgericht gab dem erwerbslosen Josef B. am Mittwoch recht. Foto Johanning/ Wikimedia Commons

Das Sozialgericht gab dem erwerbslosen Josef B. am Mittwoch recht. Foto Johanning/ Wikimedia Commons

Arme haben doch ein Recht auf einen Staubsauger – das befand am Mittwoch das Sozialgericht unter deutlichen Worten an das zuständige Landratsamt Regensburg. Wie berichtet hatte das dortige Sozialamt dem erwerbslosen Josef B. mehrere Gegenstände für die Erstausstattung seiner Wohnung verweigert, darunter ein Wohnzimmerschrank und ein Staubsauger – ohne nähere Begründung.

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Auch einen Widerspruch dagegen wies das Landratsamt Ende Januar ab – nach einer Bearbeitungszeit von über fünf Monaten. In einer Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion spricht das Landratsamt mit Blick auf die überlange Bearbeitungsdauer von einem Versehen. Man habe die Angelegenheit „irrtümlich“ als abgeschlossen betrachtet. Josef B.s Rechtsanwalt Otmar Spirk reichte schließlich Klage beim Sozialgericht ein.

Warum ließ das Sozialamt es auf eine Klage ankommen?

Am Mittwoch drückte der Vorsitzende Richter dort nun deutlich sein Unverständnis über das Verhalten des Sozialamtes aus. Trotz einer Aufforderung des Gerichts habe die Behörde nicht zu der Klage Stellung genommen. Generell frage er sich, was sich das Sozialamt dabei denke, es bei solchen Kleinigkeiten auf eine Klage ankommen zu lassen. Die Rechtslage stellte sich nämlich eindeutig dar: Josef B. hat einen Rechtsanspruch auf die von ihm beantragten Gegenstände.

„Auf Vorschlag des Gerichts“ wurde schließlich der Vergleich geschlossen, demzufolge B. alle beantragten Gegenstände erhalten wird. Die Kosten für die Klage dürften etwa bei 1.200 Euro liegen, die von der Staatskasse übernommen werden. Davon könnte man einige Staubsauger kaufen.

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Kommentare (28)

  • erich

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    Kommentar gelöscht. Keine Aufrufe zur Gewalt. Sollte eigentlich klar sein.

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  • El

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    Vielleicht sollten die Entscheider in derart komplexen und schwierigen Sachlagen sich Hilfe bei Menschen holen,
    die mit beiden Füssen im richtigen Leben stehen.
    Offensichtlich sind sie selber ja mit solchen Sachverhalten schwer überfordert – vielleicht liegt es auch daran, dass ihnen der Begriff und die Einsatzmöglichkeiten des Arbeitsgerätes “Staubsauger” nicht sehr vertraut sind ?

    Fachkompetenz in o.g. Angelegenheit dürften beispielsweise die Damen und Herren der putzenden Zunft haben. Zur Not (falls einE SolcheR gerade putzt) und um zu einer Entscheidungsfindung im angemessenen Zeitrahmen zu kommen, könnte man auch eine Hausfrau / einen Hausmann zu Rate ziehen. Sind Koryphäen in allen Angelegenheiten, was den Einsatz von Schaufel , Besen, Wischmop und Staubsauger anbelangt.

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  • Rentnerin

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    Das Rumgehacke auf den Behörden ist für viele Menschen schon Sport.
    Ein Sachbearbeiter im Sozialamt hat eine gute Ausbildung und wird wissen warum er manche Leistungen verweigert.
    Allerdings gibt es Staubsauger ab 50,– € neu oder für weniger Geld gebraucht im Gebrauchtwarenhaus.
    Das Gebrauchtwarenhaus der Diakonie ist eine gute Adresse.
    Dort kaufen viele Menschen ein und die Waren sind teilweise gut und sehr billig.
    Dort gibt es auch fast alles.
    Es läge doch nahe, dass der Sachbearbeiter die Kompetenz hat, den Sozialempfänger grundsätzlich in das Gebrauchtwarenhaus zu schicken, bevor er einen Schein für den Kauf eines neuen Gerätes ausstellt.
    Zudem gibt es bereits Staubsauger neu ab 50,– €.
    Ich habe eine Wohnung mit 100 qm und mein Staubsauger hat bei Aldi mal 35,– € gekostet und funktioniert seit Jahren bestens.
    Wieso hier Gerichte bemüht werden dürfen und Geld kosten ist unerhört.
    Was sich ein Staat alles bieten lassen muss.
    Da kann einer auf Sozialkosten auch noch kostenlos klagen.
    Der normale Bürger benötigt für eine Klage schon mal eine Rechtsschutzversicherung.

