AOK Regensburg: Bürokratischer Spießrutenlauf für Mann ohne Beine
Der Medizinischen Dienst hat alles richtig gemacht, sagt er. Das Bayerische Gesundheitsministerium ist nicht zuständig, sagt es. Und die AOK Regensburg lässt einen Mann, dem beide Oberschenkel amputiert wurden, monatelang die Mühlen ihrer Bürokratie durchlaufen.

Im Sommer 2023 mussten Robert Schindelhauer beide Oberschenkel amputiert werden. Seitdem kämpft er mit der AOK Regensburg.
Im Juli werden es zwei Jahre. Seitdem hat Robert Schindelhauer keine Beine mehr. Am 12. Juli 2023 wurde ihm sein rechter Oberschenkel amputiert – eine drastische Maßnahme, die durch eine schwere Gefäßerkrankung notwendig wurde. Bereits eineinhalb Jahre zuvor hatte er sein linkes Bein verloren. „Alle drei Hauptschlagadern waren verstopft, und es musste sofort operiert werden“, berichtet der 54-Jährige. Ein Vierteljahr später erlitt er zusätzlich einen Schlaganfall.
Seitdem kämpft Schindelhauer einen zermürbenden Kampf mit seiner Krankenkasse, der AOK Regensburg. „Wir haben über ein Jahr für einen elektrischen Rollstuhl gekämpft“, erzählt Eva Maria Körber. „Dann kam ein klappriges Gestell mit gerade mal 15 Kilometern Reichweite. In der Altstadt blieben die kleinen Räder im Kopfsteinpflaster hängen.“
Brauchbarer Elektrorollstuhl war eine Spende
Körber, einst Verwaltungsangestellte bei einer Kranken- und Pflegekasse und bei der Deutschen Rentenversicherung, unterstützt Robert Schindelhauer vor allem bei den Anträgen und den fast schon obligatorischen Widersprüchen gegen die Bescheide der AOK. Ihre Hilfe ist bitter nötig.
Einen vernünftigen Elektrorollstuhl, der dem schwerkranken Mann zumindest ein Stück Mobilität zurückgibt, erhielt Schindelhauer Anfang des Jahres nicht von der Krankenkasse, sondern durch eine Spendenaktion der Regensburger Herzen. Doch der Kampf gegen die bürokratischen Mühlen von AOK und Medizinischem Dienst (MD) ist damit längst nicht beendet.
Pflegegrad 1: Zwei Mal duschen oder drei Stunden putzen?
Trotz seiner erheblichen körperlichen Einschränkungen kam die AOK am 3. Januar 2024 zu dem Ergebnis, dass Schindelhauer nur Pflegegrad 1 zusteht. Damit erhält er lediglich einen sogenannten Entlastungsbetrag von 131 Euro, aber keinerlei Zuschüsse für Pflege oder sonstige Unterstützung. „Für diesen Betrag kann ich einen Pflegedienst beauftragen, der mir zwei Mal monatlich beim Duschen hilft. Oder es reicht für den Einsatz einer Reinigungskraft für drei Stunden im Monat“, erzählt er.
Schindelhauer hat auch keinen Anspruch auf eine behindertengerechte Ausstattung seines Bades oder einen Treppenlifter, der ihm helfen würde, die fünf Stufen zu seiner Wohnung im Hochparterre zu bewältigen. Er muss die Treppe derzeit auf seinem Gesäß hinauf- und hinunterrutschen.
Mit dem Duschstuhl, auf den er sich selbst vom Rollstuhl aus hieven muss, ist er schon mehrmals umgekippt. „Er braucht auch mehr Unterstützung bei der Körperpflege – abtrocknen am Gesäß und im Intimbereich. Und Hautpflege im Gesäßbereich“, sagt Eva Maria Körber. Einmal hat sich Robert Schindelhauer bereits wund gesessen. „Es hat sehr lange gedauert, bis sich die Wunde wieder verschlossen hat.“
Pflegebedingte Herausforderungen „zu gewissem Grad in der Verantwortung des Einzelnen“
Die Pflegeversicherung sei eben nur eine „Teilleistungsversicherung, die nicht den Anspruch hat, alle im Pflegefall entstehenden Kosten abzudecken“, heißt es in einem Schreiben des Bayerischen Gesundheitsministeriums, an das sich Körber zuletzt gewandt hat.
Und weiter: „Der Bundesgesetzgeber geht davon aus, dass die Bewältigung pflegebedingter Herausforderungen bis zu einem gewissen Grad in der Verantwortung des Einzelnen bzw. seiner Familie liegt.“ Schindlhauer hat keine Familie. Seine Eltern sind erst kürzlich verstorben.
Gutachten durch Medizinischen Dienst: „laufend Suggestivfragen“
Basis für die Pflegegrad-Entscheidung der AOK am 3. Januar des letzten Jahres war ein Gutachten des Medizinischen Dienstes vom Dezember 2023. Körber war bei der Begutachtung dabei. „Das war alles sehr oberflächlich“, erzählt sie. Die Gutachterin habe „laufend Suggestivfragen gestellt“, was Körber auch schriftlich dokumentiert hat:
„Herr Schindelhauer, aber duschen können Sie sich alleine?“ Antwort: „Ja, ich kann mich alleine duschen, aber ich brauche Unterstützung, damit ich vom Rollstuhl in die Dusche und wieder zurück in den Rollstuhl komme. Ich kann mich nicht überall alleine abtrocknen und der Gesäßbereich sollte gepflegt und eingecremt sein, damit ich mich nicht wundsitze.“
Selbständig duschen: Laut dem Medizinischen Dienst kein Problem für Robert Schindelhauer.
