Anklagen gegen CSU-Politiker: Entscheidungen dauern
Bereits im Mai 2019 erhob die Staatsanwaltschaft Regensburg Anklage gegen den einstigen CSU-OB-Kandidaten Christian Schlegl, Anfang Januar folgte eine Anklage gegen den-Landtagsabgeordneten und früheren Regensburger CSU-Chef Franz Rieger. Wann über deren Zulassung entschieden wird, ist aber weiter nicht absehbar. Auch die Prüfung der möglichen Befangenheit von Richterin Elke Escher dauert mittlerweile schon über einen Monat.
Nach über neun Monaten könnte nun allmählich Bewegung in die Sache kommen. Vom 2. Mai 2019 datiert die Mitteilung der Regensburger Staatsanwaltschaft, derzufolge man in Zusammenhang mit der parteiübergreifenden Spenden- und Korruptionsaffäre Anklage gegen Christian Schlegl, CSU-Stadtrat und OB-Kandidat 2014, erhoben hat. Es geht um Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Verstoß gegen das Parteiengesetz und uneidliche Falschaussage.
Richterwechsel bei der 7. Strafkammer
Einerseits sollen über Scheinrechnungen und Stückelungen Wahlkampfspenden zweier Bauträger in Höhe von rund 150.000 Euro verschleiert worden sein. Andererseits geht es um Widersprüche bei Schlegls Zeugenaussage im ersten Wolbergs-Prozess. Und das Warten darauf, ob Schlegl, der die Vorwürfe bestreitet, sich deshalb vor Gericht verantworten muss oder nicht, dauert weiter an.
Laut Landgerichtssprecher Thomas Polnik sind Umbesetzungen bei der zuständigen 7. Strafkammer dafür verantwortlich, dass bis heute keine Entscheidung über die Zulassung der Anklage gegen Schlegl gefallen ist. Deren Vorsitzende Richterin Dr. Bettina Mielke wechselte zum 1. Dezember 2019 vom Landgericht Regensburg ans Oberlandesgericht Nürnberg, ohne zuvor zu entscheiden. Erst seit diesem Monat hat die Kammer mit Fritz Kammerer einen neuen Vorsitzenden Richter, der sich nun nicht nur mit dieser Anklage befassen muss. Ein Termin zur Entscheidung ist zwar laut Polnik nach wie vor nicht absehbar. Aber immerhin sei die Kammer nun wieder besetzt.
„Besten Kontakte in die lokale Richterschaft“
Noch am Anfang der Entscheidungsfindung steckt die zu Jahresbeginn erhobene Anklage gegen den CSU-Landtagsabgeordneten Franz Rieger und dessen Wahlkampfmanager, den Veranstalter Peter Kittel. Bereits seit Sommer 2018 waren die Vorwürfe weitgehend bekannt. Einerseits soll Rieger für seinen Landtagswahlkampf 2013 rund 50.000 Euro an Spenden von Bauträger Volker Tretzel angenommen haben – über ein Strohmann-System in Beträge unterhalb der Veröffentlichungsgrenze gestückelt. Hier geht es um Verstoß gegen das Parteiengesetz.
Weit schwerer wiegen die Vorwürfe in Zusammenhang mit dem Bauträger Thomas Dietlmeier. Der Unternehmer hatte unter anderem ausgesagt, dass Franz Rieger Spenden in Höhe von 60.000 Euro gefordert habe – verbunden mit dem Hinweis, dass er, Dietlmeier, hoffentlich wisse, wer künftig über Baugenehmigungen und Baugebiete entscheiden werde. Ein Vorwurf, der als Anekdote schon lange vor jedweden Ermittlungen im politischen Raum bekannt war und als Anekdote erzählt wurde – selbst öffentlich im Stadtrat.