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  • Stefan Aigner

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    @Rentnerin

    Der Staubsauger wurde im Rahmen des Vergleichs als Sachleistung (also nicht Geld) gewährt. In der der Regel gibt es dafür Gutscheine für den Werkhof. Die Kompetenz, einen solchen Gutschein auszustellen, hätte der Sachbearbeiter auch vorher gehabt, also ohne Klage.

    Gerichte dürfen deshalb bemüht werden, weil wir in einem Rechtsstaat leben, zum Glück auch von Empfängern von Sozialleistungen. Das sind auch “normale Bürger”. Gerichtskosten fallen dabei übrigens nicht an. Die übernimmt grundsätzlich die Staatskasse.

    Seinen Anwalt musste der Betroffene deshalb nicht bezahlen, weil ihm das Gericht recht gegeben hat. Die Kosten für Rechtsanwälte hätte man sich sparen können, wenn der Sachbearbeiter, gemäß der geltenden Rechtslage, den Staubsauger ganz einfach bewilligt hätte. Wenn er rechtswidrig entscheidet, dann muss sich der Staat tatsächlich so etwas – eine Klage – “bieten lassen”.

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  • Rentnerin

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    zu Herrn Aigner:

    Herr Aigner ich verstehe Sie sehr wohl und bin auch Ihrer Meinung, dass ein Sozialempfänger sein Recht bekommen muss, jedoch immer mit dem Gebot der Sparsamkeit, denn daran müssen wir kleinen Leute uns jeden Tag halten.

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  • Regensburgerin

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    an Rentnerin

    Man sieht Sie haben keine Ahnung, aber schreiben Ihren Urteil.
    Im Landkreis werden NUR (in der Regel) Gutscheine für Werkhof rausgestellt. Das ist auch eine sehr umstrittene Sache, aber dagegen hat noch keiner geklagt.
    Für Werkhof und Sozialamt (jetzt auch Jobcenter) – ist es eine win-win Situation. Immer wieder beschweren sich Menschen, dass sie Sachen vom Werkhof im schlechten Zustand erhalten bzw. sie gehen schnell kaputt. Der Werkhof bekommt für die gebrauchten Sachen zum Teil mehr Geld, als es bei IKEA, POCO & Co neu kosten würde.
    Der Harz-4 Empfänger kann es nicht aussuchen. Die Sachbearbeiter vom Landratsamt treffen kaum bzw. keine individuellen und evtl. kostengünstigen Variante, sondern vergeben nur die Gutscheine für Werkhof.

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  • Mr. T

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    Werte Rentnerin, wenn ich das richtig verstehe soll also der Leistungsempfänger dem Gebot der Sparsamkeit folgend auf sein Recht, ihm verwehrte, aber zustehende Leistungen, einzuklagen verzichten. Der Mitarbeiter der Behörde, der ihm diese Leistungen rechtswidrig verweigert, sollte aber nicht dem Gebot der Sparsamkeit folgen und es lieber auf eine teure Verhandlung ankommen lassen, als die wesentlich billigeren Leistungen zu bewilligen. Das ist ein sehr eigenartiges Rechts- und Sozialverständnis. Ich bin gespannt, ob Sie das immer noch so sehen, wenn Ihnen mal eine Leistung rechtswidrig verwehrt wird.

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  • Mathilde Vietze

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    Die Gebrauchsgegenstände vom Werkhof befinden sich allesamt
    in einem ausgezeichneten Zustand. Man kann also einem Sozial-
    hilfeepfänger durchaus zumuten, diese anzunehmen. Beim Werk-
    hof kaufen übrigens in der Regel weniger “arme” Leute; da stehen
    oft große Schlitten vor der Türe und ich habe noch nie gehört, daß
    jemanden etwas nicht gepaßt hätte. Es ist allerdings wie überall:
    Diejenigen, die daheim Kartoffel essen, stellen draußen die größten
    Anspruche.

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  • Rentnerin

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    An Regensburgerin und Mr. T.:

    Selbstverständlich sollen sich alle wehren und auch wehren können.

    Das ist gut so.

    Ich bedauere, dass ich hier missverstanden wurde, bzw. fand und finde es unverständlich, warum ein Sachbearbeiter und ein Hilfedsuchender zu keinem Ergebnis kamen und die Justiz tätig werden musste.

    Es wäre notwendig, in unserer Stadt einen oder mehrere Vermittler zur Verfügung zu stellen, die den Hilfesuchenden, unabhängig von einer Behördenentscheidung, kostenlos beraten und beistehen.

    Da könnte viel vermieden und Geld gespart werden.