In dem Gutachten, das unserer Redaktion vorliegt, kommt die Pflegefachkraft des Medizinischen Dienstes zu dem Ergebnis, dass Robert Schindelhauer Duschen und Intimpflege selbständig übernehmen könne. Es ist nur ein Beispiel. Am Ende stehen zwölf Punkte – und damit Pflegegrad 1.
AOK braucht Monate für Antworten – oder antwortet gar nicht
Mit Unterstützung von Eva Maria Körber legte Schindelhauer zwei Wochen später Widerspruch gegen den Bescheid der AOK ein. Ab diesem Zeitpunkt beginnt ein Spiel, das bis heute, über ein Jahr später, nicht abgeschlossen ist. Eine weitere persönliche Begutachtung hat nach wie vor nicht stattgefunden.
Nach seinem Widerspruch am 17. Januar 2024 dauert es drei Monate, bis die AOK Schindelhauer Mitte April mitteilt, dass es bei Pflegegrad 1 bleibt – auf Basis eines erneuten Gutachtens „nach Aktenlage“. Es dauert bis Juni, ehe dieses Gutachten bei Schindelhauer ankommt und er mitteilt, dass der Widerspruch aufrechterhalten bleibt. Wieder fordert er eine neuerliche persönliche Begutachtung vor Ort.
Über vier Monate passiert nichts. Als Eva Maria Körber bei der AOK nachfragt, was los sei, wird ihr die Auskunft „aus Datenschutzgründen“ verweigert. „Dabei liegt der Kasse seit der zweiten Amputation im Juli 2023 eine entsprechende Vollmacht vor.“ Die Zusage, Herrn Schindelhauer persönlich zu informieren, wird laut Körbers Schilderungen nicht eingehalten. Auch weitere Anrufe bringen keine Auskunft.
In der AOK-Geschäftsstelle: Lange Wartezeiten und Ausflüchte
Als Ende Januar immer noch keine Entscheidung der AOK vorliegt, fahren Körber und Schindelhauer persönlich bei der Regensburger Geschäftsstelle vorbei. „Erst hat man uns warten lassen und dann gesagt, dass gerade niemand da sei, der Zugang zu den Daten von Herrn Schindelhauer habe“, erzählt Körber. Doch sie bleibt hartnäckig.
„Nach einstündiger Diskussion holte die Sachbearbeiterin endlich einen Vorgesetzten.“ Der habe die beiden erneut mit Ausflüchten abspeisen wollen. „Erst als ich mit der Presse drohte, erklärten sich die beiden bereit, die Unterlagen zu holen.“ Eine weitere halbe Stunde verging. „Dann erklärte man uns, dass die Unterlagen nicht auffindbar seien. Man werde uns anrufen.“ Doch das passierte nicht.
Falsche Ratschläge am AOK-Telefon – und weiter warten
Eva Maria Körber greift selbst zum Telefonhörer. „In den nächsten Tagen habe ich insgesamt acht Stunden mit verschiedenen AOK-Mitarbeitern telefoniert – ergebnislos.“ Körber, selbst vom Fach, zeigt sich „entsetzt“ über einige Aussagen, insbesondere über „die Inkompetenz“ eines Mitarbeiters der Widerspruchsbearbeitung.
„Der wusste zum einen nicht, dass die Kasse auch eine Ermessensentscheidung zugunsten von Herrn Schindelhauer treffen könnte, zum anderen erklärte er mir, ich solle doch einfach einen neuen Antrag stellen, um das Verfahren zu beschleunigen. Trotz unveränderter Voraussetzungen. Das geht verfahrensrechtlich überhaupt nicht.“
Robert Schindelhauer plagen zunehmend Suizidgedanken.
Körber hat zusammen mit einem befreundeten Krankenpfleger selbst den Pflegegrad für Herrn Schindelhauer ermittelt. „Das Ergebnis waren 67 Punkte – Pflegegrad 3, knapp an der Grenze zu Pflegegrad 4.“ Doch die AOK beeindruckt das nicht. Die im Widerspruchsverfahren beantragte neue Begutachtung vor Ort wird abgelehnt. Ein MD-Gutachten „nach Aktenlage“ kommt zu dem Ergebnis, dass Pflegegrad 1 zutreffend sei. „Mit dieser Vorgabe sollte das dem Widerspruchsausschuss der AOK Ende Februar vorgelegt werden“, erzählt Körber. Das ist drei Wochen her. Ein Ergebnis gibt es nach wie vor nicht.
AOK: „Warum es zu dieser Verzögerung kam, können wir aktuell nicht nachvollziehen.“
Die Verantwortlichen bei der AOK „bedauern sehr“, dass man dort so lange mit der Bearbeitung von Schindelhauers Widerspruch gebraucht hat, als unsere Redaktion nachfragt. Man spricht von einem „unglücklichen Fehler“. „Warum es zu dieser Verzögerung kam, können wir aktuell nicht nachvollziehen.“ Bei dem Beharren auf Pflegegrad 1 zieht man sich auf das Gutachten des Medizinischen Dienstes zurück.
Der wiederum bezeichnet sein Gutachten als „schlüssig und nachvollziehbar“ und weist jedweden Vorwurf zurück. Die Richtlinien gäben nummal vor, dass die Bereiche „Haushaltsführung” sowie „Außerhäusliche Aktivitäten” nicht in die Ermittlung des Pflegegrades eingingen.
Gesundheitsministerium: Für nichts verantwortlich, für nichts zuständig
Das Bayerische Gesundheitsministerium, Rechtsaufsichtsbehörde für MD und AOK, weist jedwede Verantwortung und Zuständigkeit von sich. Für die Beratung seien Verbände, Verbraucherschutzorganisationen und Rechtsanwälte zuständig. Und für die Überprüfung von Gutachten Sozialgerichte. Außerdem teilt man mit: „Alltägliche Verrichtungen, die Herr Schindelhauer zwar nur mit Schwierigkeiten oder einem erhöhten Zeitaufwand, aber doch noch alleine ohne Hilfe durchführen kann, finden (in den Gutachten, Anm. d. Red.) keine Berücksichtigung.“
Nach Anfrage: Jetzt doch eine neue Begutachtung?