Auch mit „besten Kontakten in die lokale Richterschaft“ und seinem Einfluss bei der lokalen Presse soll Rieger laut Dietlmeier gedroht haben. Tatsächlich verfügt Riegers Wahlkampfmanager Kittel, der selbst Herausgeber eines monatlichen Werbeblatts ist, über beste Kontakte zur Verlagsspitze der Mittelbayerischen Zeitung, in deren Berichterstattung er auch durchweg bevorzugt behandelt wird.
Vorwurf: Erpressung
Rund 30.000 Euro der geforderten Summe leistete Dietlmeier laut eigener Aussage über Scheinrechnungen der Passwort GmbH, der Agentur von Kittel. Die Staatsanwaltschaft klagt Rieger deshalb wegen Erpressung an. Peter Kittel wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen.
Die beiden Bauträger Tretzel und Dietlmeier sind in diesem Verfahren nicht angeklagt. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft wurde in diesen Fällen (gemäß § 154 Abs. 1 StPO) von der Strafverfolgung abgesehen. Tretzel wie auch Dietlmeier wurden in Zusammenhang mit den Anklagen gegen Joachim Wolbergs bereits strafrechtlich verfolgt (und zwischenzeitlich auch in Teilen verurteilt). Vor diesem Hintergrund fielen die Vorwürfe im „Komplex Rieger“ denn auch „deutlich weniger ins Gewicht“.
Die Angeklagten Rieger und Kittel bestreiten die Vorwürfe. „Nicht jeder, der sagt, er fühle sich erpresst, ist auch im Rechtssinn erpresst worden“, erklärte beispielsweise Rieger Anwalt Dirk Lammer gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Kittel verteidigt sich dem Vernehmen nach damit, dass er für Dietlmeiers Zahlungen sehr wohl Leistungen erbracht habe, es sich also um keine Scheinrechungen handle. Laut Rieger-Anwalt Lammer sei man „zuversichtlich“, dass das Gericht die Anklage als haltlos erkennen und gar nicht erst zulassen werde.
Entscheidung wegen möglicher Befangenheit dauert
Doch vorerst geht es noch gar nicht darum, wie das Gericht entscheiden wird, sondern zunächst einmal wer. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte nämlich die für die Rieger-Anklage zuständige Vorsitzende der 5. Strafkammer – Richterin Elke Escher – sich selbst wegen Besorgnis einer möglichen Befangenheit angezeigt. Sie kenne Rieger aus Studienzeiten und von Partys, so die Richterin, die bereits den Vorsitz im ersten Wolbergs-Prozess inne hatte.
Die Staatsanwaltschaft teilte bereits tags darauf – am 10. Januar – mit, dass man diese Besorgnis teile. Nun hängt es an den beiden Beisitzerin der Escher-Kammer, Dr. Britta Wankerl und Matthias Wachter, ob sie deren „Selbstanzeige“ stattgeben oder nicht. Falls ja, würde nach derzeitigem Geschäftsverteilungsplan Wankerl den Vorsitz übernehmen und ein neuer Richter als Beisitzer nachrücken. Doch bis heute haben die beiden darüber keine Entscheidung getroffen.
Aktuell ist das laut Gerichtssprecher Thomas Polnik kein Problem. Es laufe ohnehin noch bis Ende Februar die Frist, innerhalb derer die Angeklagten – Rieger und Kittel – Stellung zu den Vorwürfen nehmen können. Doch spätestens dann müsste eine Entscheidung fallen, um einen Fortgang des Verfahrens zu ermöglichen. Eine Frist hierfür gibt es allerdings nicht. Während über einen Befangenheitsantrag in einem laufenden Prozess binnen zwei Wochen entschieden werden muss, gibt es eine entsprechende Regelung in diesem Stadium nicht.