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  • semmeldieb

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    wann immer ich im werkhof ein bisschen stöbern gehe, da ich nunmal gerne alte sachen sehe und die atmosphäre dort grundsätzlich mag, wundere ich mich, was da für horrende preise auf den meisten sachen stehen.

    mit wenigen ausnahmen wird dort sperrmüll und vor der tonne bewahrter krusch feilgeboten, was an sich ja interessant ist.

    wenn aber ein gebrauchtes elektrogerät oder auch ebenso gebrauchte bettwäsche zu höheren preisen als gleichwertige neuware vom nächsten discounter mit der stadt über diese ominösen gutscheine verrechnet wird, dann erschliesst sich mir das ganze konzept nicht so recht.

    oder werden so auf kosten der empfänger die arbeitsplätze rund um den werkhof finanziert? auch gut! aber der bedürftige ist ja dann doch irgendwie der gelackmeierte, wenn er gezwungen wird, ein altes zerschlissenes klump nehmen zu müssen, das ihm zwar bezahlt wird, er aber für den selben verrechnungswert – und weniger – etwas neueres und unbenutztes bekäme.

    dem geschenkten gaul schaut man halt nicht ins maul – schon gleich garnicht von den billigen plätzen aus.

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  • olli

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    Die Idee des Werkhofs finde ich ganz gut, die Umsetzung allerdings weniger. Gerade vor zwei Wochen war ich wieder dort um zu stöbern, dabei bin ich auf einen Kleiderschrank gestoßen, der mich interessiert hätte. Unglücklicherweise lag der Preis des Werkhofs für das gebrauchte (und mit eindeutigen Gebrauchsspuren versehene) Stück über dem Neupreis. Bei so etwas fühle ich mich doch ein wenig verarscht, zumal das nicht das erste Mal war. Für mich war das mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit das letzte Mal, dass ich dort war…

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  • El

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    an Semmeldieb:
    Zusätzlich zu den von ihnen beschriebenen saftigen Preisen für einen Gebrauchtwarenanbieter, wird ja auch berichtet, dass der Werkhof mit enormer Verzögerung liefert und dann die notwendigen Dinge nur halb.
    Insofern ist es absolut notwendig, dem Gaul ins Maul zu schauen! Und falls es keinen Pferdezahnarzt in Regensburg gibt, sollte mal Ausschau nach einem gehalten werden !

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  • semmeldieb

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    zu olli und el:

    ich will den werkhof nicht generell zu schlechtreden.

    sowas könnte eine tolle möglichkeit sein, die den leuten und auch ein bisschen der umwelt hilft.

    was mir so besonders gefällt, sind die geschichten, die hinter den dingen dort stehen, bzw. die phantasien, die man dazu entwickeln kann.

    bei ikea sind wohnsituationen aufgebaut, steril, makellos und schön.

    im werkhof sind ebenso zimmer aufgebaut, in denen allerdings bereits menschen gelebt haben. und sie haben spuren hinterlassen an griffen, schranktüren, geräten, spielsachen….

    ich mag das einfach, es ist eine art voyerismus. immer wenn ich etwas altes in die hand nehme, stelle ich mir den vor, der es vorher hatte. wer er war, wie er war…

    sehr vieles stammt ja von wohnungsauflösungen verstorbener.

    und bekanntermaßen landet das in der regel in der müllpresse.

    umso spannender (für mich), wenn momentaufnahmen verblichener noch einmal aufgebaut werden.

    das ganze zeug bekommt der werkhof gegen abholung praktisch geschenkt oder zieht es im recyclinhof aus dem müll.

    tja, und dann passt das eben nicht mit den preisen zusammen.

    ich erinnere mich gerne an ein fussbadmassage-gerät, gut abgenutzt und aus den 80igern für 35 euro….mahlzeit^^

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  • Edeltraud

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    Ökoproblem A+++ gibts nich beim Werchhof

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  • Thik

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    @ Rentnerin 13. Mai 2016 um 16:10
    “Ich bedauere, dass ich hier missverstanden wurde, bzw. fand und finde es unverständlich, warum ein Sachbearbeiter und ein Hilfedsuchender zu keinem Ergebnis kamen und die Justiz tätig werden musste.”

    Wie im Artikel steht wurde “ohne nähere Begründung” verweigert. Wenn die eine Seite also schon einen sinnvollen Dialog verweigert, ist es eben schwierig zu einem Ergebnis zu kommen.