Die AOK lässt wissen, dass man unsere Anfrage „zum Anlass genommen“ habe, „den Sachverhalt nochmal genauer zu analysieren“. Man habe nun, weil die letzte Begutachtung ja schon länger zurückliege (Dezember 2023), ein weiteres Gutachten bei Robert Schindelhauer zuhause beauftragt. Seine Bevollmächtigte, Eva Maria Körber, habe man darüber bereits telefonisch informiert, schreibt uns die AOK am 6. März.
Doch Frau Körber und Robert Schindelhauer wissen, Stand heute, also 14 Tage später, noch von nichts. Schindelhauer selbst ist mit den Nerven völlig am Ende. Er äußert immer häufiger Suizidgedanken. Damit konfrontiert, teilt uns der Medizinische Dienst mit: „Das war und ist uns nicht bekannt.“
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes war durchweg vom Bayerischen Sozialministerium die Rede. Tatsächlich zuständig ist und zitiert haben wir das Bayerische Gesundheitsministerium. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
Trackback von deiner Website.
Dieter
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Man kann sich nur bei Frau Körber und den Regensburger Herzen bedanken, alle Stellen und Sachbearbeiter, die hier versagt haben, sollen sich in Grund und Boden schämen. Andererseits, soviel Inkompetenz, Hinhaltetaktik und Ausreden sind doch kein Zufall mehr, hier muss man sich schon fragen dürfen, ob das alles nicht mutwillig geschieht.
norbert hartl
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Nachdem ich viele Jahre sowohl im Stadtrat als auch im Bezirkstag im Sozialbereich tätig war, traue ich mir als Ferndiagnose zu, dass es nicht richtig sein kann, dass Herr Schindelhauer nur Pflegegrad 1 haben soll. Die anderen ungeklärten Probleme bezüglich der AOK sind mir ein Rätsel. Wenn der Leiter der AOK Herr Lindner dies liest, dann sollte er an diesem Beispiel die Verwaltungsabläufe überprüfen und Stellung beziehen.
Dem Verwaltungsrat der AOK würde es auch gut anstehen, solche Fälle zu hinterfragen.
Meine Hoffnung ist, dass mit den soeben beschlossenen neuen möglichen Schulden in Höhe von einer Billion Euro neben dem vielen Geld für die Ukraine und den Steuersenkungen für die Superreichen auch für die Ärmsten der Armen ein paar Euro übrig bleiben, für Herrn Schindelhauer vielleicht Pflegerad drei und ein Rollstuhl
Daniela
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Man darf in diesem Land gespannt sein, wenn man für wiederkehrende Beitragserhöhungen bei KK und PK auch einmal ohne Probleme Leistungen erhält. Da sich Vorfälle, wie diese hier beschrieben werden, öfters zu hören sind.
Mir ist schon schleierhaft, bei dieser Dusche, wie Hr. S. alleine auf diesen Duschstuhl kommen soll. Behindertengerecht ist anders.
Und eine Behinderung höheren Grades dürfte Hr.S. haben. Vielleicht sollten die Herren und Damen vom MDK immer in den “Selbstversuch” gehen, bevor sie einen Pflegegrad attestieren dürfen. In diesem Fall hieße dies für den/ die GA/in: Wechseln Sie ohne zu Hilfenahme Ihrer Beine vom Rollstuhl in die Dusche und dann wieder zurück. Oder für den Fall der Treppe: Bitte bewegen Sie sich ohne zu Hilfenahme Ihrer Beine einmal zum Hauseingang und anschließend in die Wohnung zurück.
Vielleicht kämen die GA/in dann zu anderem Schluss und vielleicht würden sie dann erkennen, wie entwürdigend es sein kann, wenn man mit dem Allerwertesten die Treppe hoch und runter rutscht. Oder nur 1 bis 2 mal im Monat zum Duschen, gerade wenn es im Sommer heiß wird.
Vielleicht bleibt hier ja wirklich nur der schnellste Weg zum Sozialgericht und das mit einem Fachanwalt.
G. Siegemund
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Diese Frau Körber hat m.M. nach alles verkehrt gemacht ,was man verkehrt machen kann. Das bis jetzt einzig richtige war lediglich ihr dabeisein bei der Begutachtung.
Das einzig richtige ist hier nur eine sofortige Mitgliedschaft beim VdK. Der hat Fachanwälte und setzt sich für seine Mitglieder ein. Der Beitrag selbst ist sehr niedrig.
Ich selbst hatte einen ähnlich gelagerten Fall mit der IKK Classic. Ich leide an Diabetes Typ II und austherapierte COPD. Die beantragte Pflegestufe 2 wurde mir nach Begutachtung innerhalb von 3 Tagen gewährt und nach weiteren 2 Tagen war das Geld rückwirkend ab Beantragung auf meinem Konto.
Wegen meiner Diabetes beantragte ich dann einen Sensor, der am Oberarm getragen wird und ein dazu gehörendes Lesegerät. Wenn man wie ich am Tag mindestens 5 mal in die Fingerkuppe stechen muß, kann man sich vorstellen, daß dies im Laufe der Zeit sehr viel “aua” macht. Außerdem ist diese Methode teurer als ein Sensor am Arm..
Mir wurde der Sensor mit der fadenscheinigen Begründung abgelehnt, Andere: wörtlich “müßten ja auch stechen und das müsse man aushalten.
Dann mußte ich eine Dabetesschulung nachweisen und meine Zuckerwerte dokumentieren. Machte ich, aber sie wollten nicht genehmigen.
Ich wurde dann etwas sehr schroff in meiner Ausdrucksweise , übergab meine Sache dem VdK und drohte, bis vor das Bundessozialgericht zu klagen.