CSU-Wahlkampf unbelastet von Anklagen…
Da es vor diesem Hintergrund eher unwahrscheinlich, im Fall Rieger wohl ausgeschlossen, ist, dass eine der beiden Anklage vor der ausstehenden Kommunalwahl zugelassen wird, verbunden mit entsprechender Aufmerksamkeit darauf, dass auch die CSU in die Spenden- und Korruptionsaffäre verwickelt ist, dürfte auch für eine gewisse Erleichterung beim Wahlkampfteam von Dr. Astrid Freudenstein sorgen.
Zuletzt ging die OB-Kandidatin der CSU mehrfach deutlich auf Distanz zu Rieger. Sie achtet peinlichst darauf, nicht mit ihm fotografiert zu werden und soll sich dem Vernehmen nach ausgebeten haben, dass der Landtagsabgeordnete beim diesjährigen Neujahrsempfang der CSU nicht erscheint. Im Gegensatz zu Schlegl aber, der sich weitgehend von der politischen Bildfläche verabschiedet hat, lässt sich Rieger davon bislang nicht beirren.
Meier mit "ei"
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Ja, das hat schon ein “Geschmäckle”: Die einen vor der Wahl und die anderen nach der Wahl!
Sind wir nicht alle ein bisschen Trump?
Julian86
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Sie meinen die Rechtsache Roger Stone, @Meier? – bei der die StA 9 Jahre Gefängnis gefordert hatte, worauf sich der US-Präsident eingemischt hat. Hier sein Tweet:
Donald J. TrumpVerifizierter Account @realDonaldTrump · 11. Feb.
This is a horrible and very unfair situation. The real crimes were on the other side, as nothing happens to them. Cannot allow this miscarriage of justice!
KW
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Interessant finde ich hier mal wieder die selbst angezeigte Befangenheit von Richterin Escher, mit der Begründung, Rieger aus Studienzeiten und von Partys gut zu kennen.
Da fragt man sich erstens, warum nicht schon im Prozess gegen Wolbergs eine Befangenheit angezeigt wurde, wo doch Rieger durchaus als politischer Erzfeind Wolbergs’ bezeichnet und somit von einem hohen Interesse Riegers (respektive eines “Spezls” von Richterin Escher) an Wolbergs’ “Ausschalten” ausgegangen werden kann.
Und zweitens was Frau Escher bewogen hat, Wolbergs zwar wegen Vorteilsnahme zu verurteilen, dies jedoch ausgesprochen mild, sprich ohne Strafe.
Ich sehe da zwei wahrscheinliche Gründe:
1. Sie gehört zu dem Personenkreis der Wolbergs manipulativer Art mental nichts entgegenzusetzen hat.
2. Es sollte durch diese relativ milde, wenn auch Verurteilung, nicht der Eindruck einer eben doch vorhandenen Befangenheit entstehen.
Beides unerträgliche Vorstellungen. Warum muss sowas auch in Regensburg verhandelt werden wo in keinster Weise mit irgendeiner Art von Neutralität zu rechnen ist?
XYZ
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MdL R. ist immerhin Volljurist. Mag zwar so dahingeplappert haben, aber 108 e Abs. 1 StGB nicht gekannt: Das ‘Fordern’ von Vorteilen als Mandatsträger. Das kann erst eine erneute Zeugen-Einvernahme klären ob und wie das auszulegen ist = Zulassung der Anklage. Prima vista habe ich den Eindruck dass der ganze Spendenzirkus eher von der Politik ausging.
Mr. T.
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KW, Punkt 3 wäre noch: Sie hat Wolbergs aus dem Grund so milde abgeurteilt, damit kein zu harter Präzendenzfall für Freund Rieger geschaffen wird.
XYZ
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Zu kw 18.58 letzter Satz:
Die Zuständigkeit des LG R ist sowieso etwas fraglich.
24 Abs. 1 Zi. 3 GVG: In Strafsachen sind die AG’e zuständig wenn nicht die StA wegen der besonderen (!) Bedeutung des Falles Anklage beim LG erhebt – der politischen Bedeutung?
und 74 Abs. 1 Satz 2 GVG: Die Strafkammern sind auch zuständig für alle Strafsachen bei denen eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten (!) ist – Anklage auf mehr als vier Jahre Strafzumessung?