    Man lese außerdem den letzten Absatz hier http://www.regensburg-digital.de/arme-brauchen-keinen-staubsauger/26012016/

    Interessant auch die Meinung des Gerichts, es wäre nicht eilig und der Antragsteller solle in Vorleistung gehen. Wie soll er das denn machen bei einem Gutschein? Ihn sich selbst ausstellen?

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  • Thik

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    @El 12. Mai 2016 um 08:41
    § 116 SGB XII sieht bereits vor, dass sozial erfahrene Dritte hinzugezogen werden, allerdings hat der Bundesgesetzgeber den Ländern erlaubt diese Regelung aufzuheben. Bayern hat das getan.

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  • Rosenkäfer

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    ah.. jetzt erfährt man mal die Hintergründe..

    hab mich schon gewundert , wieso die Preise beim Werkhof seit ein paar Jahren so angezogen haben…

    kann das, was #semmeldieb in seinem ersten Posting beschreibt, vollends bestätigen. Geht mir genauso. Schaute früher auch hin und wieder gern in den Werkhof, doch seit einigen Jahren haben die Preise zu Neuwarenpreise derart aufgeschlossen, dass man sich nur mehr wundert.

    nun denn, keine weiteren Fragen…

    PS: Stefan, mir ist aufgefallen, dass euer RSS Feed seit einiger Zeit nicht mehr broadcastet..
    ( und gerade fällt mir auf, dass wenn ich ihn mit Firefox abonnieren möchte, er mir anbietet ihn ( eine .rss-datei ?! ) runterzuladen.. sollte das nicht im .xml-Format sein ?

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  • ThorstenV

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    Nach der herrschenden Wirtschaftslehre sind Zwangssysteme wie der Werkhof immer ineffizient, denn nur der Markt kann einen effizienten Einsatz von Mitteln garantieren. Das gilt auch wenn man man den Umweltschutz besonders beachtet haben will, denn man kann das Geld ja dafür ausgeben Umweltschutzziele vorzuschreiben und es den auf dem Markt konkurrierenden Firmen überlassen, wie sie diese im Einzelnen erfüllen.

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  • hutzelwutzel

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    @Rentnerin:

    “Ein Sachbearbeiter im Sozialamt hat eine gute Ausbildung und wird wissen warum er manche Leistungen verweigert.”
    ——————
    Darf man in diesem Fall durchaus bezweifeln! Ein/e Sozialrichter/in hat aber mit Sicherheit eine noch bessere Ausbildung, und ist keinesfalls dafür da, überreagierende PolitikerInnen die mal wieder die Fremdenangst anheizen wollen, die Klientel zu bedienen.
    Durchaus kommt es nicht vom Sozialamt, das Problem dürfte weiter oben, so in Richtung Bezirksregierung/ Bezirk Oberpfalz und Bayer. Sozialministerium liegen.

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  • hutzelwutzel

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    @Thik:

    “@El 12. Mai 2016 um 08:41
    § 116 SGB XII sieht bereits vor, dass sozial erfahrene Dritte hinzugezogen werden, allerdings hat der Bundesgesetzgeber den Ländern erlaubt diese Regelung aufzuheben. Bayern hat das getan.”.
    ———————–
    Ja mei, man kann doch nicht jedesmal einen evangelischen oder katholischen Geistlichen hinzuziehen. Das hat die Bayerische Staatsregierung gut erkannt! ;-)

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  • Hans Seidl

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    Wir im Werkhof verstehen uns als nicht gewinnorientiertes Sozialunternehmen, das marktorientiert arbeitet. Mit den Erlösen finanzieren wir unsere Arbeitplätze, die im hohen Umfang gerade im Gebrauchtwarenhaus mit Menschen besetzt sind, die vorher langzeitarbeitslos und ausgegrenzt waren. Dass dabei Fehler auch Fehler im Ablauf und Umgang mit unseren Kunden passieren, möchten wir nicht abstreiten (siehe Kommentar bei Auslieferungen), wollen aber beständig daran arbeiten und besser werden. Die gebrauchten, in der Regel gut aufbereiteten Möbel und Hausratgegenstände werden zu den Preisen verkauft, die der “Markt” abgibt. Eine Ausnahme ist die Abgabe von Möbeln an Bedürftige: mit dem Stadtpass erhalten diese Menschen eine Vergünstigung von 20 % auf Ihre Einkäufe und sollen deren Erwerb möglich machen. Daneben bestehen mit öffentlichen Einrichtungen Sondervereinbarungen, die tatsächlich als win-win-Situation beiden helfen soll: uns als Werkhof als Beschäftigungsträger, dem Amt in der möglichst effizienten Durchführung bei Hilfen für Bedürftige. So erhält unser Sozialunternehmen diese Einnahmen und nicht das private Möbelhaus wie z.B. IKEA.