Und ein Grundsatzurteil vor diesem Gericht fürchten diese Brüder wie der Teufel das Weihwasser. Da können sich andere, ähnlich gelagerte Fälle dranhängen.
Was soll ich sagen: ich bekam dann noch eine vorgefertigte Verzichtserklärung, die ich einfach nur unterschreiben sollte. Meine Antwort: “sie könnten mich mal”.
Drei Tage später kam der Genehmigungsbescheid.
Fazit: wer sich wehrt, kann verlieren. Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.
Ich selbst kann dieser Frau Körber nur anbieten, ihr behilflich zu sein. Unerklärlich ist, warum man diesen Fall so lange hat schleifen lassen.
tom lehner
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Das Geschäft der Versicherungen liegt nicht in der Versorgung der Versicherten. Wer schon einmal einen Versicherungsschaden mit einer Haftpflicht oder dem Auto hatte weiß das. Teilweise werden die Schäden selbst bei glasklarer Sachlage und vorliegenden Gutachten erst mit Hilfe eines RAs abgewickelt. Auch Krankenversicherungen stehen dem in nichts nach. Ich rede dabei noch nicht einmal von besonderen Therapiemaßnahmen. Gerade bei Rollstühlen und Hilfsmittel zur Mobilisierung nimmt man den Betroffenen die Möglichkeit zur Teilhabe. Neben den somatischen Problemen kommen dann auch meist noch psychische Erkrankungen, wie Depression etc. dazu. Das ist ein Skandal.
Bei Fällen wie die von Herrn Schindlhauer ist das besonders tragisch. Aber es ist gut das Fälle wie dieser durch Regensburg Digital öffentlich gemacht werden. Die hier vertretene AOK steht nur stellvertretend für andere KVs, was auch die Kommentare hier belegen.
Hier geht es auch nicht um “Prüfung”. Versicherungen haben einfach kein Interesse Geld auszubezahlen, bzw. das so lange wie möglich zu verhindern. Das ist der Fehler im System. Die schönen Bilder von lächelnden, glücklichen Menschen auf den Angeboten der KVs sind nur Schein.
Im Rahmen unserer Ausbildung haben wir ein ganztägiges, innerstädtisches Training als “Gehandicapter” Mensch bewältigen müssen. Mit Rollatoren, Rollstühlen uvm. Mit all den Problemen im Alltag, Hindernisse, Kopfsteinpflaster uvm.. Vielleicht wäre das eine Möglichkeit die “Leitbildentwickler” von AOK und Co, inklusive ihrer sparsamen Sachbearbeiter wenigstens ein bisschen in die Spur zu bringen.
Ich wünsche Hernn Schindlhauer Alles Gute und bedanke mich bei Hr. Aigner und der Redaktion von RD für Ihr Engagement.
Mark
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Man sollte auch nicht übersehen, vielen Behinderten und Kranken fehlt einfach auch die Kraft und die Kenntnisse, sich zu wehren. VDK Mitgliedschaft hört sich zwar im ersten Moment gut an, aber auch hier ist es ein Glücksspiel, zu welchem Sachbearbeiter man letztendlich dann kommt. Nehmen wir mal ein Beispiel aus meinen Erlebnissen. Es wird festgestellt, dass ein Familienmitglied eine herkömmliche Bestrahlung mit größter Wahrscheinlichkeit nicht überleben wird, eine damalige Außenseitermethode (heute ist diese Standart) wird schonender und lebensverlängernd sein. Letztere kostet aber ca. 3000 Euro mehr. O-Ton Sachbearbeiter: Leistung wird abgelehnt, sollten sie in Widerspruch gehen, dauert es halt dann entsprechend, das wird das Familienmitglied aber nicht überleben. Und wenn sie es selbst zahlen und sie bekommen Recht, dann müssen wir auch die gesamte Behandlung nicht zahlen, da sie in Vorkasse gegangen sind. Ich könnte dutzende ähnliche Fälle schildern, die einem die Tränen in die Augen treiben. Letztendlich konnte ich die Genehmigung der schonenden Bestrahlung erreichen, nachdem die Presse eingeschaltet worden ist, einen Tag später lag die Genehmigung vor. VDK konnte im Vorfeld nichts erreichen. Die Begutachtungen bei den Pflegestufen sind wie Roulette. Die Vorgehensweise einiger Gutachter kann man schlicht weg nicht glauben.
Mark
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@ Herr Aigner: Vielen Dank, dass Sie unermüdlich den Kranken und Schwachen eine Stimme geben und ihnen Gehör verschaffen. Trotzdem ist es sehr schade, dass man überhaupt an die Öffentlichkeit gehen muss, damit man Hilfe und zu seinem Recht kommt.
G. Siegemund
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@Mark 9:50
Irrtum!! BeinVdK kommen Sie nicht zu Sachbearbeitern, sondern werden von Anwälten vertreten. Und glauben Sie mir, die sind nicht schlecht, die machen nichts anderes.
Und die Begründung, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde, kann ich so nicht nachvollziehen. Hätte von mir sofort über den VdK eine Klage beim Sozialgericht wegen Nichtätigwerden, wissentlich fehlerhafter Ablehnung und vorsätzlicher Verzögerung ausgelöst.
Auch die Ansage ihrer Kasse, wenn Sie Ihre Behandlung selbst zahlen und Sie bekommen Recht, müssen Sie ihre Behandlung trotzdem selbst zahlen, erfüllt für mich zumindest den Tatbestand der arglistigen Täuschung, wenn nicht sogar mehr.
Und genau so, wie Sie Fristen bei einem Widerspruch einhalten müssen, ist auch Ihre Kasse an Fristen gebunden. Über Ihren Antrag auf Kostenübernahme muß sie innerhalb von drei Wochen entscheiden.