Vom LG geprüft? Doppelt gemoppelt hält halt besser, auch wenn das dem Steuerzahler und dem Angeklagten mit RA’en mal so geschätzt an die 10 bis 20 Milliönchen kostet oder andersrum warum einfach wenn’s kompliziert auch geht ?
XYZ
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Der BGH/St stellt im Urteil vom 10.05.2001, AZ 1 StR 504/00 fest: “Die Gesetzesformulierung ‘besondere Bedeutung des Falles’ lässt es nicht zu ganze Deliktsgruppen generell ohne Beachtung der Bedeutung des Einzelfalls dem LG zu überantworten.” Deliktsgruppe wären hier Bürgermeister oder Landräte, zum Exempel Lehmann Ingolstadt, Lichtinger Geiselhöring und Kreidl Miesbach, alle CSU, wissentlich vergünstigte Grundstücke, ebenso Wahlfälschung und private Feiern. Im Fall R Parteispenden: dieselbe Deliktsgruppe? Der BGH stellt dann allerdings fest: “Die andauernd grosse Beachtung die die angeklagten Vorfälle in der Öffentlichkeit gefunden haben waren geeignet den Fall aus der Masse der Strafverfahren herauszuheben.” Damit lässt sich viel begründen, Fall W. und ebenso nun R.
Bürgermeister Dragoslav
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Davon kansch in de Fussball mit die Bundesliga nur träume: Wenn Schiri zu Hause mit hässliche gelbe schwarze Tapete und gelbe schwarze Bettwäsche schlafe tut und dann gege de Bayern pfeife soll. Sagt: Find isch des Bayern scheise, bin isch ned unparteiisch – kann isch ned pfeife. Des wird ma nie erlebe. Muss ma sagen, dass Gericht hat sich immer eigene Gesetze – gute Gesetze. Weil: nur weil Richterin ned pfeife will heisst sich nix, dass sie de Mannschaft uff de Abseitsbank möge tut.
Julian86
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Abgängig: Der Stand der Ermittlungsverfahren gegen Schaidinger
Von “Miscarriage [Natural death of an embryo or fetus before it is able to survive independently] of Justice” – twittert Trump.
Was ist eigentlich mit der Causa Schaidinger? Wie lange will man wegen welcher konkreter Vorwürfe gegen den Ehrenbürger der Stadt Regensburg noch ermitteln? Woran hakt es ggf. ?
Wo bleiben – siehe diverse ganz konkrete Presseerklärungen der StA in Sachen Wolbergs in der Vergangenheit, die zudem wohl auch auf verkürzt bzw. falsch transskripierten Audio-Mitschnitten beruhten – hier die konkreten Infos für die Öffentlichkeit?
Gibt es eine Kommunikationssperre? Wegen der, was XYZ verstärkt darlegte, besonderen – politischen? – Bedeutung der Sache, gar vor der Kommunalwahl? Wobei dann von einer “besonderen Bedeutung” freilich der potentiell negativen Art für CSU-geführte Ministerien samt unterstellten Behörden gesprochen werden müsste.
An Meiers obige Frage anknüpfend: “Trumpische” Verhältnisse liegen beim POTUS da eher offen auf dem globalen Info-Tisch. Jeder kann sie sehen, wenn er will. Und einschätzen. Und für sich Schlussfolgerungen ziehen. Wie Chuck Schumer. Der sprach heute Nacht von einer “banana republic” und von einem “dictator” (–> cnn). Soviel Transparenz und Klarheit wünschte man sich auch für die Domstadt.
Festzustellen bleibt:
Während man in Sachen Wolbergs in der Vergangenheit die Öffentlichkeit geradezu “suchte”, erführe man, so mein Eindruck, in den hier aufgelisteten Verfahren “freiwillig”, aus freien Stücken von der Justiz/StA gar nichts, käme RD in Gestalt seines nimmermüden Aufklärers Aigner nicht seiner journalistischen Aufgabe beispielgebend für andere nach.