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  • erich

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    ich finde es nicht in Ordnung das den Lesern meine Kommentare vorenthalten werden, während die Kommentare von alten Parteibuchfunzeln alle veröffentlicht werden!

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  • Stefan Aigner

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    @erich

    Das ist Ihre Tehorie. Wenn Sie es schaffen, ohne Beleidigungen oder Aufrufe zur Gewalt auszukommen, dann veröffentlichen wir Ihre Kommentare auch.

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  • Stefan Aigner

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    @erich

    Das ist Ihre Theorie. Wenn Sie es schaffen, ohne Beleidigungen oder Aufrufe zur Gewalt auszukommen, dann veröffentlichen wir Ihre Kommentare auch.

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  • Mathilde Vietze

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    Ein großes Dankeschön an Hans Seidl! So erlebe
    ich den Werkhof auch.

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  • erich

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    so beleidigend und zur Gewalt aufrufend fand ich meinen Kommentar jetzt aber wirklich nicht, die Kernaussage ist immer die gleiche, nämlich “dort wo der Wasserkopf nichts zu befürchten hat, dort wird er frech” und die Historie belegt meine Darlegungen!

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  • hutzelwutzel

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    @Regensburgerin:

    “Der Werkhof bekommt für die gebrauchten Sachen zum Teil mehr Geld, als es bei IKEA, POCO & Co neu kosten würde.”
    —————
    Dies scheint mir auch das “System” zu sein. Was die Jobcenter der Kommunen hier von dem Batzen Geld sparen, das vom Bund und vom ESF kommt, können die so ich weiß frei für andere Projekte verwenden.
    Dass bei allen diesen Projekten in der Oberpfalz ein kirchliches/ kirchennahes Monopol besteht, brauchen wir nicht diskutieren.
    Es fließt also – für mich auch wettbewerbsrechtlich wie auch fördermittelrechtlich sehr bedenklich – alles Sozialgeld was die Kirchen nicht sowieso bereits erhalten, wieder zu den Kirchen, die hier deren Missionierungsauftrag mit staatlicher Hilfe wahrnehmen können. Also auch noch eine Einschränkung der grundgesetzlich verbürgten Religionsfreiheit. Wann machen mal PolitikerInnen was dagegen, sorgen für mehr weltanschaulich neutralen Wettbewerb? Hier in der Oberpfalz nie, denn die wollen – unabhängig von der Partei – wieder gewählt werden.

    @Hans Seidl:
    Danke! Habe ich mir den vorangegangenen Ausführungen nicht letztlich Recht?
    Bittte um Erläuterung/ Verbesserung!

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  • Thik

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    @Hans Seidl 19. Mai 2016 um 13:56
    “Daneben bestehen mit öffentlichen Einrichtungen Sondervereinbarungen, die tatsächlich als win-win-Situation beiden helfen soll: uns als Werkhof als Beschäftigungsträger, dem Amt in der möglichst effizienten Durchführung bei Hilfen für Bedürftige.”

    Dass das Zuführen von Zwangskunden den Verkäufer freut, glaube ich sofort, worin die “effizienten Durchführung” besteht, die nur mit dem Werkhof möglich ist, hätte ich gerne näher erklärt. Dann ist da noch die Frage, ob die Zwangskunden das als (Ge)win(n) sehen. “Das ist ein win-win” sagten der Luchs und der Fuchs, als sie die Gans verspeisten.

    Ein Blick in’s Gesetz erleichtert die Erkenntnis, was es eigentlich bewirken soll. Ich zitiere “Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken …” dazu gehört auch die sog. Dispositionsfreiheit, zu Deutsch, sich sein Geld selbst einteilen zu können und z.B. selbst zu entscheiden, ob man lieber billige oder teure, aber dafür möglicherweise langlebig Güter kauft. Tja. Schöne Theorie.

    “So erhält unser Sozialunternehmen diese Einnahmen und nicht das private Möbelhaus wie z.B. IKEA.”

    Und das darf man hinterfragen, ob das gut ist. Schließlich zahlen Unternehmen Steuern und Sozialabgaben aus ihren Gewinnen. Gegen entsprechende Förderung sind sie oft auch offen für geringer Leistungsfähige. Wie gesagt: nach der herrschenden (Wirtschafts)Lehre ist das Geld in ein Zwangssystem zu stecken immer schlechter, als verschiedene Möbelhäuser um Fördergelder konkurrieren zu lassen. Noch ‘ne schöne Theorie, die scheinbar immer dann nicht gilt, wenn man Arme ein wenig gängeln möchte.

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