Bei Einholung eines Gutachtens beim MD verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Aber auch das muß Ihnen mitgeteilt werden. Das Gutachten des MD muß innerhalb zwei Wochen Ihnen zugestellt sein.
Werden diese Fristen seitens der Kasse nicht eingehalten, steht es Ihnen frei, sich das benötigte Hilfsmittel selbst zu besorgen und die Kosten beim Sozialgericht einzuklagen.
Und spätestens dann knicken diese Brüder sehr schnell ein.
Noch einmal: mir ist es unerklärlich, warum Frau Körber nicht so vorgegangen ist. Als ehemalige Angestellte im Sozialbereich müßte ihr das alles bekannt sein.
Mein ausdrücklicher Dank gilt RD und Herrn Aigner, welche in diesem Fall in vorbildlicher Weise Öffentlichkeit herstellen.
Georg Knott
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Wir hatten mit der BKK meines Schwiegervaters anfangs ähnliche Erfahrungen gemacht. Das Problem dabei: Als Betroffener, Angehöriger, oder Helfer bist du emotional in der Schusslinie, obwohl man die Gesetze gar ned kennt. Ich bekam von meinen Arbeitskollegen den Tipp, so schnell wie möglich einen Anwalt einzuschalten. Der kostet anfangs vielleicht mal Geld, ist aber überschaubar. Der größte Vorteil: Man ist nicht mehr in der emotionalen Schusslinie UND der Anwalt kennt sich aus Er kann gezielt Forderungen stellen und Fristen setzen. Der Weg zum Sozialgericht ist auch kein finanzielles Risiko. Wenns sein muss, gibts Prozesskostenhilfe. Und wenn diese befprwortet wird, weiß man auch, dass die Chancen gut stehen, den Prozess auch zu gewinnen. Desweiteren macht der Anwalt die Arbeit des zuständigen Bearbeiters viel ungemütlicher. Bisher hat er einen geregelten ruhigen Arbeitstag in seinem Büro, sowas fördert Hinhaltetaktik. Ist jedoch ein Anwalt im Spiel, besteht die Gefahr, dass sich der Bearbeiter der Krankenkasse vor Gericht rechtfertigen muss, und das geschieht nicht mehr im gemütlichen Büro, sondern in einer öffentlichen Verhandlung vir einem Richter.
Wir haben unseren Anwalt übrigens über das Sanitötshaus gefunden, welches meinen Schwiegervater mit Hilfsmittel ausstattet. Diese haben ein geschäftliches Interesse daran, dass ihm mit dem besten Mitteln geholfen wird. dementsprechend hatten sie einige Anwälte anzubieten, die hierzu gutes Leisten.
Mittlerweile gehts meinem Schwiegervater und den Rest der Familie wieder gut. Wir können uns auf das wesentliche kobzentrieren. Schwiegervater ist zwar pflegebedürftig, aber wieder frisch und voller Lebensfreude, was sich auch beim Rest der Familie zeigt. Man darf sich nicht emotional kaputt machen lassen. Gesunder Egoismus ist hier angebracht. Und so wie bei uns als auch in diesem Fall sogar etwas mehr Egoismus. Kein Jammern, kein Märtyrertum, sondern ordentlicher Egoismus.
Mark
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@ Siegemund: eine Klage ist sehr zeitraubend und in einem anderen Fall, den ich betreut habe, dauerte es unendlich, bis das Hilfsmittel letztendlich dann vom Gericht zugesprochen worden ist. Sie müssen halt den Rechtsweg einhalten und der ist bisweilen sehr lange. Die Gutachterin der Pflegekasse meinte in ihrem Gutachten lapidar, sie wisse ja nicht mal was das für ein Hilfsmittel sei. Der Richter schüttelte mit dem Kopf. Hier ging es offensichtlich nur um Verzögerung. Richter gab mir Recht, mein Widerspruch und die folgende Klage des VDK waren rechtlich und sachlich nicht zu beanstanden. Wenige Monate nach der Bereitstellung des Hilfsmittels starb dann die Schwerbehinderte und Pflegebedürftige (Pflegestufe 3).
Auch beim VDK werden sie nicht sofort von Anwälten vertreten, sie müssen ja erst einmal sich beraten lassen und gegebenfalls einen Antrag stellen. Erst wenn der Rechtsweg beschritten wird oder eine komplizierte rechtliche Beratung vorab nötig war, kommen diese ins Spiel, war jedenfalls bei allen Verfahren die ich führen musste der Fall. Alle Verfahren (mit und ohne VDK und es waren nicht wenige) gingen letztendlich erfolgreich für die Betroffene aus.
Anderer Fall: Angehörige benötigt orthopädische Maßschuhe aufgrund Behinderung, Facharzt war der Meinung, ohne droht in spätestens 5 Jahren die Amputation. Antrag mit Verordung gestellt. Anruf bei der Kranken und Behinderten von der Kasse: Nehmen sie doch den Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid ihres Sohnes zurück, hat keinen Erfolg. Wir würden ihnen dann ausnahmsweise orthopädische Einlagen bezahlen. Nach Übernahme des Gespräches durch mich und nicht mehr sehr netten Worten, war dann binnen Tagen die Genehmigung da.
