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Anweisung zur Ignoranz

Joachim Herrman (CSU): Aus seinem Ministerium kommt die Anweisung, entgegen der Empfehlungen des UNHCR abzuschieben. Foto: Archiv
Seit längerem bemühen sich die Innenminister der Länder intensiv darum, irakische Flüchtlinge los zu werden. Seit 2003 wurde tausenden Irakern der Asylstatus aberkannt, 2007 wurde ein entsprechender Beschluss der Innenministerkonferenz gefasst, mit dem Ziel „einer baldmöglichen Ausweitung der Rückführungen“. Wohl angesichts der breiten Proteste waren es aber zunächst nur schwere Straftäter aus den autonomen und vermeintlich sicheren Provinzen im Nordirak, die abgeschoben wurden. In einem zweiten Schritt ist nun die Reihe an all jenen aus dem Nordirak, die zu mindestens 50 Tagessätzen verurteilt wurden. Von „Straftätern“ spricht man im bayerischen Innenministerium. Ohnehin scheint Bayern eine Vorreiterrolle einnehmen zu wollen, wenn es darum geht, das Tempo anzuziehen; dazu setzt man sich auch über Empfehlungen des UN-Flüchtlingshilfswerks hinweg. Doch dazu später. Regensburg ist eine der ersten Städte in Bayern, in denen die Ausländerbehörde entsprechende Bescheide verschickt hat (unser Bericht vom 22. Juni). Die Flüchtlingsorganisationen befürchten den Beginn einer größeren Abschiebewelle.

„Bewusste Kriminalisierung“

„Man fängt mit denjenigen an, die keine Lobby haben, um Proteste und Widerstand zu vermeiden“, so Karin Prätori von der BI Asyl. Sie spricht von einer „bewussten Kriminalisierung“ der Betroffenen. Wie die Stadt Regensburg zwischenzeitlich mitgeteilt hat, wurden aktuell vier Männer zur freiwillige Ausreise aufgefordert. Sollten sie dieser Aufforderung nicht binnen vier Wochen nachkommen, droht die zwangsweise Abschiebung. „Es handelt sich um Delikte wie Schwarzfahren, Verletzen der Residenzpflicht oder falsche Angaben bei der Einreise“, erklärt Marion Puhle vom Regensburger Flüchtlingsforum. Ein 40jähriger – er lebt seit 1995 in Deutschland, arbeitet, zahlt brav seine Steuern und Sozialbeiträge – wurde zu einer Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung verurteilt. Das ist mittlerweile acht Jahre her. „Er hat seine Strafe abgegolten und soll jetzt doppelt büßen“, so Puhle.

Weisung: UNHCR ignorieren

Die Ausländerbehörde beruft sich in ihrem Vorgehen auf eine neue Weisung des Innenministeriums vom 3. März. Demnach könnten Menschen aus dem Nordirak, die zu mehr als 50 Tagessätzen verurteilt wurden, nun „durch die Ausländerbehörden grundsätzlich zurückgeführt werden“. Die komplette Weisung erhalten wir weder von der Stadt Regensburg, noch vom Innenministerium, bei dem wir anschließend nachfragen. Das Ministerium teilt unserer Redaktion jedoch mit, dass sich die „Weisungslage zu der Frage der Voraussetzungen von Rückführungen“ nicht geändert habe. Lediglich die Koordination der Abschiebungen durch das Innenministerium sei weggefallen. Zwischenzeitlich liegt unserer Redaktion das dreiseitige Schriftstück vor und die darin enthaltene Weisung ist deutlich: Die Ausländerbehörden werden vom Ministerium ausdrücklich dazu angehalten, sich über die Empfehlungen des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) hinwegzusetzen. Das UNHCR steht Abschiebungen in den Nordirak generell kritisch gegenüber. Auch wenn die Situation dort stabiler eingeschätzt wird als im Zentralirak rät das UNHCR in einem aktuell gültigen Positionspapier, Flüchtlingen aus dem Norden „den weiteren Aufenthalt aus humanitären Gründen zu gestatten, auch wenn sie im Einzelfall nicht als international schutzbedürftig angesehen werden“. „Rückführungen“ sollten wenn überhaupt freiwillig erfolgen und unter der Bedingung, dass die Betroffenen im Nordirak über Familie oder andere soziale Kontakte verfügen, um überhaupt Fuß fassen zu können.

„… gleichwohl den Schubauftrag erteilen.“

Im bayerischen Innenministerium sind diese Positionen durchaus bekannt. Sie werden in dem Weisungspapier vom 3. März ausdrücklich zitiert und zunächst als Voraussetzung für eine „Rückführung“ benannt. Wenig später heißt es aber: „Liegen der Ausländerbehörde keine Informationen zur Rückkehrsituation des Abzuschiebenden im autonomen Kurdengebiet im Nordirak vor, kann gleichwohl der Polizeiinspektion Schubwesen ein Schubauftrag erteilt werden, wenn feststeht, dass der Geburtsort im autonomen Kurdengebiet des Nordiraks liegt. Die Polizeiinspektion Schubwesen wird die für eine Rückführung notwendigen weiteren Schritte veranlassen.“ Zu der Frage, wie viele in Bayern lebende Iraker von einer Rückführung theoretisch betroffen sein können, erhalten wir keine Auskunft. Dazu „liegen dem Staatsministerium des Innern keine Daten vor“, heißt es auf Nachfrage.