Matthias Beth
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Ja das ist schon Merkwürdig in Regensburg, gegen den Übernehmer des CSU Spendensystems wird pressewirksam Ermittelt und Verfharen eröffnet und der Konstrukteur und seine CSU-Nachfolger bleiben weitestgehend unbehelligt von der Presse und der Justiz.
Die könnte Herrn Wolbergs von gewissen Nutzen sein, er kann im Kommunalwahlkampf immer ausführen mich will man “zur Strecken bringen” und die anderen lässt man für die gleichen Handlungen in der Grauzone von verschleierten Parteispenden “laufen”!
Inschallah
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Stefan Aigner
“… ging die OB-Kandidatin der CSU mehrfach deutlich auf Distanz zu Rieger. Sie achtet peinlichst darauf, nicht mit ihm fotografiert zu werden und soll sich … ausgebeten haben, daß der Landtagsabgeordnete beim diesjährigen Neujahrsempfang der CSU erscheint …”.
Dies bietet Anlaß zur Wortklauberei.
Offenbar war autorenseitig gemeint, Frau A. Freudenstein meidet “dem Vernehmen nach” den Kontakt zu ihrem immunitätslosgestellten Parteifreund Franz R. so sehr, daß sie mit ihm weder abgelichtet werden noch mit ihm bei öffentlichen Parteirummeleien zusammentreffen will.
In diesem Fall hätte sinnvollerweise geschrieben werden müssen:
… die OB-Kandidatin … soll sich … ausgebeten haben, daß der Landtagsabgeordnete beim diesjährigen Neujahrsempfang der CSU nicht [!] erscheint …
https://www.duden.de/rechtschreibung/ausbitten
https://www.wortwurzel.de/AUSGEBETEN
Stefan Aigner
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@inschallah
Danke. Ist korrigiert.
altstadtkid
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Ja mei, bei der richtigen Partei muss man halt sein :o)
Kein Wind vor der Kommunalwahl
Julian86
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Jenseits des Großen Teiches und doch so nah
Dass unsere Demokratie in Gefahr sei, das meinte auch Bundespräsident Steinmeier in diesen Tagen. Diese Mahung findet sich auch in einem
offenen Brief von 1100 US- Anklagevertretern, ex-Mitarbeitern des US-Justizministeriums, worin sie ihre Stimme erheben für eine unabhängige Justiz, für die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Es erscheint generell aufschlussreich, sich den gut zu verstehenden Wortlaut einmal gründlich vorzunehmen. Er mag Beispiel gebend sein.
“Regierungen, die die enorme Macht der Strafverfolgung nutzen, um ihre Feinde zu bestrafen und ihre Verbündeten zu belohnen, sind keine rechtsstaatlichen Republiken, sondern Autokratien.”
“Governments that use the enormous power of law enforcement to punish their enemies and reward their allies are not constitutional republics; they are autocracies.”
Offener Brief im Wortlaut
https://medium.com/@dojalumni/doj-alumni-statement-on-the-events-surrounding-the-sentencing-of-roger-stone-c2cb75ae4937
Bericht zum Thema
https://www.commondreams.org/news/2020/02/16/more-1100-former-us-department-justice-officials-tell-william-barr-resign-now
“Our democracy is in danger”
https://protectdemocracy.org/
1100 fordern Rücktritt des Justizministers
https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-02/william-barr-us-justiz-ruecktritt-forderung
Mr. B.
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Ich hoffe doch sehr, dass da Anfang März, also noch vor der Wahl was kommt.
Bei den betroffenen Personen ist es ja egal, lediglich die Partei muss damit fertig werden und sich vorab positionieren.
Egal ob schuldig oder unschuldig.
Der Bürger wartet darauf.