Andere Fallkonstellation: Klinik in Regensburg stellte fest Amputation eines Armes ist notwendig, nicht mehr zu retten. Trotzdem die medizinische Prognose: Überlebenschance kein Jahr mehr. Durch entsprechende eigene Nachforschungen an der Universitätsbibliothek habe ich dann eine bewährte Therapie in München gefunden, die den Arm und das Leben retten könnte. Chefarzt hat die Patientin und deren Angehörige gebeten die Regensburger Klinik zu verlassen, er würde diese OP und Behandlung nicht empfehlen. OP und folgende wochenlange ambulante Behandlungen in München von Kasse genehmigt. Fahrtkosten von Kasse aber abgelehnt, da der Regensburger Chefarzt der Kasse wahrheitswidrig mitgeteilt hatte, er hätte (entgegen seinen vorherigen Mitteilungen) diese OP und Folgebehandlungen auch in seiner Klinik durchführen können. War natürlich erfunden, er wollte amputieren. Kurz gefasst, Chefarzt in München bestätigte, Regensburger Klinik hatte keine Möglichkeit diese Behandlungen selbst durchzuführen, habe dann ebenfalls die nicht geringen Fahrtkosten erfolgreich eingefordert. Die Patientin konnte ihren Arm behalten und der sehr seltene Art des Krebses war erfolgreich entfernt und die folgende Behandlung schlug an und der Krebs kam auch nie zurück.
Aber nun zurück zu Herrn Schindelhauer. Ich denke hier hilft nur entsprechender medialer Druck. Ich hatte sehr viele Gespräche mit Sachbearbeitern verschiedener Kassen und diese stehen auch sehr unter Druck der eigenen Vorgesetzten. Mal so einfach Hilfe gewähren? Leider nicht immer möglich, denn dann erhalten diese sehr schnell Aufforderungen zu “internen Personalgesprächen”, selbst wenn eigentlich klar ist, dass der Kranke im Recht ist. Herrn Schindelhauer wünsche ich, dass er letztendlich Erfolg haben wird. Und leider kann jeder von uns einmal in diese Situation kommen, auch Mitarbeiter einer Kasse. Das vergessen diese leider sehr oft.
G. Siegemund
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@Mark 15:15
Sag ich doch. Im großen und ganzen bestätigen sie, was ich vorher schon geschrieben habe.
Ich konstatiere, Sie sind auch sehr gut informiert.
Jetzt heißt es, viel Öffentlichkeit herzustellen. RD und Herr Aigner waren schon ein guter Anfang. Laßt mal ein bißchen Fantasie in den Fall einfließen.
Daniela
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Freie Arztwahl ist auch so ein Thema, besonders dann, wenn es um Behandlungen geht, wo ein enormes Maß an Spezialisierung erforderlich ist. Auch mir wurden die Fahrtkosten schon einmal vorenthalten, ich hätte ja auch ortsnah behandelt werden können (AussageKK). Was soll ich sagen, habe die Fahrtkosten selbst getragen, aber dafür dann auch gleich im Anschluss an selber Stelle mich noch 3 Woche rehabilitieren lassen. Ich denke, hätte die KK die Fahrtkosten übernommen, wäre ich wahrscheinlich wieder nach Hause und hätte mich hier ambulant rehabilitieren lassen. Manchmal denke ich mir, so ganz ohne schlechtes Gefühl, die Fahrtkostenerstattung und ambulante Reha wäre wahrscheinlich günstiger gewesen. Aber was solls, meine Wirbelsäule war es mir wert, mal der KK eine größere Rechnung zu machen. Und das Ganze war wahrscheinlich immer noch günstiger im Nachhinein, als ambulant. Da eine Schädigung des linken Armes (Schultergelenk) in gleicher Reha gleich erfolgreich mit therapiert wurde, sodass sich eine später geplante Operation dadurch erübrigte. Spezialisten sind halt Spezialisten und in guten Kliniken auch meist mit sehr viel Erfahrung.
Manchmal denke ich mir, vielleicht würden KK mehr sparen, wenn sie von Anfang an die optimale Versorgung anstreben würden. Aber da sitzt wohl so mancher Sachbearbeiter in seinem ‘engen Denken (Schema)’ fest. Oder es fehlt am medizinischen Sachverstand, keine Ahnung?
So ähnlich sehe ich es auch bei Hr.S. Man muss doch erstmal die Voraussetzungen schaffen, damit Hr.S. soweit als möglich ohne fremde Hilfe zurecht kommen kann. Und dazu gehört nun einmal ein Rollstuhl für die Wohnung ein guter E-Rollstuhl für Outdoor. Ein Treppenlift zur Überbrückung der Stufen. Eine behindertengerechte Dusche ( ebenerdig mit genügend Platz und den entsprechenden Armaturen, die gut zu erreichen sind.
Kosten könnten längerfristig wahrscheinlich deutlich eingespart werden, wenn die KK schon einmal ordentlich beraten könnte. Vielleicht wäre auch ein Umzug in eine behindertengerechte Wohnung zu erwägen. Und vielleicht könnte dahingehend Beratung erfolgen. Vorallem, wenn es um die Finanzierung geht.
Der VDK kann sicher hier auch Anlaufstellen nennen. Oder man nutzt die Beratung der Caritas, Johanniter, BRK oder was sonst am Markt ist.
Auf alle Fälle wäre es gut sich mit Hr.S. dahingehend ins Einvernehmen zu setzen. Für seine Psyche wäre es sicherlich eine Entlastung, wenn statt ständiger Querelen mit der KK und PK perspektivisch mehr Lebensqualität zu erreichen wäre. Spart längerfristig vielleicht die Behandlung beim Psychiater/Psychologen und der erforderlichen Medikation.
Aber da fehlt es gelegentlich im deutschen Gesundheitswesen am erforderlichen Weitblick um die Gesamtheit des Menschen mit seiner Befindlichkeit zu erfassen.
R.G.
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@ G. Siegemund
Mit dem Sensor kann man den HBA1C leichter verbessern oder im Bereich halten, als mit dem bloßen Einsatz von Medikamenten. Das sollte die zuständige Stelle wissen.
@Robert, der Herr mit viel zu wenig Pflege.
Es krampft mir das Herz zusammen, wenn ich sehe, was man ihnen alles an Lebensnotwendigem verwehrt.
Ich bin selbst mit einem Nachbarn mit sehr ähnlichen Voraussetzungen befreundet und sehe seinen tatsächlichen Pflegebedarf, der unbesehen bei Stufe drei beginnt, an guten Tagen.