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Kommentare (10)

  • Lingo

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    *er lebt seit 1995 in Deutschland, *

    Der Asylantrag wurde offensichtlich abgelehnt. Da stellt sich die Frage, warum dieser Mann sich nach 16 Jahren immer noch in Deutschland aufhält. Hätte der Deutschland nicht längst schon verlassen müssen?

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  • Dubh

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    “Der Asylantrag wurde offensichtlich abgelehnt”

    Nein!

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  • Marion Puhle

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    Ja, das Asylverfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Jedoch ein Asylfolgeverfahren scheint noch keinen Abschluss gefunden zu haben. Eine Rückführung war wegen des Krieges nicht möglich. Auch jetzt scheint die Situation im Irak sehr instabil zu sein. Eine Demokratisierung des Landes scheint durch die operierenden Parteien PDK und PUK nicht möglich. Wärhend die Öffentlichkeit von den Aufständen in Libyen, Jemen, Iran, Bahrain usw. rundum informiert wird, scheinen die Aufstände im Nordirak völlig unter zu gehen. Erst im April 2011 gab es Aufstände in den Städten Dohuk, Erbil und Sylebmaniyia. Hier wurden etliche Menschen erschossen, niedergeknüppelt und Hunderte verletzt, weil sie für bessere Lebensbedingungen und gegen Korupption und Vetternwirtschaft auf die Straße gingen.

    Mal ehrlich. Es ist doch nachvollziehbar, dass Menschen, die einst aus dem irak geflohen sind, die miterleben mussten, wei ihre Dörfer regelrecht ausgelöscht wurden, die Folter über sich ergehen lassen mussten, wahnsinnige Angst haben in ihr Land zurückkehren.
    Ich persönlich würde in das Land, wo mir Schlimmes wiederfahren ist auch nicht zurückkehren wollten, dabei spielt ein abgelehnter Asylantrag überhaupt keine Rolle.

    Vielleicht solltet ihr euch einfach mal in die Menschen hinversetzen.

    Marion Puhle /Regensburger Flüchtlingsforum

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  • Beobachter

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    Das ist ja gerade das Problem in der Diskussion. Betrachtet man den konkreten Einzelfall, dann kann man schon Verständnis dafür aufbringen, daß der nach Deutschland kommen und hier bleiben möchte.

    Es gibt Milliarden Menschen auf diesem Planeten, denen es in ihrer Heimat schlechter geht, als uns hier in Deutschland. Es ist absolut nachvollziehbar, daß die Menschen hierhier kommen und an unserem Wohlstand teilhaben möchten.

    Aber zunächst muß man das Ganze sehen. Alle Staaten haben Interessen/Ziele, so auch Deutschland. Wie alle anderen Staaten auch, haben wir Regeln gesetzt, wer zu uns kommen und bleiben darf. Unsere Regeln sind eher großzügiger, als die Regelungen anderer Staate.
    Wer die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann bleiben, wer nicht, der nicht.

    Wer nicht bleiben der muß wieder in sein Heimatland zurück. Problematisch ist es, wenn unsere Regelungen nicht beachtet werden und die Leute Deutschland nicht verlassen. Dann hat man die Wahl. Entweder läßt man die gewähren, oder aber man schiebt sie ab.

    Die erstere Alternative ist unannehmbar. Schiebt man sie dann ab, gibt es dann die Bilder, wo letztlich vier Polizisten einen Scheinasylanten in das Flugzeug schieben. Mit solchen Fotos kann man dann auf die Mitleiddrüse drücken.

    Ich erwarte von den zuständigen Stellen, daß bei Personen, die sich widerrechtlich hier aufhalten, die geltenden Regelungen durchgesetzt werden. Dazu kann auch die Abschiebung gehören.

    unser Gemeinwesen

    Das Ganze hat zwei Ebenen. Den einzelnen Menschen verstehe ich schon

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  • Kurzer Einspruch

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    Sehr kluger, sachlicher Beitrag! Danke!

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  • Veits M.

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    Stimmen Sie zu? Leichte Änderung, auch bezogen auf Inländer

    “Ich erwarte von den zuständigen Stellen, daß bei Personen, die sich widerrechtlich hier … VER …halten, die geltenden Regelungen durchgesetzt werden. Dazu kann auch die .. ANKLAGE .. gehören”

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  • Kurzer Einspruch

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    Und hat was mit dem Thema zu tun?

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  • Veits M.

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    Meine Frage richtet sich logischerweise an BEOBACHTER und dessen Ausführungen.

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  • Kurzer Einspruch

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    Und meine Frage richtet sich an Sie. Was hat Ihre Ausführung mit dem Thema zu tun?

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  • Beobachter

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    Das war keine Frage und es hat auch nichts mit meinem Beitrag zu tun.

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Kommentare sind deaktiviert

drin