Da er unter anderem bis zur Zuteilung einer anderen Wohnung den Hosenboden auf Straßenniveau runterrutschen muss, ist er danach ordentlich verdreckt, weshalb er dann wieder mehr Hilfe zur Körperpflege braucht, außerdem zog er sich durch den kalten Untergrund Blasenentzündungen zu..
Ich erlebe häufig mit, dass man ihm etwas verwehrt, weil man ihm nachsagt, er hätte sich durch “Saufen” oder “Fressen trotz Diabetes” die Beinamputation “bewussst” verursacht, so solle er jetzt die Konsequenzen selbst tragen in Form von Unbetreutheit. Wenn jemand mit solchen Gedanken kommt, erschrecke ich vor dem dramatischen moralischen Verfall des Sprechenden, der mir höher scheint als bei Suchtkranken.
Was ich mir dazu denke, wenn jemand meint, Herr Robert in Regensburg solle vom Rollstuhl selbst in diese Dusche steigen und danach sauber wieder auf dem Boden zum Rollstuhl, wodurch er – das sollte selbst bei Mini Intelligenz einleuchten – wieder dreckig wird und abermals duschen müsste, das sage ich lieber nicht.
Herr M, unser beinamputierter Nachbar hier, ist mit seiner herzenswarmen Art Zentrum der Wohnumgebung; Ruhepunkt, und ein gesuchter Gesprächspartner, er fängt damit viele Menschen auf, was wiederum bei diesen vielleicht Medikamente spart.
Ich wollte die Gutachterin von Herrn Robert, wenn ich könnte, herzlich bitten, sich die Unterschenkel am Oberschenkel festzuzurren und dann auf dem Boden in Herrn Roberts Wohnung vom Rollstuhl zum Duschsessel zu klettern. Man sollte schließlich nichts zumuten, was man als Beurteilende selbst nicht schaffen könnte, ohne sich in deutliche Unfallgefahr zu begeben.
Frau Oberbürgermeisterin, Frau Sozialbürgermeisterin, wie schaffen sie es, sich noch nicht für Herrn Robert persönlich eingesetzt zu haben?
G. Siegemund
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R.G. 2:30
Der Oberarmsensor gibt mir auf jeden Fall die Sicherheit, daß ich mit einem akustischen Signal gewarnt werde, sollte ich in Unterzucker fallen. Das wissen die “Brüder” natürlich auch, aber sie lassen dieses Wissen nicht in ihre Beurteilung einfließen.
Ganz im Gegenteil. Je länger sie eine Genehmigung zwischen Kasse und MD hin- und herschieben, desto länger können sie ihre Sesselpfurzer (Sachbearbeiter) auch beschäftigen und dem Bittsteller (du und ich) nachweisen, “wir tun was”.
Bei einer nachweisbaren Besoldung des Vorstandes vom MD Bayern in Höhe von 286 000 Euro ist dieses Verhalten auch nicht verwunderlich. Man hilft sich ja gerne gegenseitig, indem man unnütze Arbeit erzeugt. “Eine Krähe…”.
Ich bitte um Nachsicht, daß ich so drastisch schreibe, aber die “Brüder” haben’s nicht besser verdient.
Eine Frage bewegt mich noch. Hat dieser “Arme Mensch”, mit dem wir uns hier beschäftigen, überhaupt einen Behindertenausweis? Wenn ja, ist’s gut, wenn nicht, ist’s schleunigst beim Versorgungsamt mit Beifügen relevanter Arztberichte nachzuholen. Bearbeitung dauert je nach Gemeinde ca. sechs Wochen.
Ich selbst habe auf Grund meiner Erkrankung sofort 90%aG erhalten. Dieser Ausweis hat enorme Vorteile und hilft auch sehr bei der Beurteilung durch den MD.
Daniela
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G. Siegemund
22. März 2025 um 11:15 | #
Ihr Hinweis auf einen Behindertenausweis mit höherem Grad der Behinderung ist sehr wertvoll.
Insbesondere deshalb, weil dieser nicht durch den MDK ignoriert werden darf.
Eine Teilhabe am öffentlichen Leben beinhaltet nämlich, dass man, eben mit straßentauglichen E- Rolli, ins Theater, Kino ect. , Bus und Bahn nutzen…. Einkaufen ect. selbstständig erledigen kann. Im Fall von Hr. S. körperlicher Behinderung bräuchte er ohne dieses Hilfsmittel ständige Begleitung.
Ich hoffe für Hr. S. , dass er die von ihm benötigten Hilfsmittel schnellstmöglich an die Hand bekommt.
Auch die wirklich behindertengerechte Dusche ist ein wesentlicher Faktor, für Selbständigkeit.
Ehrlich gesagt verstehe ich die MA des MDK nicht, dass alles ist doch plausibel. Ich habe einmal den Begutachtungsbogen mit den einzelnen Modulen angesehen und bin ihn punktuell durchgegangen für die beschriebenen Probleme von Hr.S. , auffällig dabei ist, dass eine Vielzahl der Module auf die kognitiven Fähigkeiten abzielt. Auf rein körperliche Defizite, wie im Fall von Hr. S. wird nicht wesentlich eingegangen.
Aber 12 Minuten, wie bei Hr.S. ausgewiesen, können eigentlich nur zustande kommen, wenn alle erforderlichen Hilfsmittel vorhanden sind. Allein das Fehlen des Treppenliftes macht eine Hilfe beim Transfer unabdingbar. Auch das Umsetzen in der Dusche von Rollstuhl in den Duschstuhl und zurück ohne ebenerdige große Dusche mit den entsprechenden Halteamaturen ist ohne fremde Hilfe nicht durch Hr.S. zu erreichen. Wenn ich auch nur 20 Minuten für die Dusche rechne, komme ich da schon auf mehr Pflegebedarf.
Ich wäre in aller erster Linie dabei Hr.S. zu empfehlen, zu versuchen die heimischen Situationen so zu verändern, dass er eine seiner Behinderung entsprechende Wohnung erhält. Eine durchgehend ebenerdige geräumige Wohnung mit genügend Platz für Bewegung in einem Rollstuhl. Angepasste Arbeits- und Sitzplätzen, die ihm ermöglichen einen Großteil seiner Selbständigkeit zu erhalten.
Vielleicht kann Hr.S. Kontakt zur Beratungsstelle der Stadt aufnehmen.
Daniela
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Als Ergänzung zum Kommentar (Hinweis: Aus der offiziellen Seite der Stadt kopiert, Stand heute)
Gesundheitsamt – Servicestelle für Senioren und Behinderte, Heimrecht
Altmühlstraße 3
93059 Regensburg
Karte einblenden
0941/4009-0
0941/4009-299
gesundheitsamt@landratsamt-regensburg.de
Paul
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Servus
Die ganze Angelegenheit ist zum Haare ausraufen.
Die Aktion Regensburger Herzen super . Die Dame die ihn unterstützt super.
Allerdings wo bleibt oder blieb der Aufruf über die Medien
oder die Gutmenschen, Crowdfounder und “Petitionäre” Stiftungen….und sonstige?
Hier mal folgende Info
Aufsichtsbehörden der Krankenkassen
Die Krankenkassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie erfüllen die ihnen vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben grundsätzlich in eigener Verantwortung. Dabei unterliegen sie staatlicher Aufsicht. Die Aufsicht erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht, das für die Krankenkasse maßgeblich ist (Rechtsaufsicht).
Ansprechpartner bei Beschwerden über die gesetzlichen Krankenkassen
Gesetzlich Krankenversicherte können sich bei etwaigen Rechtsverstößen an die für ihre Krankenkasse jeweils zuständige aufsichtsführende Bundes- oder Landesbehörde wenden.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen. Bundesunmittelbar sind die Krankenkassen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Insbesondere die Ersatzkassen und die überwiegende Zahl der Betriebskrankenkassen (BKKen) sind bundesweit tätig.
Krankenkassen, deren Zuständigkeit sich nicht über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt, unterliegen regelmäßig der Landesaufsicht. Dies betrifft zum Beispiel die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK). Zuständig für Beschwerden ist die Aufsicht desjenigen Landes, in dem die Krankenkasse ihren Sitz hat. Die Landesaufsicht wird regelmäßig ausgeübt von den jeweiligen Gesundheits- beziehungsweise Sozialministerien der Bundesländer.
Krankenkassen, deren Zuständigkeitsbereich auf bis zu drei Bundesländer beschränkt ist, unterliegen ebenfalls der Landesaufsicht, wenn durch die beteiligten Länder ein aufsichtsführendes Land bestimmt ist.
Hinweis
Die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde mit vollständiger Adressangabe ist im Impressum der Internetseite der Krankenkassen angegeben.
Quelle
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/krankenversicherung/wahl-und-wechsel-der-krankenkasse/aufsichtsbehoerden-der-krankenkassen.html
Krankenkassen, deren Zuständigkeit sich nicht über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt, unterliegen regelmäßig der Landesaufsicht. Dies betrifft zum Beispiel die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK). Zuständig für Beschwerden ist die Aufsicht desjenigen Landes, in dem die Krankenkasse ihren Sitz hat.
Die Landesaufsicht wird regelmäßig ausgeübt von den jeweiligen Gesundheits- beziehungsweise Sozialministerien der Bundesländer.
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Haidenauplatz 1
81667 München
http://www.stmgp.bayern.de/
Irgendwer
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Ich könnte vor Wut platzen, aber so sieht es nun einmal aus in diesem Rechts- und Sozialstaat! ;-) Tipp: Nicht zur AOK Regensburg, sondern da die AOK Bayern ja in deren Verwaltung ein elitär eigenstandiger Verein ist, zur neuen AOK in Weiden. Dort sitzt auch der seit Jahren als Bezirkstagsvizepräsident der Oberpfalz und seit einigen Jahren als zweiter Bürgermeister der Stadt Weiden/ Opf. tätige Lothar Höher (mit besten Kontakten zu Rotary, Lions etc.) in der Vorstandschaft. Im nigelnagelneuen AOK Zentrum in Weiden, für ca. guten zweistelligen Mio. Euro Betrag kürzlich gebaut. Jetzt weiß Herr Schindelhauer wo seine Beiträge hingekommen sind.
By the way: Der Medizinische Dienst ist quasi ein mit den Kassen affiliiertes Unternehmen. Geschaffen um die Versicherungsunternehmen von allzu gewaltigen Regreßforderungen der einfachen Bürger:innen fernzuhalten. Die dürfen beim MD erst reagieren, wenn die angepfiffen werden.
Paul
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Servus
Ergänzung Stichwort Medizinischer Dienst
Aufsichtsbehörden des Medizinischen Dienstes
Der Medizinische Dienst (MD) ist der medizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland. Er ist regional tätig. Ihre Beschwerde richten Sie zunächst direkt an den zuständigen MD Ihres Bundeslandes. Bei jedem MD ist eine unabhängige Ombudsperson bestellt, an die sich Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des MD vertraulich wenden können: Liste der zuständigen Ombudspersonen. Die Kontaktdaten des Medizinischen Dienstes in Ihrem Bundesland finden Sie auf den Internetseiten des MD.
Die Aufsicht über den MD führt das entsprechende Landesministerium für Gesundheit bzw. Soziales.
Hinweis
Die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde mit vollständiger Adressangabe ist im Impressum der Internetseite der MD angegeben.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon/beschwerden-ueber-die-kranken-oder-pflegeversicherung.html